Raubkopie

Raubkopie

Das Wort Raubkopie ist ein Ausdruck aus dem inoffiziell verwendeten juristischen Vokabular und bezeichnet urheberrechtswidrig hergestellte Kopien, insbesondere von digitalen Datenträgern. Kritiker gehen davon aus, dass dieses Wort von Rechteverwertern kreiert wurde, um das Unrechtsempfinden zu steigern; es wurde in den letzten Jahren durch massive Werbekampagnen der Musik- und Filmindustrie beworben. Auch wenn diese Bezeichnung noch immer vor allem von Rechteverwertern verwendet wird, hätte sie dazu beigetragen, dass das rechtswidrige Kopieren heute nicht mehr generell als Kavaliersdelikt gilt und dadurch auch der Weg für eine Verschärfung der Urheberrechtsgesetze geebnet wurde. Rechteverwerter führen dagegen an, das Wort „Raubkopie“ sei schon vor ihren Kampagnen in der Umgangssprache aufgetaucht und verbreitet gewesen.[1] Der Begriff weitet sich nach der Film- und Musikindustrie auch auf den Buch- und Zeitschriftenmarkt aus.[2]

Inhaltsverzeichnis

Kritik am Wort

Kritiker[3] merken an, die Bezeichnung sei, gemessen am Tatbestand, sachlich unzutreffend und somit weit überzogen, da sie das unrechtmäßige Anfertigen einer Kopie mit einem tatsächlichen Raub gleichsetze.[4][1] Juristisch betrachtet ist Raub jedoch eine Straftat, bei der eine bewegliche Sache mittels Gewalt oder Androhung von Gewalt entwendet wird.[5] De facto aber wird beim Erstellen einer Kopie dem Urheber nicht das Original entzogen - und schon gar nicht gegen ihn Gewalt angewendet oder angedroht. Somit ist die Kritik am Begriff "Raubkopie" eine Doppelte: nicht nur, dass Kopieren die gewaltfreieste Form der Aneignung darstellt, die überhaupt denkbar ist, womit sich "Raub" als sachlich korrekt beschreibender Terminus, dessen abgrenzendes Kriterium zum Diebstahl der Gewaltaspekt bildet, ausschließt, sondern selbst das charakteristische Merkmal des Diebstahls, nämlich die Entwendung fremden Eigentums, welches dem rechtlichen Eigentümer anschließend fehlt, ist nicht gegeben.

Im Gegensatz zu Diebstahl impliziert das Wortteil „Raub“ auch aus linguistischer Sicht, dass Etwas unter Gewalt[-androhung] gestohlen wurde [6]. Selbst der Contentindustrie, die den diffamierenden Terminus "Raubkopie[rer]" gerne nutzt, um eine besondere Anrüchigkeit zu suggerieren, ist es niemals gelungen, den Gewaltaspekt des Raubes schlüssig darzulegen, geschweige denn nachzuweisen. Sprachlich ergibt sich durch "Raubkopie" selbst bei Personen, die sich des Unterschiedes zwischen Raub und Diebstahl nicht bewusst sind, die Implikation des Letztgenannten, obwohl sich die Filme oder Musikstücke auch nach dem Kopiervorgang de facto immer noch im Besitz der Contentindustrie befinden.

Der alternative Ausdruck Schwarzkopie benennt eine unrechtmäßig erstellte Kopie weniger sachlich-unpassend abwertend.[7] Dieser orientiert sich sprachlich an der sachlich angemessensten Analogie - nämlich „Schwarzseher“ als Jemandem, der illegal fernsieht - also ohne GEZ-Gebühren zu bezahlen [8] [9]. Auch der "Schwarzseher" stiehlt den Fernsehanstalten nicht die Sendung - und schon gar nicht raubt er sie.

Rechtslage

Im deutschen Urheberrechtsgesetz wird der Ausdruck „Raubkopie“ nicht verwendet. Stattdessen wird beschrieben, welche Rechte Urheber bei der Verwertung und Nutzer bei der Nutzung geschützter Werke haben.

Legale Privatkopien werden oft fälschlicherweise als „Raubkopien“ bezeichnet. Tatsächlich ist es unter gewissen Voraussetzungen möglich, zum privaten Gebrauch mehrere Privatkopien anzufertigen und im privaten Umfeld zu verteilen, ohne dadurch ein Vergehen oder Verbrechen zu begehen. So kann eine Musik-CD legal kopiert werden, wenn kein Kopierschutz überwunden werden muss. Ist ein Kopierschutz vorhanden, kann er durch die (Re-)Digitalisierung einer (analog) abgespielten CD legal umgangen werden. Der entscheidende Aspekt ist, dass er umgangen und nicht etwa geknackt wird. Zum Ausgleich erhalten viele Urheber für jedes verkaufte leere Aufnahmemedium (z. B. für Kassetten, CD-R- und DVD±R-Rohlinge und Festplatten) und Geräte (z. B. CD-Brenner oder Fotokopierer) eine Gebühr, die von Verwertungsgesellschaften wie der GEMA umverteilt wird.[10]

In den Kinospots der Werbekampagne der Zukunft Kino Marketing GmbH[11]Raubkopierer sind Verbrecher“ wird zudem behauptet, Verstöße gegen das Urheberrecht seien Verbrechen, die mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden könnten. Juristisch werden Urheberrechtsverletzungen jedoch als Vergehen und nicht als Verbrechen gesehen.

