Porrajmos

Porrajmos
"Zigeuner" im Lager Belzec, 1940

Das Romanes-Wort Porajmos (auch Porrajmos, deutsch: „das Verschlingen“) bezeichnet den Völkermord an den europäischen Roma in der Zeit des Nationalsozialismus. Er ist eingebettet in eine lange und anhaltende Geschichte von Diskriminierung und Verfolgung. Er stellt in Entsprechung zur Shoa den singulären Tiefpunkt dieser Geschichte dar.

Wie der Völkermord an der jüdischen Minderheit war es ein Versuch der kollektiven Vernichtung. Jeder, der von den nationalsozialistischen Erfassungsinstanzen, einem Verbund aus wissenschaftlichen und kriminalpolizeilichen Einrichtungen, als "Zigeuner" kategorisiert war, war grundsätzlich von Vernichtung bedroht. Dem lag die rassistische Deutung der Angehörigen der Minderheit als "fremdrassige" "geborene Asoziale" zugrunde, die die bis dahin vorherrschende soziografische Beschreibung ablöste. "Zigeuner" wurden zu Objekten eines "doppelten", des ethnischen wie des sozialen Rassismus.

Innerhalb des Deutschen Reichs zielten Verfolgung und Vernichtung vor allem auf ortfest lebende "Zigeunermischlinge". Ab Februar 1943 wurde ein großer Teil der im Deutschen Reich lebenden Sinti und Roma in das deutsche Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Weitere Roma wurden aus den besetzten westeuropäischen Gebieten dorthin verschleppt. Nur eine Minderheit überlebte. Außerhalb der Reichweite systematischer Erfassung, wie in den deutsch okkupierten Gebieten Ost- und Südosteuropas, waren vor allem Roma und Sinti in Dauermigration bedroht. Hier fielen die Angehörigen der Minderheit vor allem Massakern deutscher militärischer und polizeilicher Formationen zum Opfer.

Inhaltsverzeichnis

Überblick

Die nationalsozialistische Bekämpfung der „Zigeuner“ aus "dem Wesen dieser Rasse“ (Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938) mündete wie die ebenso rassistische nationalsozialistische „Endlösung der Judenfrage“ in einen Völkermord. Porajmos und Shoa stehen nach der Motivation der Täter, nach dem Ablauf der Ereignisse und nach den Methoden und Ergebnissen ihrer Realisierung nebeneinander. Während Porajmos allein den Genozid an den europäischen Roma bezeichnet und Shoa allein den Genozid an den europäischen Juden meint, umfasst in einer weiteren Definition von Holocaust dieser Begriff beide. Auch bei einer engeren Definition stellt die Forschung doch die Verfolgung der Sinti und Roma in den Zusammenhang des Holocaust (Wolfgang Benz).[1]

Der Völkermord an Sinti und Roma ist weit weniger gründlich erforscht als die Shoa. Den Massenmorden seit Kriegsbeginn ging eine flächendeckende Unterdrückungspolitik voraus, an der in hohem Maße die unteren Ebenen von Polizei und Administration beteiligt waren. Ab 1937 internierten lokale Behörden Roma und Sinti im Deutschen Reich in zahlreichen Orten in besonderen „Zigeunerlagern“. Die 1937 begonnene zentral organisierte Erfassung der Minderheit, die die Voraussetzung der späteren Deportationen in das Vernichtungslager KZ Auschwitz-Birkenau darstellte, vollzog sich in enger Kooperation mit kommunalen und regionalen Instanzen, mit protestantischen und katholischen Kirchengemeinden und mit Unterstützern und Zuarbeitern aus der Sozialarbeit und aus der Heimatforschung.[2]

Die Massenmorde geschahen wie die an den Juden ganz überwiegend in Osteuropa, seltener in besonderen Vernichtungslagern. Sie begannen regional zu unterschiedlichen Zeitpunkten und wurden verschieden intensiv durchgeführt. Seit Kriegsbeginn wurden „Zigeuner“ in den von der Wehrmacht besetzten Gebieten Opfer der Mordaktionen der Einsatzgruppen. Ein großer Teil der deutschen, französischen, böhmischen und niederländischen Sinti und Roma wurde ab Ende Februar 1943 in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren in einem zynisch als „Zigeunerfamilienlager“ bezeichneten separaten Bereich untergebracht, in dem die meisten von ihnen innerhalb weniger Monate an den Haft- und Arbeitsbedingungen starben. Die Überlebenden wurden 1944 vergast oder zur Sklavenarbeit in andere Konzentrationslager verlegt. An den Transport- und Lagerbedingungen starben viele ebenfalls.

Die Opferzahlen der Mordaktionen deutscher militärischer und polizeilicher Einheiten im okkupierten Osten sind aufgrund unzureichender Dokumentation nicht zuverlässig feststellbar. Schätzungen sprechen von mindestens 100.000 Opfern. Öffentliche Darstellungen folgen oft einer Rede des Bundespräsidenten Roman Herzog und nennen die Zahl 500.000. Die Forschung bestätigt diese Schätzung nicht.[3]

Neben Sinti und Roma waren auch als „nach Zigeunerart umherziehende Landfahrer“ bzw. als „deutschblütige Nichtzigeuner“ Kategorisierte von der Politik der „Asozialenbekämpfung“ und der „vorbeugenden Verbrechensbekämpfung“ betroffen. Auch wenn die Rassenpolitik der Nationalsozialisten spätestens seit 1938 auf den Ausschluss und im weiteren Verlauf auf die Vernichtung der Roma und Sinti gerichtet war, ist davon auszugehen, dass eine unbekannte Anzahl von Menschen, die sich nicht als „Zigeuner“ verstanden, als „Zigeunermischlinge“ eingestuft und ebenfalls deportiert wurde.

Vorgeschichte im Antiziganismus

Der Antiziganismus hat in Europa eine lange Tradition. Spätestens seit dem 16. Jahrhundert unterlagen die als „Heiden“, „Zigeuner“ oder „Ägypter“ Bezeichneten wie die gesamte Armutspopulation außerhalb der Untertanenverbände einem rigiden rechtlichen, ökonomischen und gesellschaftlichen Ausschluss. Sie waren grundsätzlich rechtlos, nirgendwo aufenthaltsberechtigt und also zur Dauermigration gezwungen, auf Nischenerwerbsweisen verwiesen und als „herrenloses Gesindel“ stigmatisiert. Auch als sich im 19. Jahrhundert Niederlassungsmöglichkeiten durch die Reform des Niederlassungsrechts ergaben, wurden sie doch häufig weiterhin von Ort zu Ort abgeschoben. Nach einer Niederlassung blieben sie in der Regel in städtischen oder dörflichen Randquartieren ausgegrenzt und isoliert von der Mehrheitsbevölkerung. Seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert wurden sie als „asozial“ stigmatisiert.

Eine hervorgehobene Maßnahme staatlich-zentraler Vereinheitlichung der Verfolgungsmaßnahmen bildeten 1906 die „Anweisungen zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“, die sich sowohl gegen Sinti und Roma wie auch gegen jenische „Landfahrer“ richteten, soweit sie nicht ortsfest lebten. 1924 wurden sie erneuert.

Das seit 1899 bestehende bayerische Amt für Zigeunerangelegenheiten in München wurde in der Weimarer Republik 1929 zur Zentrale zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens umgeformt und kooperierte fortan eng mit einer entsprechenden Behörde in Wien. Dieses Amt ermächtigte die Polizei, Roma und Sinti ohne feste Arbeitsstelle zu Zwangsarbeit zu verpflichten.

