Pflegeskandal

Pflegeskandal

Pflegeskandal ist ein Schlagwort, das in den Medienberichten für die Vernachlässigung, Misshandlung oder die wiederholte Verletzung der Berufspflichten von Pflegepersonal und deren administrativer Leitung (PDL) gegenüber Patienten und pflegebedürftigen Personen ebenso wie systematisch herbeigeführte Schädigungen von Patienten in Kliniken, Altenheimen bzw. von Kunden in der ambulanten Pflege benutzt wird.

Inhaltsverzeichnis

Der Begriff

In Schlagzeilen von Zeitungen und Medien wird das Wort nicht einheitlich verwendet. Es kann sich dabei um Einzeltaten oder um einen wiederholt auftretenden gravierenden Mangel in einer Institution handeln. Dabei wird in vielen Artikeln damit gleichzeitig die Vorstellung verbunden, dass die jeweilige Institution nicht alles ihr Mögliche getan hat, um diese massiven Pflegefehler bzw. die Straftaten zu verhindern.[1] Es geht bei diesem Begriff also um das Zusammentreffen von individuellem und kollektivem Fehlverhalten, das in der Öffentlichkeit Zweifel auslöst, ob die pflegerische Einrichtung nicht gerade das Gegenteil der Fürsorglichkeit bewirkt, die von ihr erwartet und von ihr in der Regel auch geleistet wird.

Besonders chronisch Kranke und Senioren fallen derartigen Missständen leicht zum Opfer, da sie in einem besonders ausgeprägten Abhängigkeitsverhältnis zum Pflegepersonal stehen. Wenn sie auf sich allein gestellt sind und keine Angehörige oder Betreuer für sie aktiv werden, könnten Vernachlässigung oder gar Straftaten ihnen gegenüber unentdeckt bleiben. Sie selbst rufen meist nicht die Polizei und klagen nur selten vor Gericht. An Demenz erkrankte Personen, die seit dem Jahr 2000 über sechzig Prozent der Bewohnerschaft von Pflegeheimen ausmachen, stehen einem eventuellen Fehlverhalten der pflegenden Institution und des Personals besonders hilflos gegenüber. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass nicht irgendwo im deutschen Sprachraum über mindestens einen Fall von massiven „Mängeln“ oder gar Verbrechen in einem Altenheim, einer Klinik berichtet wird.[2][3][4] Dagegen war es im September 2007 eine Ausnahme in der Presselandschaft, dass und wie über strukturelle Mängel in einer größeren Zahl von Pflegeheimen oder ambulanten Diensten berichtet und diskutiert wurde (Bericht des MDK über Pflegequalität als Auslöser).

Strukturelle Defizite

Es gibt strukturelle Defizite im Gesundheitswesen. Als Hauptursache dafür wird im Pflegebereich am häufigsten ein chronischer Personalmangel genannt: Während es in früheren Jahren zu wenige ausgebildete Pflegekräfte in Deutschland gab („Pflegenotstand“), so werden heute meist zu geringe Personalzuweisungen („Personalschlüssel“) als Folge einer unzureichenden allgemeinen Finanzierung des Gesundheitswesens für Mängel in der Pflege verantwortlich gemacht.[5] In diesen Bereich gehört auch die Diskussion um das Schlagwort Sozialabbau. Gelegentlich greift die Heimaufsicht bei bereits bekannten Mängeln aber zu spät ein.[6]

Darüber hinaus dürfen laut Heimgesetz in Pflegeheimen bis zur Hälfte der Mitarbeiter fachlich unausgebildete Pflegepersonen sein. Dies und die häufig geltend gemachte ungenügende fachliche Anleitung dieser Pflegehelfer durch ausgebildetes Personal führt nicht selten zu einer Verringerung der Qualität in der Pflege. Wenn beispielsweise in Pflegeheimen Menschen Druckgeschwüre ertragen müssen, die fachlich falscher Lagerung geschuldet sind („Dekubitus“), ist dafür möglicherweise die zeitliche und fachliche Überforderung des Personals die Ursache. Daher werden deswegen in der Regel nicht einzelne Pflegekräfte beschuldigt, sondern Juristen sprechen von einem Organisationsversagen, wenn die Institution zu geringe Vorsorge gegen derartige Fehlleistungen trifft.