In Frankreich wurde 2009 das sogenannte Loi Hadopi durch das oberste Verfassungsgericht für unzulässig erklärt, da es gegen die in der Verfassung garantierte Kommunikationsfreiheit verstoße. Mit dem durch die Nationalversammlung und Senat beschlossenen Gesetz versuchte die Regierung eine Behörde Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet zur Verfolgung von sogenannten Raubkopierern zu schaffen, die nach zweimaliger Ermahnung den Zugang zum Internet von zwei Monate bis zu einem Jahr hätte sperren können.[12] Im September 2009 wurde das Gesetz jedoch in einer überarbeiteten Version erfolgreich beschlossen.[13]

Statistik

Der Industrieverband Business Software Alliance (BSA) veröffentlicht einmal im Jahr die sogenannte „Piracy Study“, die die Verbreitung von illegalen Softwarekopien bestimmen soll und in den Medien regelmäßig zitiert wird. Auch die Film- und Musikindustrie (Contentindustrie) veröffentlicht regelmäßig Behauptungen von angeblich durch filesharing entstandenen Verlusten. Insbesondere der errechnete Schaden und die Berechnungsgrundlage werden von Kritikern angezweifelt und für überzogen gehalten. Aus einem Bericht der US-Regierung geht hervor, dass die behaupteten Verluste durch Filesharing stark übertrieben sind [14]

In dem Berechnungsverfahren[15] wird der „durchschnittliche Softwarebedarf“ eines PCs festgelegt und auf alle PCs hochgerechnet. Die Differenz zwischen der verkauften Software und dem angenommenen Bedarf eines PCs müssten, so die Studie, Schwarzkopien sein. Kritiker bemängeln, dass die Studie freie und ältere Software nicht berücksichtigt. Wenn also ein Nutzer nicht jedes Jahr seinen gesamten Software-Bestand aktualisiert oder aber kostenlose Software verwendet, geht dies in die Statistik als Nutzung illegaler Kopien ein (zum Vergleich: Im Internet laufen z. B. nur knapp 30 Prozent der Webserver mit unfreier Server-Software). Zudem wird bei der Schadensberechnung angenommen, dass jeder Nutzer, der eine Schwarzkopie erstellt, auch bereit gewesen wäre, das Geld für ein Original auszugeben, was aber insbesondere bei teurer Software unrealistisch sei.

Werbung gegen privates Kopieren von Musik auf Musikkassetten auf der Innenhülle einer 1983 in Großbritannien hergestellten Schallplatte.

Kritisiert wird weiter, dass der „Softwarebedarf“ von wenigen Ländern auf 80 Länder hochgerechnet wird. Dabei könne nicht davon ausgegangen werden, dass der „Softwarebedarf“ in jedem Land in gleicher Höhe zu erwarten sei. 2004 wurde ein Schaden von 32,7 Milliarden US-Dollar angenommen. 2007 soll der Schaden auf 48 Milliarden US-Dollar angewachsen sein.[16]

Eine grundlegende Kritik an der Hochrechnung der „Schäden durch Raubkopien“ richtet sich gegen die Verwendung der gleichen Zählmethode wie bei materiellen Gütern: Der Verkaufspreis wird mit der geschätzten Anzahl der Schwarzkopien multipliziert, digitalisierte Medieninhalte können aber mit einem sehr geringen oder ganz ohne Aufwand kopiert werden. Folglich ergebe sich als „Schaden“ bloß der eigentlich theoretisch entgangene Gewinn ohne Materialkosten, wobei die angenommenen Verkaufszahlen nach wie vor fragwürdig sind, da eine gezählte Kopie nicht zwingend zu einem Kauf geführt hätte.