Am 16. Juli 1926 wurde im Freistaat Bayern das „Gesetz zur Bekämpfung von Zigeunern, Landfahrern und Arbeitsscheuen“ verabschiedet.[4] Ausführungsbestimmungen und zeitgenössische Fachkommentare belegen seine kriminalpräventive Funktion, d. h. die genannten Fallgruppen galten von vornherein als kriminell. Die Unterscheidung zwischen „Zigeunern“ und „Landfahrern“ beruhte auf einem rassistischen und völkischen Grundverständnis, ein in der Normierung neues Element: Die Rassenkunde gibt darüber Aufschluß, wer als Zigeuner anzusehen ist.[5] Ein Runderlass des preußischen Innenministeriums vom 3. November 1927 ordnete die Abnahme von Fingerabdrücken bei „allen nichtseßhaften Zigeunern und nach Zigeunerart umherziehenden Personen“ an. Wer über 18 Jahre alt war, musste sich für eine „Bescheinigung“ fotografieren lassen, die die Funktion eines Sonderausweises bekam. Weitere Fotos gingen mit den Fingerabdrücken an die besagte „Zigeunerpolizeistelle München“.[6] Das bayerische Gesetz von 1926 wurde zur Vorlage für das von dem hessischen Innenminister Wilhelm Leuschner (SPD) vorgelegte und am 3. April 1929 verabschiedete „Gesetz zur Bekämpfung des Zigeunerunwesens“.[7] In diesem Fall wie generell wurden die Ausschlussmaßnahmen gegen „Zigeuner“ und „Landfahrer“ - von „Arbeitsscheuen“ war in Hessen nicht die Rede - von fast allen Parteien befürwortet. Nur die KPD lehnte das Gesetz als verfassungswidrig ab.

In vielen Orten gab es Initiativen von Bürgern oder von Behörden, die sich bei ihren Maßnahmen auf Bürgerappelle beriefen, „Zigeuner“ entweder zu verdrängen oder sie unter polizeiliche Bewachung zu stellen. In Köln, wo während der Weltwirtschaftskrise zahlreiche „wilde Siedlungen“, häufig als Wohnwagenstellplätze, entstanden waren, wurde 1934 der „Schwarz-Weiß-Platz“ errichtet, um so der „allgemeinen Unsicherheit und Verunstaltung des Straßenbilds“ zu begegnen.[8] Im preußischen Frankfurt richtete die Stadt auf sozialdemokratische Initiative hin ein „Konzentrationslager“ für „Zigeuner“ ein.[9] Der Begriff war bis dahin im deutschen politischen Sprachgebrauch Lagern für abzuschiebende „Ostjuden“ vorbehalten gewesen. Die SS begann schon 1931 Roma und Sinti zu erfassen.[10]

Die rassistische Neudefinition dieser Minderheiten überschnitt sich mit der überkommenen soziografischen Definition: einerseits wurde „rassisch“ zwischen angeblich nichtdeutschen „Zigeunern“ und deutschen Landfahrern unterschieden, andererseits wurden nur Fallgruppen mit dem kulturellen Merkmal einer „fahrenden“ Lebensweise - das die ortsfest Lebenden nicht weiter aufwiesen - dem Ausschluss unterworfen. Eine Unterscheidung zugunsten oder zulasten dieser oder jener Untergruppe der Roma trafen weder die Behörden noch die Bevölkerungsmehrheit: „Zigeuner“, soweit sie augenscheinlich „nomadisierend“ dem antiziganistischen Stereotyp entsprachen, waren ohne Rücksicht auf ihre Selbstwahrnehmung alle gleichermaßen unerwünscht.

Nationalsozialismus

Erste Schritte eskalierender Ausgrenzung

Bald nach der Machtübergabe an die Nationalsozialisten und ihre Bündnispartner verschärften vor allem lokale polizeiliche und administrative Instanzen die traditionelle Diskriminierung deutlich. In den Weimarer Jahren waren vor allem in Großstädten "wild" periphere Notquartiere entstanden, in denen zahlreich oder ausschließlich Roma und Sinti lebten. Sie wurden seit 1934 aufgelöst. Sinti und Roma wurden nun in umzäunten "Zigeunerlagern" möglichst außerhalb der Stadt und in weiter Distanz zur Mehrheitsbevölkerung interniert. So auch jene, die bis dahin innerhalb der Mehrheitsbevölkerung wie diese in Wohnungen und Häusern gelebt hatten. Bekanntes Beispiel eines solchen Lagers ist der vor der Sommerolympiade 1936 auf den Rieselfeldern vor Berlin eingerichtete "Zigeunerrastplatz Marzahn". Die Bewohner der Lager waren einem rigiden Reglement unterworfen und einer ständigen Bewachung ausgesetzt.[11]

Ab 1935 wurden Roma und Sinti wie die jüdische Minderheit in die rassistische Gesetzgebung einbezogen. Obwohl die Nürnberger Gesetze "Zigeuner" nicht ausdrücklich nannten, schloss der maßgebliche Kommentar zum Reichsbürgergesetz sie wie Juden ausdrücklich als „artfremd“ mit ein.

"Zigeuner" standen "im Schnittpunkt der beiden Varianten des Rassismus - der ethnischen bzw. rassenanthropologischen und der sozialen bzw. rassenhygienischen."[12]

Zentralisierung der "Zigeunerbekämpfung", Rolle nationalsozialistischer Wissenschaft

1936 richtete der Arzt und Pädagoge Robert Ritter im Reichsgesundheitsamt die Rassenhygienische und Bevölkerungsbiologische Forschungsstelle ein. Ihre erste Aufgabe bestand im Aufbau eines "Zigeunersippenarchivs". 1942 konnte die Bestandsaufnahme der "Zigeuner" als abgeschlossen gelten. Es folgte die Einrichtung eines „Landfahrersippenarchivs“, das über einen Ansatz nicht hinauskam und regional begrenzt blieb.[13] Die Forschungsstelle erstellte bis zum März 1943 nahezu 24.000 Gutachten.[14] Die umfangreichen Datenerhebungen des Ritter-Instituts waren nur möglich durch die intensive Zuarbeit von Kirchengemeinden, Fürsorgeämtern, Schulen, Heimatforschern und anderen dezentralen Akteuren. Nach Darstellung von Ritter, der sich für seine Beurteilungen die Spielräume selbst setzte und zudem manipulierte, handelte es sich bei der ganz überwiegenden Mehrheit ("mehr als 90%") der erfassten "inländischen Zigeuner" um "Zigeunermischlinge". Anders als im Fall der jüdischen Minderheit wurden "Zigeunermischlinge" stärker als Gefährdungspotential für die "Reinheit" und "Gesundheit" des "deutschen Volkskörpers" betrachtet als "stammechte Zigeuner", weil diese sich abseits halten würden, das schädliche "Blut" der "Zigeunermischlinge" aber durch "Blutsvermischungen" mit "Randexistenzen" der deutschen Volksgemeinschaft in dieselbe Eingang finden würde. "Zigeuner" sollten in Arbeitslager gesteckt und zwangssterilisiert werden.

