Pflichtfahrgebiet

Pflichtfahrgebiet

Das Pflichtfahrgebiet bezeichnet den Geltungsbereich der von der zuständigen konzessionserteilenden Kreis- bzw. Landesbehörde erlassenen Ausführungsregelung für die Personenbeförderung mit Taxis im Rahmen des ÖPNV. Es definiert den örtlichen Bereich, in dem der Konzessionshalter Personenbeförderung zu den festgesetzten Entgelten (Tarifpflicht) auf Verlangen ausführen muss (Betriebspflicht).

Zum Beispiel hat die „Taxenordnung der Freien und Hansestadt Hamburg“ Gültigkeit innerhalb der Stadt- bzw. Landesgrenzen.

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно сделать НИР?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Anruf-Sammeltaxi — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Verkehrsmittel Taxi. Zu anderen Bedeutungen siehe Taxi (Begriffsklärung). Taxis am Flughafen Berlin Tegel …   Deutsch Wikipedia

  • Funk-Taxi — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Verkehrsmittel Taxi. Zu anderen Bedeutungen siehe Taxi (Begriffsklärung). Taxis am Flughafen Berlin Tegel …   Deutsch Wikipedia

  • Funktaxi — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Verkehrsmittel Taxi. Zu anderen Bedeutungen siehe Taxi (Begriffsklärung). Taxis am Flughafen Berlin Tegel …   Deutsch Wikipedia

  • Großraumtaxi — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Verkehrsmittel Taxi. Zu anderen Bedeutungen siehe Taxi (Begriffsklärung). Taxis am Flughafen Berlin Tegel …   Deutsch Wikipedia

  • Schwarztaxi — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Verkehrsmittel Taxi. Zu anderen Bedeutungen siehe Taxi (Begriffsklärung). Taxis am Flughafen Berlin Tegel …   Deutsch Wikipedia

  • Taxifahrer — Dieser Artikel beschäftigt sich mit dem Verkehrsmittel Taxi. Zu anderen Bedeutungen siehe Taxi (Begriffsklärung). Taxis am Flughafen Berlin Tegel …   Deutsch Wikipedia

  • Taxi — Berliner Taxis am Flughafen Tegel …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”