Polizeistunde

Polizeistunde

Als Sperrstunde oder Polizeistunde wird die Uhrzeit bezeichnet, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen. Diese Regelung diente der Sicherung der Nachtruhe. Nach Anbruch der Sperrstunde darf kein Ausschank mehr stattfinden. Oft wird kurz vor Anbruch der Sperrstunde zur letzten Bestellung aufgefordert. Sie galt früher in vielen Städten.

Mittlerweile ist sie in vielen Bundesländern aufgehoben.[1] In Köln wurde die Sperrstunde jeweils am Karnevalswochenende aufgehoben, bis das Land Nordrhein-Westfalen am 1. August 2001 die Sperrstunde auf eine Putzstunde von 5 bis 6 Uhr verkürzte. In Bayern galt eine vergleichsweise strikte Sperrstundenregelung. Nach einer einjährigen Testphase in München wurde dort 2004 und ab 2005 im ganzen Freistaat die Sperrstunde wie in NRW auf eine Putzstunde von 5 bis 6 Uhr verkürzt. Auch Bremen hebt diese in der Zeit des Bremer Freimarkts auf.

Autobahnraststätten sind generell von der Sperrstunde ausgeschlossen, dürfen aber zwischen 00:00 und 07:00 keine alkoholischen Getränke ausgeben.

In vielen anderen Städten wie z.B. Leipzig und Hamburg gibt es gar keine generelle Sperr- oder Putzstunde. In Städten, in denen es keine generelle Sperrstunde gibt, können dennoch die Ordnungsämter Auflagen, wie lange ein Lokal geöffnet sein darf, erlassen.

In Großbritannien wurde in England und Wales mit dem Inkrafttreten des Licensing Act am 24. November 2005 die Sperrstunde abgeschafft. Allerdings beantragten nur wenige hundert Pubs eine nun mögliche ganztägige Öffnungszeit, über 60.000 hingegen eine Öffnung bis 1 Uhr morgens (Stand: November 2005).[2] Die etwa tausend Volllizenzen gingen vor allem an Supermärkte und Tankstellen.[3]

Quellenangaben

  1. Sperrstunde in München
  2. Vgl. Aus für Sperrstunde in Großbritannien (Unpräzise Meldung vom 16. November 2005 bei tagesschau.de – Tagesschau), 2005: Pubs open 24 hours (bbc.co.uk – BBC) sowie Licensing Act (Artikel der englischsprachigen Wikipedia)
  3. „Die Bilanz sieht eher nüchtern aus“ von Ulrich Schilling-Strack im Weser-Kurier Nr. 276 vom 24. November 2006, S. 7
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  • Polizeistunde — (Sperrstunde), der durch polizeiliche Verordnung bestimmte Zeitpunkt, bis zu dem regelmäßig die öffentlichen Schank und Vergnügungslokale des Abends von den Gästen geräumt werden müssen; heutzutage vielfach abgeschafft oder doch nicht streng… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

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  • Polizeistunde — die Polizeistunde, n (Oberstufe) Uhrzeit, zu der Gaststätten ihren Betrieb einstellen müssen Synonym: Sperrstunde Beispiele: Die Polizeistunde ist meistens auf 24 Uhr festgelegt, kann aber an Feiertagen verlängert werden. Der Wirt forderte seine… …   Extremes Deutsch

  • Polizeistunde — Po·li·zei·stun·de die; meist Sg; die Zeit, zu der Lokale nachts schließen müssen: Um ein Uhr ist bei uns Polizeistunde …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Polizeistunde — Polizeistundef mütterlichePolizeistunde=vonderMutterdemSohnoderderTochtervorgeschriebeneUhrzeitdesHeimkommens.1960ff …   Wörterbuch der deutschen Umgangssprache

  • Polizeistunde — Po|li|zei|stun|de, die Plural selten …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Pol.-St. — Polizeistunde EN (legal) closing time …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

  • Pol.-Std. — Polizeistunde EN (legal) closing time …   Abkürzungen und Akronyme in der deutschsprachigen Presse Gebrauchtwagen

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