Vergleichbar wurde in den vergangenen Jahren durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherungen (MDK) in Berichten zur Pflegequalität bemängelt, dass zu viele Menschen in Pflegeheimen unterernährt seien oder zu wenige Getränke zugeführt bekämen.[7][8]

Immer wieder berichten Pflegekräfte oder Angehörige auch von alten Menschen, die mangels Personal viele Stunden in ihrem Kot und Urin liegen müssen, oder von Personen, die ohne richterlichen Beschluss in ihren Betten angebunden („fixiert“) werden, eine Handlungsweise, die juristisch gesehen den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt. Da die jeweilige Heimleitung davon eigentlich Kenntnis haben muss, kann sie nicht ohne weiteres den einzelnen Pflegenden hierfür die juristische Schuld zuweisen. Die Heimleitungen werden deshalb selbst als ein Teil der strukturelle Defizite benannt, weil ihre Ausbildung und berufliche Erfahrung nur auf einem niedrigen Niveau vorgeschrieben ist.[9][10]

Kliniken und Pflegeeinrichtungen müssen wie Ärzte ihre pflegerischen Handlungen – und somit auch ihre Unterlassungen – dokumentieren, damit zunächst die Weiterbehandlung gesichert wird, aber auch damit spätere Kontrollen möglich sind. In den letzten zehn Jahren wurde allerdings wiederholt darüber diskutiert, ob diese Dokumentationspflicht sinnvoll ausgestaltet ist oder nicht. Es gab den Vorwurf, dass sie oder bestimmte Ausprägungen unnötig Arbeitskraft bindet.

Individuelle Fehlhandlungen

Wenn eine Krankenschwester oder ein Altenpfleger Patienten bestiehlt, beschimpft oder gar misshandelt, ist das deren individuelles kriminelles Handeln. Es wurde nicht angeordnet oder auch nur geduldet. Unterlassene Hilfeleistung oder Diebstahl in Pflegeeinrichtungen ist aber nicht nur ein Aufklärungsproblem sondern bedeutet einen Vertrauensbruch zwischen gepflegter Person und der Institution. Überdeutlich wird dies bei jeder Form von Gewalt in der Pflege. Im Extremfall eines Mordes wird immer wieder der zwiespältige Begriff „Todesengel“ strapaziert. Es ist hier zu fragen, warum es in Einzelfällen immer wieder möglich ist, solche Taten unentdeckt über einen längeren Zeitraum in einer Institution zu vollbringen, in der viele Personen eng zusammenarbeiten.

Auf der Suche nach Täterprofilen ist die Kriminalistik und die Psychologie inzwischen so weit zu sagen, dass es "die" klar abgrenzbare Tätergruppe nicht gibt. Vorsorge kann also nicht über frühzeitige Identifizierung von Tätern erfolgen sondern nur über Prophylaxe bei potentiellen Opfern.[11][12] Das kann im Bereich der professionellen Pflege durch die Ausbildung, Fortbildung der Pflegenden oder z. B. der menschenwürdigen Gestaltung des Heimalltags geschehen.

Entgegen älteren Annahmen von geringerem Umfang fanden Roth und Hormolova 2004 für NRW, dass 1/4 bis 1/3 der Pflegekräfte in Heimen körperliche Misshandlungen für sich oder andere bestätigen. Unangemessene Freiheitseinschränkungen würden zwischen ca. 5% bis 28% der Pflegekräfte als eigene oder beobachtete Handlungen bejahen. Gewalthandlungen in der häuslichen Umgebung wurden deutlich weniger, zwischen 5 und 15%, angegeben. Die Autoren schließen allerdings ein Dunkelfeld dabei nicht aus.

Die Anhörungspflicht des Richters bei freiheitsentziehenden Maßnahmen

Nach Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart vom 22. August 2008[13] und weiteren Meldungen vom 14. November 2008[14] ist ein Nürtinger Vormundschaftsrichter wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB zu dreieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt worden. Der Verurteilte habe in einer Vielzahl von Fällen gegen betreute in Senioren- und Pflegeheimen befindliche Personen ohne die gesetzliche Anhörung freiheitsentziehende Maßnahmen angeordnet. Dies kann aber in der Regel nicht ohne Kenntnis der verantwortlichen Pflegekräfte geschehen sein.

Die Grauzone Sterbehilfe

Die Selbsttötung wird in der Bundesrepublik nicht bestraft. Wer andere tötet, auch mit der im Strafverfahren vorgebrachten Entschuldigung es aus Mitleid getan zu haben, muss durch den Staatsanwalt und später durch das Gericht mit einer genauen Prüfung der Umstände und seiner Motive rechnen. Weil es in der Bundesrepublik keine rechtlichen Bestimmungen gibt, die Sterbehilfe in klar umrissenen Grenzen erlaubt, wird Ärzten oder Pflegekräften, die sich daran beteiligen, in der Öffentlichkeit fast regelmäßig dies als strafmildernd zugestanden.[15]

Dabei wird in der Presse oft der Unterschied zwischen einer Tötung einer dem Täter gut bekannten Person als Einzelhandlung einerseits und Serientaten oder Tötungen bzw. Morde von professionellen Pflegekräften, evtl. auch um andere strafbare Handlungen dieser Täter zu verdecken, andrerseits übersehen. Das Motiv Mitleid kann von einer professionellen Pflegekraft jedoch nicht bei „Opfern" geltend gemacht werden, die sie noch gar nicht persönlich kennen kann.

