Polen in Deutschland

Polen in Deutschland

Die Zahl der derzeit in der Bundesrepublik Deutschland wohnenden Polen lässt sich nicht exakt beziffern. Schätzungen reichen von 1,5 Millionen Menschen mit polnischem Migrationshintergrund[1] (Mikrozensus 2009 in Deutschland) bis zu zwei Millionen[2] (Schätzwerte der Stiftung Wspólnota Polska, 2007) Menschen mit einer ganz oder teilweise polnischen ethnischen, kulturellen oder sprachlichen Identität. Die Zahl der Personen mit ausschließlich polnischer Staatsbürgerschaft liegt bei 419.435 (2010).[3] Die Anzahl der Polen mit polnischer und deutscher Staatsbürgerschaft wurde 2005 mit 1,2 Millionen angegeben. Menschen polnischer Abstammung leben heute insbesondere in den Ballungsgebieten Ruhrgebiet, Berlin, Hamburg und München sowie seit dem EU-Beitritt Polens auch vermehrt auf deutscher Seite im deutsch-polnischen Oder-Neiße-Grenzgebiet.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Seit den polnischen Teilungen von 1772, 1793 und 1795 und der Eingliederung von Teilen des polnischen Territoriums in den preußischen Staat lebten innerhalb der Grenzen des preußischen Staates über 3 Millionen polnischsprachige Menschen, vor allem in den neuen preußischen Provinzen Posen und Westpreußen.[4]

Der verstärkte Zuzug von Polen an Spree, Rhein und Ruhr fiel zusammen mit der Phase des Übergangs vom Agrar- zum Industriestaat und dem damit verbundenen erheblichen Bedarf an Arbeitskräften einerseits und dem hohen Bevölkerungsüberschuss durch die Agrarreform in den preußischen Ostprovinzen andererseits. So setzte in den 80er und vor allem 90er Jahren des 19. Jahrhunderts eine Massenauswanderung aus den Ostprovinzen ein, die in einer Ost-West-Wanderung in Berlin, Mitteldeutschland und dem Ruhrgebiet mündete. Bereits seit den 1870er Jahren herrschte in den Industriegebieten an Rhein und Ruhr vor allem durch die rasche Expansion des Steinkohlebergbaus ein erhöhter Arbeitskräftebedarf. Da dieser nicht mehr aus dem näheren Umfeld befriedigt werden konnte, mussten Arbeitskräfte aus anderen Regionen angeworben werden.

Bis zum Ersten Weltkrieg war ein Zuwachs von mehr als zwei Millionen Menschen aus dem Osten zu verzeichnen. Dabei erreichte der Anteil der polnischen Bevölkerung in manchen Kreisen, wie 1900 beispielsweise in Recklinghausen mit 13,8 % oder im Landkreis Gelsenkirchen mit 13,1 %, beachtliche Werte.[5]

1903 wurde die Polnische Nationaldemokratische Partei gegründet, die in den 1920er Jahren durch die "Polnische Volkspartei" und 1932 durch die "Polenliste" abgelöst wurde. Prominentester Vertreter der Polenpartei im Reichstag war der schlesische Journalist Wojciech Korfanty.

In der Weimarer Republik wurden die Polen als nationale Minderheit anerkannt. Die Gesamtzahl der Polen betrug zur Zeit der Weimarer Republik etwa 2 Millionen.[4] Im August 1939 wurde die Führung der polnischen Minderheit, kurz vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs verhaftet und anschließend in den Konzentrationslagern Sachsenhausen und Buchenwald interniert. Am 7. September 1939, unmittelbar nach Beginn des Polenfeldzugs, wurde die Anerkennung als nationale Minderheit von der nationalsozialistischen Diktatur Hitlers per Dekret widerrufen und der Bund der Polen in Deutschland verboten. Am 3. Juni 1940 wurden die Immobilien, Banken und sonstiges Vermögen der polnischen Minderheitsorganisationen im Deutschen Reich beschlagnahmt.[4]

Mit der Westverschiebung Polens an die Oder-Neiße-Linie 1945 kamen die Gebiete, in denen eine autochthone polnische Minderheit ansässig war (vor allem die Grenzregionen der preußischen Provinzen Grenzmark Posen, Westpreußen, Oberschlesien und Ostpreußen) zum nunmehr kommunistisch beherrschten Polen.

