Personen

Personen

Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen:

Person im alltäglichen Sinn bezeichnet einen bestimmten Menschen, dem soziologisch eine bestimmte Rolle (Frau, Vater), ein Amt (z. B. Richter), ein Beruf (z. B. Krankenschwester) oder eine Herkunft (z. B. Europäer) zukommt, und dem juristisch ein bestimmtes verfassungsrechtlich festgelegtes Subjektsein (mit Rechten und Pflichten) bestätigt wird. Dieser Person-Begriff ist also ein Sammelbegriff für die Erscheinung eines Menschen.

Person im philosophischen Sinn wird von manchen als das Wesen des Menschseins auf dem Hintergrund des griechisch-römisch-christlichen Denkhorizonts gesehen: Dem Menschen als Person wird eine gewisse Freiheit der Entscheidung und Verantwortlichkeit für sein Handeln zugeschrieben. Mit dieser Zuschreibung sind gewisse Rechte (Menschenrechte) und Pflichten verbunden. Andere philosophische Strömungen sehen den Personenbegriff nicht beschränkt auf Menschen.

„Person“ darf in diesem Sinn weder mit „Persönlichkeit“ noch mit Individualität verwechselt werden.

Inhaltsverzeichnis

Wortherleitung

Die Herkunft des Wortes Person ist nicht vollständig geklärt; es existieren hierzu zwei verschiedene Theorien. Fest steht lediglich, dass es im 13. Jahrhundert als person, persone aus lat. personaMaske des Schauspielers“ ins Deutsche übernommen wurde. Der Ursprung des lateinischen Begriffes ist jedoch umstritten.

Am bekanntesten ist die Ableitung von lat. per-sonare (kurzes o), „durchtönen“ (nämlich die Stimme durch die Maske). Ein vergleichbarer Erklärungsversuch nimmt die Abstammung von per-sônare, per-zônare (langes o), „verkleiden“, sein (zu gr. zônê, „Gürtel“) an. Diese Ad-hoc-Herleitungen werden jedoch stark angezweifelt.

Manche Wissenschaftler halten den Begriff für eine Entlehnung aus gr. prosôpon, „Maske“, „Rolle“, „Mensch“. Einer anderen (und von den meisten Etymologen heute für wahrscheinlicher gehaltenen) Theorie zufolge stammt er jedoch vom etruskischen Wort phersu „Maske“. Die Ableitung aus dem Etruskischen wird bereits seit Jahren als einzige Version von der Duden-Redaktion vertreten.

Philosophie

In der klassischen Philosophie ist die Definition des Boethius der Ausgangspunkt des Verständnisses vom Menschen als Person: Persona est rationalis naturae individua substantia, d. h. Person ist die unteilbare („individuelle“) Substanz rationaler (vernünftiger) Natur. Dies meint, dass der Erscheinung des Menschen als denkendem Lebewesen ein sinnlich nicht wahrnehmbarer, d. h. metaphysischer Wesenskern zugrunde liegt.

„Person“ in diesem Sinne wurde in der mittelalterlichen Philosophie dann öfter mit dem Begriff „unsterbliche Seele“ identifiziert. In der Philosophie der Neuzeit (Aufklärung) wurde der Begriff Person als einer substanziellen Realität vielfältig kritisiert und seine metaphysische Dimension argumentativ bestritten. Seit dem 20. Jahrhundert ist nicht mehr von einer Substanz die Rede, sondern von Personalität im Sinne eines Existenzials.

Kant unterscheidet deutlich zwischen dem Begriff der Person als Vernunftwesen (Lebewesen, das nach vernünftigen Prinzipien denken kann und von daher seine Würde als Person erhält, die Tieren nicht zukommt, weil sie ein solches Vermögen nicht besitzen) und der „unsterblichen Seele“ als reiner Vernunftbegriff (in der Vernunft vorkommende Idee, auf die man zwingend stößt, wenn man den Begriff der Vernunft als moralischer Vernunft konsequent durchdenkt; →Seele).

In modernen philosophischen Strömungen sind Personen die Subjekte der Ethik. Manche Ethiker, so Peter Singer, unterscheiden zwischen Mensch und Person. Diskursethisch lasse sich dies so begründen, dass nur der Mensch als Person gelten kann, der in der Lage ist, sich im Diskurs zu äußern. Kritiker wie Robert Spaemann stellen Singers Unterscheidung zwischen Mensch und Person in Frage, besonders wegen der Graduierungsunmöglichkeit zwischen ‚etwas‘ und ‚jemandem‘; ihnen gilt die biologische Zugehörigkeit zur Gattung Mensch als alleiniges Kriterium für Personalität. Auch Vertreter des Naturrechts argumentieren, dass dem Menschen – durch seinen Geist – von Anfang an und in allen Situationen (also etwa auch im Koma) das Personsein und damit seine besondere Würde zukomme.