Mängel bei der Aufsicht über die Heime

Der „Medizinische Dienst der Krankenversicherungen“ legt bei hilfsbedürftigen Älteren die Pflegestufe fest und prüft zudem die Qualität von Heimen neben der so genannten staatlichen „Heimaufsicht“, von der evtl. jahrelang nichts zu hören ist. Werden dabei erhebliche Missstände festgestellt und deren Abhilfe vom Heimbetreiber verlangt, erfährt die Öffentlichkeit oder Angehörige von dort gepflegten Personen zunächst gar nichts davon. Die Prüfer durften ihre Berichte laut Gesetz bislang nicht veröffentlichen. Erst mit der Einführung der Transparenzberichte und der damit einhergehenden Benotung nach dem "Schulnotenprinzip" wurden diese Feststellungen der Öffentlichkeit zumindest teilweise zugänglich. Die Heime dürfen zu den Berichten der Heimaufsicht/MDKStellung nehmen. So bleiben die einzelnen Berichte nicht mehr länger nur vertraulich zwischen den Pflegekassen, der Kreisbehörde, dem Heimverband und dem Heimbetreiber.

Immer noch sind die meisten regulären Besuche vom Medizinischen Dienst und Heimaufsicht angekündigte Begehungen von Stationen, auf denen oft tagelang vom Personal in zusätzlichen Überstunden „klar Schiff“ gemacht wird (in 72 bis 87 Prozent). Dokumentationen können ergänzt, Speisenvorräte auf Hygienemängel überprüft, Medikamentenschränke und Rezepte mit einander abgeglichen werden.[16]

Pflegemitarbeiter, die sich bei Missständen an diese Aufsicht wenden, müssen nicht nur mit dem Verlust ihres jetzigen Arbeitsplatzes rechnen, sondern Angst haben, als „schwarze Schafe“ keine neue Beschäftigung zu finden.[17] Das geht soweit, dass selbst Juristen in Bezug auf die Pflege beklagen, dass es für „Whistleblower“ im Vergleich zu den USA nur geringen Rechtsschutz gibt.

Da in der Bundesrepublik eine Leichenuntersuchung nur als Ausnahmefall vorgenommen wird, gibt es keine wissenschaftlich überprüfbaren Zahlen über die Häufigkeit von kriminellen Handlungen direkt vor dem Tod einer in Institutionen gepflegten Person.

DerHeimbeirats/-fürsprechers nach dem deutschen Heimgesetz ist nicht so unabhängig wie ein Ombudsmann in anderen Ländern, da in der Regel eine ihm nahestehende Person im Heim lebt oder gelebt hat.[18] Ein weiterer Vorschlag betrifft deshalb die Schaffung eines bundesweiten Angebots von anbieterunabhängigen Beratungs- und Krisentelefonen für ältere Menschen.[19] Es gibt sie bislang lediglich in Bonn, München, Kiel und Berlin, zum Teil als Hilfsangebot von Vereinen und teilweise unterstützt durch das Sozialministerium eines Landes. [20][21][22]

Bekannte Skandale in den vergangenen Jahren

11 der folgenden 14 aufgezählten Skandalfälle seit 1989 führten zum Tod von Patienten. Diese Anzahl schwerster Gewaltausübung erscheint hier möglicherweise deshalb niedrig, weil Fälle mit geringerer Schädigung von der (überregionalen) Presse nicht als Skandal wahrgenommen werden. Es ist zu vermuten, aber nicht nachgewiesen, dass es im gleichen Zeitraum auch zu anderen gewaltsamen Übergriffen gekommen ist oder schwere Schädigungen aufgrund von fehlerhaftem pflegerischen Handeln eingetreten sind. Einen Beweis für oder gegen diese Annahme einer Grauzone kann aus methodischen Gründen nicht angetreten werden.