Seit den 50er Jahren kamen in die Bundesrepublik insgesamt ca. 2,5 Millionen Menschen aus Polen, vor allem Spätaussiedler, aber auch politische Emigranten der Solidarność-Zeit.[4]

Aktuelle Situation

Zahlen

Bei den in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Polen handelt es sich mehrheitlich um deutsch-polnische Aussiedler, die zusammen mit den anderen polnischstämmigen Bevölkerungsgruppen etwa 1,9 % (Mikrozensus 2009; laut polnischen Quellen: 2,5 %) der Bevölkerung ausmachen. Die Angabe einer tatsächlichen Zahl wird durch die Tatsache erschwert, dass ein Großteil der Aussiedler zwar in Polen geboren wurde, aber aufgrund seiner Deutschstämmigkeit in die Bundesrepublik kam. Diese Personen gelten als Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und besitzen somit die deutsche Staatsbürgerschaft.

Identität und Bekenntnis zum Polentum sind aufgrund historischer Entwicklungen in der polnischsprachigen Bevölkerung unterschiedlich ausgeprägt. Daraus resultiert die Existenz einer Vielzahl von Begriffen, wie Polnischsprachige, Personen polnischer Herkunft und Polnischstämmige, welche diese Bevölkerungsgruppe beschreiben. In dieser Großgruppe sind Personen mit vielfältigen Bindungen an die polnische Kultur vertreten, die sich selbst zum Beispiel auch als Deutsche, Masuren, Kaschuben oder Schlesier bezeichnen und unter den Termini Aussiedler und Spätaussiedler geführt werden.[6]

2010 lebten dauerhaft in Deutschland 419.435 Menschen mit ausschließlich polnischer Staatsangehörigkeit.[7] Dies entspricht etwa 0,51 % der Gesamtbevölkerung der Bundesrepublik.

Rechtlicher Status

In Artikel 20 und 21 des Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrages vom 17. Juni 1991 verpflichten sich beide Länder, die Rechte der in ihren Staatsgebieten ansässigen Personen der jeweils anderen Abstammung zu respektieren:

„Art. 20

(1) Die Angehörigen der deutschen Minderheit in der Republik Polen, das heißt Personen polnischer Staatsangehörigkeit, die deutscher Abstammung sind oder die sich zur deutschen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, sowie Personen deutscher Staatsangehörigkeit in der Bundesrepublik Deutschland, die polnischer Abstammung sind oder die sich zur polnischen Sprache, Kultur oder Tradition bekennen, haben das Recht, einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen Mitgliedern ihrer Gruppe ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität zum Ausdruck zu bringen, zu bewahren und weiterzuentwickeln, frei von jeglichen Versuchen, gegen ihren Willen assimiliert zu werden. Sie haben das Recht, ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten ohne jegliche Diskriminierung und in voller Gleichheit vor dem Gesetz voll und wirksam auszuüben.
(2) Die Vertragsparteien verwirklichen die Rechte und Verpflichtungen des internationalen Standards für Minderheiten (...)
Art. 21
(1) Die Vertragsparteien werden die ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität der in Artikel 20 Absatz 1 genannten Gruppen auf ihrem Hoheitsgebiet schützen und Bedingungen für die Förderung dieser Identität schaffen. (...)
(2) Die Vertragsparteien werden insbesondere
-im Rahmen der geltenden Gesetze einander Förderungsmaßnahmen zugunsten der Angehörigen der in Artikel 20 Absatz 1 genannten Gruppen oder ihrer Organisationen ermöglichen und erleichtern.“

