Psychomentale Belastung

Psychomentale Belastung

Psychische Belastung ist nach der Norm DIN EN ISO 10075[1] „die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse, die von außen auf den Menschen zukommen und psychisch auf ihn einwirken.“ Auch aus der Bildschirmarbeitsverordnung (siehe auch Norm DIN EN ISO 9241) ergibt sich die Pflicht, psychomentale Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.[2] Im Unterschied zur psychischen Belastung ist psychische Beanspruchung „Die unmittelbare (nicht die langfristige) Auswirkung der psychischen Belastung im Individuum in Abhängigkeit von seinen jeweiligen überdauernden und augenblicklichen Voraussetzungen, einschließlich der individuellen Bewältigungsstrategien“.

Gemäß DIN EN ISO 10075 kann auch von mentaler Belastung[3] gesprochen werden. Gegenstand der Norm ist also nicht irgend einer Art von individuellem psychischem Defizit einer Person, sondern die Belastung von Geist und Seele. Psychomentale Belastung ist dafür der treffende Begriff.

Belastungen sind Wirkungen der Situation, in der sich ein Organismus befindet. Der Begriff beschreibt also Situationen und nicht Eigenschaften von Personen. Im Unterschied zum Begriff der Belastung bezeichnet der Begriff Stress „die unspezifische Reaktion des Organismus auf jede Form von Belastung“[4][5]. Eine psychische Belastung, die Stress auslöst, wird Stressor genannt.[6] In Abhängigkeit von der Art der Belastung und den individuellen psychischen Voraussetzungen kann eine Belastung – und Stress als Reaktion auf eine Belastung – sowohl schädlich wie auch anregend wirken. Anregende Beanspruchungen können langfristig zur persönlichen Entwicklung und Gesunderhaltung beitragen. Schädlicher Stress ist die Folge von Fehlbelastung und kann zur Ermüdung und zu psychosomatischen Erkrankungen führen.

Inhaltsverzeichnis

Belastungssituationen

Belastungssituationen können erfüllend sein oder als unerwünscht abgewehrt werden. Es können Situationen der Fremdbestimmung und Unterordnung sein. Psychomentale Belastung kann sowohl mit Erfolg wie mit Versagen verbunden sein. Am schwersten zu bewältigen sind psychomentale Belastungen, die Folge unumkehrbarer Verluste sind.[7] Akute Belastungsreaktionen bis hin zu Trauma und posttraumatischen Belastungsstörungen sind in solchen Fällen mögliche Folgen.

Belastungssituationen sind nicht auf das Arbeitsleben beschränkt. Vielfältige psychosoziale Stressfaktoren kommen im Familien- und Privatleben vor, auch beeinflusst durch die individuelle soziale Situation. Unter Schülern treten ebenfalls schulbedingte psychische und physische Belastungen auf.

Psychomentale Belastungen am Arbeitsplatz

Bedeutung psychomentaler Belastungen

„Seelische Krankheiten prägen das Krankheitsgeschehen“ berichtet der Bundesverbande der Betriebskrankenkassen (BKK) in seinem Gesundheitsreport[8] 2008. Dem Report zufolge „zeigen Mitarbeiterbefragungen, dass psychische Fehlbeanspruchungen nicht nur mit seelischen Gesundheitsstörungen sondern auch mit allgemein schlechteren Gesundheitszuständen einhergehen.“

Die Aufmerksamkeit für psychische Belastungen werde „einseitig auf einen bestimmten Ausschnitt der gesellschaftlichen Realität – das Arbeitsleben – gelenkt“, beklagte im Mai 2005 die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einem „Positionspapier“[9]. Im Widerspruch dazu gibt es jedoch in Deutschland nur wenige Unternehmen, die psychomentale Belastungen am Arbeitsplatz in den nach dem Arbeitsschutzgesetz[10] vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen tatsächlich berücksichtigen und mit Arbeitnehmervertretungen entsprechende Betriebsvereinbarungen[11][12] abgeschlossen haben. Auch noch im Jahr 2008 wurde festgestellt: „Die seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz geforderte Gefährdungsbeurteilung für psychische Belastungen wird bisher nur in einem sehr kleinen Teil der Betriebe praktiziert. Verstöße dagegen werden kaum geahndet.“[13] Eine Befragung von Arbeitnehmern „zeigt, gerade durch die Kombination der Gefährdungsfaktoren, ein erschreckendes Bild der Arbeitssituation in den Unternehmen auf. Es scheinen große Defizite bei der praktischen Umsetzung des Arbeitsschutzes zu bestehen. Insbesondere Arbeitsüberlastung, die auf Arbeitsverdichtung, Mehrarbeit und Überstunden beruhen kann, ist ein häufiges Phänomen.“[14]