  • 1989: Die Verurteilung der Krankenschwester M. R. zu elf Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags in fünf Fällen, fahrlässiger Tötung und Tötung auf Verlangen in je einem Fall 1989 durch das Landgericht Wuppertal. Als ihr Prozess begann, ging die Anklage davon aus, dass die Frau, die seit Oktober 1978 Krankenschwester und später Vertreterin des Oberpflegers auf der chirurgischen Intensivstation der St.-A.-Kliniken in Wuppertal gewesen war, in zwei Jahren 17 Patienten jeweils kurz nach ihrer Verlegung auf die Intensivstation getötet habe.
  • In Wien wurde 1991 ein Prozess gegen vier Hilfspflegerinnen (in der Presse Todesengel von Lainz genannt) mit harten Urteilen wegen vielfachen Mordes beendet.
  • 1992 wird in Mosbach (Baden-Württemberg) ein Altenpfleger (Heimleiter) wegen körperlicher Misshandlung als vorsätzliche Körperverletzung in 15 Fällen und einer fahrlässigen Tötung mit einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt. Zur Anzeige kam es nicht durch Personal oder Ärzte, die Zeugen einzelner oder mehrerer Taten waren.
  • Im Juli 1993 wurde der Krankenpfleger W. L., der im Jahr 1990 in Gütersloh zehn alte, schwerkranke Patienten durch Luftinjektionen getötet hat, vom Landgericht Bielefeld wegen Totschlags zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.
  • 1994 - Eine Krankenschwester hatte in einer Klinik im mittelfränkischen Treuchtlingen einer todkranken Frau ein Beruhigungsmittel gespritzt. Kurz nach der Injektion war die 85-Jährige gestorben. „Das Gericht hat keine Zweifel, dass die Angeklagte eine ähnliche Tat nicht mehr begehen wird“ laut Urteilsbegründung. Durch die Presse auch als Ansbacher „Todesspritzenprozess“ bezeichnet.
  • Ein Pfleger in einer Bundeswehrklinik in Berlin wird 1996 wegen fünffachen Totschlags an schwerst kranken Patienten angeklagt. Er gibt zunächst „eine Art Sterbehilfe“ als Motiv an. Später widerruft er sein Geständnis und wird freigesprochen.
  • Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte einen 36-jährigen Krankenpfleger zu lebenslänglichem Zuchthaus wegen Mordes in 22 Fällen, Mordversuchs in drei Fällen und unvollendeten Mordversuchs in zwei Fällen an demenzkranken Menschen im Alter von 66 bis 95 Jahren in Innerschweizer Pflegeheimen zwischen 1995 und 2001. Die Aufdeckung der Tat erfolgte, nachdem die Heimleitung eines Betagtenzentrums nach auffälliger Häufung von Todesfällen die Untersuchungsbehörden eingeschaltet hatte.
  • 1999 - ein Pflegeskandal in München[23]
  • 2001 - Ein ehemaliger Altenpfleger (O. D.) gesteht in Bremerhaven den Mord an fünf alten Frauen, um ihnen Geld zu rauben. Was sie nicht wussten: der hilfsbereit wirkende Pfleger war bereits vor längerem fristlos entlassen worden, weil er Geld unterschlagen hatte. Am 5. Juni 2001 begann die Serie von Morden. Am 14. Juni schließlich erstickte er Anneliese K., 89, und fuhr von dort direkt zur 82jährigen Martha N. Sie verliert während des Überfalls das Bewusstsein. Er raubt ihr 3.700 Mark und flieht. Sie wird kurz darauf von ihrem Sohn gefunden und kann der Polizei erklären, wer sie beraubt hat. Der Täter wird kurz darauf festgenommen. Das Landgericht Bremen verurteilte ihn zu lebenslanger Haft unter Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Die Gutachterin sieht als Hauptgrund: „Er hat die Tötung der alten Frauen als neue Erwerbsquelle für sich erkannt.“ Denn er hatte in einer Prostituierten für sich eine Bezugsperson gefunden, die er mit immer mehr Geld beeindrucken wollte.[24]
  • 2003 - Wegen Totschlags in einem Fall sowie versuchten Mordes mit gefährlicher Körperverletzung in sechs Fällen wird eine Karlsruher Altenpflegerin zu 15 Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass die Verurteilte über Jahre hinweg Patientinnen im Alter zwischen 81 und 94 Jahren ohne medizinische Notwendigkeit in hohen Dosen Insulin verabreicht hat.
  • Im Sommer 2003 - Pflegeskandal Lainz (Nr. 2) bei Wien[25]
  • 2004 - Das Verfahren gegen den „Krankenpfleger von Sonthofen“, Namenskürzel S. L. – 27 Jahre, begann am 6. Februar und endete am 20. November 2006 vor der 1. Großen Strafkammer am Landgericht Kempten mit einem Urteil in 1. Instanz. Es geht darin um die größte bekannt gewordene Serientötung der BRD. Aufgrund ihrer Ermittlungen wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor, zwischen dem 2. Februar 2003 und dem 10. Juli 2004 insgesamt 29 Patienten – zwölf Männer und 17 Frauen im Alter zwischen 40 und 94 Jahren – in einem Krankenhaus in Sonthofen getötet zu haben. Nur für einen Teil der Tötungen liegt ein Geständnis vor. Das Landgericht Kempten hat den sogenannten Todespfleger wegen mehrfachen Mordes und Totschlags zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sah eine besondere Schwere der Schuld als erwiesen an.
  • Pflegeskandal 2004 in Schleswig-Holstein bei einem landesweit tätigen Träger, dessen Präsidium deswegen zurücktritt. „Nach den Negativ-Schlagzeilen der vergangenen Wochen sollen verschiedene Einrichtungen neue Träger erhalten.“
  • 2005 - Unter dem Verdacht, sechs Patienten getötet zu haben, ist in Bonn eine unausgebildete Pflegeassistentin verhaftet worden. Die Frau war aufgefallen, weil sie in den vergangenen Monaten während ihrer Dienstzeit in einem Pflegeheim bei Bonn in vier Fällen gemeldet hatte, die Patientin sei in ihrem Beisein eines natürlichen Todes gestorben. Das Landgericht Bonn verkündete am 22. Februar 2006 das Urteil. Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil wegen vierfachen Mordes, vierfachen Totschlags und einer Tötung auf Verlangen und verhängte als Strafe lebenslängliche Haft. Die besondere Schwere der Schuld wurde festgestellt und das Berufsverbot auf Lebenszeit ausgesprochen.

