Rechtskraft

Rechtskraft

Rechtskraft kann bezeichnen:

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  • Rechtskraft — Rechtskraft, die Eigenschaft eines richterlichen Erkenntnisses, wonach dasjenige, was durch das Erkenntniß ausgesprochen wurde, als der eigentliche u. fortan unumstößliche Inhalt des bisher zwischen den Parteien strittig gewesenen… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Rechtskraft — (lat. Res judicata, franz. Chose jugée), die Unanfechtbarkeit eines gerichtlichen Urteils durch ein ordentliches Rechtsmittel (formelle R.) und infolge davon die Unabänderlichkeit dieses Urteils und des dadurch geschaffenen Rechtszustandes… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Rechtskraft — Rechtskraft, die durch kein Rechtsmittel mehr anfechtbare Gültigkeit der richterlichen Entscheidung; doch ist im Zivilprozeß noch die Nichtigkeitsklage und die Restitutionsklage und im Strafverfahren die Wiederaufnahme des Verfahrens vorgesehen …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Rechtskraft — Rechtskraft, die Unanfechtbarkeit eines Urtheils, das nach Erschöpfung aller Rechtsmittel endgültig abschließt u. deßhalb vollzogen werden kann …   Herders Conversations-Lexikon

  • Rechtskraft — Rechtskraft,die:⇨Rechtsgültigkeit …   Das Wörterbuch der Synonyme

  • Rechtskraft — Rẹchts|kraft 〈f. 7u; unz.〉 rechtskräftige Beschaffenheit, Endgültigkeit ● die gerichtliche Entscheidung hat Rechtskraft erlangt * * * Rẹchts|kraft, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): Endgültigkeit, Unanfechtbarkeit einer gerichtlichen (od.… …   Universal-Lexikon

  • Rechtskraft — Rẹchts|kraft, die; ; formelle (äußere) Rechtskraft; materielle (sachliche) Rechtskraft …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rechtskraft (Deutschland) — Der Begriff Rechtskraft bezeichnet bestimmte Rechtswirkungen, die von einem gerichtlichen Urteil oder Beschluss ausgehen, sowie die Voraussetzungen, unter denen diese Wirkungen eintreten. Die Wirkung der Rechtskraft lässt sich mit dem römischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtskraft (Österreich) — In der österreichischen Rechtssprache bezeichnet der Begriff Rechtskraft neben der Endgültigkeit von gerichtlichen Urteilen auch Gerichtsbeschlüsse, Erkenntnisse und das Eintreten der Unanfechtbarkeit von verwaltungsbehördlichen Entscheidungen,… …   Deutsch Wikipedia

  • Rechtskraft — Rechtsbegriff für die grundsätzliche Unanfechtbarkeit einer Entscheidung. I. Zivilprozessordnung:1. Formelle R.: Eine gerichtliche Entscheidung kann nicht mehr durch ein ⇡ Rechtsmittel angefochten werden. Die formelle R. tritt ein bei ⇡… …   Lexikon der Economics

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