Im Zuge der Neudefinition der Aufgaben der Polizei stellte die nationalsozialistische Polizeiführung neben die Verbrechensaufklärung die „vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Darunter verstand sie sowohl „die Vernichtung des Verbrechertums“ als auch die „rassische Reinhaltung“ der „deutschen Volksgemeinschaft“. In diesem Sinn erging durch das Reichskriminalpolizeiamt (RKPA) am 14. Dezember 1937 ein „Grundlegender Erlaß über die vorbeugende Verbrechensbekämpfung“. Überwachung und Vorbeugungshaft waren die Mittel der Umsetzung gegen die Fallgruppen der „Berufsverbrecher“, „Gewohnheitsverbrecher“, Gemeingefährlichen“ und „Gemeinschädlichen“. Der letzten Kategorie waren vom RKPA „Asoziale, Prostituierte und Zigeuner“ subsumiert. Die „Vorbeugungshaft“ ähnelte der „Schutzhaft“. Die Neudefinition der KZ als „Erziehungs- und Produktionsstätten“ und der zunehmende Mangel an Arbeitskräften auf dem Hintergrund der Ziele des Vierjahresplans begünstigten die folgenden Verhaftungsaktionen, von denen auch Sinti und Roma betroffen waren. Das spektakulärste Ereignis dabei war die „Aktion Arbeitsscheu Reich“ vom 13. bis zum 18. Juni 1938. „Mindestens 200 männliche arbeitsfähige Personen (Asoziale)“ waren im Interesse einer „straffe(n) Durchführung des Vierjahresplanes“ pro Kriminalpolizeileitstelle festzunehmen und in einem KZ zu inhaftieren. Neben Bettlern, Zuhältern oder Vorbestraften waren sowohl „Zigeuner“ als auch „nach Zigeunerart umherziehende Personen“ als Zielgruppen genannt. Reichsweit wurden zwischen April und Juni 1938 mehr als 10.000 Roma, Juden und Angehörige zahlreicher Gruppen "deutschblütiger Asozialer" als "Asoziale" verhaftet und in mehrere Konzentrationslager verschleppt. Individuelle Angriffe und die Haftbedingungen forderten zahlreiche Todesopfer.[15]

Verfolgung „aus dem Wesen dieser Rasse"

Am 8. Dezember 1938 verfügte ein Runderlass Heinrich Himmlers „betr. Bekämpfung der Zigeunerplage“ die „Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus“, nämlich auf der Basis der „durch rassenbiologische Forschungen gewonnenen Erkenntnisse“. In einer seit dem 19. Jahrhundert üblichen Dreiteilung unterschied der Erlass zwischen „rassereinen Zigeunern“, „Zigeunermischlingen“ und Menschen, die „nach Zigeunerart umherziehen“ würden. Mit den Ausführungsbestimmungen des RKPA vom 1. März 1939 wurden für diese drei Gruppen verschiedenfarbige Ausweise eingeführt. Dabei wandelte sich die Kategorisierung der dritten Gruppe zum offeneren Sammelbegriff der „Nichtzigeuner“. Diese und als solche „geltende“ „vorwiegend deutschblütige Zigeunermischlinge“ waren im weiteren Verlauf aus den eskalierenden Ausschlussvorschriften und -maßnahmen ausgenommen.

Nach dem deutschen Überfall auf Polen fand am 21. September 1939 in Berlin eine Leiterkonferenz des RSHA über die künftige Rassenpolitik statt. Sie führte die Minderheiten der Juden und der „Zigeuner“ als künftige Deportationsopfer im Rahmen einer allgemeinen "völkischen Flurbereinigung" zugunsten von "Reichs- und Volksdeutschen" zusammen. Zu einer bereits ins Auge gefassten Ausweitung der aus der „Ostmark“ ins „Protektorat“ und nach Polen durchgeführten Transporte von Juden um „Zigeuner“ kam es jedoch nicht. Nachdem Himmler dann im Oktober 1939 angeordnet hatte, „binnen kurzem im gesamten Reichsgebiet die Zigeunerfrage im Reichsmaßstab grundsätzlich“ zu regeln, folgte als nächster Schritt am 17. Oktober 1939 mit einem "Schnellbrief" des RSHA (auch „Festschreibungserlaß“ genannt) ein allgemeines Verbot für Sinti und Roma, ihren Aufenthaltsort zu verlassen, sowie der Auftrag an die Ortspolizeibehörden, die Betroffenen zu zählen und erkennungsdienstlich zu erfassen.

Deportationen 1940 und 1941

Roma und Sinti am Sammelplatz Hohenasperg vor der Deportation ins Generalgouvernement, 22. Mai 1940

Im Mai 1940 wurden dann auf Drängen der Wehrmachtsführung 2.500 westdeutsche Sinti und Roma „in geschlossenen Sippen“ aus dem westlichen Grenzraum ins Generalgouvernement deportiert. Ihr Transport gilt als ein Vorlauf und Übungsfeld für die späteren Judendeportationen.

Die Deportationen aus dem Reichsgebiet im Frühwinter 1941 standen in einem unmittelbaren Kontext mit der im Gefolge des Überfalls auf die Sowjetunion eingeleiteten Vernichtungspolitik gegen die jüdische Minderheit. Himmler kündigte im September 1941 an, dass das „Altreich“ und das „Protektorat“ „vom Westen nach dem Osten von Juden geleert und befreit“ werde. Analog dazu sollte das Deutsche Reich „zigeunerfrei“ werden. Seit Mitte Oktober 1941 wurden 20.000 westeuropäische Juden in das Ghetto Litzmannstadt ('Łódź') verschleppt. Zwischen dem 5. und 9. November 1941 trafen in Viehwaggons aus den Reichsgauen Niederdonau und Steiermark 5.007 Roma ein, fast alle von ihnen zählten zur Gruppe der Burgenland-Roma, mehr als die Hälfte von ihnen waren Kinder. Sie wurden in einem durch doppelten Stacheldrahtzaun abgetrennten Ghettobereich untergebracht, wo sich unter den gegebenen Verhältnissen bald Flecktyphus ausbreitete. Die Überlebenden wurden im Januar 1942 in dem inzwischen installierten Vernichtungslager Kulmhof (Chelmno) in Gaswagen erstickt. Kein einziger der nach Łódź depotierten Roma überlebte. Das im November 1941 zurückgelassene Eigentum der Roma wurde durch die Behörden konfisziert und an die regionale Mehrheitsbevölkerung veräußert, nachdem es zuvor zu spontanen Plünderungen durch Angehörige der "Volksgemeinschaft" gekommen war.

Auschwitz-Birkenau

Himmler befahl am 16. Dezember 1942 im „Auschwitz-Erlass“, „Zigeunermischlinge, Rom-Zigeuner und nicht deutschblütige Angehörige zigeunerischer Sippen balkanischer Herkunft nach bestimmten Richtlinien auszuwählen und in einer Aktion von wenigen Wochen Dauer in ein Konzentrationslager einzuweisen“. Zuständig dafür blieb die Kriminalpolizei. Am 29. Januar verfügte das Reichssicherheitshauptamt die Ausführungsbestimmungen:

Die Einweisung erfolgt ohne Rücksicht auf den Mischlingsgrad in das Konzentrationslager (Zigeunerlager) Auschwitz. [...] Die künftige Behandlung der reinrassigen Sinte- oder der als reinrassig geltenden Lalleri-Zigeuner-Sippen bleibt einer späteren Regelung vorbehalten.

Am 26. Februar 1943 begann die Deportation der Roma Südosteuropas in das „Zigeunerfamilienlager“ in Birkenau. Ab März 1943 folgten Deportationszüge aus dem Reich, Böhmen und Frankreich dorthin, im Mai 1944 dann vor allem Sinti aus den Niederlanden.