Folgen von einzelnen Pflegeskandalen

Nach einem Skandal stellt sich immer auch die Frage, wieweit danach für die Zukunft ähnliche Schadenssituationen vorgebeugt wurde bzw. werden konnte. Skandale üben so auch eine Präventivwirkung aus. In der Pflege gab und gibt es nach den oben geschilderten Skandalen einzelne Veränderungen der Regeln zur Heimaufsicht und der Pflegegesetze, die inzwischen weitere Dokumentationspflichten im Rahmen der Qualitätssicherung vorsehen als früher.

Im April 1999 wurde in Bonn die erste verbandsübergreifende Initiative gegen Gewalt in Pflegeeinrichtungen in Deutschland gegründet, die mit einem gemeinsamen Memorandum „Menschenwürde in der stationären Altenpflege - (K)ein Problem. Memorandum 1999“ 15 Verbesserungen in der Alltagsarbeit von Pflegeheimen aber auch bei der Pflegeforschung und von politischen Instanzen einforderte. Träger waren u. a. der Sozialverband Reichsbund e.V., Bonn und das Kuratorium Deutsche Altershilfe, Köln[26]. Dies Initiative wies auch auf den in Deutschland bestehenden Forschungsbedarf zu dem Thema hin, der bisher nur in den USA seit 1988 durch eine staatlich geleitete Institution nachgegangen wird.[27]

In dem Fall Lainz II (Österreich) kam es nach der Einführung einer weiteren Kontrollinstanz mit einigem zeitlichen Abstand aber auch wieder zu deren Abschaffung (Pflegeombudsmann Wien). Teilweise auf privater Basis kam es seither fast bundesweit zur Einführung von Beschwerdestellen und Nottelefonen.

Seit dem Frühjahr 2001 muss sich die Bundesrepublik Deutschland wegen der Missstände vor der UNO verantworten. Siehe auch unter der Internet-Adresse: http://www.verhungern-im-heim.de/

2006 kam es zum ersten World Elder Abuse Awareness Day (15. Juni, erster Mahntag gegen Missbrauch und Gewalt an älteren Personen).

Abgrenzung des Begriffs von der Gewaltanwendung durch Patienten

Die Abgrenzung des Begriffs „Pflegeskandal" oder des Begriffs „Gewalt in der Pflege" von Formen der Gewaltanwendung, die von Patienten ausgehen, ist sinnvoll. Es gibt Störungen des Verhaltens von Patienten, die mit Aggressionen oder Gewalttätigkeiten des Patienten / der gepflegten Person einhergehen. Zum Teil liegt das an psychotischen oder schizoiden Erkrankungen. Bei dementen Personen können regressive Entwicklungen auch zu überschießender Gewaltausübung gegen Pflegepersonal beitragen. Dem allen liegen Situations- und Personenverkennung im Rahmen von wahnhaftem Erleben und Halluzinationen der Patienten zugrunde. Die Fremdgefährdung oder gar das gewalttätige Verhalten kann auch andere Patienten / Mitbewohnerinnen im Pflegeheim etc. betreffen. Sie sind, soweit das vorab bekannt ist, vor solchen Gefährdungen und Schäden zu schützen.

Es kommt nicht nur zu verbal von der Norm abweichendem Verhalten sondern kann bis zu gezielten Angriffen auf Gesundheit und Leben der professionellen Pflegekräfte gehen. Im Rahmen einer psychiatrischen Krankenversorgung ist der Umgang des Pflegepersonals damit zu trainieren und isolierte Situationen mit solchen Patienten sind strikt zu vermeiden. Das frühzeitige Erkennen von Auslösern aggressiven Verhaltens gehört zu den notwendigen Kenntnissen der Pflegekräfte.[28] Aber diese Gewaltausübungen sind mit den Begriffen „Pflegeskandal" oder „Gewalt in der Pflege" regelmäßig nicht abgedeckt. Sie sollten zur Eindeutigkeit der Verhaltensbeschreibungen damit begrifflich auch nicht vermengt werden.

