Aufgebot (militärisch)

Aufgebot (militärisch)

Das militärische Aufgebot ist der Aufruf an alle Wehrfähigen eines Landes oder einen bestimmten (definierten) Teil der Wehrfähigen zur Verteidigung des Landes.

Im Hoch- und Spätmittelalter setzte es sich aus Angehörigen der waffenpflichtigen Bürgerschaften von Städten und Dörfern zusammen. Insbesondere für Zünfte galten detaillierte Bestimmungen betreffs des Waffendienstes. Aufgebote wurden meist im Verteidigungsfall, aber auch in begrenztem Maß für offensive Handlungen aufgerufen. Als herausragendes Beispiel für schlachtentscheidenden Einsatz von Aufgeboten gilt die Schlacht bei Rudau im Jahre 1370. Hier widerstanden die Kämpfer der Königsberger Zünfte den massiven Attacken der litauischen und tatarischen Reiterei und gaben so den Ausschlag für den Sieg.

Der Militärschriftsteller Johann Friedrich von Flemming verwendet in seinem Werk Der Vollkommene Teutsche Soldat 1726 den Ausdruck auch für normale Werbung von Soldaten (Kapitel 8, § 1).

Der Begriff wird bis in die neueste Zeit benutzt, teilweise im Sinne von Mobilmachung. Im Königreich Preußen wurde 1814 die Landwehr in ein 1. Aufgebot (Wehrpflichtige vom 26. bis 32. Lebensjahr) und ein 2. Aufgebot (Wehrpflichtige vom 33. bis 39. Lebensjahr) geteilt. Durch das Reichsgesetz vom 11. Februar 1888 (RGBl. S. 11) [1] wurde der Artikel 59 der Reichsverfassung geändert und die Zugehörigkeit zur Landwehr neu geordnet und mit Gesetz vom 15. April 1905 (RGBl. S. 249) nochmals präzisiert. Danach gehörten die die Jahrgänge ab dem beginnenden achtundzwanzigsten Lebensjahre für die „folgenden fünf Lebensjahre der Landwehr ersten Aufgebots und sodann bis zum 31. März des Kalenderjahres, in welchem das neununddreißigste Lebensjahr vollendet wird, der Landwehr zweiten Aufgebots an.“

In der Schweiz ist das Aufgebot der Befehl, zur Erfüllung der allgemeinen Dienstpflicht einzurücken.

Literatur

  • Wolfgang Sonthofen: Der Deutsche Orden. Weltbild Verlag, Augsburg 1995, ISBN 3-89350-713-2, S. 118 ff.
  • Dieter Zimmerling: Der Deutsche Ritterorden. ECON Verlag, München 1998, ISBN 3430-19959-X, S. 221 ff.
  • Klaus Schulz-Sandhof: Bausteine zu einer Regionalgeschichte des Samlandes, Teil I, Rudau in der Geschichte. Drethem/Elbe 2008, S.120 ff "Die Schlacht bei Rudau".
  • Franz W. Seidler, Deutscher Volkssturm. Das letzte Aufgebot 1944/1945, Verlag: Bechtermünz (1999), ISBN-10: 3828903290, ISBN-13: 978-3828903296

Einzelnachweis

  1. http://www.verfassungen.de/de/de67-18/verfassung71.htm Ergänzung der Reichsverfassung von 1871

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