Als ein Teilbereich der Arbeitsbelastungen entwickeln sich psychomentale Belastungen seit Jahren zu einem ernst zu nehmenden Thema in der Arbeitswelt und fanden daher auch Eingang in die gesetzliche Regelung des modernen Arbeitsschutzes als „eine Erscheinungsform sozialer Bewegung gegen die Folgen der Verwertung von Arbeitskraft auf Kosten von Leben und Gesundheit ihrer Besitzer“[15]. Allein bei den Männern stieg im Arbeitsleben der Anteil psychomentaler Belastungen zwischen 1994 und 2003 um 82 Prozent an, so das Ergebnis einer im Mai 2005 vom Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) vorgelegten Studie[16]. Auch die jährlichen Berichte[17] an den Bundestag zum Berufskrankheitengeschehen zeigen, dass der Anteil der psychischen Belastungen unter allen gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zunimmt. Nach Mitteilungen der Bundesregierung und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte die Anzahl der durch psychische Erkrankungen[18] verursachten Fehltage im Jahr 2001 einen Anteil von 6,6% an allen krankheits- und unfallbedingten Tagen in diesem Jahr. Im Jahr 2002 betrug der Anteil 7,0%, in 2003 9,7%, in den Jahren 2004 und 2005 lag er bei 10,5%.[19] Ein Anteil von 10,6% wurde im Jahr 2006 erreicht.[20]

Einer März 2009 veröffentlichten Studie der Techniker Krankenkasse zufolge stieg in Bayern der Umfang der psychisch bedingten Arbeitsunfähigkeitszeiten seit 2000 um 15 %, während im selben Zeitraum die Zahl der Krankschreibungen insgesamt um 7 % abnahm. Als mögliche Ursachen des Anstiegs wurden ein zunehmender Leistungsdruck sowie emotionale Erschöpfung aufgrund lang anhaltender Sorge um die Wirtschaftslage und um den Arbeitsplatz genannt. [21]

Das Bundesarbeitsministerium stellt die Notwendigkeit, mit arbeitsmedizinischer Vorsorge auch psychischen Störungen vorzubeugen, in einen Zusammenhang mit Veränderungen der Lebensarbeitszeit: „Die Veränderungen in der Arbeitswelt bringen für die Beschäftigten neue Belastungen und Beanspruchungen mit sich. Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Erkrankungen nehmen zu. Gleichzeitig erfordert die demografische Entwicklung eine deutliche Verlängerung der Lebensarbeitszeiten.“[22]

Makroökonomisch fehle es nach Leo Nefiodow der Weiterentwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft „vor allem an psychosozialer Gesundheit. Die größte Wachtumsbarriere am Ende des fünften Kondratieff sind die hohen Kosten der sozialen Entropie[23]. Bereits im Jahr 1930 stand in einem Papier der „Deutschen Krankenkasse“: „In zehn oder fünfzehn Jahren wird man erst erkennen, dass die Zahlen der Unfälle und der körperlichen,durch Gase, Staubteile, Dünste und Feuchtigkeitseinwirkungen hervorgerufenen Berufskrankheiten durch nervöse und mentale Erkrankungen und Leiden abgelöst sein und in ihren Ausmaßen vielleicht die bisher bekannten übertreffen werden.“[24] „Depressive Verstimmungen“ als Folge anhaltenden Stresses am Arbeitsplatz steht bereits heute an vierter Stelle der weltweiten Krankheitsbelastung.[25]

Bereiche der psychomentalen Belastung

Nach DIN EN ISO 10075 sind beeinträchtigende Folgen psychischer Arbeitsbelastung in den folgenden Bereichen zu vermeiden:

  • Aufgaben und Tätigkeiten,
  • Arbeitsmittel,
  • Arbeitsumgebung,
  • Arbeitsorganisation,
  • zeitliche Organisation der Arbeit.

DIN EN ISO 9241 beschränkt sich nicht nur auf die technischen Aspekte der Bildschirmarbeit und anderer Mensch-Maschine-Schnittstellen, sondern in der Norm wird auch

  • der Erhalt sozialer Kontakte,
  • die Vermeidung eines unangemessenen Zeitdrucks,
  • die Förderung des Wohlbefindens

thematisiert[26]. Der letzte Punkt zeigt, dass die Norm über ein reines Vermeiden von Fehlbelastungen hinaus geht.

Ursachen für psychische Fehlbelastungen aus Sicht der IG-Metall[27]:

  • „Überforderung (etwa durch ein zu großes Arbeitspensum oder eine nicht genügende Qualifikation für die jeweiligen Arbeitsanforderungen),
  • Unterforderung (nur ein Teil des menschlichen Leistungsvermögens wird abverlangt, z.B. bei eintöniger Montage- oder Fließarbeit),
  • unergonomische Arbeitszeiten (durch zu lange Dauer, ungünstige Lage und Verteilung oder mangelnde Planbarkeit),
  • soziale Konflikte (mit Vorgesetzten und/oder KollegInnen),
  • Erschwernisse bei der Arbeitsausführung (etwa durch schlechte Beleuchtung, Lärm).“

Mentale Fehlbelastungen haben aus Sicht der Organisationspsychologie überwiegend die folgenden Ursachen[28]:

  • Zeitdruck,
  • Wettbewerb zwischen verschiedenen Aufgabenstellungen sowie das damit verbundene „Task Switching“[29],
  • Komplexität der Aufgaben mit vielen Informationen aus vielen Quellen,
  • andere Stressoren wie Hitze, Lärm, Drogen, Schlafmangel und sonstige körperliche Beeinträchtigungen, die von Arbeitsaufgaben ablenken.

