Patientenrechte

Patientenrechte

Unter Patientenrechten versteht man die Rechte von Patienten gegenüber Ärzten und anderen Angehörigen des Gesundheitswesens im Rahmen einer Heilbehandlung.

Inhaltsverzeichnis

Rechte

Zu den wichtigsten Rechten gehören

  • das Selbstbestimmungsrecht
  • das Prinzip der Einwilligung, also das Verbot von Behandlungen ohne Zustimmung des Patienten, siehe informierte Einwilligung und Einwilligungsfähigkeit
  • das Recht auf sorgfältige Heilbehandlung gemäß dem aktuellen Stand der Wissenschaft (nicht aber eine "Erfolgsgarantie")
  • das Recht auf freie Arztwahl
  • das Recht auf Aufklärung, das ist eine für den Laien verständliche Erklärung, siehe ärztliche Aufklärung
    • der Diagnose, also die wahrheitsgemäße Beschreibung der Krankheit und ihrer wahrscheinlichen Folgen
    • der Therapie,
    • die Beschreibung der Behandlungsalternativen,
    • der Risiken, insbesondere der Nebenwirkungen und der Erfolgsaussichten
    • der Kosten
  • das Recht zur Einsicht in die Patientenakte
  • das Recht, dass die behandelnden und pflegenden Personen die bei Behandlung und Pflege bekanntgewordenen Informationen und Daten vertraulich behandeln und nicht unbefugt Dritten gegenüber offenbaren (ärztliche Schweigepflicht, § 203 StGB)

Dazu kommen noch etwa das Recht auf würdevolle Behandlung, Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse, ausreichende Besuchsmöglichkeiten, etc.

In Deutschland haftet der Arzt seinem Patienten für Folgen einer fehlerhaften Behandlung unter dem Gesichtspunkt der Arzthaftung.

Das Ausmaß der erforderlichen Aufklärung richtet sich unter anderem nach der Dringlichkeit der Behandlung, dem damit verbundenen Risiko und der Schwere der Erkrankung.

In Österreich gibt es in jedem Bundesland eine sogenannte Patientenanwaltschaft, die als Serviceeinrichtung für Fragen und Beschwerden zur Verfügung steht und bei Verdacht auf Behandlungsfehler (Kunstfehler) rechtliche Unterstützung bietet.

In England regelt das Gesetz "Mental Capacity Act 2005" seit April 2007 diese Fragen.

Zustimmung

Ist der Patient nicht in der Lage, über seine Behandlung zu entscheiden, gilt sein "mutmaßlicher Wille". In Notsituationen (z. B. nach einem Unfall) wird in aller Regel der Wunsch nach umfassender medizinischer Versorgung angenommen, ansonsten versucht man, die weitere Behandlung mit den Angehörigen abzustimmen, um den mutmaßlichen Willen in Erfahrung zu bringen. Der Patient kann auch in einer schriftlichen Patientenverfügung Richtlinien für seine weitere Behandlung vorgeben.

Mit der Problematik der medizinischen Behandlung von betreuten Personen (im Sinne des Betreuungsgesetzes) beschäftigt sich der Artikel Betreuung (deutschlandspezifisch).

In Ausnahmefällen kann die Behandlung auch gegen den Willen des Patienten erfolgen, wenn psychisch Kranke eine Gefahr für sich oder andere darstellen und eine Behandlung außerhalb eines Krankenhauses nicht möglich ist. Diese Zwangsbehandlung ist in Deutschland in Ländergesetzen (PsychKG), in Österreich in einem Bundesgesetz (Unterbringungsgesetz) besonders geregelt.

Siehe auch

Heilbehandlung, Therapie, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Pflegeskandale, Patient-Arzt-Beziehung, Freiheitsentziehung

Literatur

  • Arnd T. May: Autonomie und Fremdbestimmung bei medizinischen Entscheidungen für Nichteinwilligungsfähige; Münster, 2000, ISBN 3-8258-4915-5
  • Kurt Pfändler: Die Rechte der Patienten, 3. Aufl., Zürich 2007, ISBN 978-3-907955-27-7
  • Anne Röthel/Benjamin Heßeler: Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im englischen Erwachsenenschutzrecht: Mental Capacity Act 2005; FamRZ 2006, 529
  • Achim Seifert: Zur Stärkung der Patientenautonomie in Frankreich; FamRZ 2006, 11
  • Christian Zehenter: Patientenratgeber, 2. Aufl., München 2002, ISBN 3-423-05662-2

Weblinks

Deutschland


Österreich
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!

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