Reichsitalien

Reichsitalien

Als Reichsitalien oder Königreich Italien wird der von den Herrschern des Heiligen Römischen Reiches beanspruchte Teil Italiens im Mittelalter und der Frühen Neuzeit bezeichnet. Seit Otto I. versuchten die Kaiser ihre Macht im Gebiet des alten Langobardenreichs in Oberitalien durchzusetzen. Diese Form der Italienpolitik war mit dem Ende der Staufer faktisch beendet. Bis zum Ende des alten Reiches blieb das Königreich Italien aber offiziell bestehen und die Kaiser blieben Lehensherr für eine Reihe von Territorien.

Inhaltsverzeichnis

Mittelalter

Entstehung

Eiserne Krone der Langobarden

Das Langobardenreich war von Karl dem Großen 769 erobert worden. Nach dem Niedergang des fränkischen Reiches wurde es von lokalen Herrschern (Nationalkönige) regiert. Otto I. hat 951 in Pavia die langobardische Königskrone angenommen und sich 962 in Rom zum Kaiser krönen lassen. Er verband das regnum Teutonicorum mit dem italienischen Königreich (regnum italiae). Damit begann die Italienpolitik der römisch-deutschen Herrscher des Mittelalters. Die Macht der Kaiser stützte sich insbesondere auf die Ernennung von Bischöfen und die Vergabe von Grafenrechte an diese.[1] Das Reichskirchensystem war weniger leistungsfähig als in Deutschland. Im Vergleich zum Reich nördlich der Alpen war die weltliche Macht der Bischöfe eng begrenzt, nicht zuletzt weil der Einfluss der seit dem 10. Jahrhundert entstehenden Stadtgemeinden wuchs. Diese begannen bereits seit der Wende zum 11. Jahrhundert eigenmächtig zu handeln. Der Adel stand in einer relativ lockeren Verbindung zum Kaiser.[2]

Nach dem Tod Ottos III. war die kaiserliche Macht in Italien geschwächt, so dass sich Arduin von Ivrea zum König von Italien wählen lassen konnte. Trotz verschiedener Feldzüge Heinrichs II. konnte Arduin zunächst nicht besiegt werden; erst Bischof Leo von Vercelli gelang dies. Konrad II. bemühte sich, die Herrschaft wieder herzustellen. Er versuchte, die Großen für sich zu gewinnen und bekämpfte auch das Räuberunwesen. Innerhalb Italiens hatte sich ein Gegensatz zwischen den Großen (capitanei), die ihr Land bereits erblich besaßen, und den kleinen Lehensleuten (valvassores) entwickelt, die ebenfalls bestrebt waren, ihre Lehen zu erblichem Besitz zu machen. Es kam zu Aufständen der valvassores. Konrad entschied 1037 mit der Constitutio de feudis zugunsten der valvassores, die seither ihre Lehen ebenfalls erblich besaßen.[3]

Stauferzeit

Mit dem Investiturstreit geriet das Reichskirchensystem in Italien in die Krise. Die Städte begannen hingegen an Macht zu gewinnen,[4] vor allem aufgrund ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Kaiser Friedrich I. und Heinrich VI. bemühten sich um die Erneuerung der kaiserlichen Macht in Reichsitalien. Beide verbrachten einen erheblichen Teil ihrer Herrschaftszeit selbst in Italien. Bei ihrer Abwesenheit wurden sie durch Legaten vertreten.[5] Friedrich I. versuchte 1158 auf dem Reichstag von Roncaglia, die Herrschaft über die Städte in Oberitalien wieder zu gewinnen und insgesamt die Verhältnisse zugunsten des Kaisers neu zu ordnen. Er versuchte, die vom Papst beanspruchten Mathildischen Güter für das Reich zurückzugewinnen. Er beanspruchte die Zahlung ausstehender Steuern, drängte auf Pfalzen in den Städten und versuchte, die Regalien, die sich meist in Verfügung der Städte befanden, fiskalisch und politisch zu nutzen. Friedrich wollte durch die Investitur der kommunalen Magistrate die Kontrolle der Kommunen verstärken.[6] All dies führte aber zum Widerstand der lombardischen Städte wie auch des Papstes. Schließlich musste der Kaiser 1177/1183 die Wahl der Bürgermeister anerkennen.[7]