Gefährdungsbeurteilung und Mitbestimmung

Psychomentale Belastungen müssen nach dem Arbeitsschutzgesetz in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Die Gefährdungsbeurteilungen beschreiben dabei nicht individuelle psychische Befindlichkeiten und insbesondere nicht psychopathologische Befindlichkeiten von Arbeitnehmern, sondern psychomentale Belastungen, die von Arbeitsprozessen und Arbeitsumgebungen ausgehen. Werden Arbeitnehmer für eine Gefährdungsbeurteilung gefragt, so antworten sie also als Kenner ihrer Aufgabe und ihres Arbeitsumfeldes und nicht zur Beschreibung ihrer persönlichen psychomentalen Befindlichkeit.

„Ziel der Gefährdungsbeurteilung ist es, die Arbeitsbedingungen dauerhaft menschengerecht zu gestalten:

  • die Arbeitsgestaltung muss die körperlichen und psychischen Bedingungen des Menschen berücksichtigen,
  • die Arbeit muss durchführbar sein, darf nicht schädigen und soll die Entwicklung des Beschäftigten fördern,
  • auf Dauer muss die Arbeit ein ausgewogenes Maß an Beanspruchungen enthalten,
  • Arbeitsaufgaben sollen Kontrollmöglichkeiten bieten, vielfältig sein und Kooperation und Entwicklungschancen beinhalten.“[30]

Voraussetzung für die Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilungen ist nicht erst das Vorliegen einer konkreten Gefährdung, denn eine Gefährdung, die nach dem Arbeitsschutzgesetz vermieden werden soll, tritt bereits dann ein, wenn die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ohne bestimmte Anforderungen an deren Ausmaß oder deren Eintrittswahrscheinlichkeit besteht.[26]

Beschlüsse[31] des Bundesarbeitsgerichts vom 8. Juni 2004 bestätigten, dass Betriebsräten bei der Gestaltung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen ein volles Mitbestimmungsrecht zusteht. Da es bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes gerade im Bereich der psychomentalen Belastung sehr weite Ermessensspielräume gibt, sind die Mitbestimmungsmöglichkeiten der Betriebsräte in diesem Bereich besonders weitgehend.

Kontroversen

Das Vorantreiben des Arbeitsschutzes im Bereich psychomentaler Belastungen ist eine besondere Aufgabe und Verpflichtung von Arbeitgebern, Betriebsräten[32] und den Behörden des Arbeitsschutzes. Interesse an einer stärkeren Berücksichtigung psychomentaler Fehlbelastungen im Arbeitsschutz haben schon aus Kostengründen die Krankenkassen sowie die Berufsgenossenschaften, während Arbeitnehmervertreter und Behörden ein gleiches Interesse auf Grund ihrer Aufgabenstellung haben.

Als Kostenfaktor stellen sich psychomentale Fehlbelastungen dem Arbeitgeber erst dann dar, wenn sie hinreichend eindeutig entsprechenden Abwesenheitszeiten zugeordnet werden können oder wenn Haftpflicht eintritt. Abwesenheitszeiten können jedoch auch durch Maßnahmen reduziert werden, die nicht der Verminderung von Fehlbelastungen dienen. Verantwortung und Haftung kann schon durch die Beeinflussung der Beobachtung[33] psychomentaler Belastungen minimiert werden.

Gemeinsam haben viele Veränderungen im Bereich der Unternehmensführung die als Aufgabenbereicherung darstellbare Verlagerung von Komplexität auf den Arbeitnehmer. Solche Maßnahmen entziehen sich ihrer Natur gemäß einer zweifelsfreien Beobachtung, führen aber zu klar beobachtbaren Effizienzsteigerungen. Somit konnten in dem beispielsweise tarifvertraglich bisher schwer zu regelnden Bereich der Arbeitsbelastung die Anforderungen an Arbeitnehmer schwerer wahrnehmbar erhöht werden, als in Bereichen, in denen die Arbeitsbelastung einfacher messbar waren. Für Arbeitgeber bedeutet darum eine zunehmend bewusstere Thematisierung der psychomentalen Belastungen, dass die durch veränderte Führungsprinzipien bewerkstelligte Verlagerung von Kosten auf Arbeitnehmer in Form der psychomentalen Belastung nun doch wieder deutlicher wahrgenommen und damit zum Gegenstand von Verantwortung, Haftung und Verhandlungen werden können.

Ein Beispiel für Führungskonzepte, die die psychomentale Belastung von Arbeitnehmern in komplexer und nur schwer messbarer Weise verändern, sind Matrixorganisationen, in denen ein Mitarbeiter mehrere Projektleiter als „interne Kunden“ zu bedienen hat und seine Belastung „eigenverantwortlich“ organisieren muss, wobei der Wechsel zwischen verschiedenen Prozessen („Task Switching“[29]) nur eine von vielen Herausforderungen ist. Ein weiteres Beispiel für Veränderungen der psychomentalen Belastung sind die Konstrukte des Arbeitnehmers als „Unternehmer im Unternehmen“ (Intrapreneur) oder als „Business Partner“[34], die zu einer Umverteilung von Verantwortung auf niedrigere Hierarchien führen (gelegentlich einhergehend mit einer als Demokratisierung dargestellten Verflachung der Hierarchien), ohne dass damit notwendigerweise eine entsprechende Umverteilung der Ressourcen und Entscheidungsbefugnisse mit einher geht. „Der frühe Kapitalismus war auf Ausbeutung von Arbeit, der heutige ist auf Ausbeutung von Verantwortung ausgelegt. ... Die alte Unversöhnlichkeit wird aus dem Betrieb entfernt und zum privaten Problem des neuen Arbeitnehmer-Unternehmers umdeklariert.“[35]

