Päckchen

Päckchen
Pakete und Päckchen auf einem Transportband
Päckchen mit Paketknoten aus Russland (Potschta Rossii) in die Vereinigten Staaten. Zusatzleistungen: Recommandé und Paravion.

Ein Päckchen ist in Deutschland die Bezeichnung für ein kleines Postpaket, das nicht schwerer als zwei Kilogramm sein darf. Es wird in dieser Form heute im deutschsprachigen Raum nur noch in Deutschland von der Deutschen Post AG bzw. von deren Paket-Tochter DHL angeboten. In Österreich und der Schweiz hat man nur die Wahl zwischen einem Großbrief oder einem Paket. Das Päckchen gibt es als Small Packet auch bei der Royal Mail.[1]

Das Päckchen ist freizumachen und mit der Aufschrift »Päckchen« zu versehen. Der Weltpostverein führte diese Gattung 1929 auf seinem 9. Kongress in London als »Petit paquet« (französisch = Weltpostsprache) oder »Small Packet« ein, nachdem es einige Mitgliederstaaten vorab getestet hatten. Die Bezeichnungen »Petit paquet« oder hilfsweise »Small Packet« ist auch beim internationalen Versand zusätzlich anzubringen.

Der wesentliche Unterschied zum Brief ist neben Zulassung der Rollenform die Beförderung mit der Paketpost statt Briefpost, was insbesondere beim internationalen Versand zu längeren Laufzeiten führen kann. Beim Versand ins Ausland bot das Päckchen bis 2011 den Vorteil, dass es auch auf dem langsamen und preiswerteren Land- oder Seeweg versandt werden konnte. Ein Päckchen ist im Gegensatz zum Paket in der Regel nicht versichert, gegen Aufpreis werden jedoch geringe Versicherungen und Versandnachweise angeboten.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Päckchen bis 1 kg wurden am 1. Januar 1920 im Reichspostgebiet, nach dem Vorbild anderer Postverwaltungen, eingeführt.[2] Einschreiben, Wertangabe oder Nachnahme waren ausgeschlossen. Vom 1. Juli 1928 an waren offene und geschlossene Päckchen zugelassen, als Briefpäckchen bis 1 kg oder als sonstige Päckchen bis 2 kg. Briefpäckchen mussten sich für die Beförderung mit der Briefpost, sonstige Päckchen für die Beförderung in Säcken eignen. Ende 1933 wurde die unklare Bezeichnung „sonstige“ aufgehoben,[3] es gab nun das Päckchen zu 2 kg und das Briefpäckchen zu 1 kg. Einschreiben und das Verlangen eines Rückscheins sowie Nachnahme auf Briefpäckchen wurden zugelassen. Als 1938 das Höchstgewicht für Briefe auf 1 kg angehoben wurde, fielen die Briefpäckchen weg. Zur Vereinfachung des Päckchen-Verteilerdienstes wurde 1941 das Reich in 24 Päckchenleitgebiete eingeteilt, die durch Leitzahlen gekennzeichnet waren. 1951 wurde diese Aufteilung wieder aufgegeben.[4] Zugelassen waren Dreiecks-, Kreis- und sonstige Formen, die bei anderen Briefsendungen nicht zulässig waren. Eine Einlieferungsbescheinigung gab es auf Antrag gegen Gebühr.

Größe

Für den innerdeutschen Versand gilt: Ein quaderförmiges Päckchen darf das Maß 60 × 30 × 15 Zentimeter nicht überschreiten. Für Päckchen in Rollenform gelten 90 Zentimeter Länge und 15 Zentimeter Durchmesser als Obergrenze. Die Mindestmaße sind 15 × 11 × 1 cm für quaderförmige und Länge 15 und Durchmesser 5 cm für rollenförmige Päckchen.

Für den internationalen Versand von quaderförmigen Päckchen gilt folgende Regelung: Die Summe von Länge, Breite und Höhe darf 90 Zentimeter nicht überschreiten, wobei keine Seite länger als 60 Zentimeter sein darf. Beim internationalen Versand von Rollen gelten folgende Regeln: Länge nicht größer als 90 Zentimeter, Länge + zweifacher Durchmesser nicht größer als 104 Zentimeter. Die Mindestmaße sind - wie im innerdeutschen Verkehr - 15 × 11 × 1 cm für quaderförmige und "Länge 15 und Durchmesser 5" für rollenförmige Päckchen.

Pluspäckchen

Pluspäckchen bestehen aus Verpackung (Packset der Deutschen Post) sowie dem Porto (Motiv-Wertmarke) und dürfen innerhalb Deutschlands abweichend bis zu 10 Kilogramm wiegen.

Haftung und Sendungsverfolgung

Post Paeckchen beschaedigt.png

Haftung und Sendungsverfolgung sind gegen Aufpreis möglich, wenn das Päckchen online frankiert wird. Gegen einen Aufpreis von einem Euro sind Sendungen innerhalb Deutschlands bis 25 Euro versichert, für internationale Päckchen beträgt der Aufschlag zwei Euro und die Haftungsgrenze 33,75 Euro. Auch aus dem Ausland sind solche registrierten Sendungen möglich, falls die dortige Post dies anbietet, von der Deutschen Post werden solche Sendungen wie Einschreiben behandelt und gegen Unterschrift ausgeliefert.

Literatur

  • Handwörterbuch des Postwesens, 2. Auflage, S. 464–465

Einzelnachweise

  1. Royal Mail
  2. Handwörterbuch des Postwesens, S. 464
  3. Handwörterbuch des Postwesens, S. 464
  4. Amtsblatt 1951, Nr. 343/1951, S. 373

Weblinks

Wiktionary Wiktionary: Päckchen – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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