Ratifikationsurkunde

Ratifikationsurkunde

Die Ratifikation, auch Ratifizierung, (von lat. ratus „gültig“, facere „machen“) ist die völkerrechtlich verbindliche Erklärung des Abschlusses eines völkerrechtlichen Vertrags durch die Vertragsparteien. Diese geschieht jeweils durch das Organ der Vertragspartei, das diese nach außen vertritt, in der Regel das jeweilige Staatsoberhaupt oder eine andere völkerrechtlich bevollmächtigte Person. Darüber wird eine Ratifikationsurkunde erstellt. Bei zweiseitigen Verträgen wird diese dem Vertragspartner übergeben, bei mehrseitigen Verträgen können die Vertragsurkunden auch bei einer der beteiligten Regierungen hinterlegt werden. Diese ist dann der Depositar. Der Vertrag tritt in der Regel mit der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden oder mit einer daran gebundenen Frist in Kraft.

Erst durch diese Ratifikation wird ein z. B. von Verhandlungsdelegationen paraphierter Vertragstext völkerrechtlich gültig. Das Verfahren hat seinen Ursprung im Abschluss eines Vertrages zwischen Fürsten, dem die Aushandlung des Vertragstextes durch Bevollmächtigte vorausgegangen ist. Ein Beitritt zu einem bestehenden Vertrag geschieht dagegen durch Akzession.

Staatsrechtlich bedeutet Ratifikation auch das innerstaatliche Verfahren, das zur völkerrechtlichen Ratifikation führt. In der Regel bedeutet dies die Zustimmung zu einem Vertragsgesetz durch das Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren; in einigen Ländern kann es unter bestimmten Bedingungen aber auch zu einem Volksentscheid kommen. Vom Abschluss von Vertragsverhandlungen bis zur tatsächlichen Ratifikation kann deswegen erhebliche Zeit vergehen.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes bestimmt, dass völkerrechtliche Verträge zu politischen Beziehungen des Bundes oder mit Bezug zu dessen Gesetzgebung eines Zustimmungsgesetzes bedürfen. Das Verfahren folgt dem grundsätzlichen Gesetzgebungsverfahren des Bundes. Sinngemäß dasselbe gilt für Verwaltungsabkommen bezüglich der Bundesverwaltung und ihrer Vorschriften. Die Ratifikation geschieht nach Zustandekommen des Zustimmungsgesetzes durch den Bundespräsidenten. Nach der Ratifikation wird das Vertragsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet.

Von der Ratifikation unabhängig ist die Umsetzung des geschlossen Vertrages. Im Falle der Umsetzung durch Gesetz spricht man von einem Transformationsgesetz. Der Vertrag kann jedoch u.U. auch ohne zusätzliche Umsetzung bereits erfüllt sein.

Deutschlandlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Österreich

Aufgrund einer Vorlage durch die Bundesregierung, die zunächst durch Nationalrat und Bundesrat (bei Belangen, die den selbstständigen Wirkungsbereich der Bundesländer tangieren) genehmigt werden muss, wird die Ratifizierung durch den Bundespräsidenten vorgenommen. Die entsprechende Ratifikationsurkunde wird durch den Bundeskanzler gegengezeichnet. Der entsprechende Staatsvertrag und die zugehörige Ratifikation ist durch die Regierung im Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich zu veröffentlichen.

Österreichlastige Artikel Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Österreich dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.


Literatur

Peter Seelmann: Ratifikation. Aus: Europäische Friedensverträge der Vormoderne, in: historicum.net, 2006, URL: http://www.historicum.net/themen/friedensvertraege-der-vormoderne/lexikon/n-z/art/Ratifikation/html/artikel/4200/ca/796f1ca6a5/ (eingesehen am 27. April. 2009).


Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Ratifikationsurkunde — Ra|ti|fi|ka|ti|ons|ur|kun|de, die: Urkunde über eine Ratifikation …   Universal-Lexikon

  • Ratifikationsurkunde — Ra|ti|fi|ka|ti|ons|ur|kun|de die; , n: Urkunde über die Ratifikation eines völkerrechtlichen Vertrages …   Das große Fremdwörterbuch

  • Ratifikationsurkunde — Ra|ti|fi|ka|ti|ons|ur|kun|de …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Rat.-Urk. — Ratifikationsurkunde(n) EN ratification document(s) …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Vertrag von Lissabon — Logo der Regierungskonferenz zum Vertrag von Lissabon Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13 …   Deutsch Wikipedia

  • EU-Grundlagenvertrag — Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer… …   Deutsch Wikipedia

  • EU-Reformvertrag — Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Lissabon-Vertrag — Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Lissaboner Vertrag — Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer… …   Deutsch Wikipedia

  • Reformvertrag — Der Vertrag von Lissabon (ursprünglich auch EU Grundlagenvertrag bzw. Reformvertrag genannt) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der am 13. Dezember 2007 unter portugiesischer… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”