Regierender Bürgermeister

Regierender Bürgermeister

In Berlin wird die Regierung durch den Senat ausgeübt, bestehend aus dem Regierenden Bürgermeister und bis zu acht weiteren Senatsmitgliedern, den Senatoren (Artikel 55 der Verfassung von Berlin, VvB). Von diesen Senatoren werden jeweils zwei als Bürgermeister vom Regierenden Bürgermeister zu seinen Stellvertretern ernannt (Artikel 56 Absatz 2 Satz 2 VvB).

Dem Regierenden Bürgermeister kommt dabei eine Doppelfunktion zu, da Berlin ein Stadtstaat ist. Zum einen ist er bezüglich der Rolle Berlins als Land der Bundesrepublik Deutschland einem Ministerpräsidenten gleichgestellt, zum anderen übt er die Funktion eines normalen Bürgermeisters aus, da Berlin gleichzeitig eine kreisfreie Stadt ist.

Früher war der Titel des Stadtoberhaupts von Berlin Oberbürgermeister. Nachdem die sowjetische Besatzung 1948 einen eigenen Oberbürgermeister in Ost-Berlin eingesetzt hatte, wählte man später in West-Berlin für das Stadtoberhaupt den Titel Regierender Bürgermeister, welcher auch nach der Wiedervereinigung 1990 beibehalten wurde.

Der Regierende Bürgermeister wird gemäß Art. 56 Absatz 1 VvB mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen vom Abgeordnetenhaus von Berlin gewählt. Die Senatoren werden gemäß Artikel 56 Absatz 2 Satz 1 VvB vom Regierenden Bürgermeister ernannt und entlassen. Bis zum In-Kraft-Treten der letzten Verfassungsänderung vom 6. Juli 2006 wurden auch die einzelnen Senatoren vom Abgeordnetenhaus gewählt.

Das Abgeordnetenhaus kann dem Regierenden Bürgermeister mit der Zustimmung der Mehrheit der gewählten Mitglieder des Abgeordnetenhauses das Vertrauen entziehen (Artikel 57 VvB). Bei Annahme eines Misstrauensantrages hat der Regierende Bürgermeister nach Artikel 57 Absatz 3 Satz 2 VvB sofort zurückzutreten. Es handelt sich also um ein negatives bzw. destruktives Misstrauensvotum.

Der Regierende Bürgermeister verfügt etwa im Gegensatz zum Bundeskanzler über keine vollwertige Richtlinienkompetenz: Die Richtlinien der Regierungspolitik bestimmt er nach Artikel 58 Absatz 2 VvB mit Billigung des Abgeordnetenhauses.

Zusätzlich gibt es in jedem der 12 Bezirke jeweils einen Bezirksbürgermeister. Diese sind jedoch keine klassischen Bürgermeister, da die Bezirke aufgrund der Stellung Berlins als Einheitsgemeinde keine eigenen Gemeinden sind.

Mangels anderslautender Regelung ist im Rahmen des passiven Wahlrechts ein Mindestalter des Regierenden Bürgermeisters von 18 Jahren vorgesehen.

Inhaltsverzeichnis

Liste der Bürgermeister

Die Berliner Oberbürgermeister von 1809 bis 1948

Louise Schroeder amtierte stellvertretend für Ernst Reuter, dessen Wahl vom sowjetischen Kommandanten nicht anerkannt wurde. Wegen einer Erkrankung Schroeders amtierte Ferdinand Friedensburg für dreieinhalb Monate. Am 30. November 1948 setzte die sowjetische Besatzungsmacht einen eigenen Oberbürgermeister für Ost-Berlin ein. Damit war die Stadt faktisch geteilt. Louise Schroeder amtierte noch bis zum 7. Dezember 1948.

Die Oberbürgermeister von Ost-Berlin von 1948 bis 1991

Der Regierende Bürgermeister für Gesamt-Berlin wurde erst im Januar 1991 gewählt.


Die Regierenden Bürgermeister West-Berlins von 1948 bis 1991

Die Regierenden Bürgermeister Berlins seit 1991

Siehe auch

Weblinks


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