Mit der Deportation verfiel das Eigentum der Opfer dem Reich. Die regionalen Finanzämter verwalteten das immobile Eigentum (Häuser, Grundstücke) und verteilten das Inventar in Versteigerungs- und Verkaufsaktionen wie im Fall der jüdischen Minderheit an die Volksgemeinschaft.[16]

Insgesamt wurden etwa 23.000 Menschen in das Lager gebracht, wo sie zunächst Zwangsarbeit leisten mussten. Einige Tausend von ihnen wurden im Mai 1943 wegen „Fleckfieberverdacht“ isoliert und vergast. Die übrigen starben an Hunger, Frost und qualvollen medizinischen Experimenten; viele wurden auch in andere KZs weitertransportiert und starben dort. Im Mai 1944 beschloss die Lagerleitung von Auschwitz, die übrigen etwa 2.900 Roma und Sinti von Birkenau zu ermorden. Diese leisteten verzweifelten Widerstand, worauf die SS vom ersten Räumungsversuch Abstand nahm. Erst in der Nacht vom 2. zum 3. August 1944 überfiel und erschoss sie die restlichen Häftlinge.[17]

„Insgesamt wurden an die 15.000 Menschen aus Deutschland zwischen 1938 und 1945 als ‚Zigeuner‘ oder ‚Zigeunermischlinge‘ umgebracht“, davon etwa 10.500 in Auschwitz-Birkenau.[18]

Verfolgung in den okkupierten Gebieten und Satellitenstaaten

Im gesamten deutschen Machtbereich wurden Roma und Sinti verfolgt, wenngleich unterschiedlich motiviert und in unterschiedlicher Intensität. Dort, wo im Westen die nationalen Behörden auf Anweisung die Verfolgung betrieben, spielten die rassistischen Kriterien der reichsdeutschen Erfassungs- und Verfolgungsinstanzen im allgemeinen eine untergeordnete oder keine Rolle. Als ein wesentliches Verfolgungsmotiv erscheint besonders in den osteuropäischen Fällen das antiziganistische Stereotyp vom "Zigeuner" als Spion und subversiven Unterstützer des Feindes. Die Zahl der im Osten meist Massakern zum Opfer gefallenen Roma überschreitet die der Sinti und Roma aus dem Westen erheblich. Eine Gesamtzahl ist aufgrund der besonderen Bedingungen der Mordaktionen nur als unbestimmte Schätzung zu nennen. Historiker gehen davon aus, daß es bis zu 100.000 Opfer gab.[19]

Westeuropa

In den 1940 besetzten Niederlanden gab es eine auf "einige hundert Personen" (Zimmermann) geschätzte Zahl von Sinti und Roma, die z. T. als niederländische Staatsbürger akkulturiert ortsfest lebten, sowie mehr als 10.000 sozial marginalisierte, in Wohnwagen lebende reizigers (Eigenbezeichnung) oder woonwagenbewoners (Fremdbezeichnung), bei denen es sich um Nachfahren der niederländischen Landarmut des 19. Jahrhunderts und in dieser Zeit zugewanderter Deutscher handelte. Beide Gruppen galten der deutschen Besatzung nicht nur als "asozial", sondern zugleich als möglicher Aufenthaltsort untergetauchter Spione und Agenten bzw. ihre Angehörigen potentiell selbst als solche. Vor allem reizigers standen im Fokus des niederländischen Verfolgungsinteresses. 1943 erfassten niederländische Behörden 10.000 von ihnen (nachdem Sinti und Roma bereits seit 1937 registriert worden waren) und sprachen ein allgemeines Reiseverbot aus. Sie waren Razzien ausgesetzt. Soweit reizigers, Roma und Sinti noch reisten, versuchten die Besatzungsbehörden sie durch Reiseverbote und die Festsetzung auf eine begrenzte Zahl von Standplätzen davon abzuhalten. Anders als im Deutschen Reich die zahlreichen kommunalen "Zigeunerlager", waren diese Plätze kaum bewacht, so dass die Bewohner sie verlassen konnten.

Am 16. Mai 1944 fand eine landesweite Razzia statt, in deren Verlauf 578 Menschen von lokalen und regionalen niederländischen Instanzen als "Zigeuner", "Zigeunermischlinge" und als "nach Zigeunerart" umherziehend festgenommen und im "Durchgangslager für Juden" im KZ Westerbork inhaftiert wurden. Die Kriterien, die bei der Festnahme angelegt wurden, eröffneten den niederländischen Akteuren Handlungsspielräume, die unterschiedlich genutzt wurden. Nicht wenige Verfolgte waren bereits seit längerem untergetaucht, andere wurden von der Polizei gewarnt. Eine Überprüfung der Festgenommenen in Westerbork führte zur nachträglichen Entlassung von 279 als reizigers beurteilten Personen. Nachdem aufgrund diplomatischer Intervention Sinti bzw. Roma mit italienischer und guatemaltekischer Staatsbürgerschaft ebenfalls entlassen wurden, wurden 245 Menschen nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Sie waren ganz überwiegend Sinti und Roma, einzelne von ihnen aber auch Ehepartner aus der Minderheit der reizigers. 30 überlebten.[20]

In Belgien lebten zwei- bis dreihundert Roma und Sinti, viele davon belgische Staatsbürger, die mehrheitlich beim deutschen Überfall auf das Land zunächst nach Frankreich flohen, z. T. aber nach dem Ende der Kampfhandlungen in Frankreich von dort zurückkehrten. 1940 erließ der Militärbefehlshaber ein allgemeines Verbot des Wandergewerbes für Belgien und Nordfrankreich gegen "Zigeuner" wie gegen nichtzigeunerische Fahrende, das aber nicht umfassend kontrolliert und eingehalten wurde. Generell betrafen repressive Maßnahmen ortsfest Lebende nicht. 1942 wurde zur Erfassung und Kontrolle nach einer allgemeinen Festsetzung eine dreimonatlich zu erneuernde "carte de nomades" bzw. "zigeunerkaart" als Ausweis für Fahrende eingeführt. Es blieb jedoch weiterhin möglich, polizeiliche Kontrollen zu umgehen und in kleinen Gruppen zu reisen.

1943 wurden zunächst als "asozial" qualifizierte einzelne Sinti und Roma, dann Gruppen aus Belgien und Nordfrankreich nach Auschwitz-Birkenau deportiert. Als Zwischenstation des Gruppentransports fungierte ein Transitlager für Juden. Ein Teil der Gefährdeten hatte untertauchen, fliehen oder sich durch ein akkulturiertes unauffälliges Leben Erfassung und Deportation entziehen können, nachdem die rassistischen Kriterien der deutschen RHF nicht angelegt wurden. Von insgesamt 351 Deportierten überlebten zwölf.

In Frankreich hatte es Bewegungsverbote und Festsetzungen auf Plätzen für nomades aufgrund eines generellen Spionageverdachts mit dem Beginn des deutschen Angriffs gegeben. Betroffen waren angesichts des vorherrschenden soziografischen Beschreibungsmusters Umherziehende mit französischer oder anderer Staatsbürgerschaft unbeachtlich ihrer ethnischen Zuordnung, darunter "Zigeuner", Jenische, forains (Schausteller, Marktbeschicker) und ambulants.

Die deutsche Militärverwaltung verschärfte nach der französischen Niederlage die Repression. Im Herbst 1940 wies sie die "Zigeuner" im besetzten Teil aus einer Sicherheitszone am Atlantik aus, verbot das Wandergewerbe in 21 westlichen Départements und beschloss, alle "Zigeuner" nach dem rassistischen Konzept von RHF und RKPA in Listen zu erfassen und in Lager zu verbringen. Im Ergebnis aber wurden von den französischen Behörden deren Verständnis entsprechend vor allem nomades, forains und ambulants interniert, in welchen drei Gruppen es jeweils auch "Zigeuner" gab, während akkulturierte Sinti und Roma in der Regel unbehelligt blieben. Bekannt sind bis heute 24 Internierungslager. Zuständig für die Lager war das Ministerium für jüdische Angelegenheiten. Die Bewachung lag bei der französischen Polizei. Die Lebensbedingungen in diesen Lagern waren zwar unzureichend, dennoch aber nicht gleichzusetzen mit deutschen Konzentrationslagern. Die Todesrate lag "vergleichsweise niedrig" (Peschanski). 1941 und 1942 wurde ein großer Teil der forains, darunter auch Roma und Sinti entlassen. Manche Internierte flüchteten und tauchten unter, andere wurden zur Arbeit nach Deutschland angeworben. Untergetauchte Roma (romanichels) schlossen sich der résistance an. Die Lager bestanden z. T. nach der Befreiung weiter. Die letzten Internierten wurden 1946 entlassen.

