- Religionsunterricht in Österreich
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Der Religionsunterricht in Österreich ist durch das Religionsunterrichtsgesetz von 1949 (BGBl. Nr. 190, Fassung 1993) geregelt. Der Religionsunterricht ist ein Pflichtgegenstand für alle Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft angehören. Der Religionsunterricht wird durch die betreffende gesetzlich anerkannte Kirche oder Religionsgesellschaft besorgt, geleitet und unmittelbar beaufsichtigt. Für ihre Lehrtätigkeit an öffentlichen Schulen erhalten die Religionslehrer eine Vergütung von den zuständigen Gebietskörperschaften (Bund, Land). Die Erteilung des Religionsunterrichtes folgt dem jeweiligen, von Bildungsministerium zu genehmigenden Lehrplan.
Die Abmeldung vom Religionsunterricht kann in den ersten fünf (laut Rundschreiben des BMBWK Nr 5/2007) Kalendertagen eines Schuljahres erfolgen, durch die Eltern des Schülers bis zum 14. Lebensjahr, danach durch den Schüler selbst. Die Beurteilung ('Note') des Religionsunterrichtes steht in Zeugnissen an erster Stelle. Konfessionslose Schüler oder Angehörige staatlich eingetragener religiöser Bekenntnisgemeinschaften können auf Antrag den Unterricht einer Kirche oder Religionsgesellschaft als Freigegenstand besuchen.
Derzeit gibt es an den meisten Schulen einen römisch-katholischen, evangelischen und islamischen Religionsunterricht. Bedarfsgemäß gibt es auch Religionsunterricht anderer Konfessionen, wie einen orthodoxen, jüdischen und buddhistischen. Religion kann auch Prüfungsgegenstand der Matura sein.
Ethikunterricht
Seit dem Schuljahr 1997/98 wird an zahlreichen österreichischen Schulen (bislang AHS und BMHS) ein Ersatzpflichtgegenstand „Ethik“ für jene Schüler als Schulversuch geführt, die an keinem konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen können oder wollen. Jene Schüler, die einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgemeinschaft angehören, und sich vom Religionsunterricht abgemeldet haben, müssen Ethik als „Ersatzpflichtgegenstand“ besuchen. Für Schüler, die einer staatlich eingetragenen Bekenntnisgemeinschaft angehören, gibt es keinen schulischen Religionsunterricht ihres Bekenntnisses. Sie haben deshalb grundsätzlich den Ethikunterricht zu besuchen. Der Ethikunterricht ist grundsätzlich auch von Schülern ohne religiöses Bekenntnis zu absolvieren, soweit sie nicht einen Religionsunterricht ihrer Wahl besuchen. Für den Ethikunterricht sind im Normalfall 2 Wochenstunden vorgesehen.
Zu den Zielsetzungen des Ethikunterrichts heißt es:
- "Der Ethikunterricht orientiert sich an den aus der Aufklärung hervorgegangenen Grund- und Menschenrechten, auf denen auch die österreichische Bundesverfassung und unser Bildungswesen basieren. Er ist daher weder wertneutral noch wertrelativistisch, ohne aber einer bestimmten Weltanschauung verpflichtet zu sein. Er versteht sich nicht als Kompensationsfach für gesellschaftliche Probleme und Defizite, sondern unterstützt Schülerinnen und Schüler, in Fragen von Weltanschauungen, Werten und Normen zu differenzierten Beurteilungen und Handlungsmodellen zu gelangen."
Weblinks
- Staatliches und kirchliches Recht in Schule und Religionsunterricht (RU)
- Normen und Gesetze zu Schule und Religionsunterricht
- Wiederverlautbarung von Verwaltungsverordnungen betreffend Schule und Kirchen/Religionsgesellschaften bezüglich Religionsunterricht und Schulbesuch
- Teilnahme von nichtkatholischen Schüler/innen am katholischen Religionsunterricht
- Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur Informationen zum Religionsunterricht: Durchführungserlass, Grundsätzliches, Teilnahme, Abmeldung, Notengebung, ...
- Literatur von und über Religionsunterricht in Österreich im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Kategorien:- Religionsunterricht
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- Staatskirchenrecht
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