Standpunkt der deutschen Bundesregierung

Nach Ansicht der Bundesregierung kann den in Deutschland lebenden Polen deutscher Staatsangehörigkeit als zugewanderter Gruppe – im Gegensatz zur alteingesessenen autochthonen deutschen Minderheit in Polen – nach deutschem Recht und dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten des Europarates vom 1. Februar 1995[8] nicht der Status einer nationalen Minderheit zuerkannt werden.[9] Die Bundesregierung verweist darauf, dass die in Deutschland lebenden Polen auch im Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag nicht als nationale Minderheit bezeichnet werden. Zudem stünden den deutschen Staatsbürgern polnischer Abstammung alle bürgerlichen und politischen Rechte zu und damit auch die Möglichkeit der Pflege der eigenen Kultur und Muttersprache.[10][11]

Standpunkt der polnischen Politiker und Volksgruppen

Nach Meinung der Vertreter der polnischen Volksgruppe ignoriert die Bundesregierung dabei die Tatsache, dass die in Deutschland geborenen Nachkommen der polnischen Minderheit sowie die Nachkommen der Angehörigen der polnischen Minderheit in Deutschland, die nach deutschem Recht per Geburt als deutsche Staatsbürger in Polen geboren wurden, sich aber als Polen verstehen und in Deutschland leben. Aus Sicht der deutschen Regierungsbehörden sind alle aus Polen eingereisten Aussiedler ausschließlich deutsche Staatsbürger. Das entspricht aber nicht unbedingt der Realität, weil die meisten in den 60er, 70er und vor allem in den 80er Jahren nach Deutschland eingereisten Aussiedler, weiterhin polnische Staatsbürger geblieben sind, aber nach dem deutschen Recht auch den Anspruch auf deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diesem Personenkreis gehören jedoch oft die Nachkommen der früheren polnischen Minderheit in Deutschland, die vor allem wegen der allgemein in diesem Zeitraum kritischen wirtschaftlichen und politischen Lage aus der damaligen Volksrepublik Polen nach Deutschland ausgewandert sind.[12] Die Bundesrepublik hat diesen Zustand im Bundesvertriebenengesetz § 3 auch auf die Angehörigen der Nachkommen der ehemaligen deutschen Staatsbürger polnischer Kultur und auf deren Familienangehörigen unabhängig von der ethnischen Zugehörigkeit erweitert.

Nach Art. 116 GG nach deutschem Verfassungsrecht gilt jeder, der „die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat“, heute noch als „Deutscher“. „Damit ergibt sich nach deutscher Auffassung, daß die in den Oder-Neiße-Gebieten lebenden früheren deutschen Staatsbürger und ihre Nachkommen weiterhin die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Da nur die Staatsbürgerschaft und nicht ethnische Kriterien zugrunde gelegt wurden, sind also auch die mehr als eine Million Polen, die im Deutschen Reich in den Grenzen von 1937 als anerkannte Minderheit lebten, und ihre Nachkommen Deutsche im Sinne des Grundgesetzes.“[13]

So erklärt sich, dass die meisten deutschen Staatsangehörigen polnischer Minderheit Doppelstaatler sind.[14][15]

Vertreter der polnischen Volksgruppe fordern die Anerkennung der Polen in Deutschland als nationale Minderheit und Gewährung der daraus resultierenden Rechte.[16] Zudem fordern sie die Beseitigung ihrer Meinung nach bestehender Asymmetrie.[17] Aufsehen erregten in diesem Zusammenhang Fälle, in denen nach Scheidung binationaler Ehen, der Sorgerechtsentzug den polnischen, bzw. ausländischen Elternteil traf und deutsche Jugendämter den gestatteten betreuten Umgang nur in deutscher Sprache erlaubt hatten. In polnischen Pressepublikationen wurde dies mit dem Vorgehen der Nationalsozialisten gegen das polnische Volk und die polnische Sprache gleichgesetzt.[18][19][20] Aufgrund dieser Jugendamts-Fälle sei die Bundesrepublik Deutschland bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) wegen Verletzung der Menschenrechte verurteilt worden.[21]

Vereine und Organisationen

Bis zum 1. Oktober 1939 gab es im Deutschen Reich u. a. den Bund der Polen in Deutschland und den Verband der nationalen Minderheiten in Deutschland.