Italien im 12./13. Jahrhundert

Friedrich II. konnte die kaiserliche Macht in Italien erneut festigen. Er begann die Herrschaftsstrukturen denen des Königreichs Sizilien anzugleichen. In unterworfenen Städten setzte er Bürgermeister ein. In Reichsitalien wurden zehn Generalvikariate eingerichtet. Die Leitung übernahmen Vertraute aus Süditalien oder Mitglieder der kaiserlichen Familie. Die Vikare verfügten über einem Beamtenstab und unterstanden dem Kaiser bzw. dessen Sohn Enzio von Sardinien. Dieser war seit 1239 Generallegat für Italien. Das aus dem sizilianische Großgericht hervorgegangene Hofgericht war auch für Reichsitalien zuständig.[8]

Der kaiserliche Besitz in Italien vor allem in Oberitalien zerfiel seit dem Hochmittelalter in zahlreiche Lehen des Reiches. Darunter waren zehn größere Gebiete und etwa 250 kleine Lehen.[9] Im Reich war der Erzbischof von Köln als Reichserzkanzler für Italien zuständig. Allerdings verlor das Amt bereits im Hochmittelalter an praktischer Bedeutung.

Spätmittelalter

Die kaiserliche Präsenz in Form der Italienzüge wurde nach dem Ende der Staufer geringer. Das schwache Königtum in Deutschland war nicht in der Lage, die Macht des Reiches in Italien aufrechtzuerhalten. Allerdings blieb Reichsitalien bis in das 14. Jahrhundert hinein für das Reich von großer Bedeutung. Heinrich VII. versuchte während seines Italienzuges 1310/13 noch einmal vergeblich, Reichsitalien zu befrieden und der kaiserlichen Macht zu unterwerfen. Immerhin setzte er die Visconti für Mailand und andere Signori als Reichsvikare ein. Er starb in Italien, ohne sein Hauptziel erreicht zu haben. Die nachfolgenden römisch-deutschen Könige verzichteten hingegen weitgehend auf eine Italienpolitik alten Stils. Ludwig der Bayer hat sich in Rom in Abwesenheit des Papstes, mit dem er in Konflikt lag, krönen lassen. Karl IV. war verschiedentlich in Italien. Er vergab gegen Bezahlung an Städte und Signorien kaiserliche Privilegien.[10][11] Der päpstliche Versuch, die Verfügungsgewalt über Reichsitalien zu erlangen, scheiterte allerdings ebenfalls.[12]

Durch die Eroberung der Terraferma durch Venedig seit dem 14. Jahrhundert gingen weite Gebiete verloren.[13] Im 15. Jahrhundert wurde Reichsitalien zu einer eher peripheren Region des Reiches. Allerdings hatte bereits Maximilian I. zeitweise eine aktive Rolle in Italien gespielt.

Frühe Neuzeit

Entwicklung

Karl V. erneuerte die kaiserliche Macht in Oberitalien

Karl V. hat zahlreiche Reichsrechte wiederhergestellt. Er war auch der letzte Kaiser, der sich in Pavia (1530) krönen ließ. Maximilian und Karl führten zwischen 1494 und 1559 zehn Kriege gegen Frankreich um Reichsitalien. Im Jahr 1531 kam es zu einer Reichsexekution gegen die aufsässige Stadtrepublik Florenz zugunsten der Medici. Diese wurden mit dem Herzogtum Toskana belehnt. Im Jahr 1555 erfolgte einer weitere Reichsexekution gegen Siena, dessen Gebiet der Toskana zugeschlagen wurde. Gegen den Zugriffsversuch des Papstes wurde das Herzogtum 1569 zum Großherzogtum erhoben.[14]