Der Arbeitgeber von Pflegepersonal ist verpflichtet, alles zum Schutz seiner Mitarbeiter vor solchen Angriffen frühzeitig zu veranlassen. Der notwendige Selbstschutz der in der Pflege Mitarbeitenden darf aber wiederum nicht zu unkontrollierter Machtausübung und versteckten Gewaltformen führen. Die Gabe von Psychopharmaka anstelle von Fixierungen bedarf derselben richterlichen Überprüfung wie jede Freiheitseinschränkung. Notwehrsituationen sind in der Pflege sehr selten und mit dem hier Beschriebenen nicht gemeint.

Würde Gewaltanwendung, die von Patienten ausgeht, unter dem Begriff Pflegeskandal behandelt oder publiziert, käme es zu einer Verschleierung der an sich ungleichen Lebens- und Machtposition von Pflegenden und gepflegten Personen in einer Institution. Dieses Verhältnis ist normalerweise von einem Hierarchiegefälle zu Ungunsten der Kunden / Patienten geprägt. Nur in Ausnahmefällen werden alte Menschen als Pflegebedürftige die professionell Pflegenden systematisch aus einer Machtposition heraus misshandeln. Mit dem Begriff Pflegeskandal wird aber die Besonderheit der Institution und der dort üblicherweise herrschenden Abhängigkeiten vorausgesetzt.

Anonymisierte Fehlerberichtssysteme befinden sich im Aufbau

Berichte über einzelne massive Pflegefehler erfolgen entweder im einrichtungsinternen Dokumentations- und Berichtssystem oder über eine Meldung an eine externe Stelle - z. B. an die Polizei oder die Heimaufsicht. Damit wird im günstigen Fall die Regulierung eines Schadens möglich. Im ungünstigen Fall kommt es zu einem Verschweigen. Auch sollte die einzelne Einrichtung Vorkehrungen gegen Wiederholungen treffen. Wie erfolgreich das geschieht, kann nur einrichtungsintern beurteilt werden.

Das Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) bietet seit 2007 Pflegenden zusätzlich ein Fehlerberichtssystem an, das positive Impulse für die Entwicklung der Qualität der Altenpflege geben möchte (vom engl. Begriff Critical Incident Reporting System abgeleitet). Es bietet die Möglichkeit anonym - das heißt, ohne dass eine Rückverfolgung möglich ist - kritische Ereignisse aus der Praxis der Altenpflege auch über die Einrichtungsgrenze hinweg zu berichten.[29] Damit werden wichtige Informationen über den eigentlichen Fehler, die sonst nur einer einzigen Person oder Pflegeeinrichtung zugänglich sind, vielen/allen Benutzerinnen und Nutzern des Systems und durch Weitergabe auch deren Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung gestellt.

Häufigen Fehler sollte dann ein Handlungsverfahren entgegengesetzt werden können, das erfolgreich den Fehler vermeiden hilft. Das gilt aber auch für gravierende Ereignisse, die für Einzelne oder einzelne Einrichtungen selten sind - es wird möglich sich mit deren Rahmenbedingungen und einer Prävention vertraut zu machen. Solche Systeme sind im technischen Bereich, z. B. der Luftfahrt, bereits seit längerem erfolgreich eingeführt.

Neben der Schilderung des jeweiligen Vorfalls kann auch eine Stellungnahme der (KDA-)Pflegeexperten damit verbunden werden.[30] Allfällig abgegebene Berichte hier ersetzen jedoch keine einrichtungsinterne Pflicht- oder Schadensmeldung und ersetzen auch nicht die Anzeige strafbarer Handlungen gegenüber dem Justizwesen.

Siehe auch

Filme

  • Thomas Reutter, Gottlob Schober: Der Pflegenotstand. SWR. (Die Autoren sind den Anrufen des Bonner Notruftelefons nachgegangen. Erstsendung 24. Januar 2005)
  • Manfred Uhlig: Tote haben keine Lobby.[31] Zweiteiliger Film 2. Die Altenpflegerin. D, WDR, 45 Min. (Erstsendung 11. Januar 2006)
  • Norbert Siegmund: Schwester Tod - Mord auf der Intensivstation. 29 Min, D - RBB Erstausstrahlung 4. Juli 2007 21.45 - 22.15 Uhr. (Das Gerichtsverfahren gegen Krankenschwester der Charité 2007. Dokumentation und Feature, basierend im Wesentlichen auf Äußerungen von K H Beine.)