Positionspapier der BDA

Welche Hindernisse sich Arbeitnehmervertretungen und Behörden bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes entgegenstellen, wird in dem Positionspapier[9] der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände deutlich. Die Hauptangriffspunkte sind im Fazit des Papiers zusammengefasst. Die „Komplexität“ und das „Facettenreichtum“ erschwere Gefährdungsbeurteilungen, die nach Ansicht der Arbeitgebervereinigung auch nur dann notwendig seien, wenn konkrete Gefährdungen vorlägen. Das Gesetz erzwingt jedoch die Beobachtung und Dokumentation der Gefährdung schlechthin, also gegebenenfalls auch Verantwortung des Arbeitgebers für die Feststellung, dass keine Gefährdung durch psychomentale Belastung gegeben sei. Diese Feststellung kann dann vom Arbeitnehmer und von Arbeitnehmervertretern überprüft werden.

Weiterhin führt die Arbeitgebervereinigung aus, dass Arbeitgeber für die individuelle psychische Verfasstheit und psychische Belastungen außerhalb des Arbeitslebens nicht verantwortlich seien. Jedoch sind diese privaten Belastungen ohnehin nicht Gegenstand der Arbeitsschutzes, was wiederum die Umwandlung beruflicher Belastungen in private Probleme[35] stärker in das Blickfeld rücken lassen könnte.

Die Zunahme psychischer Belastungen wird bezweifelt, denn die Fortschritte im Bereich anderer Gefährdungen führe zu mehr Aufmerksamkeit für psychische Belastungen. Der Frage, ob die „massive Zunahme der Arbeitsunfähigkeitsfälle in der Kategorie ‚Psychische und Verhaltensstörungen‘ in relativ kurzer Zeit“ nur ein „Artefakt“ sei wurde nach einer Expertenbefragung von der DAK beantwortet: „Die Mehrheit der Fachleute kommt zu dem Schluss, dass es tatsächlich mehr Fälle gibt. Für wichtig halten sie aber auch, dass psychische Erkrankungen von den Hausärzten häufiger entdeckt bzw. richtig diagnostiziert werden.“[36]

Weitere Angriffspunkte werden im Positionspapier der Arbeitgebervereinigung an verschiedenen Stellen aufgeführt: Die Kompetenz für den Arbeitsschutz läge vorwiegend in der Hand der Arbeitgeber, die Kompetenz von Behörden, Krankenkassen und Gewerkschaften wird teilweise in Frage gestellt. Psychische Belastungen haben positive und in „Einzelfällen“ negative Auswirkungen. Die Praktikabilität von Verfahren zur Erfassung psychomentaler Belastungen und die ISO Norm 10075 werden in Frage gestellt. Bezweifelt wird insbesondere der hohe Grad an Mitbestimmung[26], den Betriebsräte beanspruchen.

Maßnahmen

Gegen psychomentale Fehlbelastungen können Maßnahmen getroffen werden, die sowohl auf der individuellen Ebene wie auch auf der Organisationsebene Verbesserungen bewirken sollen.

Individuell

Vom Einzelnen anwendbare Maßnahmen können unter Umständen aktiv auf eine Veränderung der Belastungen zielen[37] oder aber auf eine Verbesserung der Belastbarkeit (Psychologie) beziehungsweise der Resilienz hinwirken. Ist das mit akzeptabem Aufwand und gegebenenfalls auch mit der Hilfe von Vertrauenspersonen nicht möglich, kann auf individueller Ebene versucht werden, einer Fehlbelastung auszuweichen.

Selbsthilfeliteratur
Regale mit Selbsthilfe-Literatur in einer großen amerikanischen Buchhandlung (Boston, 2002)

Die zunehmende Bedeutung der psychomentale Belastung wird auch an einem entsprechend großen Angebot an Beratungsliteratur zur „Selbsthilfe“ deutlich. Beispielsweise zum Thema „Burnout“ sind bei einem großen Internet-Buchändler mehr als 300 Titel zu finden. Ihrer Natur gemäß sprechen Selbsthilfe-Bücher vorwiegend die individuell „eigenverantwortliche“ Ebene an, die im Berufsleben dort besonders wichtig ist, wo der Einzelne auf organisatorischer Ebene wenig bewirken kann. Der Qualitätsbereich der Beratungsliteratur in diesem Bereich ist sehr weit und reicht von Autoren mit soliden psychologischen und unkompromittierten Grundausbildungen[38] bis zu Beratungsbüchern, die sich aus dem Esoterikbereich[39] in das Psychologie-Regal hochgearbeitet haben und dem Einzelnen die volle Verantwortung für sein psychomentales Befinden zuweisen.

