Paul Kirchhof

Paul Kirchhof
Paul Kirchhof beim Europäischen Forum Alpbach (2008)

Paul Kirchhof (* 21. Februar 1943 in Osnabrück) ist ein deutscher Verfassungs- und Steuerrechtler. Kirchhof hat an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne, ist Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Von 1987 bis 1999 war er Bundesverfassungsrichter.

Inhaltsverzeichnis

Zur Person

Paul Kirchhof ist ein Jurist auf den Gebieten des Staatsrechts, der Finanzverfassung und des Steuerrechts sowie des Europarechts. Seine Forschungen und Arbeiten haben über Jahrzehnte die Entwicklung der Ertragssteuern, des Verfassungsrechts und der europäischen Integration Deutschlands geprägt. Er ist Mitherausgeber des zehnbändigen Handbuchs des deutschen Staatsrechts und eines Kommentars zum Einkommensteuerrecht.

Als Parteiloser gehörte er zum Kompetenzteam der CDU/CSU um Kanzlerkandidatin Angela Merkel für die Bundestagswahl 2005 und sollte als Finanzminister ihrem ersten möglichen Kabinett angehören. Für den Fall einer Großen Koalition erklärte Kirchhof jedoch, nicht für das Amt zur Verfügung zu stehen. Analysen von Meinungsforschungsinstituten zufolge war die Diskussion um Kirchhof ein Grund für das unerwartet schlechte Abschneiden der CDU/CSU bei der Bundestagswahl.

Kirchhof ist seit Studientagen Mitglied der katholischen Studentenverbindungen K.St.V. Rheno-Palatia Freiburg, K.St.V. Saxonia München sowie Ehrenphilister des K.St.V. Arminia Bonn im KV. Er ist zudem Vorsitzender des Kuratoriums der Eugen-Biser-Stiftung und Vertrauensdozent des Cusanuswerks in Heidelberg.

Ausbildung

Kirchhof ging in Osnabrück und ab 1953 in Karlsruhe zur Schule, wo sein Vater Richter am Bundesgerichtshof war. Paul Kirchhof war Stipendiat der Bischöflichen Studienförderung Cusanuswerk. Nach dem juristischen Studium wurde er in München mit dem Dissertationsthema Der Begriff der hoheitsrechtlichen Befugnisse in Artikel 33 Absatz IV des Grundgesetzes promoviert und habilitierte sich 1974 an der Universität Heidelberg mit der Arbeit „Verwalten durch mittelbares Einwirken“. Danach war Kirchhof von 1975 bis 1981 Professor und als Nachfolger Friedrich Kleins Direktor des Instituts für Steuerrecht an der Universität Münster. Auf Kirchhof folgte Dieter Birk. Seit 1981 ist Kirchhof Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Heidelberg.

Familie

Paul Kirchhof ist der Sohn des ehemaligen Richters am Bundesgerichtshof Ferdinand Kirchhof[1] und der Bruder des Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Ferdinand Kirchhof. Sein Großvater war „Tischlermeister und Holzschnitzer“[2]. Paul Kirchhof ist katholisch, verheiratet und hat zwei Söhne und zwei Töchter.

Lebensabschnitte

1974 bis 1999

Von 1987 bis 1999 gehörte Kirchhof dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Unter seinem Einfluss entstand der viel beachtete Auftrag an den Gesetzgeber, Betreuungs- und Erziehungskosten von Kindern beim Existenzminimum steuerlich zu berücksichtigen. Ebenso argumentiert er, dass die Grundrechte und weitere Wertungen des Grundgesetzes einen besonderen Schutz von Ehe und Familie enthielten, der sich auch auf die Steuerpolitik erstrecke. Der Steuergesetzgebung sei vorgegeben, Ehen und Familien mit unternehmerischen Erwerbsgemeinschaften mindestens gleich zu behandeln oder besserzustellen. Es dürfe nicht nur Unternehmern erlaubt sein, Einnahmen und Ausgaben zu verrechnen. Diese Möglichkeit müsse Gemeinschaften wie Ehen und Familien ebenso offen stehen.

II. Senat 1989 mit Paul Kirchhof ganz rechts

Neben der Steuerpolitik war Kirchhof einer der europaskeptischen Richter im zweiten Senat, was sich besonders im Maastricht-Urteil (E 89, 155) niederschlug, an dem er als Berichterstatter maßgeblich beteiligt war. Die dort vertretene Ansicht, dass das Bundesverfassungsgericht eine Prüfungskompetenz bezüglich "ausbrechender Rechtsakte der Gemeinschaft" innehabe, hat zu erheblichen Diskussionen in der Wissenschaft geführt. Diese Linie ist nach seinem Ausscheiden aus dem Senat vom BVerfG zwar deutlich relativiert (Bananenmarktordnungs-Beschluss, E 102, 147), aber nicht ausdrücklich verworfen worden.