Als die österreichischen Habsburger die Kaiser stellten, ergab sich das Problem, dass sie selbst zunächst über kein italienisches Territorium verfügten. Die spanischen Habsburger als stärkste Macht in Italien bedrohten daher auch kaiserliche Rechte. Dies war einer der Gründe, derentwegen Ferdinand I. sich weigerte, Philipp II. das Reichsvikariat über Italien zu übergeben. Insbesondere zur Zeit Rudolfs II. waren die kleinen Reichslehen durch das spanisch beherrschte Mailand bedroht.

Der Mantuanische Erbfolgekrieg (1628-1631) war ein Konflikt, bei dem Ferdinand II. gegen den Widerstand Frankreichs versuchte, das Gebiet als erledigtes Lehen einzuziehen und neu zu verleihen. Umgekehrt versuchte Frankreich, die kaiserliche Lehensordnung in Reichsitalien zu beseitigen.[15] Danach war Reichsitalien ein Nebenkriegsschauplatz des Dreißigjährigen Krieges. Da der spanisch-französische Krieg bis 1659 weiterging, blieben auch die spanischen Besitzungen in Reichsitalien umstritten, und der Kaiser als Lehnsherr griff mehrfach militärisch ein.[16] Vergeblich versuchte Philipp IV. 1653/54, sich die Lehnshoheit über Reichsitalien übertragen zu lassen.

Mit dem Nachlassen der spanischen Macht und dem wachsenden französischen Einfluss am Ende des 17. Jahrhunderts, insbesondere seit der Zeit Leopolds I., begann der Hof in Wien damit, den kaiserlichen Einfluss in Italien wieder zu stärken. Italien wurde ein weiteres Standbein der Großmacht Österreich. Leopold I. und Joseph I. bezogen beträchtliche Geldsummen aus Reichsitalien für ihre Kriege.

Im Zuge des Spanischen Erbfolgekrieges versuchte der bourbonische spanische König Phlipp V., die Lehnshoheit für Spanien in Anspruch zu nehmen. Tatsächlich leisteten ihm 1702 einige Fürsten den Vasalleneid. Nach der Schlacht von Turin setzte sich der Kaiser militärisch durch. Die Herrscher von Mantua, Mirandola und Piombino und einige kleinere Herren verloren ihre Lehen. Wegen Ansprüche von Reichslehen im Kirchenstaat kam es 1708 zu einem letztlich ergebnislosen Krieg zwischen dem Kaiser und Papst Clemens XI. Leopold I. erkaufte die Gefolgschaft Savoyens mit der Abtretung eines Teils des Herzogtums Mailand und der Reichslehen in der Langhe. Am Ende des Spanischen Erbfolgekrieges fielen dann die meisten spanischen Besitzungen in Oberitalien, insbesondere das Herzogtum Mailand, an die österreichischen Habsburger.

Unter Karl VI. wurde die Italienpolitik fortgesetzt. Allerdings verlor das Kaisertum an Ansehen. Dabei spielte der korrupte und für Italien zuständige Spanische Rat eine wichtige Rolle. Es gab sogar Pläne, Reichsitalien ganz vom Reich zu trennen und ein Reich unter Oberhoheit des Papstes zu schaffen.

Bedroht und militärisch bekämpft wurde die österreichische Vorherrschaft in Oberitalien während des Polnischen Erbfolgekrieges und nach dem Tod Karls VI. durch den Österreichischen Erbfolgekrieg. In diesem Zusammenhang griff Ludwig XV. 1744 die Idee von der Trennung Reichsitalien vom Reich auf, scheiterte damit aber am Widerstand Karl Emanuels III. von Sardinien. Im Frieden von Aachen von 1748 wurde die Lehnshoheit des Reiches über Reichsitalien bestätigt.