Medikamente

Im Februar 2009 berichtete die Deutsche Angestellten Krankenkasse unter dem Schwerpunktthema „Doping am Arbeitsplatz“[40] über eine deutliche Zunahme der Selbstmedikation am Arbeitsplatz. In einem Interview[41] mit der Süssdeutschen Zeitung zum Thema „Stress, Ehrgeiz und Missbrauch von Medikamenten“ befragt, bezeichnete der Psychologe Frank Meiners etwa 400.000 bis 800.000 Betroffene als „echte Doper“. Nicht die absoluten Zahlen, aber die Entwicklung des Medikamentenmißbrauches sei besorgniserregend. „Experten vermuten, dass vor allem Berufsgruppen wie Manager, Börsianer, Journalisten oder Ärzte dopen. Besonders betroffen sind Menschen, die in einer sehr deregulierten Arbeitssituation stecken - also alle, die sehr viele Überstunden machen, nachts arbeiten müssen oder anders stark beansprucht werden. Ein Ergebnis unserer Studie ist zudem, dass mehr gesunde Frauen Medikamente nehmen als gesunde Männer: 23,5 Prozent haben schon einmal gedopt, bei den Männern sind es nur 11,5 Prozent.“

Gespräch mit Vertrauenspersonen

Arbeitnehmervertreter können neben der oft langwierigen und zähen Arbeit auf der Organisationsebene ebenfalls dabei helfen, auf der individuellen Ebene im Fall einer psychomentalen Fehlbelastung Sofortmaßnahmen zu unterstützen. Eine in der Praxis sehr schnell umsetzbare Sofortmaßnahme im Umgang mit schädlichen psychomentalen Belastungen ist für den einzelnen betroffenen Arbeitnehmer das rechtzeitige Gespräch mit einer Person seines Vertrauens, insbesondere mit Familienangehörigen und dem Hausarzt, aber auch mit Betriebsratsmitgliedern und Sozialberatern. Hierbei sollte die Belastungssituation und das eventuelle Fehlen einer ausreichendend realistischen Gefährdungsbeurteilung schriftlich festgehalten werden. Im Betriebsrat, soweit vorhanden, finden betroffene Arbeitnehmer Ansprechpartner beispielsweise in den Ausschüssen, die sich mit dem Arbeitsschutz und mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf befassen und dem Fehlen oder der Unvollständigkeit von Gefährdungsbeurteilungen auf Unternehmensebene nachgehen und dokumentieren können.

Vertraulichkeit

Bei der individuellen Beratung von Arbeitnehmern ist auf strenge Vertraulichkeit zu achten. In einer Rundfunksendung[42] zum Thema Warnsignale - Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz warnte[43] ein Betriebsratsmitglied eines großen Dienstleistungsunternehmens davor, dass „Kündigungen aus persönlichen Gründen“ eine Folge davon sein können, dass Unternehmen von psychischen Problemen ihrer Mitarbeiter erfahren: „Wir haben erlebt, dass psychische Erkrankungen eher als Vorlage für den Arbeitgeber dienen, angeschlagene Personen, die den Produktionsprozess nicht durchstehen, rauszuschmeißen. Wir haben erlebt, dass der Rückhalt auch am Arbeitsgericht da nicht sehr groß ist, das heißt, der Arbeitgeber bekommt also in der Regel Recht mit solchen Kündigungen.“ Es kann darum abhängig von der Unternehmenskultur sinnvoll sein, dass Arbeitnehmer bei der Suche nach der Beratung durch Ärzte oder Organisationen darauf achten, dass zwischen ihrem Berater und dem Unternehmen ein ausreichender Sicherheitsabstand besteht. Geeignete Beratungseinrichtungen lassen sich beispielsweise über die arbeitsmedizinischen Institute der Universitäten, bei Arbeitnehmerorganisationen und auch im kirchlichen Bereich finden.

Organisatorisch

Umsetzung von Gesetzen und Vorschriften

Auf der betrieblichen Ebene ist die konsequente Umsetzung der Gesetze und Bestimmungen des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung die wirksamste Maßnahme zur Abwehr psychomentaler Fehlbelastungen, denn auf diesen Vorschriften und den damit verbundenen Normen aufbauende Materialien und Werkzeuge zur Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes im Bereich der psychomentalen Belastung sind reichhaltig vorhanden. Die scheinbare Komplexität des Themas ergibt sich in vielen Fällen nur aus mangelnder Kenntnis der Instrumente des modernen Arbeitsschutzes. Schon die vorhandenen Instrumente zur Wahrnehmung psychomentaler Belastungen werden kaum genutzt, was zu einem sich selbst verstärkenden Verkennen[14] der Bedeutung von Fehlbelastungen in diesem Bereich führt. Fehlenden Kenntnisse verleiten selbst Betriebsräte oft dazu, das Thema zu vernachlässigen, obwohl alleine schon die zur Verfügung stehenden Werkzeuge[44] zeigen, dass es klare Handlungshilfen[27][30] gibt, mit denen ein sehr strukturiertes Vorgehen möglich ist. Der erste und entscheidende Schritt ist dabei die bereits zuvor beschriebene Gefährdungsbeurteilung. Personalabteilungen müssen dabei zusammen mit zur Mitbestimmung verpflichteten Betriebsräten die vorhandenen generischen Instrumente zur Gefährdungsbeurteilung an die Bedürfnisse ihres Betriebs anpassen. Das kann in Form einer Betriebsvereinbarung geschehen.