Weitere wichtige Entscheidungen an denen Kirchhof beteiligt war, waren die Euroentscheidung sowie die Entscheidung zu Somalia und dem AWACS Einsatz.

2000 bis heute

Seit 2000 leitet Kirchhof neben dem Lehrstuhl an der Juristischen Fakultät zusätzlich die Forschungsgruppe Bundessteuergesetzbuch an der Universität Heidelberg und erarbeitete dort ein eigenes Steuermodell, das auf den Grundsätzen eines sich aus dem Wirtschaftsleben heraushaltenden Staates basiert und das das Steuerrecht erheblich vereinfachen soll (Einkommensteuergesetzbuch).

Ab 2003 war Kirchhof Mitherausgeber der christlichen Wochenzeitung Rheinischer Merkur. Er war Ende 2004 bis zum 15. Juli 2006 Mitglied des Aufsichtsrats der Deutschen Bank AG sowie Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz Leben. Außerdem war er Beisitzer im Vorstand der Görres-Gesellschaft.

Kirchhof wurde die Ehrendoktorwürde 2006 durch die Universität Osnabrück sowie 2008 von der Ukrainischen Freien Universität München verliehen.

Er war Präsident des 65. und 66. Deutschen Juristentages. Von 2001 bis 2007 war Kirchhof Vorsitzender der deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft.

Rechtsprechung

Aus der Rechtsprechung sind folgende Entscheidungen hervorzuheben, an denen Kirchhof mitwirkte (Fundstellen sind im BVerfGE-Format angegeben):

  • Kinderexistenzminimum I (E 99, 246), Kinderexistenzminimum II (E 99, 268), Kinderexistenzminimum III (E 99, 273) – Eltern können, wenn sie einen Teil ihres Einkommens zur Erfüllung ihrer Unterhaltspflicht an ihre Kinder weitergeben, auch nicht in der Weise verfügen, dass sie daraus Steuern zahlen. Dieser Teil ihres Einkommens gehört den Kindern. Der Teil kann nach der Rechtsordnung nicht den Eltern, sondern muss den Kindern zugerechnet werden.
  • Familienlastenausgleich II (E 99, 216) – Gleichstellung von Familien und nichtehelichen Lebensgemeinschaften hinsichtlich Kinderbetreuungskosten
  • Verfassungswidrigkeit von konfiskatorischen Abgaben, insbesondere Vermögensteuer (E 93, 121). In diesem Urteil etablierte das Bundesverfassungsgericht unter Federführung von Kirchhof den später wieder aufgegebenen so genannten Halbteilungsgrundsatz.
  • Zinsbesteuerung (E 84, 239) – Eine Besteuerung der Kapitalerträge, die ausschließlich auf der Steuererklärung (Deklaration) beruht, ohne kontrolliert werden zu können (Verifikation), leidet an einem strukturellen Vollzugsdefizit und verstößt deshalb gegen den Gleichheitssatz.
  • Maastricht-Urteil (E 89, 155)
  • Euro-Entscheidung (E 97, 350)
  • Finanzverfassung: Entscheidungen zum Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern: Finanzausgleich II (E 86, 118) und Finanzausgleich III (E 101, 158); Verfassungswidrigkeit des „Kohlepfennigs“ (E 91, 186)
  • Überhangmandate II (E 95, 335): Das Gericht wies durch Patt eine Normenkontrolle zurück, die Überhangmandate bei Bundestagswahlen und dadurch erhebliche Ungleichheiten beim Gewicht von Wählerstimmen rügte. Kirchhof gehörte der Fraktion im Gericht an, die die Überhangmandate und das bestehende Wahlsystem bestätigte.

Auch nach seinem Ausscheiden aus dem Amt ist der Einfluss seines Wirkens erkennbar:

Politische Standpunkte

Familienpolitik

Der Schutz sowie die Förderung der Familie bilden einen zentralen Punkt in der politischen Überzeugung Kirchhofs. Als Verfassungsrichter setzte er sich für eine Besserstellung von Familien und Kindern ein. Er argumentiert, dass es jedem freistehe, ob er heiratet und Kinder hat – sollten jedoch alle oder bereits mehrheitlich die Menschen sich dagegen entscheiden, würden – logisch zu Ende gedacht – Gesellschaft und Staat wirtschaftlich kollabieren (Diogenes-Paradoxon, Böckenförde-Dilemma). Daher sei es Staatsaufgabe, eine aktiv fördernde Position zu beziehen.

