Ph. D.

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Der Ph.D. (auch: PhD oder DPhil, lateinisch Philosophiae Doctor), Aussprache: [piː eɪtʃ diː], ist der häufigste Doktorgrad in englischsprachigen Ländern.

Inhaltsverzeichnis

Beschreibung

Bei dem akademischen Grad eines Ph.D. handelt es sich um ein wissenschaftliches Forschungsdoktorat oder ein Doktorstudium mit einer üblichen Dauer von drei bis vier Jahren. Es grenzt sich so von eher berufspraktischen Abschlüssen (Professional Degrees), wie zum Beispiel dem Medical Doctor (MD), der nach erfolgreich abgeschlossenem Studium vergeben wird, oder dem Doctor of Business Administration (DBA), der nach einem vergleichbaren, aber praxisnäheren Promotionsverfahren verliehen wird, ab. Zulassungsbedingung ist in aller Regel ein Master-Abschluss, an britischen Universitäten reicht oft auch ein Bachelor with Honours.

Im Allgemeinen enthalten Ph.D.-Programme an amerikanischen Bildungseinrichtungen einen höheren Anteil von Kursen und Seminaren. Dies ist allerdings in den unterschiedlichen Bildungssystemen begründet. Im kontinentaleuropäischen Bildungssystem kommen diese Spezialisierungskurse oft schon im Masterstudium vor (siehe US-amerikanisches Schulsystem). Im australischen Bildungssystem gibt es im Ph.D. keine Kurse oder Seminare, es wird nur eine Forschungsarbeit geschrieben. In Großbritannien sind Kurse häufig nur dann zu besuchen, wenn das Ph.D.-Studium direkt im Anschluss an ein Bachelor-Studium begonnen wurde.

Trotz des Wortlauts handelt es sich beim Ph.D. in aller Regel nicht um den Doktor der Philosophie. Das Studienfach wird meist mit in angeschlossen, z. B. Ph.D. in Economics oder Doctor of Philosophy in Arts and Sciences, abgekürzt als Ph.D. in Arts and Sciences. Einige britische Universitäten, z. B. Oxford und Sussex, verwenden die Abkürzung DPhil anstatt Ph.D.

Der Ph.D. wird hinter dem Namen geführt, z. B. Franziska Mustermann, Ph.D. Entsprechend der gängigen wissenschaftlichen Konvention wird ein Ph.D. als Dr. <Name> angesprochen. Die Angabe als Ph.D. <Name> existiert nicht.

Nicht zu verwechseln ist der Ph.D. mit dem deutschen Graduiertenförderungsprogramm PHD des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), das auch Promotionsstudiengänge fördert, die nicht zum Ph.D. führen.

Ph.D. und Bologna

Im Bologna-Prozess ist nur von einem Doktorat die Rede, eine Unterscheidung zwischen Ph.D. und Dr. ist nicht festgelegt. In Bezug auf die Länge des Doktorats ist im Abschlusskommuniqué der Bologna-Nachfolge-Konferenz in Bergen 2005 zu lesen, dass die übliche Arbeitsbelastung des dritten Zyklus in den meisten Ländern einem drei- bis vierjährigen Vollzeitstudium entspricht.

Es ist nicht nur mit der Schaffung gemeinsamer Systeme für einheitliche Studienabschlüsse (Bachelor- bzw. Master-Grad), sondern darüber hinaus eines einheitlichen Rahmens für Doktorate zu rechnen.

Ph.D. in Deutschland

Führung des Grades

Über die entsprechenden Rechtsvorschriften und das ggf. einzuhaltende Verfahren für die Anerkennung oder Führung eines ausländischen Grades kann rechtsverbindlich allein das zuständige Wissenschaftsministerium des jeweiligen Bundeslandes Auskunft geben. [1]

Durch den Beschluss der deutschen Kultusministerkonferenz vom 14. April 2000 ff. soll bis 2005 eine einheitliche Regelung zur Form der Führung des Grads in den Bundesländern geschaffen sein. Dadurch entfällt das Verfahren einer Nostrifizierung in Deutschland. Die jeweiligen Kultusministerien der Bundesländer verweisen hinsichtlich Führung des Grads auf die Datenbank anabin. Die anabin ist nur richtungsweisend und auch nicht vollständig. Die Ersteller weisen ausdrücklich darauf hin, dass für die Richtigkeit der Angaben keine Haftung übernommen wird.

Voraussetzung zur Führung dieses Grades ist wie bei allen anderen ausländischen Graden, dass die Universität nach dem Recht des Herkunftslandes zur Gradvergabe berechtigt ist. Ein in einem EU-Staat erworbener Doktortitel kann in Deutschland als „Dr.“ ohne weitere Zusätze oder Herkunftsangabe geführt werden.[1]

Grundsätzlich gilt jedoch in Deutschland, dass ein im Inland erworbener Doktorgrad im Inland nicht als „Ph.D.“ geführt werden darf, da akademische Grade nur in der Form geführt werden dürfen, wie sie in der Urkunde benannt sind.

Die Eintragung des Grads in offizielle Papiere, wie z. B. den Pass, ergibt sich aus § 4 PaßG und § 1 PersAuswG (analoge Regelung zum „Dr.“, da nur der Doktorgrad allgemein unter die Regelung fällt).

Ph.D. in Österreich

Im österreichischen Studienrecht darf der akademische Grad Doctor of Philosophy (abgekürzt PhD) verliehen werden, wenn für das jeweilige Doktoratsstudium mindestens drei Jahre Regelstudienzeit vorgesehen sind.[2]

Im Gegensatz zu einer früheren Version des Universitätsgesetzes 2002 ist der PhD damit kein „höherwertiger“ oder qualitativ anderer Grad als der Doktor und löst diesen auch nicht zwingend ab: die bisher üblichen Doktorgrade (Dr. phil., Dr. techn., usw.) können weiterhin verliehen werden, diese Entscheidung bleibt den Universitäten überlassen. Insbesondere bedeutet PhD in Österreich nicht, dass ein höherer Anteil von Lehrveranstaltungen vorgeschrieben sein soll.

Weblinks

Quellen

  1. a b Kultusministerkonferenz Deutschland zur Führung ausländischer Hochschulgrade
  2. § 54 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 74/2006 [1]

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