Bereits seit 1735 war das Großherzogtum Toskana im Besitz von Franz Stephan von Lothringen, dem Ehemann Maria Theresias. Damit hatte Österreich weiter an Macht in Italien gewonnen. Großes Interesse an Reichsitalien hatten beide nicht. Der habsburgisch-bourbonische Gegensatz endete auch in Italien mit dem französisch-österereichischen Bündnis von 1756. Joseph II. versuchte, die inzwischen verlorengegangen kaiserlichen Rechte in Reichsitalien wieder geltend zu machen.

Mit dem Ausgreifen des republikanischen Frankreichs nach Italien und der Gründung von Tochterrepubliken und spätestens mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches endete die Geschichte Reichsitalien.[17]

Lage und Zusammensetzung

Schematischer Überblick über Reichsitalien um 1789. Die meisten kleinen Lehen sind nicht sichtbar

Im Großen und Ganzen erstreckte sich Reichsitalien von der französischen und Schweizer Grenze bis Venedig sowie im Süden bis zum Kirchenstaat. In diesem Gebiet gab es aber auch Territorien, auf die andere Mächte Ansprüche erhoben oder die sich als völlig unabhängig verstanden. Im Jahr 1731 bestanden in der Lombardei noch dreizehn Reichslehen. Darunter waren Mailand, Mantua, Montferrat, Mirandola und die Fürstentümer der Gonzaga, wie das Herzogtum Guastalla. In Ligurien gab es noch 19 Lehen darunter Gebiete der Familie Doria. Hinzu kamen 20 bononesische Reichslehen. Darunter waren Modena, Ferrara, Gebiete der Spinola und der Doria. Des Weiteren bestanden zehn Lehen in der Toskana, darunter Florenz, Piombino, Soramo und Comacchio. Hinzu kamen elf tirnisanische Reichslehen.[18] Als Reichsstädte gehörten auch Lucca und Genua de jure zu Reichsitalien. Allerdings hat Genua die Reichszugehörigkeit bestritten und die Institutionen der Reichsjustiz nicht anerkannt. Diesen Schritt hat das Reich nicht bestätigt.[19] Savoyen mit Piemont gehörten zumindest bis zur Erhebung zum Königtum in gewissem Sinne zu Reichsitalien. Das Land hatte insofern eine Sonderrolle, weil es zum oberrheinischen Reichskreis gehörte und Sitz sowie Stimme im Reichstag hatte.

Zu unterscheiden ist zwischen den großen Territorien und den kleinen Lehen. Gegenüber ersteren waren die kaiserlichen Durchgriffsmöglichkeiten eng beschränkt. Anders sah dies im Fall der kleinen Lehen aus. Dieses bildeten im engeren Sinn Reichsitalien. Die Kaiser waren bemüht, diese vor den benachbarten größeren Staaten zu schützen. Notfalls waren sie aber aus übergeordneten Erwägungen bereit, auf ihre Rechte zu verzichten. So verzichtete Karl VI. zugunsten des Königreichs Sardinien 1735 auf die Lehen in der Langhe. Unterschiede gab es auch in Hinblick auf die Lehnsvergabe. Während die großen Lehen mit großem Zeremoniell durch den Kaiser selber vergeben wurden, geschah dies bei den kleineren durch den Reichshofrat.[20]