Kirchhof spricht sich in der Familienpolitik für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf aus. Er fordert eine bessere Betreuung durch mehr Krippen- und Kindergartenplätze sowie bessere Rückkehrgarantien zum Arbeitsplatz, aber dezidiert auch eine Stärkung der Rechte (z. B. bei der Rente) von erziehenden, nicht arbeitenden Müttern. Kirchhof war Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft.

Im Jahre 2002 hat Kirchhof in einem Vorwort zu einem Buch (Abenteuer Familie) von Jürgen und Martine Liminski über deren Familie mit zehn Kindern geschrieben, „die Mutter“ mache „in der Familie“ […] „Karriere“, als „Familienmanagerin“ gebe sie ihren Kindern „vor allem Zeit. [Sie] gibt ihnen auf dieser Grundlage Zärtlichkeit, Zuwendung und ein Zuhause […]. Auch der Vater sieht seine erste Verantwortung in seinem Familienberuf und erst dann in seinem Erwerbsberuf“. Der Vater erziehe „die Kinder in ihrer Zugehörigkeit zu Familie, Staat, marktwirtschaftlicher Ordnung, Kulturgemeinschaft und Kirche“.

In der Folge wurde dieses Plädoyer als grundsätzliche weltanschauliche Stellungnahme wahrgenommen, und zum Teil - beispielsweise von Bundeskanzler Gerhard Schröder im TV-Duell mit Angela Merkel - als "reaktionär" und "anti-emanzipatorisch" kritisiert. In späteren Interviews verwahrte sich Kirchhof gegen diesen Vorwurf und verwies darauf, dass sich das Vorwort ausdrücklich auf die 12-köpfige Familie Liminski in dem Buch beziehe, die zwar in ihrer Kindererziehung ein "Ideal" darstelle, das aber nicht als Maßstab für jedermann verallgemeinert werden dürfe - was aber im Wahlkampf 2005 "böswillig" geschehen sei. Die heutige Lebenssituation junger Frauen entspreche der seiner beiden Töchter und seiner beiden Schwiegertöchter, sie verbänden Familie und Beruf.

In der Kontroverse um das Lebenspartnerschaftsgesetz im Jahr 2001 leitete Kirchhof aus Artikel 6 des Grundgesetzes, der Ehe und Familie unter den "besonderen Schutze der staatlichen Ordnung" stellte, ein Abstandsgebots ab, welches eine rechtliche Gleichstellung von homosexuellen Partnerschaften mit der Ehe verbiete. Das Bundesverfassungsgericht folgte dieser Auffassung seines früheren Mitglieds nicht und entschied, dass das Grundgesetz eine besonders aktive Förderung von Ehe und Familie verlange, aber kein Abstandsgebot kenne (BVerfGE 105, 313 Rz. 98 ff, sowie Leitsatz 3).

Rentenpolitik

Im deutschen Rentensystem befürwortet er eine stärkere zweite Säule nach dem Kapitaldeckungsprinzip neben dem derzeitigen Kapitalumlageprinzip, langfristig sogar den kompletten Umstieg auf das Kapitaldeckungsprinzip, dies allerdings mit staatlicher Unterstützung. Paul Kirchhof geht davon aus, dass in mittelfristiger Sicht die Beitragszahler nicht mehr für die Menschen in der Rente aufkommen könnten, da dann je nach Modell ein Rentner auf zwei Beitragszahler komme. Ökonomen argumentieren allerdings oft, dass auch kapitalgedeckte Systeme von der Alterung nicht unbetroffen bleiben, vgl. Kapitaldeckungsverfahren.

Steuerpolitik

Kirchhof wollte im Falle einer möglichen Koalition zwischen CDU/CSU und FDP in der 16. Legislaturperiode als Bundesfinanzminister die Steuerpolitik der Regierung umsetzen. Langfristig strebt er anstelle des in Deutschland üblichen progressiven Verlaufs der Einkommensteuer einen Grenzstufentarif von 15, 20 und 25% für alle Einkommensgruppen an. Freibeträge und Sozialausgleich sorgen aber auch im Steuermodell von Kirchhof für eine indirekte Progression des Durchschnittssteuersatzes.

