Ausländerstimm- und -Wahlrecht

Ausländerstimm- und -Wahlrecht

Das Ausländerstimm- und -wahlrecht bezeichnet das Recht einer Person, in einem Gemeinwesen politische Rechte auszuüben, beispielsweise das Stimmrecht oder das aktive und passive Wahlrecht, ohne die betreffende Staatsangehörigkeit zu besitzen.

Situation in der Schweiz

In der Schweiz existiert dieses Recht bislang nur in einzelnen Gemeinden und Kantonen, nicht aber auf Bundesebene:

Gegner kritisieren, dass Ausländer mit Wahlrecht politisch mitbestimmen können, ohne die staatsbürgerliche Militärdienstpflicht erfüllen zu müssen. Diese Pflicht beschränkt sich auf männliche Schweizer. Männer, die nach dem 25. Lebensjahr eingebürgert werden, leisten zwar keinen Militärdienst, müssen jedoch die Wehrpflichtersatzabgabe zahlen.

Situation in der EU

In der EU dürfen EU-Bürger an Kommunalwahlen teilnehmen. Allerdings ist angesichts des Unionsbürgerrechts fraglich, ob es sich noch um ein Ausländerstimmrecht im engeren Sinne handelt. In einigen EU-Ländern dürfen auch Nicht-EU-Bürger an den Kommunalwahlen teilnehmen: Dänemark, Estland, Finnland, Großbritannien, Irland, Litauen, Malta, Niederlande, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Ungarn und Tschechien.[2].

Quellenangaben

  1. "Neuenburg nahm Ausländerstimmrecht an", News.ch, 24. September 2000.
  2. Harald Waldrauch: "Electoral rights for foreign nationals: a comparative overview of regulations in 36 countries", Papier vorgestellt auf der Konferenz The Challenges of Immigration and Integration in the European Union and Australia, 18--20 Februar 2003.

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