Reichsversicherungsamt

Reichsversicherungsamt
Dienstgebäude am Wilhelmsplatz 2, Datum unbekannt

Das Reichsversicherungsamt (RVA) bestand von 1884 bis 1945 im Deutschen Reich als oberste Aufsichts- und Spruchbehörde für die Sozialversicherung und nahm damit exekutive wie judikative Aufgaben wahr; in Teilbereichen hatte es sogar beschränkte legislative Kompetenzen.

Inhaltsverzeichnis

Zuständigkeiten

Seine Zuständigkeit wurde von dem ursprünglichen Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung, für den es geschaffen worden war, über die Invaliditätsversicherung (1889) auf die Krankenversicherung (1913), Angestellten- und Knappschaftsversicherung (1922/23) bis hin zur Arbeitslosenversicherung (1927) und damit der ganzen Sozialversicherung erweitert. Ursprünglich unterstand das RVA dem Reichskanzler, nach dem Ersten Weltkrieg aber dem Reichsarbeitsministerium. Es setzte sich aus hauptamtlichen Mitgliedern (Beamten) und Vertretern der Arbeitgeber und der versicherten Arbeiternehmer sowie abgeordneten Richtern zusammen.

Während der NS-Herrschaft blieb das RVA zum größten Teil unberührt, vor allem wegen der hohen verwaltungstechnischen und rechtlichen Komplexität der Sozialversicherung.

Ab 1945 wurden die Aufgaben des Reichsversicherungsamts anfangs von den Landes- und Oberversicherungsämtern übernommen, nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland auf verschiedene Gewalten und Rechtsträger verteilt, u.a. auf das neu geschaffene Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel sowie das Bundesversicherungsamt als Aufsichtsbehörde für bundesunmittelbare Versicherungsträger (vgl. § 90 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV)). Dabei gab es im Bundessozialgericht eine beträchtliche personale Kontinuität, da es anfangs mit ehemaligen Beamten des RVA besetzt wurde.

Präsidenten des Reichsversicherungsamtes

Literatur

  • Michael Stolleis, "Reichsversicherungsamt", in: W. Stammler u.a. (Hg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. IV, 801-802. Berlin, 1964-1998.
  • Gerold Schmidt, Aus der frühen Behörden- und Personalgeschichte der deutschen Sozialversicherung: Das ständige Mitglied des Reichsversicherungsamtes Immanuel Hoffmann (1850-1924), in: Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb) Jg. 1988, S. 438-440

Weblinks


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