Reichsrechtlicher Status

Die lehnrechtliche Beziehung zwischen den italienischen Territorien und dem Kaiser blieben bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches bestehen. Verfassungsrechtlich ging das Königreich Italien einen anderen Weg als der Kern des Reiches. Die Bestimmungen des Ewigen Landfriedens ab 1495 galten für Italien nicht.[21] Sie wurden auch nicht in die Reichskreisordnung integriert. Die Städte und Fürsten Reichsitaliens hatten keine Rechte in der Reichsverfassung. Der Kaiser war zwar auch König von Italien, aber einen Einfluss auf die Wahl hatten die Kommunen und Territorien nicht.[22] Die Kaiser erhoben zwar verschiedene italienische Familien in den Reichsfürstenstand. Diese hatten aber weder Sitz noch Stimme auf dem Reichstag, weshalb die Erhebungen keine reichsrechtlichen Folgen hatten.[23] Auch eine italienische Ständeversammlung gab es nicht. Damit gab es keine Basis für eine spezifisch italienische Gesetzgebung. Diese Entwicklung des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit steht im Gegensatz zur Zeit bis ins 14. Jahrhundert, als Reichsitalien das Gebiet mit der intensivsten kaiserlichen Gesetzgebung gewesen war. Im Ergebnis war Italien das am wenigsten verdichtete europäische Königreich.[24]

Der Reichshofrat als oberste Lehnsbehörde war für Reichsitalien die wichtigste Behörde des Reiches. Auch diente der Reichshofrat als oberstes Gericht. Die Zahl der Fälle war so groß, dass eigens eine besondere Abteilung (lateinische Expedition) geschaffen wurde, die sich insbesondere mit Reichsitalien beschäftigte. Seit 1651 stand der lateinischen Expedition ein Reichshofratssekretär vor. Dem Reichshofrat zugeordnet war ein Reichshoffiskal, vergleichbar einem Staatsanwalt, dessen Aufgabe es unter anderem war, entfremdete Reichsrechte ausfindig zu machen.[25] Daneben spielte auch die Reichshofkanzlei eine wichtige Rolle. Deren lateinische Abteilung war in starkem Maße mit Fragen Reichsitaliens befasst. Reichsitalien war grundsätzlich eine Sache des Kaisers, aber auch die Reichsstände, insbesondere die Kurfürsten, beanspruchten Mitspracherecht. Mehrfach waren italienische Angelegenheiten auch Thema des Reichstages.

Es existierte seit langem das Amt des Reichsvikars. Dieses war zuständig für einen Teil der italienischen Lehen und wurde an einen einheimischen Fürsten übertragen. Es war aber insofern problematisch, weil die Inhaber die Stellung weniger zum Nutzen des Kaisers als vielmehr zugunsten ihrer eigenen Interessen nutzten. Der Plan eines Generalvikariats mit weit gefassten Kompetenzen, wie dies etwa Philipp II. von Spanien im 16. oder die Herzöge von Savoyen im 18. Jahrhundert anstrebten, wurde daher nie verwirklicht.[26] Allerdings konnte Savoyen bereits seit dem 14. Jahrhundert für sein Territorium die Erblichkeit des Amtes durchsetzen und behauptete seit dem 16. Jahrhundert eine Vorrangstellung.[27]

Stattdessen entsandten die Kaiser vorübergehende Kommissare. Da auch sich auch diese Art der Einflussnahme als nur begrenzt wirkungsvoll erwies wurde ein einziger Generalkommissar für ganz Reichsitalien ernannt. Diese kaiserliche Vertretung seit dem 17. Jahrhundert und insbesondere ab 1715 war der Plenipotentiar. Der Plenipotentiar hatte zunächst seinen Sitz in Mailand, seit Karl VI. befand sich dieser bis 1801 in Pisa. Erstmals gab es damit eine für ganz Reichsitalien zuständige Zentralbehörde im Land selbst.[28]

