Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages

Der Petitionsausschuss ist ein Ausschuss des Deutschen Bundestages zur Behandlung der an diesen gerichteten Petitionen.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Das Petitions-Grundrecht ist in Art. 17 Grundgesetz verankert. Der Bundestagsausschuss ist in Art. 45c GG geregelt.

Der Petitionsausschuss hat besondere gesetzliche Befugnisse nach dem Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes, um für seine Tätigkeit relevante Sachverhalte aufklären zu können, zum Beispiel das Recht auf Aktenvorlage, Auskunftserteilung und Zutritt zu Behörden. Dies kann nur verweigert werden, wenn der Vorgang aufgrund eines Gesetzes geheim gehalten werden muss oder sonstige zwingende Geheimhaltungsgründe bestehen. Gerichte und Verwaltungsbehörden sind zur Amtshilfe verpflichtet.

Der Petitionsausschuss kann sowohl den Petenten als auch Zeugen und Sachverständige vorladen und anhören.

Statistik

Im Berichtsjahr 2009 gingen 18.881 Petitionen beim Petitionsausschuss ein.[1] Das sind knapp 800 mehr als im Jahr davor. Vom Ausschuss wurden 17.217 Petitionen bearbeitet. Hiervon wurden 10.478 ohne parlamentarische Beratung bearbeitet. 6.552 (38 %) wurden durch Rat, Auskunft, Verweisung, Materialübersendung, etc. erledigt. 2.457 (14,3 %) waren anonyme, beleidigende oder verworrene Meinungsäußerungen. 1469 (8,5 %) wurden an das zuständige Bundesland weiterverwiesen. In die parlamentarische Beratung gelangten 6.739 Fälle. Bei 4.731 (27,5 %) wurde dem Anliegen nicht, bei 1.316 (7,6 %) wurde dem Anliegen entsprochen, die restlichen 692 (4,1 %) wurden in andere Zuständigkeitsbereiche weitergeleitet. Traditionsgemäß bildeten die Petitionen aus dem Bereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) mit 3.930 Eingaben den Schwerpunkt der Arbeit, sanken aber 2009 leicht um 166 Fälle. Die deutlichste Steigerung erfuhr das Justizministerium (Anstieg um 536 auf 2.399 Petitionen). Die deutlichste Senkung erfuhr das Finanzministerium mit 1.937 Anfragen, 525 weniger als im Vorjahr.

Große Resonanz erfuhren 2009 folgende öffentliche Petitionen:

  • Keine Indizierung und Sperrung von Internetseiten (134.015 Mitzeichnungen)
  • Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte/GEMA (106.575 Mitzeichnungen)
  • Gegen ein Verbot von Action-Computerspielen (73.002 Mitzeichnungen)
  • Bedingungsloses Grundeinkommen (52.973 Mitzeichnungen)
  • Masterstudienplatz für Bachelorabsolventen (42.740 Mitzeichnungen)
  • Einführung einer Finanztransaktionsteuer (39.565 Mitzeichnungen)

Gesamtzahl der Petitionen im Überblick

Der Deutsche Bundestag listet die eingegangenen Petitionen seit 1980 auf.[2] Die geringste Zahl der Petitionen in diesem Zeitraum war 1980 mit 10.735, die höchste Zahl 1992 mit 23.960 Eingaben. Insgesamt ist seit 2002 mit 13.832 Petitionen ein kontinuierlicher Anstieg zu verzeichnen.

Jahr eingegangene Petitionen tägl. Durchschnitt
2010 16.849 66,33
2009 18.861 74,85
2008 18.096 71,81
2007 16.260 65,04
2006 16.766 66,53
2005 22.144 87,18
2000 20.666 83,00
1990 16.497 66,79
1980 10.735 43,29

Petitionen

Man kann bei einem persönlichen Anliegen eine Einzelpetition einreichen. Für allgemeine Anliegen gibt es die öffentliche Petition.

Seit 2005 ist es möglich, Petitionen online einzureichen, sog. E-Petitionen. Bei der öffentlichen Petition wird der Petitionstext zunächst für sechs Wochen online gestellt (es kann aber von dem Petenten auch ein abweichender Zeitraum gewählt werden) und kann in diesem Zeitraum von beliebig vielen anderen Menschen durch Angabe ihres Namens unterschrieben werden. Nach den Verfahrensgrundsätzen sind alle Petitionen gleichwertig zu behandeln.

Am 13. Oktober 2008 wurde ein neuer Internetauftritt freigeschaltet[3]. Die öffentlichen Petitionen sind seitdem unter der Website des Deutschen Bundestages erreichbar[4]. Diese können auch in einem Forum diskutiert werden, sofern man als Nutzer angemeldet ist und sich eingeloggt hat.

Über den Stand der eigenen Petition, die man selbst eingereicht hat, wird man über die in den Kontaktdaten angegebenen Mailadresse / bedarfsweise Postanschrift, über den Sachstand und natürlich später auch das Ergebnis informiert. Auch wird der Beschluss des Petitionsausschusses bei den öffentlichen E-Petitionen ins Internet gestellt.

Wie viele Petitionen letztlich zu einer Änderung geführt haben, ist nicht einsehbar.

Mitglieder des Petitionsausschusses (17. Legislaturperiode)

Vorsitzende des Petitionsausschusses

stv. Ausschussvorsitzende

Kritik

Unter anderem wird bemängelt, dass Petitionen nicht vom Deutschen Bundestag ernsthaft behandelt würden, selbst wenn sie 50.000 Mitzeichner erreicht haben und somit im Petitionsausschuss angehört werden. Des Weiteren habe der Petitionsausschuss nur selten öffentliche Aufmerksamkeit bewirkt, wodurch unliebsame Themen vom Bundestag verdrängt würden.

Am 25. November 2009 wurde dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht, in der gefordert wird, die für den Online-Petitions-Service aufgewendeten finanziellen Mittel für die „Evaluierung direkter demokratischer Partizipationsmöglichkeiten“ in einem offenen Forum aufzuwenden. Die Petition hatte 554 Mitzeichner und befindet sich seit 20. Januar 2010 in der Parlamentarischen Prüfung. [5]

Quellen

  1. Alle Angaben aus dem Jahresbericht des Petitionsausschusses 2010, PDF; abgerufen am 21. Juli 2010
  2. Jahresbericht des Petitionsausschusses 2011, PDF, S. 86 ff.; abgerufen am 8. August 2011
  3. www.netzeitung.de - Mitregieren per Online-Petition 14. Oktober 2008
  4. https://epetitionen.bundestag.de - Übersicht über öffentliche Petitionen
  5. Detailseite der Petition beim Deutschen Bundestag

Weblinks


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