Von den wenigen hundert "Zigeunern" in Vichy-Frankreich waren viele nach der Okkupation des Elsaß nach Innerfrankreich ausgewiesene oder dorthin geflüchtete Sinti. Vor allem sie wurden in einem Lager in Südfrankreich festgehalten, in dem sie assimiliert werden sollten. Die Zahl der zwischen 1940 und 1946 in Frankreich internierten tsiganes, nomades, forains, yeniches, ambulants und clochards wird auf etwa 3.000 und höchstens 5.000 geschätzt.[21]

Polen

Bereits im September und Oktober 1939 war es zu ersten Morden an Gruppen von "Zigeunern" durch Angehörige des deutschen Selbstschutzes, Gendarmerie und Wehrmacht gekommen. Mit der Besetzung Polens und dem Anschluss der neuen "Reichsgaue" Wartheland, Danzig-Westpreußen sowie von Ostoberschlesien und Südostpreußen an das Deutsche Reich galt der Himmlersche Erlass zur "Bekämpfung der Zigeunerplage aus dem Wesen dieser Rasse" auch dort, so dass im weiteren Verlauf Sinti und Roma entsprechend dem Auschwitz-Erlass von dort nach Birkenau deportiert wurden. Weitere Sinti und Roma kamen aus dem Generalgouvernement nach Birkenau.

1942 wurden Sinti und Roma ins Warschauer Ghetto eingewiesen, von wo sie gemeinsam mit jüdischen Häftlingen zur Vernichtung nach Treblinka transportiert wurden. Auch in den Vernichtungslagern Sobibor, Majdanek und Belzec wurden Angehörige der Minderheit ermordet.

Die meisten Roma und Sinti im deutsch besetzten Restpolen fielen Massenerschießungen zum Opfer. Sie erstreckten sich auf die Zeit zwischen 1939 und 1945 und hatten ihren Höhepunkt im Jahr 1943. Für die Morde verantwortlich waren vor allem Einheiten der deutschen Polizei, aber auch Kommandos der Wehrmacht und der SS. Nach dem gegenwärtigen Forschungsstand ist von mindestens 8.000 Mordopfern auszugehen.[22]

Sowjetunion

Seit August 1941 kam es auch in von der Wehrmacht eroberten sowjetischen Gebieten zu Massenerschießungen von Roma. Die Mörder verteilten sich auf verschiedene Behörden, die unterschiedlich vorgingen. Die Opfer wurden oft als „Spione hinter der Front“ oder „Asoziale“ deklariert und dabei nicht von anderen ethnischen Gruppen unterschieden. Die meisten Roma der besetzten sowjetischen Gebiete wurden in kleineren Gruppen von Wehrmachtseinheiten ausgeliefert und dann von der Sicherheitspolizei erschossen.

In der Südukraine ermordete die Einsatzgruppe D alle Roma, die sie fand und festnehmen konnte. Von der „Heeresgruppe Mitte“ wurden im Osten Weißrusslands und mittleren Frontabschnitt vor Moskau die nichtsesshaften Roma ermordet, während die mehr als zwei Jahre Sesshaften verschont blieben. Im Baltikum stritt die deutsche Zivilverwaltung mit SS und örtlicher Polizei jahrelang über die Behandlung der dortigen Roma. Dabei drängte die Zivilverwaltung am meisten auf ihre völlige Ausrottung. In Estland, Lettland und Litauen sind Massenmorde nachgewiesen, jedoch entgegen der Anordnung des Reichssicherheitshauptamts nicht überall flächendeckend.

Südosteuropa

Bulgarien war zwar bis 1944 mit dem Deutschen Reich und Italien verbündet, dennoch wurden bulgarische Roma, die eine große Minderheit bildeten, nicht verfolgt. Nicht wenige von ihnen beteiligten sich an der Partisanenbewegung.[23]

In Serbien begann kurz nach dem deutschen Überfall auf die Sowjetunion ein kommunistischer Aufstand, der den deutschen Besatzern erhebliche Verluste zufügte und zunächst nicht einzudämmen war. Die Wehrmachtführung ging daraufhin zu dem Grundsatz über, für einen von Partisanen getöteten Wehrmachtssoldaten 100 serbische Häftlinge und für einen verwundeten 50 zu erschießen. Neben Kommunisten fielen den folgenden Mordaktionen (siehe Massaker von Kraljevo und Kragujevac) vor allem männliche Juden und Roma zum Opfer, weil die militärische Führung auf diese Weise die unerwünschten Folgen ihrer Brutalität in der serbischen Bevölkerung klein zu halten versuchte und die Vernichtung der beiden Minderheiten als ohnehin notwendig erachtet wurde. Wehrmachtseinheiten handelten bei diesen Erschießungen, denen Tausende zum Opfer fielen, teilweise auf Befehl vorgesetzter Stellen, teilweise auf eigene Initiative. In manchen Fällen nahm man den zu Erschießenden zunächst Gepäck und Wertgegenstände ab, um diese der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt zu übergeben. Mit der Zurückdrängung der Tito-Partisanen gegen Ende des Jahres 1941 nahmen die sog. Vergeltungsaktionen ab. Die Zahl der Opfer ging auch deshalb zurück, weil die Tötungsrelation von 1:100 auf 1:50 gesenkt wurde. Im weiteren Verlauf wurde zwar die Vernichtungspolitik gegen die jüdische Minderheit fortgesetzt, zugleich aber gegenüber Roma zurückgenommen, so dass eine große Mehrheit die deutsche Besatzung überstand.

Eine große Zahl von Roma kämpfte in den Partisaneneinheiten für die Befreiung des Landes.[24]

In Kroatien verfolgte die ultranationalistische Regierung die kroatischen Roma unmittelbar nach ihrer Machtergreifung von sich aus gemeinsam mit Regionalbehörden, ebenso wie dortige Juden und Serben. Sie wurden enteignet, entrechtet und vielfach abgeschoben in andere Orte. Ab Mai 1942 deportierten die deutschen Besatzer sie in das KZ Jasenovac unter der Aufsicht der verbündeten Ustascha. Dort wurden alle katholischen Roma bis zum Jahresende ermordet; nur die wenigen muslimischen Roma wurden durch Eingriffe führender Muslime Bosniens gerettet.

Rumänien hatte die größte Romaminderheit in Südosteuropa. Eine Verfolgung gab es bis 1942 trotz verschiedener Ansätze zu einer rassistisch orientierten Zigeunerforschung und -politik, die die Sterilisierung der Angehörigen der Minderheit forderten, nicht. Während der Herrschaft des mit dem nationalsozialistischen Deutschland verbündeten faschistischen Regimes des Generals Ion Antonescu wurden von Juni bis September 1942 etwa 25.000 Roma, d. h. etwa 12% der Gesamtgruppe, nach Transnistrien deportiert. Die Region war besetztes sowjetisches Gebiet. 11.441 Roma waren nicht sesshaft. Als solche gehörten sie zu einer Minderheit der Gesamtpopulation. 13.176 waren zwar sesshaft, jedoch als "gefährlich und unerwünscht" beurteilte Roma. Das rassistische Kategoriensystem der deutschen Zigeunerverfolgung lag auch dem nicht zugrunde. Etwa 11.000 der 25.000 starben aufgrund von Hunger, Kälte, Krankheit und anderen Mangelbedingungen.[25]