Betriebsräte

Das Betriebsverfassungsgesetz gibt Betriebsräten die Möglichkeit, sich alle Ressourcen zu sichern, die zur Bearbeitung des Themas erforderlich sind, denn die Sicherung des Arbeitsschutzes ist nicht nur eine Pflicht der Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmervertreter. Bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes im Bereich der psychomentalen Belastung ist Wissen die wichtigste Grundlage für erfolgreiche Arbeit.[26] Erforderlich sind gute Kenntnisse und praktische Erfahrung im Bereich der Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes, des Arbeitsschutzgesetzes und der Rechtsprechung, denn Gesetze und Urteile liefern nicht nur Wissen, sondern auch Handhaben, die bei der Durchsetzung des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Gute Unterstützung finden Arbeitnehmervertreter außerdem bei Gewerkschaften, Versicherungen, Berufsgenossenschaften, den Behörden der Gewerbeaufsicht und nicht zuletzt bei anderen Betriebsräten, die den Arbeitsschutze im Bereich der psychomentalen Belastung bereits erfolgreich umsetzen konnten.

Thematisierung der psychomentalen Belastung

Damit psychomentale Belastung im Arbeitsschutz berücksichtigt wird, muss sie im Betrieb deutlich thematisiert und wahrgenommen werden. Weitgehend unabhängig von Firmenleitungen können Betriebsräte auch Strukturen schaffen, die bei der Beratung von Mitarbeitern durch Mitglieder des Betriebsrates eine besondere Vertraulichkeit gewährleisten. Dies kann beispielsweise konkret mit technischen Hilfsmitteln geschehen, die unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzes eine anonyme Kommunikation zwischen Betriebsratsmitgliedern und Mitarbeitern ermöglichen. Eine weitere Maßnahme ist die Zusammenarbeit mit externen Beratern, die Betriebsräte den von ihnen betreuten Mitarbeitern empfehlen können.

Partizipative Führung

Die psychomentale Belastbarkeit (Resilienz) von Mitarbeitern wird durch Kontrollverlust (oder auch nur das Gefühl des Kontrollverlustes) erheblich beeinträchtigt. Kontrolle benötigen Mitarbeiter in vielen Aspekten ihrer Arbeit[28]:

  • Grad der Beeinflussung der Arbeit: Inwieweit kann die Arbeit im eigenen Ermessen bestimmt werden?
  • Arbeitsgeschwindigkeit: Kontrolle über Arbeitsintensität, Pausen usw.
  • Arbeitsablauf: Kann beeinflusst werden, was wann und in welcher Reihenfolge zu tun ist?
  • Beeinflussung der physischen Umgebung: Hitze, Licht, Ventilation, Organisation des Arbeitsplatzes usw.
  • Treffen von Entscheidungen: In welchem Umfang können Entscheidungen beeinflusst werden, die Auswirkungen auf die eigene Arbeit haben?
  • Soziale Interaktion: Zu welchem Grad hat ein Mitarbeiter die Freiheit (und z.B. die Zeit), mit Kollegen zusammenzuarbeiten?
  • Mobilität: Kann der Mitarbeiter seine Aufgabe leicht wechseln?

Ein partizipativer Führungsstil (beispielsweise in Form eines partizipativen Produktivitätsmanagements) verbessert die Kontrolle der Mitarbeiter ihrer Arbeit und ist eines der wirksamsten Instrumente, mit denen Unternehmen die Belastbarkeit von Mitarbeitern erhöhen können[42][45]. Die Teilhabe der Mitarbeiter an Entscheidungen darf sich dabei nicht auf bloßes gehört werden und Anwendung erlernter Zuhörtechniken der Führungskraft beschränken, sondern es muss eine tatsächliche Ermächtigung der Mitarbeiter vorliegen. Sehr stark betroffen hiervon sind nicht nur geführte Mitarbeiter, sondern insbesondere Manager auf den untersten Führungseben, die unter starkem Druck sowohl von der untersten wie auch von der nächsthöheren Hierarchieebene stehen. Sie können sich und ihre Mitarbeiter wirksam entlasten, wenn sie ihren Mitarbeitern tatsächliche Entscheidungsbefugnisse und die damit verbundenen Ressource geben. In Betrieben mit einem Betriebsrat sind solche Führungskräfte, die keine leitenden Angestellten sind, genauso Klienten von Betriebsräten, wie die Mitarbeiter dieser Führungskräfte.

Siehe auch: Selbstbestimmtes Lernen („Discretionary Learning“) als Form der Arbeitsorganisation

Siehe auch

Literatur

  • Bernhard Badura u.a.: Fehlzeiten-Report 1999. Psychische Belastung am Arbeitsplatz: Zahlen, Daten, Fakten aus allen Branchen der Wirtschaft, Springer, 2000. ISBN 978-3-5406-6520-5 (Der Report erscheint jährlich. Themen mit Bezug zur psychomentalen Belastung sind auch Work-Life-Balance im Jahr 2003 und Arbeitsplatzunsicherheit im Jahr 2005.)
  • Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Psychische Belastung und Beanspruchung im Berufsleben. Erkennen - Gestalten., 2002, ISBN 3-88261-431-5
  • Enzmann, D., & Kleiber, D.: Helfer-Leiden: Stress und Burnout in psychosozialen Berufen. Heidelberg: Roland Asanger Verlag 1989.
  • Europäische Norm EN ISO 10075-1.: Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastung. Teil 1: Allgemeines und Begriffe: DIN Deutsches Institut für Normung e.V., 2000.
  • Hauß, F.: Arbeitsbelastung und ihre Thematisierung im Betrieb, Berlin 1983. ISBN 3-593-33161-6
  • Krause, A.: Lehrerbelastungsforschung - Erweiterung durch ein handlungspsychologisches Belastungskonzept, in: Zeitschrift für Pädagogik, 49(2), 2003, S. 254-273.
  • Andreas Hillert und Michael Marwitz: Die Burnout Epidemie. Oder brennt die Leistungsgesellschaft aus?, München: Beck 2006. ISBN 3406535895
  • Satzer, R., Geray, M.: Stress - Psyche - Gesundheit, das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, Frankfurt am Main 2008, ISBN 978-3-7663-3683-5