Gleichgültig ob Softwareindustrie oder Film- und Musikindustrie ": oft wird die Kopie 1:1 mit dem Verlust des Umsatzes dieses Stückes gleich setzt; tatsächlich aber ist es im Einzelnen fraglich, ob für das Original bezahlt worden wäre, wenn die Möglichkeit zur Kopie nicht bestünde (Sammleraspekt) - in der Gesamtheit ist die undifferenzierte, pauschale Behauptung sogar offiziell widerlegt [17]. Neue Studien belegen sogar, dass der Volkswirtschaft durch "illegale Downloads" ein doppelt so hoher wirtschaftlicher Mehrwert erwächst, wie z.B. dem Musikbereich jährlich verlorengeht [18] [19] Im Bereich der Filmindustrie erlangte die Presse ungewollt Kenntnis von einer Untersuchung der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK), welche zu dem Ergebnis kommt, dass Nutzer des inzwischen geschlossenen [illegalen] Filmportals „kino.to“ mehr Geld für Kino und DVDs ausgeben als der Durchschnittsnutzer. [20] Selbst eigene Studien der Contentindustrie ergaben, dass Personen, die über einen P2P-Dienst unlizenziert Musik herunterluden sogar die besten Kunden eines legalen kostenpflichtigen Downloaddienstes waren [21] Allerdings wurden diese Studien nicht veröffentlicht bzw. unter Verschluss gehalten, weil die erforschten Fakten im Widerspruch zur Propaganda der Contentindustrie stehen [22]. Denn aufgrund dieser Fakten ließe sich in der Politik kein Lobbyismus mehr betreiben für eine weitere Verschärfung von Gesetzen und zunehmende Kriminalisierung von Nutzern wie beispielsweise durch Siegfried Kauder, der in Deutschland den Gesetzentwurf für einen 2-Strikes-Gesetz einbringen will, nachdem einem zweimalig der Urheberrechtsverletzung Beschuldigten für 3 Wochen der Internetzugang gesperrt wird [23].

Literatur

  • Artur Wandtke, Winfried Bullinger: Praxiskommentar zum Urheberrecht. 2. Aufl. C. H. Beck, 2006, ISBN 978-3-406-53423-2
  • Marcus von Welser, Alexander González: Marken- und Produktpiraterie, Strategien und Lösungsansätze zu ihrer Bekämpfung. Wiley-VCH, 2007, ISBN 3-527-50239-4
  • Jan Hachenberger: Intellektuelles Eigentum im Zeitalter von Digitalisierung und Internet. Eine ökonomische Analyse von Missbrauchskalkülen und Schutzstrategien. DUV Verlag, 2003, ISBN 3-824477-65-3
  • Hans Joachim Fuchs: Piraten, Fälscher und Kopierer, Strategien und Instrumente zum Schutz geistigen Eigentums in der Volksrepublik China. 2006, Gabler Verlag, 2003, ISBN 978-3-8349-0159-0
  • Jan Krömer, Evrim Sen: No Copy - Die Welt der digitalen Raubkopie. Tropen Verlag, Berlin 2006, ISBN 3-932170-82-2 (Digitalisat)

Siehe auch

Weblinks

Quellen

  1. a b http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/der-begriff-raubkopie.htm
  2. Martin U. Müller, DER SPIEGEL 40/2010: "tot167". 4. Oktober 2010, abgerufen am 11. Januar 2011.
  3. http://www.dobszay.ch/2007-06-15/raubkopie-als-unwort-des-jahres-urheberrecht-im-wandel/
  4. Jörg Schieb: Wer raubt bei einer Raubkopie?, Seite von wdr.de beim Internet Archive
  5. http://dejure.org/gesetze/StGB/249.html
  6. http://www.duden.de/rechtschreibung/rauben#Bedeutung1a
  7. http://www.raubkopierer.info/erklaerung.php
  8. http://de.wiktionary.org/wiki/Schwarzseher
  9. http://www.welt.de/wirtschaft/article1287405/So_weit_duerfen_GEZ_Kontrolleure_gehen.html
  10. http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/meldung/13408
  11. http://www.hartabergerecht.de
  12. Netzeitung: Frankreich: Verfassungsgericht kassiert Websperren vom 10. Juni 2009
  13. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Frankreich-Internetsperre-fuer-Urheberrechtsverletzer-gebilligt-837138.html
  14. http://www.zeit.de/digital/internet/2010-04/us-regierung-verluste-filesharing
  15. vgl. Krömer/Sen S.226ff, http://www.no-copy.org/statistiken-zum-verlieben.html
  16. http://www.heise.de/newsticker/Software-Verband-Software-Piraterie-weltweit-auf-Vormarsch--/meldung/107821
  17. http://www.zeit.de/digital/internet/2010-04/us-regierung-verluste-filesharing
  18. http://www.ivir.nl/publicaties/vaneijk/Ups_And_Downs_authorised_translation.pdf
  19. http://www.sueddeutsche.de/digital/illegale-downloads-profitieren-vom-klau-1.480446
  20. http://www.zeit.de/digital/internet/2011-07/gfk-studie-downloads
  21. http://www.heise.de/tp/blogs/6/150213
  22. http://www.heise.de/tp/blogs/6/150152
  23. http://digitalegesellschaft.de/2011/09/two-strikes-und-verwarnmodelle-unionsparteien-weiter-auf-dem-netzpolitischen-holzweg/
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