Philipp Heck

Philipp Heck

Philipp Heck (* 22. Juli 1858 in St. Petersburg; † 28. Juni 1943 in Tübingen; ab 1912 Philipp von Heck); war ein deutscher Jurist. Er gilt als wegweisend für die deutsche Interessenjurisprudenz.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Heck ging in St. Petersburg zur Schule. Nachdem seine Familie 1870 nach Wiesbaden zog, besuchte er dort das Gymnasium. Später studierte er zunächst Mathematik in Leipzig, wechselte aber bald zur Rechtswissenschaft, angeregt durch die Lektüre von Jherings Geist des römischen Rechts. Nach weiteren Studienjahren in Heidelberg und Berlin, legte er 1886 das Assessorexamen ab. In Berlin promovierte und habilitierte er sich 1889. 1891 wurde er als ordentlicher Professor an die Universität Greifswald berufen, von der aus er 1892 als Nachfolger Eugen Hubers nach Halle wechselte. Ab 1901 bis zu seiner Emeritierung 1928 lehrte er in Tübingen. Dort war er 1911/12 Rektor.

Leistungen

Die Schwerpunkte Hecks Arbeiten liegen auf dem Gebiet der Rechtsgeschichte, des Zivilrechts und insbesondere der juristischen Methodenlehre. Kaum eine Bedeutung mehr haben aber seine Studien zur friesischen Rechtsgeschichte, die in der Zeit in Halle entstanden sind oder die Arbeiten zur deutschen Rechtsgeschichte (insbesondere zum Sachsenspiegel).

Bekanntheit und großen Einfluss erreichte er stattdessen mit seiner Methodenlehre. Aufbauend auf Jhering entwickelte er die Interessenjurisprudenz weiter. Er grenzte sich damit von der Begriffsjurisprudenz ab, die versucht hatte, ein schlüssiges System von Rechtsbegriffen zu errichten. Auf der anderen Seite bekämpfte er teilweise polemisch die Freirechtsschule, die eine stärkere Freiheit des Richters in der Auslegung befürwortete. Seinen Lehren nach sollte der Richter bei der Auslegung von Normen vielmehr auf die Interessen schauen, die der Gesetzgeber seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hatte und diese Wertung bei der der Entscheidung des Einzelfalls beachten.

Zur Zeit des Nationalsozialismus stieß Hecks Methode der Interessenjurisprudenz zunehmend auf Kritik. Karl Larenz und andere − vor allem der Kieler Schule nahestehende Rechtswissenschaftler − bezeichneten die Interessenjurisprudenz als die überwundene Methodik eines liberalistischen und bürgerlichen Zeitalters. Heck selbst trat dieser Kritik dadurch entgegen, dass er sich selbst dem Nationalsozialismus annäherte und seine Lehre von der Interessenjurisprudenz ideologisch an die NS-Rechtslehre anzupassen versuchte.

Weitere Vorlesungen hielt er zum bürgerlichen Recht, Wechselrecht und internationalem Privatrecht.

Auf Philipp Heck geht der Ausdruck „Paschastellung“ für den Gläubiger in der Gesamtschuld zurück.

Werke

  • Das Problem der Rechtsgewinnung, 1912
  • Gesetzesauslegung und Interessenjurisprudenz, 1914
  • Grundriß des Schuldrechts, 1929
  • Grundriß des Sachenrechts, 1930
  • Begriffsbildung und Interessenjurisprudenz, 1932
  • Das abstrakte dingliche Rechtsgeschäft, 1937

Literatur

  • Marietta Auer: Methodenkritik und Interessenjurisprudenz. Philipp Heck zum 150. Geburtstag. In: ZEuP. 16. Jg., H. 3, 2008, S. 517–533.
  • Falk, Ulrich in: Juristen: Ein biographisches Lexikon/ hrsg. Stolleis, Beck, München, 1995, S. 275, ISBN 3-406-39330-6
  • Schoppmeyer, Heinrich: Juristische Methode als Lebensaufgabe: Leben, Werk und Wirkungsgeschichte Philipp Hecks, Mohr Siebeck, 2001. 326 S. ISBN 978-3-16-147517-7

Weblinks


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