Weblinks

Deutschland

International

Einzelnachweise

  1. DIN EN ISO 10075, Ergonomische Grundlagen bezüglich psychischer Arbeitsbelastungen
  2. BAG: Beschluss 1 ABR 4/03 vom 8. Juni 2004: „Nach § 3 der Bildschirmarbeitsverordnung hat der Arbeitgeber bei dieser Beurteilung bei Bildschirmarbeitsplätzen die Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen insbesondere hinsichtlich einer möglichen Gefährdung des Sehvermögens sowie körperlicher Probleme und psychischer Belastungen zu ermitteln und zu beurteilen.“
  3. Im Englischen ist der Titel für die Norm DIN EN ISO 10075 „Ergonomic Principles Related To Mental Workload“. Zusammengefasst mit dem in der deutschen Fassung verwendeten Begriff der psychischen Belastung ergibt sich daraus der Begriff der psychomentalen Belastung, mit dessen Verwendung eine Assoziation mit psychischer Störung vermieden wird. Im folgenden Text wird dieser Begriff für Belastungen nach DIN EN ISO 10075 verwendet.
  4. BDP-Bericht: S. 55 im Bericht des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen, Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in Deutschland, 22. April 2008
  5. Hans Seyle: Hormones and Resistance, 1971
  6. Stressoren, BAuA Glossar, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
  7. Christian Bourion: La logique emotionnelle, 2. Ausgabe 2001, ISBN 978-2-7472-0236-7 (Emotional Logic and Decision Making: The Interface Between Professional Upheaval and Personal Evolution, 2004, ISBN 978-1-4039-4508-2)
  8. Bundesverband der Betriebskrankenkassen: BKK Gesundheitsreport 2008
  9. a b Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeber: Position der Arbeitgeber zur Bedeutung psychischer Belastungen bei der Arbeit, Mai 2005, ISBN 978-3-938349-05-2
  10. Michael Kittner: Arbeitsschutzgesetz - Basiskommentar..., 4. Auflage 2007, ISBN 978-3-7663-3788-7
  11. Das positive Beispiel einer Rahmenbetriebsvereinbarung beschreibt P. Braun: Psychische Belastungen werden bei der Daimler AG jetzt systematisch erhoben, BAUA-Daten: ND: 061315, SO: Gute Arbeit, CN: ZS0845, IM: 20 (2008), Nr. 4, S. 30‐31 (1 Abb.)
  12. Erst über die Einigungsstelle erreichte der Betriebsrat der Sick AG mit Hilfe der Universität Freiburg die Einführung einer Gefährdungsbeurteilung. M. Böhm: Sick AG: Mit ganzheitlicher Gefährdungsbeurteilung gegen immer mehr Arbeitsdruck durchgesetzt, BAUA-Daten: ND: 059780, SO: Gute Arbeit, CN: ZS0845, IM: 19 (2007) Nr. 5, S. 18‐20
  13. R. Satzer: Zur ganzheitlichen Gefährdungsbeurteilung gehören psychische Belastungen, BAUA-Daten: ND: 061132, SO: Gute Arbeit CN: ZS0845 IM: 20 (2008) Nr. 3, S. 32‐33 (Abb.)
  14. a b Training Course for Adressing the Risk at Workplace: „TRIA“ Projekt, Fragebogenauswertung zum Arbeitsschutz, 2005 (Datenerhebung)
  15. Michael Kittner: Arbeitsschutzgesetz..., S. 18, Abs. 3
  16. Wissenschaftliches Institut der AOK: Psychische Erkrankungen führen immer häufiger zur Arbeitsunfähigkeit (PDF), 10. Mai 2005
  17. Bundestagsdrucksachen: Psychische Belastung im Berufskrankheitengeschehen
  18. Diagnosegruppe ICD-10. Üblich ist heute, anstelle des Begriffes der psychischen Erkrankung den Begriff der psychischen Störung zu verwenden.
  19. BDP-Bericht: Tabelle 3, S. 10
  20. Bundestagsdrucksache 16/7704, Bericht der Bundesregierung über den Stand von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit und über das Unfall- und Berufskrankheitengeschehen in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2006, S. 29, Tabelle 10
  21. Immer mehr psychische Erkrankungen. www.die-topnews.de, 25. März 2009. Abgerufen am 25. März 2009.
  22. Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Arbeitsmedizinische Vorsorge, 6. Februar 2007 (Die Feststellung des Bundesarbeitsministeriums erfolgte in einer Ankündigung des Referentenentwurfs zur am 24. Dezember 2008 in Kraft getretenen Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Die ArbMedVV ist ein Thema der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Ihr Fokus liegt auf physiologischen Belastungen. Im Bereich der psychomentalen Belastungen bleibt der Gestaltungsspielraum von Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen also weitestgehend unberührt.)
  23. BDP-Bericht, S. 11 und Leo Nefiodow: Der sechste Kondratieff: Wege zur Produktivität und Vollbeschäftigung im Zeitalter der Information, 2000, S. 136
