- Personalien
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Personalien oder Personendaten sind die registrierten Angaben zu einer Person. Dies können die amtlich registrierten Angaben sein, aber auch die Angaben in jeder anderen Art von Personenverzeichnissen wie beispielsweise bei Arbeitgebern (Personaldaten), Vereinen oder auch in Patientenverzeichnissen oder Kundenverzeichnissen und bei Meinungsumfragen.
Inhaltsverzeichnis
Angaben
In Deutschland gehören zu den amtlichen Personalien gemäß § 111 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) folgende Daten:
- Vor-, Familien- und Geburtsname
- Ort und Tag der Geburt
- Familienstand
- Berufsbezeichnung
- Wohnanschrift (Wohnort und Straße mit Hausnummer)
- Staatsangehörigkeit
Feststellung der Personalien
In Deutschland haben einzelne Behörden, ein Amtsträger oder ein zuständiger Soldat der Bundeswehr in bestimmten Fällen das Recht, die Personalien zu verlangen. Das Recht leitet sich aus ihrer jeweiligen sachlichen und örtlichen Zuständigkeit ab. In Gerichtsverfahren werden beispielsweise routinemäßig die Personalien von Prozessbeteiligten festgestellt.
Der Vorgang wird Identitätsfeststellung genannt. Die Personalien werden beispielsweise mit einem Personaldokument belegt. Kommt der oder die Betreffende dieser Aufforderung nicht, unvollständig oder mit falschen Angaben nach, kann dieser Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld oder einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Datenschutz
Personalien, Personendaten und personenbezogene Daten sind auch Gegenstand des Datenschutzes.
Rechtsprechung
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Ordnungswidrigkeitenrecht (Deutschland)
- Personenstandsrecht (Deutschland)
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