In besonderem Maße hat die Philosophie des Personalismus den Begriff Person definiert, nämlich nicht als Bewusstsein des Individuums von sich selbst, sondern als „aktive Subjektivität“ des Einzelnen, durch die er sich selbst hervorbringt. Dieser Status wird prinzipiell jedem Menschen zugesprochen; da es ein ethisch-moralisches Prinzip ist, kann es nicht veräußert werden: Der Mensch ist an sich immer Person und soll es zugleich werden, indem er immer mehr von seiner Freiheit Gebrauch macht und sich selbst bestimmt. Die Unterscheidung zwischen Person als Wesensbegriff und Persönlichkeit als Individuation ist unbedingt zu beachten; die Person des Menschen steht in der Hierarchie der Werte über allen anderen Werten, sei es die Persönlichkeit, die soziale Rolle, die Gemeinschaft oder das biologische Individuum.

Die Christliche Soziallehre sieht in der Personalität neben der Solidarität, Subsidiarität sowie dem Gemeinwohl und der Gerechtigkeit eines der Prinzipien für ein gelingendes menschliches Zusammenleben in Gesellschaft und Staat.

Der Person-Status des Menschen ist die Grundlage der Erklärung der Menschenrechte.

Psychologie

In der Psychologie wird Person synonym zu dem Begriff Individuum verwendet und ist somit Gegenstand jeglicher psychologischer Forschung (Differentielle Psychologie, Persönlichkeit).

Rechtswissenschaft

In der Rechtswissenschaft ist Person jeder, der fähig ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein (Rechtssubjekt). Dies ist in erster Linie ein lebender Mensch, der als natürliche Person (manchmal auch Privatperson) bezeichnet wird. Seine Rechtsfähigkeit beginnt nach deutschem Recht mit der Vollendung der Geburt, § 1 BGB. Daneben existiert aber auch der in Anlehnung an die natürliche Person entstandene Begriff der juristischen Person, die Kraft gesetzlicher Anerkennung Rechtsfähigkeit erlangt. Hierzu werden z. B. Körperschaften oder Vereinigungen wie der eingetragene Verein, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder die Aktiengesellschaft gezählt.

Soziologie

In der klassischen Studie Ferdinand Tönnies' von 1887 „Gemeinschaft und Gesellschaft“ (3. Buch, §§ 2+7) ist „Person“ der Träger sozialer Rollen, insofern dieser die „Gesellschaft“ mit anderen zu eigenem Vorteil willentlich sucht; der Begriff nähert sich damit Marx'Charaktermaske“ an. Tönnies (ebda., Darmstadt 2005, S. 151): Zum Begriff der Person kann von keinen anderen empirischen Subjekten abgezogen werden, außer von den einzelnen Menschen, welche begriffen werden, insofern als jeder ein [...] in Gedanken wollender ist, folglich gibt es insoweit wirkliche und natürliche Personen, als Menschen vorhanden sind, welche sich als solche vorstellen, diese „Rolle“ übernehmen und spielen, oder den „Charakter“ einer Person wie eine Maske vor ihr Antlitz halten.

Der Begriff „Person“ steht bei Tönnies dem Begriff „Selbst“ gegenüber: Letzteres benennt das Selbstbild des Einzelnen, insofern er die „Gemeinschaft“ mit anderen sucht, um sich ihr willentlich einzuordnen.

Weitere Bedeutungen

Familienname

Literatur

  • Martin Brasser: Person. Philosophische Texte von der Antike bis zur Gegenwart. Reclam, Ditzingen 1999, ISBN 3-15-018024-4.
  • Clemens Breuer: Person von Anfang an? Der Mensch aus der Retorte und die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens. 2. Auflage, Schöningh, Paderborn/Wien/München/Zürich 2003, ISBN 3-506-70236-X.
  • Klaus Robra: Und weil der Mensch Person ist … Person-Begriff und Personalismus im Zeitalter der (Welt-)Krisen. Die Blaue Eule, Essen 2003, ISBN 3-89924-069-3.
  • Dieter Sturma (Hg.): Person. Philosophiegeschichte – Theoretische Philosophie – Praktische Philosophie. Mentis, Paderborn 2001, ISBN 3-89785-301-9.
  • Roland Kipke: Mensch und Person. Der Begriff der Person in der Bioethik und die Frage nach dem Lebensrecht aller Menschen. Logos, Berlin 2001.

Weblinks

  • theologie-systematisch.de Aktuelle Literatur zum Person-Verständnis des Menschen
  • Person im Wörterbuch der philosophischen Grundbegriffe von Friedrich Kirchner (1907)
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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