Zwar gab es in Ungarn mit schätzungsweise 100.000 Roma bereits unter dem Regime des Reichsverwesers Miklos Horthy antiziganistische Maßnahmen, die aber in ihrer Schärfe weit hinter der deutschen Zigeunerpolitik zurückblieben. 1940 erhöhte sich nach der Annexion von Nordsiebenbürgen und der Batschka die Zahl um weit mehr als die Hälfte. Nicht mitgerechnet in den Bevölkerungsanteil der "Zigeuner" waren dabei die "bürgerlichen Berufen nachgehenden" und "in den Städten als Musikzigeuner lebenden" Roma. Der nationalsozialistische Einfluss führte zu einer Radikalisierung der ungarischen Zigeunerpolitik. Im Februar 1941 erwog die Regierung, Roma ohne "geregelte Arbeit" in Lagern zu internieren. In einigen Komitaten wurde im Sommer 1944 eine landwirtschaftliche "Arbeitspflicht" verhängt und eine namentliche Erfassung verfügt. Die Massendeportation ungarischer Juden nach Auschwitz ließ im Sommer 1944 die Überlegung entstehen, diesen Ausfall von Arbeitskräften durch "Zigeuner" zu kompensieren. Umgesetzt wurde diese Vorstellung nicht. Roma mit festem Wohnsitz - der größte Teil der ungarischen Roma - wurden noch bis zum Herbst 1944 zum Militärdienst eingezogen. Nachdem Horthy versucht hatte, einen Separatfrieden mit den Alliierten zu schließen, übernahmen im Oktober 1944 die faschistischen "Pfeilkreuzler" unter Ferenc Szálasi die Macht. Sie verschärften die Maßnahmen gegen Roma zunächst durch eine Festsetzungvorschrift für die südlichen Militärbezirke. Es folgten Großrazzien, Festnahmen von Tausenden und Deportationen durch Fußmärsche, bei denen es zu Todesfällen kam, in ein nordungarisches Gefängnis. Ein unbestimmter zahlreicher Anteil dieser unter völlig unzureichenden Lebensbedingungen Inhaftierten wurde nach Deutschland deportiert und in Außenlagern des KZ Buchenwald und Ravensbrück zur Zwangsarbeit verwendet. Die Zahl der Todesfälle in den Lagern, auf den Evakuierungstransporten und in den letzten Kriegswochen in Bergen-Belsen ist nicht bekannt. In der letzten Kriegsphase wurden Roma einzeln und in Gruppen dort getötet, wo bereits von der Roten Armee befreite Ortschaften wieder von deutschen Truppen und Pfeilkreuzlern zurückerobert wurden und Denunzianten über Begrüßungen der sowjetischen Truppen informiert hatten. So ermordeten Gendarmen auf Befehl der Gestapo und der ungarischen Geheimpolizei im Februar 1945 bei Székesfehérvár mindestens 40 Roma als angebliche "moskowitische Zigeuner". Die heutige Forschung geht von etwa 5.000 Roma aus, die in der Endphase des Kriegs, und von etwa 1.000, die bis dahin in Ungarn oder in den deutschen Konzentrationslager getötet wurden.[26]

Rezeption und Aufarbeitung des Porajmos nach 1945

Fortgesetzte Diskriminierung

1956 entschied der Bundesgerichtshof wie vor ihm bereits verschiedene Oberlandesgerichte, dass die Verfolgung der Roma und Sinti bis zur Deportation nach Auschwitz-Birkenau nicht „rassenideologisch“, sondern von den „asozialen Eigenschaften der Zigeuner“ motiviert gewesen sei, „die auch schon früher Anlaß gegeben“ hätten, „die Angehörigen dieses Volkes besonderen Beschränkungen zu unterwerfen“.[27] Dieses Urteil bekräftigte die bis dahin übliche Ablehnung von Entschädigungsleistungen und begründete die Fortführung dieser Praxis. Noch über den BGH hinaus ging das Oberlandesgericht München. 1961 bestritt es, dass selbst die Deportation nach dem Auschwitz-Erlass „aus Gründen der Rasse“ geschehen sei. „Zigeuner“ seien verfolgt worden, „weil sie ziel- und planlos umherzogen, sich über ihre Person nicht ausweisen konnten oder für Spione gehalten wurden“.[28] In seinen Entscheidungen stützte das Gericht sich auf Gutachten der „Landfahrerzentrale“ in München, die bis zum Ende des Nationalsozialismus als „Zigeunerzentrale“ firmierte. Deren Akten blieben bis 1970 in Gebrauch.

Auschwitz-Deportierte hatten die deutsche Staatsbürgerschaft verloren. Für die westdeutschen Behörden war der Zwangscharakter der Deportationen nicht von Bedeutung. Die überlebenden Deportationsopfer galten als staatenlos und waren mithin Bürger minderen Rechts. Erst während der 1980er Jahre wurden ihnen auf erheblichen Druck der Öffentlichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zurückgegeben.

Zur rechtlichen und politischen Anerkennung des Genozids

Nachdem Gerichte der unteren und mittleren Instanz vermehrt dem Urteil der herrschenden Rechtsprechung widersprochen hatten, revidierte der BGH 1963 die Entscheidung von 1956 teilweise. Er konzedierte nun, dass für die Verfolgungsmaßnahmen seit dem Himmler-Erlass vom 8. Dezember 1938 rassistische Motive „mitursächlich“ gewesen sein könnten. Insofern war es nun begrenzt möglich geworden, Entschädigungsanträge zu stellen.[29] Im Dezember 1979 beschloss der Bundestag mit Antragsfrist bis Ende 1982 eine „Beihilfe“ von maximal DM 5.000.

2002 übertrug die Bundesrepublik Deutschland die 1948 unter dem Eindruck der Shoa entstandene UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords in das nationale Strafrecht.[30] Seitdem qualifiziert § 220a StGB die vorsätzliche Zerstörung einer „nationale(n), rassische(n), religiöse(n) oder durch ihr Volkstum bestimmte(n) Gruppe“ als „Völkermord“ [31] Für die noch Überlebenden war diese Entscheidung rechtlich ohne Bedeutung. Im Gesamtergebnis blieb der Genozid an Sinti und Roma weitgehend entschädigungslos.

Auf der politischen Ebene waren die Bemühungen der Opferverbände und ihrer Unterstützer erfolgreicher. Bundeskanzler Helmut Schmidt empfing am 17. März 1982 eine Delegation des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma mit dessen Vorsitzendem Romani Rose. Schmidt erkannte den Völkermord an Sinti und Roma und seine rassistische Motivation an. Bundeskanzler Helmut Kohl bestätigte diese Position am 7. November 1985 bei einer Bundestagsdebatte.

Bundespräsident Roman Herzog erklärte am 16. März 1997 zur Eröffnung eines Berliner Dokumentations- und Kulturzentrums der deutschen Sinti und Roma:[32]

Der Völkermord an den Sinti und Roma ist aus dem gleichen Motiv des Rassenwahns, mit dem gleichen Vorsatz und dem gleichen Willen zur planmäßigen und endgültigen Vernichtung durchgeführt worden wie der an den Juden. Sie wurden im gesamten Einflussbereich der Nationalsozialisten systematisch und familienweise vom Kleinkind bis zum Greis ermordet.

Erinnerungskultur

Die mehrheitsgesellschaftliche Kultur der Erinnerung an die nationalsozialistische Verfolgung ist anders als zur Geschichte der jüdischen Minderheit oder zur Verfolgung politischer oder kirchlicher Gegner der Nationalsozialisten wenig entwickelt. Nur sehr selten widmen sich Straßenbenennungen, Denkmäler, Gedenktafeln oder andere Zeichen oder Orte der Erinnerung oder auch öffentliche Veranstaltungen dem Thema. Bekannt sind künstlerische und dokumentierende Hinweise im öffentlichen Raum aus Bad Berleburg (Nordrhein-Westfalen), Dreihausen (Hessen), Frankfurt a. M., Köln, Magdeburg, Ravensburg und Wiesbaden.