Zu den wichtigsten heute auf Bundesebene tätigen Vereinen zählen die Deutsch-Polnische Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, die Deutsch-Polnische Gesellschaft Bundesverband, der Bund der Polen in Deutschland und der Polnische Kongress in Deutschland.

Eine besondere Rolle kommt der Polnischen Katholischen Mission zu, die neben ihrer seelsorgerischen Tätigkeit auch Unterricht für Kinder in polnischer Sprache anbietet.

Siehe auch

Verweise

Literatur

Weblinks

Organisationen und Gruppen

Einzelnachweise

  1. Erstmals mehr als 16 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland. Statistisches Bundesamt
  2. Wspólnota Polska – Polonia w liczbach.
  3. Ausländische Bevölkerung - FS 1 R. 2 Fachserie 1 Reihe 2 - 2010 (destatis)
  4. a b c d Die Polen in Deutschland. Website der Botschaft der Republik Polen in Berlin. Abgerufen am 25. März 2011
  5. Michel Rademacher: Deutsche Verwaltungsgeschichte von der Reichseinigung 1971 bis zur Wiedervereinigung 1990. Auflistung fremdsprachiger Minderheiten im Deutschen Reich nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1900
  6. Sebastian Nagel: Zwischen zwei Welten. Kulturelle Strukturen der polnischsprachigen Bevölkerung in Deutschland – Analyse und Empfehlungen. Institut für Auslandsbeziehungen, Stuttgart 2009, Abgerufen am 6. Mai 2010
  7. Ausländische Bevölkerung am 31.12.2009 nach Geschlecht und ausgewählten Staatsangehörigkeiten. Statistisches Bundesamt
  8. Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1. Februar 1995
  9. Die meisten Aussiedler haben sich gut integriert. Berliner Zeitung, 21. Januar 2010
  10. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und der Fraktion der PDS zur Förderung deutscher Minderheiten in Osteuropa seit 1991/1992 vom 6. September 2000
  11. Quo vadis Polonia? Deutsche Welle, 19. Januar 2010
  12. Eine kompliziert umschriebene Minderheit. FAZ, 29. Dezember 2009
  13. Klaus Ziemer: Die deutsche Minderheit in Polen nach 1945. Berlin 1990, Tagung in der Evangelischen Akademie
  14. Wir wollen eine symmetrische Erfüllung des Nachbarschaftsvertrags. Die Welt, 12. Januar 2010
  15. Polen fordern mehr Rechte in Deutschland. Die Welt, 21. Dezember 2009
  16. Schreiben des "Konvents der Polnischen Organisationen in Deutschland" an den damaligen Beauftragten der Bundesregierung für Angelegenheiten der Kultur und der Medien Michael Naumann vom 27. November 2000
  17. Stresstest für deutsch-polnisches Verhältnis. Handelsblatt, 14. Januar 2010
  18. Deutsch nach Vorschrift. In: Die Zeit, Nr. 43 vom 14. Oktober 2004
  19. Angst vor Germanisierung. In: Süddeutsche Zeitung vom 22. November 2008
  20. Pressemitteilung des Polnischen Vereins‚ "Eltern Gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland". Oktober 2006
  21. EU-Petitionskommission in Brüssel beschließt Initiativbericht zum deutschen Jugendamt. In: Onlinemagazin Umweltjournal.de vom 11. Juli 2007

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