Literatur

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Thomas Franz: Italien im Mittelalter. In: Wolfgang Altgeld, Rudolf Lill: Kleine Italienische Geschichte. Stuttgart 2004 S. 19.
  2. Alfred Haverkamp: Italien im hohen und späten Mittelalter 1056–1454. In: Handbuch der europäischen Geschichte. 2. Europa im Hoch- und Spätmittelalter. Stuttgart 1987, S. 551–552.
  3. Jan Dhondt: Das frühe Mittelalter. München 1968, S. 220f.
  4. Thomas Franz: Italien im Mittelalter. In: Wolfgang Altgeld, Rudolf Lill: Kleine Italienische Geschichte. Stuttgart 2004, S. 35.
  5. Alfred Haverkamp: Italien im hohen und späten Mittelalter 1056–1454. In: Handbuch der europäischen Geschichte. 2. Europa im Hoch- und Spätmittelalter. Stuttgart 1987, S. 590.
  6. Alfred Haverkamp: Italien im hohen und späten Mittelalter 1056–1454. In: Handbuch der europäischen Geschichte. 2. Europa im Hoch- und Spätmittelalter. Stuttgart 1987, S. 593.
  7. Thomas Franz: Italien im Mittelalter. In: Wolfgang Altgeld, Rudolf Lill: Kleine Italienische Geschichte. Stuttgart 2004, S. 56–58.
  8. Alfred Haverkamp: Italien im hohen und späten Mittelalter 1056–1454. In: Handbuch der europäischen Geschichte. 2. Europa im Hoch- und Spätmittelalter. Stuttgart 1987, S. 618.
  9. Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. München 1992, S. 288.
  10. Reinhold Schumann: Geschichte Italiens. Stuttgart, 1983 S.99
  11. Überblick zur Entwicklung im 14. Jahrhundert bei Roland Pauler: Die deutschen Könige und Italien im 14. Jahrhundert. WBG, Darmstadt 1997.
  12. Volker Reinhardt: Geschichte Italiens. Von der Spätantike bis zur Gegenwart. München 2003, S. 76.
  13. Horst Rabe: Reich und Glaubensspaltung. Deutschland 1500-1600, München, 1989 S.13f.
  14. Bernd Marquardt: Universalgeschichte des Staates: Von der vorstaatlichen Gesellschaft zum Staat der Industriegesellschaft. Wien u.a. 2009, S. 355.
  15. Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806. Bd. 1 Stuttgart 1993, S. 201.
  16. Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806. Bd. 1 Stuttgart 1993, S. 112f.
  17. Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806. Bd.1 Stuttgart 1993, S. 112–115.
  18. Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. München 1992, S. 288f.
  19. Bernd Marquardt: Universalgeschichte des Staates: Von der vorstaatlichen Gesellschaft zum Staat der Industriegesellschaft. Wien u.a. 2009, S. 356.
  20. Matthias Schnettger: Feudi imperali – Reichsitalien. In: Lesebuch Altes Reich. München 2006, S. 127f.
  21. Bernd Marquardt: Universalgeschichte des Staates: Von der vorstaatlichen Gesellschaft zum zum Staat der Industriegesellschaft. Wien u.a. 2009, S. 355.
  22. Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806. Bd.1, Stuttgart 1993, S. 32.
  23. Karl Otmar von Aretin: Das Alte Reich 1648–1806. Bd. 1 Stuttgart 1993, S. 77.
  24. Bernd Marquardt: Universalgeschichte des Staates: Von der vorstaatlichen Gesellschaft zum zum Staat der Industriegesellschaft. Wien u.a. 2009, S. 355.
  25. Matthias Schnettger: Die Reichsgerichtsbarkeit in Italien in der Frühen Neuzeit. Das Beispiel Ligurien, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, [13. Dezember 2004] Onlineversion
  26. Matthias Schnettger: Die Reichsgerichtsbarkeit in Italien in der Frühen Neuzeit. Das Beispiel Ligurien, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 3, [13. Dezember 2004] Onlineversion
  27. Robert Oresko und David Parrot: Reichsitalien im Dreißigjährigen Krieg Teilveröffentlichung auf lwl.org
  28. Matthias Schnettger: Feudi imperali – Reichsitalien. In: Lesebuch Altes Reich. München 2006, S. 128–130.

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