Reichsmusikkammer

Reichsmusikkammer
Richard Strauss (Gemälde von Max Liebermann, 1918), Chef der Reichsmusikkammer

Die Reichsmusikkammer war eine NS-Institution während der Zeit des Nationalsozialismus, welche die Aufgabe hatte, Musik zu fördern, die der damaligen Gesinnung entsprach, aber auch solche zu unterdrücken, die ihr widersprach: Sie war Teil der Gleichschaltung der deutschen Gesellschaft im Dritten Reich.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung

Ebenso wie die bildende Kunst und neuere Medien, wie Rundfunk und Fernsehen, wurde auch die Musik im Dritten Reich von den Nationalsozialisten zum Instrument der Politik gemacht. Intellektuelle und Künstler sollten im NS-Staat ausschließlich repräsentative Funktionen erfüllen und sich der Ideologie des Staates anpassen. Um dies zu erreichen, musste das gesamte intellektuelle und künstlerische Leben einer zentralen Steuerung unterworfen werden. Es war damit bestimmten Regeln und Vorschriften unterworfen, konnte sich also nicht mehr so frei entfalten wie bisher.

Um diese Gleichschaltung der Kultur durchführen zu können, wurde am 22. September 1933 durch das Reichskulturkammergesetz die sogenannte Reichskulturkammer unter Joseph Goebbels, dem Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda, gegründet. Die Kammer war als Dachorganisation für sieben Einzelabteilungen zuständig: Reichsfilmkammer, Reichsmusikkammer, Reichstheaterkammer, Reichspressekammer, Reichsschrifttumskammer, Reichskammer der bildenden Künste und die Reichsrundfunkkammer. Diesen wurden die bis dahin existierenden Berufsverbände eingegliedert, und die Kammer umfasste mit ihren insgesamt 250.000 Mitgliedern das gesamte kulturelle Leben in Deutschland.

Aufgaben

Die deutsche Musik sollte die von Deutschland beanspruchte Vormachtstellung in der Welt kulturell legitimieren. Dazu wurden Werke berühmter Komponisten wie Ludwig van Beethoven und Richard Wagner in ideologischer Weise umgedeutet. Neben Wagner und Beethoven gehörten Johann Sebastian Bach, Wolfgang Amadeus Mozart, Joseph Haydn, Anton Bruckner und Johannes Brahms zu den beliebtesten Komponisten. Von den jüngeren Komponisten waren es vor allem Werner Egk und Carl Orff, die von den Nationalsozialisten bevorzugt wurden.

Das NS-Regime vollzog damit eine strenge Trennung zwischen einer „deutschen“ und einer „entarteten“ Musik. Ziel der Reichsmusikkammer war der Ausschluss solcher Personen, die für die Kultur im Sinne des NS-Regimes als hinderlich oder nicht geeignet erschienen. So sollte die deutsche Musik von jüdischen und ausländischen Einflüssen gereinigt und die sogenannte entartete Musik aus der Öffentlichkeit verbannt werden.

Als unerwünscht gebranntmarkte Komponisten waren u.a. Alban Berg, Hanns Eisler, Paul Dessau und Ernst Krenek, da sie der Ideologie der Nationalsozialisten nicht zustimmten und auch im Widerstand tätig waren. Andere wie Gustav Mahler, Arnold Schönberg und Felix Mendelssohn Bartholdy wurden wegen ihrer jüdischen Herkunft abgelehnt. Ein Ausschluss bzw. eine Nichtaufnahme in die Reichsmusikkammer bedeutete ein Berufs- und Aufführungsverbot. Dies galt von Beginn an ausdrücklich für alle Musiker, die keinen „Ariernachweis“ besaßen, sowie für alle so genannten „Kulturbolschewisten“, deren Werke als zu modern und deshalb als entartete Musik bezeichnet wurden.

