Rechtssystem (Recht)

Rechtssystem (Recht)

Der Begriff Rechtsordnung (auch Rechtssystem genannt) bezeichnet die Gesamtheit der in einem umschriebenen Anwendungsraum (beispielsweise dem Recht eines Staates) gültigen rechtlichen Normen (objektiver Rechtsbegriff). Neben dem durch die Legislative gesetzten Recht gehört zur Rechtsordnung auch dessen Interpretation durch die Judikative. Wie die Wirtschaftsordnung interagiert auch die Rechtsordnung eines Rechtsgebietes mit der Gesellschaftsordnung der darin lebenden Menschen. Damit von einer Rechtsordnung im engeren Sinn gesprochen werden kann, muss es sich bei dem Staat, zu dem der betreffende Rechtsraum gehört, um einen Rechtsstaat handeln.

In Deutschland wie auch in den meisten Rechtsordnungen des kontinentaleuropäischen Rechtskreises werden Rechtsnormen systematisch vier Bereichen zugeordnet:

Als Rechtsnormen im vorbeschriebenen Sinne gelten im deutschen Recht

Neben Rechtsnormen gibt es noch einige andere Rechtsquellen. So haben beispielsweise Urteile des Bundesverfassungsgerichts Gesetzeskraft. Ob anderen Gerichtsurteilen der Status einer Rechtsquelle zukommt (so genanntes Richterrecht), ist umstritten, und wird im deutschen anders als im angelsächsischen Rechtskreis (Case Law) traditionell eher verneint. Das ungeschriebene Gewohnheitsrecht gehört ebenfalls zur Rechtsordnung.

Naturrecht und Ordre public als überpositives Recht stellen gewissermaßen übergeordnete Ordnungskriterien bereit, an denen sich eine Rechtsordnung zu messen hat, werden allerdings in den einzelnen Rechtsordnungen zum Teil auch ihrerseits wieder unterschiedlich bestimmt oder ausgelegt. Ob das Völkerrecht eine global gültige Rechtsordnung darstellt, ist wissenschaftlich und international umstritten.

Siehe auch

Literatur

  • Hermann Avenarius: Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn
Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.
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