Literatur

Prävention
  • Brandl Katharina (HSM Hrsg. 2005): Möglichkeiten zur Gewaltprävention in der Altenpflege. Eine Herausforderung für die Ausbildung. Bonner Schriftenreihe "Gewalt im Alter", Band 12. 102 Seiten. Mabuse-Verlag. ISBN 3938304278.
  • Dieter Deiseroth: Nestbeschmutzung oder unverzichtbare Information: Welchen Nutzen bringt das Whistleblowing von Beschäftigten? In: ProAlter 3/2006:16-23, ISSN1430-1911 (Whistleblowing, engl., entspricht etwa dem dt. Wort Verpfeifen, hat aber eine positive Konnotation i.S. von rechtzeitig alarmieren. Die dt. Sektion der Juristenvereinigung IALANA würdigt herausragend couragierte Persönlichkeiten mit dem Whistleblower-Preis. Printausgabe oder online)
  • Hiss Barbara u.a. (1999): Fallgeschichten Gewalt. Anfänge erkennen, Alternativen entwickeln. Reihe: Reihe Pflege im Vincentz Verlag, Hannover, 106 Seiten. ISBN 3878706162
  • Günther Roth, Garms-Homolová (2004): Vorkommen, Ursachen und Vermeidung von Pflegemängeln (Gutachten im Auftrag der Enquete-Kommission "Situation u. Zukunft der Pflege in NRW"), Berlin/Göttingen - (Dazu eine Kurzpräsentation, PDF)
Aggressionen, Macht und and. Emotionen als Konflikstoff
  • Kienzle Theo, Paul-Ettlinger Barbara (2000): Aggressionen in der Pflege. Umgangsstrategien für Pflegebedürftige und Pflegepersonal. Kohlhammer, Stuttgart. Reihe Pflege kompakt. 130 S. ISBN 3-17-015997-6
  • Kürten Claudio, Klaus Dörner (Herausgeber, 1999): Erfolgreich behandeln - armselig sterben. Macht und Ohnmacht im Krankenhaus und Heim. 136 Seiten. Verlag Die Brücke, Neumünster, 3. Aufl. ISBN 3926200715
  • Schneider Cordula (2005): Gewalt in Pflegeeinrichtungen. Erfahrungen von Pflegenden. Schlütersche. ISBN 3899931491
Die Pflege alter Menschen in Institutionen als Problemsituation
  • Dieter Deiseroth: Bestandsaufnahme: Wo liegen gravierende Missstände im stationären Pflegebereich? In: ProAlter 3/2006:23-28
  • Dörner Klaus (2002): Tödliches Mitleid. Zur sozialen Frage der Unerträglichkeit des Lebens. Paranus Verlag, 4. Aufl. 236 Seiten. ISBN 3926200863
  • Eastman Mervyn (1984): Old Age Abuse. Mitcham, Surrey. Auf deutsch: (1985, 1991) Gewalt gegen alte Menschen. Lambertus-Verlag, Freiburg. ISBN 3784102859
  • Fussek Claus, Loerzer Sven (2005): Alt und abgeschoben. Der Pflegenotstand und die Würde des Menschen. Herder, Freiburg, 2. Aufl. ISBN 3451284111 (Rezension Sven Lind vom 20. Dezember 2005 in socialnet )
  • Claus Fussek, Gottlob Schober: Im Netz der Pflegemafia. Wie mit menschenunwürdiger Pflege Geschäfte gemacht werden. C. Bertelsmann, 2008. 399 Seiten. ISBN 3570010090
  • Kemper Johannes (2000): Alternde und ihre jüngeren Helfer. Vom Wandel therapeutischer Wirklichkeit. Unter Mitarbeit von Helga Geiger, Anette Helmrich, Josef Seyfried. 264 Seiten. Ernst Reinhardt Verlag, 2000, 2. Auflage. ISBN 3-497-01529-6
  • U. Reus, H. Huber, U. Heine (2005): Pflegebegutachtung und Dekubitus. Eine Datenerhebung aus der Pflegebegutachtung des Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK WL) in: Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie: 38:3:210 – 217.
  • Roth, G., Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend(Hrsg.): Qualitätsmängel und Regelungsdefizite der Qualitätssicherung in der ambulanten Pflege – Nationale und internationale Befunde. Forschungsbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Institut für Gerontologie an der Universität Dortmund.
Patiententötungen durch Pflegepersonal
  • Karl H. Beine: Homicides of patients in hospitals and nursing homes: a comparative analysis of case series. In: International Journal of Law and Psychiatry 26 (2003) 373-386 (engl., dt. Rezension)
  • Maisch Herbert (1997): Patiententötungen. Dem Sterben nachgeholfen. Kindler, München. 432 Seiten. ISBN 3463402548
Sonstiges