Viele Instrumentalisten mussten ihre Orchester verlassen, ebenso wurden verdiente Professoren und Lehrkräfte von Hochschulen und Universitäten entlassen. Opern mit Texten von jüdischen Schriftstellern durften nicht mehr gespielt und Lieder jüdischer Dichter nicht mehr gesungen werden. Viele der Ausgeschlossenen versuchten ins Exil zu flüchten, nur wenige passten sich und ihre Musik an die Forderungen der Nationalsozialisten an. Ausdruck dieser Hetze gegen „undeutsche“ Künstler war die Ausstellung „Entartete Musik“ am 22. Mai 1938 in Düsseldorf im Rahmen der Reichsmusiktage. Die Liste „unerwünschter musikalischer Werke“ richtete sich neben dem antisemitischen Schwerpunkt auch gegen alle modernen Künstler, die mit der atonalen Zwölftonmusik von Arnold Schönberg experimentierten.

Die Verbote umfassten dazu den Jazz und ähnliche „Niggermusik“ und trafen Irving Berlin und Egon Well. Erweitert wurde diese Verbotsliste der Reichsmusikkammer als der Krieg begann. Komponisten der Feindesländer durften ab diesem Zeitpunkt genauso wenig auf den Programmen der Konzerte stehen, wie auch allen ausländischen Musikern Gastspiele in Deutschland untersagt waren. Während der Zeit des Hitler-Stalin-Paktes tauchten allerdings die Namen russischer Komponisten, wie Tschaikowski und Prokofjew vereinzelt in deutschen Konzertsälen wieder auf.

Organisation und Personal

Reichsmusikkammer 1934
Organigramm

Die Reichsmusikkammer förderte Musiker einerseits, andererseits wurden sie aber auch durch diese kontrolliert. Die nationalsozialistische Führung setzte verschiedene bekannte Persönlichkeiten an die Spitze der Reichsmusikkammer. Richard Strauss, einer der größten lebenden Komponisten im damaligen Deutschland, wurde Vorsitzender und Wilhelm Furtwängler sein Stellvertreter. Die Regierung ernannte 1933 den damals neunundsechzigjährigen Richard Strauss ungefragt zum Präsidenten. Um seine „nichtarische“ Familie zu schützen akzeptierte er schweigend. Als er jedoch 1935 „Die schweigsame Frau“ uraufführte, wurde er von der NSDAP angegriffen, weil das Libretto vom Juden Stefan Zweig stammte. Daraufhin legte er sein Präsidentenamt nieder, blieb jedoch als gefeierter Komponist in Deutschland. Nach Kriegsende 1945 wurde er wegen seiner Tätigkeiten im „Dritten Reich“ kritisiert und angefeindet.

Die Nationalsozialisten ernannten Furtwängler wegen seiner internationalen Reputation als kulturelles Aushängeschild 1933 zum Leiter der Berliner Staatsoper und zum Vizepräsidenten der Reichsmusikkammer. Er selbst sah sich als apolitischen Künstler. Weil er das Aufführungsverbot für HindemithsMathis der Maler“ nicht akzeptieren wollte, trat er 1934 zurück. In einem offenen Brief an Joseph Goebbels kritisierte er 11. April 1933 die Diskriminierung jüdischer Musiker: „Nur einen Trennungsstrich erkenne ich letzten Endes an: den zwischen guter und schlechter Kunst.“ Der Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda antwortete sofort: „Lediglich eine Kunst, die aus dem vollen Volkstum selbst schöpft, kann am Ende gut sein und dem Volke, für das sie geschaffen wird, etwas bedeuten [...]. Gut muss die Kunst sein; darüber hinaus aber auch verantwortungsbewusst, gekonnt, volksnahe und kämpferisch.“

Nachdem Strauss und Furtwängler von ihren Ämtern zurückgetreten waren, wurden diese mit regimetreueren Musikern besetzt. Es waren dies der Dirigent Peter Raabe als Vorsitzender, als sein Stellvertreter der Komponist Paul Graener. Im Laufe der Zeit stellten sich jedoch immer wieder Differenzen zwischen Raabe und der NS-Führung ein. 1938 blieb Raabe demonstrativ den Eröffnungsfeierlichkeiten der Reichsmusiktage fern und reichte ein Rücktrittsgesuch ein, das aber abgelehnt wurde. Graener legte sein Amt 1941 nieder. Zur einflussreichsten Person in der Musikorganisation des nationalsozialistischen Deutschland stieg in der Zeit des Zweiten Weltkriegs der Dirigent Heinz Drewes (1903-1980), Leiter der Musikabteilung im Propagandaministerium, auf.