  24. BDP-Bericht, S. 49 und Hans Mayer-Daxlanden: Der Einfluß der Fließarbeit auf die Gesundheit des amerikanischen Arbeiters, 1930, Deutsche Krankenkasse, 17, Spalte 551
  25. Lennart Levi: Würze des Lebens oder Gifthauch des Todes?, 2002, In: magazine, 5 (Stress lass nach! Bewusster Umgang mit Stress), S. 11-13
  26. a b c d Jens Gäbert, Brigitte Maschmann-Schulz: Mitbestimmung im Gesundheitsschutz, 2. Auflage, 2008, ISBN 978-3-7663-3870-9
  27. a b Andrea Fergen, Brigitte Kurzer: Psychische Belastungen beurteilen – aber wie? Eine betriebliche Handlungshilfe für Gefährdungsbeurteilungen, Industriegewerkschaft Metall 2005, Nr. 5706-9249
  28. a b Christine Doyle: Work and Organizational Psychology. An Introduction with Attitude., Kapitel 4 (S.111-158): A Study of Stress: Design of Environments and of Work 2003, ISBN 978-0-415-20872-7
  29. a b Kermit Pattison: Worker, Interrupted: The Cost of Task Switching, 28. Juli 2008
  30. a b ver.di Landesbezirk Nord: Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz, info Nr. 3, Oktober 2007
  31. BAG: Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz, 1 ABR 13/03 und 1 ABR 4/03, 8. Juni 2004
  32. Martin Resch, Andreas Blume: Tausendmal diskutiert und doch ist nichts passiert (zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung), BIT Bochum, Computer Fachwissen Nr. 2/2004 und 3/2004 (Der Artikel berücksichtigte noch nicht das über die dort dargestellte Rechtsposition sogar hinausgehenden Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 8. Juni 2004, demzufolge Gefährdungsbeurteilungen auch ohne Vorliegen konkreter Gefährdungen psychomentaler Belastungen zu erstellen sind.)
  33. Beeinflussung der Beobachtung: Verringerung der wahrgenommenen „Dissonanz“ zwischen Wunsch und Wirklichkeit durch Beeinflussung der Wahrnehmung
  34. „Human Capital als Business Partner“, gefunden in einer Beschreibung der Ziele des Goinger Kreises, einer Vereinigung von Personalfachleuten verschiedener deutscher Unternehmen
  35. a b Andreas Zielcke: Der neue Doppelgänger. Die Wandlung des Arbeitnehmers zum Unternehmer - Eine zeitgemäße Physiognomie, Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20. Juli 1996, Bilder und Zeiten
  36. BDP-Bericht: S. 10
  37. Siehe z.B. Arbeitsschutz mit hoher Priorität, Arbeitsschutzsymposium, Gewerkschaft der Polizei, 10. April 2008
  38. Hans-Peter Unger, Carola Kleinschmidt: Bevor der Job krank macht: Wie uns die heutige Arbeitswelt in die seelische Erschöpfung treibt - und was man dagegen tun kann, 2007, ISBN 978-3466307333
  39. Thorwald Dethlefsen: Schicksal als Chance, 9. Auflage, 1979/1998, ISBN 978-3-442-16115-7. „[Der Mensch] hat sich zu bemühen, eine möglichst nützliche Zelle zu sein, so wie er es von seinen Körperzellen erwartet, damit er nicht zum Krebsgeschwür dieser Welt wird. Verlässt er dennoch die Ordnung mutwillig, um seine missverstandene Freiheit auszukosten, so sollte er sich nicht wundern, wenn er eliminiert wird.“ (S. 41) und „Eine der häufigsten Formen in der heutigen Zeit, Macht auszuüben, ist die Krankheit. Krankheit garantiert in unserer Zeit dem einzelnen einen kritiklosen Freiraum für seine unbewußten Machtansprüche.“ (S. 233)
  40. Deutsche Angestellten Krankenkasse: Gesundheitsreport 2009, Schwerpunktthema Doping am Arbeitsplatz
  41. Süddeutsche Zeitung: Doping im Job - „Pillen zu schlucken, ist nichts Besonderes mehr“, 13. Februar 2009
  42. a b Bayerischer Rundfunk, B5 am Sonntag: Gesundheitsmagazin vom 14. Dezember 2008, darin im Podcast ab Minute 10 der Beitrag: Warnsignale - Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz als Berichterstattung über die Veranstaltung Seelische Gesundheit am Arbeitsplatz - Gefährdungen und Warnsignale zwischen Burn-out und Depression mit dem Referenten Peter Angerer (Institut und Poliklinik für Arbeits- und Umweltmedizin der LMU München)
  43. B5-Podcast ab Minute 13
  44. Rolf Satzer, Max Geray: Stress - Psyche - Gesundheit. Das START-Verfahren zur Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsbelastungen, 2008 (2. Auflage), ISBN 978-3766336835
  45. Initiative Neue Qualität der Arbeit: Gute Mitarbeiterführung. Psychische Fehlbelastung vermeiden., INQA-Bericht Nr. 10, 2008, ISBN 3-86509-434-1
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