Kirchhof hat sich lange gegen eine Mehrwertsteuererhöhung ausgesprochen, wollte sie dann aber im Zusammenhang mit einer Senkung der Lohnnebenkosten und einer Ausnahme für den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 % mittragen. Inzwischen bezeichnet Kirchhof die vom Bundestag Ende Mai 2006 beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer unumwunden als "verfassungswidrig".[3] Er ermuntert sogar jeden, Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.

Die kontrovers diskutierten Vorschläge von Paul Kirchhof werden im Artikel Kirchhof-Modell beschrieben.

Rundfunkgebührenrecht

Im Mai 2010 unterstützt Kirchhof mit einem Gutachten ein Rundfunkgebührenmodell, das alle Haushalte unabhängig von ihrer Teilnahme am Rundfunkempfang abgabenpflichtig macht.

Ehrungen, Preise und Anerkennungen

Folgende Ehrungen wurden Paul Kirchhof zuteil:

Kirchhof hat folgende Preise verliehen bekommen:

Werke (Auswahl)

  • Bundessteuergesetzbuch, Ein Reformentwurf zur Erneuerung des Steuerrechts, 2011 ISBN 978-3-8114-5429-3
  • Das Maß der Gerechtigkeit: Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!, Droemer/Knaur, München 2009, ISBN 978-3-426-55406-7
  • Das Gesetz der Hydra. Gebt den Bürgern ihren Staat zurück. Droemer Vg., München 2006, ISBN 3-426-27407-8, (Rezensionen: [1] und [2])
  • Die Erneuerung des Staates - Eine lösbare Aufgabe, Herder, Freiburg 2006, ISBN 345129074X
  • Freiheitlicher Wettbewerb und staatliche Autonomie - Solidarität, in: ORDO - Jahrbuch für die Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft, Bd. 56, 2005, S. 55-60.
  • Perspektiven eines modernen Steuerrechts: Festschrift für Hermann Otto Solms, Berlin 2005, ISBN 978-3-503-09081-5
  • Der Weg zu einem neuen Steuerrecht - Klar, verständlich, gerecht, 2005, dtv-Taschenbücher Bd. 34216, ISBN 3423342161
  • mit Josef Isensee (Hg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 10 Bände, C. F. Müller Verlag, Heidelberg
  • Einkommensteuergesetz – Kompaktkommentar. C. F. Müller Verlag, 10. Auflage, Heidelberg 2011, ISBN 978-3-8114-2104-2
  • Einkommensteuergesetz, Großkommentar. mit Hartmut Söhn und Rudolf Mellinghoff, 18 Bände, 1987-2011
  • Einkommensteuer-Gesetzbuch. C. F. Müller Verlag, Heidelberg,, 2005, ISBN 3-8114-5136-7
  • Der Staat – eine Erneuerungsaufgabe. Herder 2005, ISBN 3-451-05555-4
  • Der Staat als Garant und Gegner der Freiheit. Schönigh 2004, ISBN 3-506-71772-3.
  • Der sanfte Verlust der Freiheit. Carl Hanser Verlag, München 2004, ISBN 3-446-22689-3
  • Besteuerung im Verfassungsstaat, Beiträge zur Ordnungstheorie und Ordnungspolitik. 2000. ISBN 3-16-147456-2.
  • Maßstäbe und Verfahren zur Verteilung der Umsatzsteuer nach Art.106 Abs.3 und Abs.4 S.1 GG., gemeinsam mit Wilhelm Geiger, Karl-Heinrich Hansmeyer, Karl Maria Hettlage, Gunter Kisker, Fritz Ossenbühl, Dieter Pohmer, Klaus Vogel, in: Heft 30 der Schriftenreihe des Bundesministeriums der Finanzen, 1981
  • Verwalten durch mittelbares Einwirken, Heymann, Köln [u.a.] 1977, ISBN 3-452-18260-6. (Habilitationsschrift)
  • Der Begriff der hoheitsrechtlichen Befugnisse in Artikel 33 Absatz IV des Grundgesetzes, München 1968. (Dissertation)

Einzelnachweise

  1. Ausführlicher Lebenslauf von Paul Kirchhof (PDF-Datei; 13 kB)
  2. Paul Kirchhof, Das Maß der Gerechtigkeit. Bringt unser Land wieder ins Gleichgewicht!, München 2009, S. 202.
  3. Spiegel Online, 2. Juni 2006
  4. Deutscher Mittelstandspreis 2005

Weblinks


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