Auswirkungen

Vor allem die Unterhaltungsmusik und der Tanzschlager erlebten in der Zeit des Zweiten Weltkrieges unter dem NS-Regime einen großen Aufschwung. Die Rundfunkprogramme boten überwiegend diese Form der Musik, ausgerichtet auf den Geschmack eines Massenpublikums an, denn der Unterhaltung und Ablenkung vom kriegsbedingten Alltag wurde immer größere Bedeutung zugeschrieben. Gleichzeitig sollte das – als Rundfunkverbrechen strafbare – Hören von Feindsendern mit einem attraktiven Programm unterbunden werden. Obwohl Jazz und Swing als „artfremde Niggermusik“ verboten waren, gelang es den Nationalsozialisten nicht, den Musikgeschmack breiter Hörerschichten beliebig umzuformen. So mussten Jazz und Swing von den Nationalsozialisten geduldet werden, die amerikanische Herkunft wurde allerdings meistens verschwiegen. Neben der Erteilung der Arbeitserlaubnis für Komponisten und Musiker machte es sich die Reichsmusikkammer zur Aufgabe, die Arbeitsbedingungen in den ihr unterstellten Gewerbe- und Industriezweigen festzulegen, über Eröffnung und Schließung von Unternehmen zu entscheiden und inhaltliche Richtlinien für die Gestaltung künstlerischer Werke vorzugeben. Zunächst bestand noch für einzelne Künstler die Möglichkeit, sich den beeinflussenden Maßnahmen weitgehend zu entziehen, sofern sie ihr musikalisches Wirken abseits der großen Institutionen und Hochschulen fortführten. Der Großteil der Künstler wurde jedoch von den Nationalsozialisten zur Aufgabe ihres Berufes gezwungen und die meisten flohen daraufhin ins Exil.

Siehe auch

Literatur

  • Amtliche Mitteilungen der Reichsmusikkammer. Vaterländische Verlags- und Kunstanstalt, Berlin 1934–1943, ZDB-ID 975280-8, auf der Liste der auszusondernden Literatur.
  • Heinz Ihlert: Die Reichsmusikkammer. Ziele, Leistungen und Organisation. Junker und Dünnhaupt, Berlin 1935 (Schriften der Deutschen Hochschule für Politik 2: Der organisatorische Aufbau des Dritten Reiches 7), auf der Liste der auszusondernden Literatur.
  • Karl-Friedrich Schrieber, Karl-Heinz Wachenfeld: Musikrecht. Sammlung der für die Reichsmusikkammer geltenden Gesetze und Verordnungen, der amtlichen Anordnungen und Bekanntmachungen der Reichskulturkammer und der Reichsmusikkammer. Junker und Dünnhaupt, Berlin 1936 (Das Recht der Reichskulturkammer in Einzelausgaben), auf der Liste der auszusondernden Literatur.
  • Fred K. Prieberg: Musik im NS-Staat. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1982, ISBN 3-596-26901-6 (Fischer 6901).
  • Hanns-Werner Heister, Klein Hans-Günter: Musik und Musikpolitik im faschistischen Deutschland. Fischer-Taschenbuch-Verlag, Frankfurt am Main 1984, ISBN 3-596-26902-4 (Fischer 6902).
  • Michael H. Kater: Die mißbrauchte Muse. Musiker im Dritten Reich. Europa-Verlag, München u. a. 1998, ISBN 3-203-79004-1.
  • Joseph Wulf: Musik im Dritten Reich. Eine Dokumentation. Rowohlt, Reinbek 1966 (Rororo 818/820).

Weblinks


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