Ravensburg, Mahnmal zum Gedenken an die 29 in Auschwitz ermordeten Sinti aus Ravensburg

Es waren Initiativen der Betroffenen selbst, die nach Jahrzehnten des Schweigens über die Verbrechen und einer von den Ereignissen im Nationalsozialismus unbeeindruckt fortgeführten Diffamierungs- und Diskriminierungspraxis seit Ende der 1970er Jahren eine gewisse Veränderung zumindest im politisch-offiziellen Raum und in den Medien bewirkten. 1979 fand eine erste internationale Gedenkkundgebung von Sinti, Roma und Unterstützern aus der Mehrheitsbevölkerung im KZ Bergen-Belsen statt. Ostern 1980 führte eine Gruppe Sinti einen weltweit beachteten Hungerstreik im KZ Dachau durch.[33] Diese und folgende Aktionen zunächst kleinerer Gruppen veränderten nicht nur die mediale und die politische Perspektive auf die Minderheit, sie trugen zugleich wesentlich zur Sammlung eines großen Teils der in subethnische Gruppen und Familienverbände zersplitterten Bevölkerungsgruppe in den Landesverbänden und Mitgliedsorganisationen des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma (Heidelberg) sowie in kleineren Interessensorganisationen mit regionaler Bedeutung bei.

Das Dokumentations- und Kulturzentrum Deutscher Sinti und Roma in Heidelberg richtete in den 1990er Jahren die einzig vorhandene Dauerausstellung zum „nationalsozialistischen Völkermord an den Sinti und Roma“ ein.

1992 beschloss die Bundesregierung die Errichtung eines Mahnmals in Berlin zum Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus, die als „Zigeuner“ verfolgt, verfolgt wurden und kollektiver Vernichtung anheimfielen (siehe Denkmal für die im Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma). Der israelische Künstler Dani Karavan legte einen Entwurf vor. Die Realisierung verzögerte sich jedoch jahrelang, da sich die Verbände der Betroffenen über den Inhalt des Widmungstextes nicht einig wurden. Ende 2007 beschloss der Bundesrat, auf der Grundlage von Vorschlägen der Opferverbände und in Zusammenarbeit mit dem Institut für Zeitgeschichte (München/Berlin) und dem NS-Dokumentationszentrum der Stadt Köln einen Text erarbeiten zu lassen. Nachdem er vorlag, konnte Ende 2008 der Bau beginnen.

Es gibt Aktivitäten, die auf die Situation der Roma-Bürgerkriegsflüchtlinge aufmerksam machen sollen und sich dabei auf die Verfolgung von Roma im Nationalsozialismus beziehen. So protestierten 1989 Roma auf dem Gelände des früheren Konzentrationslagers in Neuengamme gegen die Deportation von Asylsuchenden.

Historische Einordnung

Mit der Entstehung von Selbstorganisationen der Minderheit und mit den Aktionen der Bürgerrechtsbewegung seit den ausgehenden 1970er Jahren begann auch in der historischen Einordnung des Porajmos ein allmählicher Perspektivenwechsel. Die Vorstellung von der Singularität der Shoa, hinter der der Genozid an Roma und Sinti in der ideologischen Einbettung, in der Akribie der Planung, in der Systematik der Durchführung und im Ausmaß der Vernichtung weit zurückbleibe, trifft inzwischen auf entschiedenen Widerspruch bis hin zu der von einzelnen Historikern vertretenen Auffassung, dass aufgrund einer weiter gefassten Definition Roma und Sinti umfassender zur Vernichtung ausersehen gewesen seien als die jüdische Minderheit.[34]

In der Schweiz erarbeitete die Unabhängige Expertenkommission Schweiz–Zweiter Weltkrieg eine eigene Dokumentation zum Thema.[35]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Wolfgang Benz: Der Holocaust. München 1996, 2. Auflage, S. 93.
  2. Karola Fings/Frank Sparing: Rassismus, Lager, Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 13), Köln 2005, S. 132ff.; Ulrich Friedrich Opfermann: 16. The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies (continuing Journal of the Gypsy Lore Society), 5th Series, Vol. 11, No. 1 (2001), S. 25-52
  3. Literaturangaben bei Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“. Hamburg 1996, S. 503.
  4. Rainer Hehemann, Die "Bekämpfung des Zigeunerunwesens" im Wilhelminischen Deutschland und in der Weimarer Republik, 1871-1933, Frankfurt a. M. 1987, S. 294ff.
  5. So die Ausführungsentschließung nach Hermann Reich, Das bayerische Zigeuner- und Arbeitsscheuengesetz vom 16. Juli 1926. Kommentar, München 1927, S. 1.
  6. Werner Kurt Höhne: Die Vereinbarkeit der deutschen Zigeunergesetze und -verordnungen mit dem deutschen Recht, insbesondere der Reichsverfassung, Heidelberg o. J. (1930), S. 124-129.
  7. Udo Engbring-Romang: Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt a. M. 2001, S. 119ff.
  8. Karola Fings/Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935-1958, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 1991, Heft 3, S. 17.
  9. Peter Sandner: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt am Main 1998, S. 40ff.
  10. Angelika Königseder: Sinti und Roma, in: Wolfgang Benz/Hermann Graml/Hermann Weiß (Hrsg.): Enzyklopädie des Nationalsozialismus, 3. Auflage, München 1998, S. 730
  11. Wolfgang Ayaß, "Asoziale" im Nationalsozialismus, Stuttgart 1995, S. 139ff.; Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“, Hamburg 1996, S. 93ff.
  12. Wolfgang Wippermann, "Wie die Zigeuner". Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin 1997, S. 142.
  13. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 153, 436
  14. Zimmermann, S. 151
  15. Ayaß, S. 43, 46f.; Zimmermann, S. 112ff.
  16. Ulrich Friedrich Opfermann, Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreistadt Berleburg, in: Alfons Kenkmann/Bernd-A. Rusinek (Hrsg.), Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden, Münster 1999, S. 67-86.
  17. Dieter Pohl: Verfolgung und Massenmord in der NS-Zeit 1933-1945, Darmstadt 2003, S. 111-115.
  18. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 381.
  19. Siehe die entsprechenden Abschnitte in: ebenda.
  20. Leo Lucassen, "En men noemde hen Zigeuners". De geschiedenis van Kaldarasch, Ursari, Lowara en Sinti in Nederland: 1750-1944, Amsterdam, 's-Gravenhage 1990; Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 235-237, 312-315.
  21. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 235-238; Denis Peschanski, Zigeuner in Frankreich 1912-1969, in: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 268-277; Guenther Lewy, "Rückkehr unerwünscht". Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich, München/Berlin 2001, S. 142-144. Angesichts eines überholten Forschungsstands vor allem in den weit überhöhten Zahlenangaben mit Vorsicht zu betrachten: Donald Kenrick/Grattan Puxon, Sinti und Roma. die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat, Göttingen 1981 (London 1972), S. 82-85.
  22. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 277-283.
  23. Elena Marushiakova/Vesselin Popov, Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung in Bulgarien (1919-1989, in: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 125-156.
  24. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 248-258.
  25. Viorel Achim, Gypsy Research and Gypsy Policy in Romania 1920-1950, in: Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007, S. 157-174.
  26. Michael Zimmermann, Rassenutopie und Genozid. die nationalsozialistische "Lösung der Zigeunerfrage", Hamburg 1996, S. 291-292.
  27. Urteil BGH vom 7. Januar 1956, zit. nach Wolfgang Wippermann, "Wie die Zigeuner". Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin 1997, S. 188.
  28. Diese und die folgenden Angaben: ebenda, S. 189.
  29. Ebenda.
  30. UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords. (PDF, deutscher Text).
  31. § 220a StGB..
  32. zit. nach: Dokumentations- und Kulturzentrum der deutschen Sinti und Roma, ständige Ausstellung in Heidelberg
  33. Sinti und Roma im ehemaligen KZ Bergen-Belsen am 27. Oktober 1979. Eine Dokumentation der „Gesellschaft für bedrohte Völker“ und des „Verbands Deutscher Sinti“, Göttingen 1980
  34. William A. Duna (University of Minnesota): Gypsies: A Persecuted Race. Gypsies in Nazi Germany
  35. Roma, Sinti und Jenische. Schweizerische Zigeunerpolitik zur Zeit des Nationalsozialismus.

