Planungsrecht

Planungsrecht
Raumplanung und Baurecht
Haushaltskreislauf am Beispiel des Bundeshaushalts

Planungsrecht ist solches Recht, dessen Charakter nicht – wie bei Rechtsnormen üblich – konditional, sondern final ist. Mit anderen Worten stellt Planungsrecht keine "wenn ..., dann ..."-Regeln zur Anwendung auf eine unbestimmte Vielzahl von Fällen auf, sondern ist erfolgsorientiert. Zu nennen sind hier insbesondere das Fachplanungs- und Bauplanungsrecht sowie das Haushaltsrecht.

Inhaltsverzeichnis

Handlungsformen des Planungsrechts

Eine eigene Handlungsform stellt der "Plan" dabei jedoch nicht dar; er ist vielmehr als formelles Gesetz (etwa der Haushaltsplan), Rechtsverordnung (etwa ein Regionalplan), Satzung (Bebauungsplan) oder als ein Verwaltungsakt (Planfeststellungsbeschluss) zu qualifizieren.

Kompetenzverteilung

Falls ein bestimmtes Planungsrecht weder der Legislative, noch der Exekutive eindeutig zugeordnet werden kann, so obliegt der Exekutive jedenfalls die Planvorbereitung. Soweit es sich nicht um "Kernbereiche exekutivischer Eigenverantwortung" der Regierung handelt, kann das Parlament grundlegende Fragen auch selbst entscheiden.[1]

Ein Beispiel hierfür ist das Haushaltsrecht. Die haushaltsrechtliche Planung ist weder der Exekutive noch der Legislative eindeutig zuzuordnen. So liegt neben dem Haushaltsvollzug auch die Planungsvorbereitung, hier das Aufstellen des Haushaltsplans und dessen Einbringung in den Gesetzgebungsprozess (Budgetinitiative), bei der Exekutive, während die Feststellung des Haushalts (Budgethoheit) der Legislative obliegt.

Einzelnachweise

  1. BVerfGE 95, 1 (16), Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Juli 1996, Az. 2 BvF 2/93 – Südumfahrung Stendal.

Literatur

  • Klaus Grupp: Haushaltsrecht, in: Norbert Achterberg/Günter Püttner/Thomas Würtenberger (Hrsg.): Besonderes Verwaltungsrecht. Ein Lehr- und Handbuch, Bd. II: Kommunal-, Haushalts-, Abgaben-, Ordnungs-, Sozial-, Dienstrecht, 2. Aufl., Heidelberg 2000, § 19. ISBN 3-8114-2045-3
  • Hartmut Maurer, Allgemeines Verwaltungsrecht, 16. Auflage, § 16.
  • VVDStRL 18 (1960): Der Plan als verwaltungsrechtliches Institut.
  • Thiago Marrara: Planungsrechtliche Konflikte in Bundesstaaten. Eine rechtsvergleichende Untersuchung am Beispiel der raumbezogenen Planung in Deutschland und Brasilien. Verlag Dr. Kovac, Hamburg 2009, ISBN 978-3-8300-4685-1.
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