Einzelnachweise

  1. So auch in einer Sammelrezension Holger Jenrich: Kritiker in der Kritik. In: Altenpflege Nr. 5/2007, S. 50-52.
  2. Erkens Fred (1998): Nachgefragt: Einfach einsperren? In Süddeutsche Zeitung vom 19. März 1998 (Soziologe, Leiter des Beratungsbüros Handeln statt Misshandeln in Bonn; Weitere Literatur seither bei HSM – siehe Weblinks)
  3. BAGSO-Positionspapier zu Gewalt gegen Ältere von 2002. Bagso ist ein dt. Dachverband vieler Seniorenverbände
  4. Siehe bei Literatur Eastman (Klassiker zu dem Thema; aus den USA), Fussek und Hiss
  5. Die Internationale Krankenhaus-Leistungsstudie ist Teil einer Zusammenarbeit zwischen den USA, Schottland, Kanada, England und Deutschland: Hunderte Patienten starben - weil Krankenschwestern fehlten. In: Spiegel Online vom 24. Oktober 2006 (Todesrate in Krankenhäusern mit zu wenig Pflegekräften um 26 Prozent erhöht; Original: International Journal of Nursing, 2006)
  6. Empörung über Mängel in Magdeburger Pflegeheim - Landtag kritisiert die Stadt Nach der angeordneten Schließung eines Magdeburger Altenpflegeheimes wegen schwerer Pflegemängel weist der Sozialausschuss des Parlaments darauf hin, dass die Magdeburger Stadtverwaltung für die skandalösen Zustände in dem Heim die Verantwortung trage. Nach: Naumburger Tageblatt vom 13. Februar 2008
  7. Siehe bei Literatur D. Deiseroth - Bestandsaufnahme, S. 24f
  8. Verweis auf den MDK-Artikel, der die MDS-Site mit den Studien nennt.
  9. Siehe bei Literatur Fussek und Hiss
  10. Sigrid Pilz: Pflegenotstand bei Altenbetreuung. 23. Juni 2006
  11. Siehe bei Literatur Beine, Görgens
  12. Sigrid Pilz: Wege aus dem Pflegenotstand. 29. August 2006
  13. [1]
  14. [2]
  15. Ausführliche Literaturliste dazu bei den Weblinks: N3 u. a.
  16. Es liegen zwei bundesweite Berichtszusammenfassungen des MDS (nach § 118 Abs. 4 SGB XI) zur Qualität in der ambulanten und stationären Pflege vor:
    11. November 2004: 1. Bericht zur Pflegequalität.
    31. August 2007: 2. Pflegequalitätsbericht (Pressemeldung und Download als PDF-Datei, 4 MB)
  17. Siehe bei Literatur D. Deiseroth - Nestbeschmutzung, S. 22f
  18. Siehe bei Literatur D. Deiseroth - Bestandsaufnahme, S. 27
  19. Thomas Görgen: Beratungs- und Krisentelefone für ältere Menschen (Februar 2003). Publ. auch über die Broschürenstelle des BMFSFJ.
  20. Bonn, Handeln statt Misshandeln e. V.
  21. Krisentelefone, Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen Kiel, München u.a.
  22. Das Berliner Seniorentelefon
  23. Neuester Pflegeskandal in München zeigt: Die Situation der Senioren zu verbessern bleibt eine politische Daueraufgabe! Presseerklärung der Fraktion der csu-muenchen.de vom 4. März 1999. Original im Archiv
  24. Julia Jüttner: Der Fall Des "Oma-Mörders"– "Jungchen, nimm das Geld und geh!" In: spiegel.de vom 15. Dezember 2008
  25. Die Grünen Wien über den Pflegeskandal
  26. KDA: Aktion gegen Gewalt in der Pflege (KDA Hrsg.): Menschenwürde in der stationären Altenpflege - (K)ein Problem. Memorandum 1999]
  27. http://www.ncea.aoa.gov/ncearoot/Main_Site/index.aspx Das nat. Zentrum über Missbrauch an Älteren (National Center on Elder Abuse - NCEA; 1988 gegründet) der U.S.-Administration on Aging (AoA)
  28. Barbara Höft, Landesärzte für Gerontopsychiatrie: Empfehlungen für Leistungsstandards in der gerontopsychiatrischen Pflege. Psychiatrie-Verlag, Bonn, 1999 - 2003 3. A. ISBN 978-3-88414-318-6.
  29. Eine detaillierte Beschreibung des Systems gibt es unter Infos zum System. Eine Redaktion prüft vor der Veröffentlichung und kann Berichte nicht veröffentlichen, wenn der Bericht augenscheinlich mit der Absicht verfasst wurde, um Einzelnen oder die Altenpflege allgemein zu diffamieren oder sie zu schädigen. Es findet eine inhaltliche Anonymisierung der Personen und Einrichtungen statt, um die es geht.
  30. Beispiel der Stellungnahme zur Frage des nächtlichen Waschens von Heimbewohnerinnen vom 11. Oktober 2007 unter dem Link: https://www.kritische-ereignisse.de/index.php?id=26&tx_ttnews[tt_news]=1108&tx_ttnews[backPid]=18
  31. Sabine Rückert: Tote haben keine Lobby. Die Dunkelziffer der vertuschten Morde. Hoffmann und Campe Verlag, Hamburg. 2000. 240 Seiten. ISBN 3455112870. Diente als Vorlage für Uhligs Film

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