Literatur

Gesamtdarstellungen

  • Henriette Asséo, Les Tsiganes. Une destinée européenne, Paris 1994
  • Till Bastian: Sinti und Roma im Dritten Reich. Geschichte einer Verfolgung., München: Beck, 2001 ISBN 3-406-47551-5
  • Wlaclaw Dlugoborski (Hrsg.: Sinti und Roma im KL Auschwitz-Birkenau 1943-1944. Vor dem Hintergrund ihrer Verfolgung unter der Naziherrschaft, Oświe̜cim: Verl. Staatliches Museum Auschwitz-Birkenau, 1998 ISBN 83-85047-06-9
  • Völkermord an den Sinti und Roma., 1. Aufl., Gerlingen: Bleicher, 1995 ISBN 3-88350-038-0
  • Joachim S. Hohmann, Robert Ritter und die Erben der Kriminalbiologie. "Zigeunerforschung" im Nationalsozialismus und in Westdeutschland im Zeichen des Rassismus, Frankfurt a. M. et alt. 1991
  • Donald Kenrick/Grattan Puxon, Sinti und Roma. Die Vernichtung eines Volkes im NS-Staat, Göttingen 1981 (London 1972)
  • Guenter Lewy: „Rückkehr nicht erwünscht“ - Die Verfolgung der Zigeuner im Dritten Reich., München [u.a.]: Propyläen, 2001 ISBN 3-549-07141-8 (Rezension von Michael Zimmermann: [1])
  • Martin Luchterhandt, Der Weg nach Birkenau. Entstehung und Verlauf der nationalsozialistischen Verfolgung der ‚Zigeuner’, Lübeck: Schmidt-Römhild, 2000 ISBN 3-7950-2925-2
  • Gilad Margalit, Die Nachkriegsdeutschen und 'ihre Zigeuner'. Die Behandlung der Sinti und Roma im Schatten von Auschwitz, Berlin 2001
  • Sybil Milton, Gypsies and the Holocaust, in: History Teacher, 24 (1991), S. 375-387
  • Sybil Milton, Correspondence. "Gypsies and the Holocaust", in: History Teacher, 25 (1992), S. 515-521
  • Benno Müller-Hill, Tödliche Wissenschaft. Die Aussonderung von Juden, Zigeunern und Geisteskranken 1933-45, Reinbek 19855, 2. Aufl.
  • Romani Rose (Hrsg.): Den Rauch hatten wir täglich vor Augen. Der nationalsozialistische Völkermord an den Sinti und Roma. Heidelberg: Wunderhorn, 1999 ISBN 3-88423-142-1, 3-88423-143-X
  • Romani Rose/Walter Weiss, Sinti und Roma im "Dritten Reich". Das Programm der Vernichtung durch Arbeit, Göttingen/Heidelberg 1991
  • Bernhard Streck, Zigeuner in Auschwitz. Chronik des Lagers B II 3, in: Mark Münzel/Bernahrd Streck (Hrsg.), Kumpania und Kontrolle. Moderne Behinderugnen zigeunerischen Lebens, Gießen 1981, S. 69-128
  • Wolfgang Wippermann, "Wie die Zigeuner". Antisemitismus und Antiziganismus im Vergleich, Berlin 1997
  • Wolfgang Wippermann: „Auserwählte Opfer?“ Shoah und Porrajmos im Vergleich. Eine Kontroverse., Berlin: Frank & Timme, 2005 ISBN 3-86596-003-0 (Rezension von Jan Süselbeck: [2])
  • Michael Zimmermann: Rassenutopie und Genozid. Die nationalsozialistische „Lösung der Zigeunerfrage“., Hamburg: Christians, 1996 ISBN 3-7672-1270-6
  • Michael Zimmermann (Hrsg.): Zwischen Erziehung und Vernichtung. Zigeunerpolitik und Zigeunerforschung im Europa des 20. Jahrhunderts (Beiträge zur Geschichte der Deutschen Forschungsgemeinschaft, Bd. 3), Stuttgart: Franz Steiner, 2007

Regionale und lokale Untersuchungen

  • Udo Engbring-Romang, Die Verfolgung der Sinti und Roma in Hessen zwischen 1870 und 1950, Frankfurt a. M. 2001
  • Udo Engbring-Romang, Bad Hersfeld. Auschwitz. Zur Verfolgung der Sinti im Kreis Hersfeld-Rotenburg, Frankfurt a. M.2002
  • Karola Fings/Frank Sparing: Das Zigeunerlager in Köln-Bickendorf 1935-1958, in: 1999. Zeitschrift für Sozialgeschichte des 20. und 21. Jahrhunderts, 1991, Heft 3
  • Karola Fings/Frank Sparing, "z. Zt. Zigeunerlager". Die Verfolgung der Düsseldorfer Sinti und Roma im Nationalsozialismus, Köln 1992
  • Karola Fings/Frank Sparing: Rassismus, Lager, Massenmord. Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung in Köln (Schriften des NS-Dokumentationszentrums der Stadt Köln, Bd. 13), Köln 2005
  • Stefan Goch, "Mit einer Rückkehr nach hier ist nicht mehr zu rechnen." Verfolgung und Ermordung von Sinti und Roma während des "Dritten Reiches" im Raum Gelsenkirchen (Schriftenreihe des Instituts für Stadtgeschichte, Bd. 8), Essen 1999
  • Hans Hesse/Jens Schreiber, Vom Schlachthof nach Auschwitz. die NS-Verfolgung der Sinti und Roma aus Bremen, Bremerhaven und Nordwestdeutschland, Marburg 1999
  • Herbert Heuß, "Hornhaut auf der Seele". Darmstadt - Auschwitz. Die Verfolgung der Sinti in Darmstadt, Darmstadt 1995
  • Herbert Heuß, Die Verfolgung der Sinti in Mainz und Rheinhessen 1933-1945, Landau 1996
  • Ulrich Friedrich Opfermann: 16. The registration of Gypsies in National Socialism: Responsibility in a German region. In: Romani Studies (continuing Journal of the Gypsy Lore Society), 5th Series, Vol. 11, No. 1 (2001), S. 25-52
  • Ulrich Friedrich Opfermann, Zigeunerverfolgung, Enteignung, Umverteilung. Das Beispiel der Wittgensteiner Kreistadt Berleburg, in: Alfons Kenkmann/Bernd-A. Rusinek (Hrsg.), Verfolgung und Verwaltung. Die wirtschaftliche Ausplünderung der Juden und die westfälischen Finanzbehörden, Münster 1999, S. 67-86
  • Peter Sandner: Frankfurt. Auschwitz. Die nationalsozialistische Verfolgung der Sinti und Roma in Frankfurt am Main, Frankfurt a. M. 1998
  • Wolfgang Wippermann, Das Leben in Frankfurt zur NS-Zeit, Bd. II, Die nationalsozialistische Zigeunerverfolgung. Darstellung, Dokumente, didaktische Hinweise, Frankfurt a. M. 1986

Biografisches

  • Michail Krausnick: "Da wollten wir frei sein!" Eine Sinti-Familie erzählt, Weinheim, 1988, 2. Aufl.
  • Otto Rosenberg: Das Brennglas. Berlin, 1998
  • Walter Stanoski Winter: WinterZeit. Erinnerungen eines deutschen Sinto, der Auschwitz überlebt hat. Hamburg, 1999

Weblinks


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