Partnerschaftsgesetz

Partnerschaftsgesetz
Basisdaten
Titel: Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
Kurztitel: Partnerschaftsgesetz
Abkürzung: PartG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Schweiz
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Systematische
Rechtssammlung (SR)
:
211.231
Datum des Gesetzes: 18. Juni 2004
Inkrafttreten am: 1. Januar 2007
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Schweizer Bevölkerung stimmte am 5. Juni 2005 in einer Volksabstimmung mit 58 Prozent der Stimmen dem Partnerschaftsgesetz (PartG) zu, nachdem bereits im Kanton Zürich ein kantonales Gesetz durch eine Volksabstimmung abgesegnet worden war. Das Gesetz ermöglicht homosexuellen Paaren die Eintragung ihrer Beziehung unter dem Personenstand «in eingetragener Partnerschaft». Am 1. Januar 2007 ist das Partnerschaftsgesetz in der Schweiz in Kraft getreten.[1]

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Die Eintragung stellt die homosexuellen Paare weitestgehend den Ehepaaren gleich, etwa in der Unterstützungspflicht, im Steuerrecht und im Umgang mit Versicherungen wie der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV). Die Adoption ist kein Bestandteil des PartG, sie ist gemäss dem Gesetzestext sogar ausdrücklich verboten. Ebenfalls untersagt ist Personen in eingetragener Partnerschaft der Zugang zur Fortpflanzungsmedizin.

Das Gesetz sieht keinen gemeinsamen Familiennamen vor; in der Botschaft des Bundesrates wird aber darauf verwiesen, dass «nichts ein Paar hindert, im Alltag einen Allianznamen zu bilden,» indem jeder «dem eigenen Namen denjenigen des andern anfügt». Solange eine Person identifizierbar bleibe, könne sie sogar den Namen des Partners im Sinne eines «Künstlernamens» verwenden. «Auch Rechtsschriften können unter dieser Voraussetzung ohne weiteres mit dem Allianznamen oder dem 'Künstlernamen' unterschrieben werden», der auch «im Pass aufgeführt werden» könne, obwohl er kein «amtlicher» Name sei.[2]

Die eingetragene Partnerschaft hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf das Bürgerrecht, lediglich die Wohnsitzerfordernis für Einbürgerung ausländischer eingetragener Partner von Schweizern ist reduziert (fünf Jahre Wohnsitz in der Schweiz, drei Jahre Partnerschaft).

Ausländische eingetragene Partnerschaften werden grundsätzlich unter denselben Massgaben anerkannt wie ausländische Ehen (Art. 65a IPRG); ausländische gleichgeschlechtliche Ehen gelten dabei auch als eingetragene Partnerschaft (Art. 45 Abs. 3 IPRG).

Entstehung

Abstimmungsverhalten der Kantone zum Partnerschaftsgesetz

Das Gesetz wurde vom National- und Ständerat verabschiedet und kam wegen des Zustandekommens des fakultativen Referendums an die Urne.[3] Die Gegner des Gesetzes monierten, es schwäche die Stellung der Familie, beschleunige die Einführung der Adoptionsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare und verursache für einen sehr kleinen Teil der Bevölkerung einen unverhältnismässig grossen Aufwand.

Die grösseren Parteien standen dem Partnerschaftsgesetz mehrheitlich positiv gegenüber. Die Grünen, die SP, die CVP und die FDP hatten die Ja-Parole herausgegeben. Die SVP, die EVP und die EDU lehnten das Gesetz ab.

Der Rat des Schweizerischen Evangelischen Kirchenbundes (SEK) befürwortete das Partnerschaftsgesetz, betonte dabei aber, dass es sich um keine Ehe handele.[4]

Die Schweiz ist das erste Land, das die Registrierung von homosexuellen Paaren durch eine Volksabstimmung genehmigt hat.[5]

Die Vorlage wurde in 6 1/2 von 23 Kantonen (bzw. 7 von 26 Kantonen und Halbkantonen) verworfen. Diese sind die eher ländlich und katholisch geprägten Kantone Jura, Wallis, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Uri, Schwyz und Thurgau.

Wirkung

In den ersten fünf Monaten nach Inkrafttreten des Partnerschaftsgesetzes haben laut den Zahlen des Bundesamtes für Statistik 1127 gleichgeschlechtliche Paare ihre Partnerschaft am Zivilstandsamt ihrer Wohngemeinde eintragen lassen, bei 813 Paaren waren die Partner männlich, bei 314 Paaren weiblich. Nach einem Ansturm Anfang Jahr sind die Zahlen im Lauf der Monate etwas zurückgegangen. Es gibt auch deutliche regionale Unterschiede. Viele eingetragene Partnerschaften gibt es vor allem in den Städten, während die Zahlen in ländlichen Gebieten kleiner sind. Vertreter von Zivilstandsämtern äussern sich positiv zu den bisherigen Erfahrungen.[6]

In allen Kantonen lagen aufgrund des neuen Rechtsinstituts der eingetragenen Partnerschaft Anpassungen kantonaler Gesetze nahe, was nicht auf nennenswerten Widerstand stiess. Ein Beispiel ist der Kanton Genf, in dem bei einem Referendum zur Anpassung der kantonalen Erbschaftssteuer im Mai 2007 rund 83 Prozent der Wähler die Befreiung von der Erbschaftssteuer für gleichgeschlechtliche Paare, die ihre Partnerschaft eingetragen haben, befürworteten.[7]

Siehe auch

Übersichtsartikel

Formen gesetzlich anerkannter Partnerschaften

Gesetze in anderen Ländern

Literatur

  • Yvonne Hebeisen, Sergio Salis: Das Partnerschaftsgesetz. Auswirkungen auf die Sozial- und Privatversicherungen der Schweiz, Blick ins Ausland. Verlag Schweizerische Gesellschaft für Gesundheitspolitik SGGP, Zürich 2006. ISBN 3-85707-89-7 (formal falsche ISBN)
  • Marc Schüffner: Eheschutz und Lebenspartnerschaft, Duncker & Humblot, Berlin 2007, ISBN 3-428-12438-3.
  • Stephan Wolf (Hg.): Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare. Überblick – Vermögensrecht und weitere für das Notariat relevante Aspekte – Öffentlich-rechtliche Aspekte. Stämpfli, Bern 2006. (Institut für Notariatsrecht und Notarielle Praxis an der Universität Bern, 3).
  • Andreas R. Ziegler, Martin Bertschi, Alexandre Curchod, Nadja Herz, Michel Montini (Hgg.): Rechte der Lesben und Schwulen in der Schweiz. Eingetragene Partnerschaft, faktische Lebensgemeinschaft, Rechtsfragen zur Homosexualität. Stämpfli, Bern 2007.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare
  2. Botschaft zum Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare vom 29. November 2002 (BBl 2002 1288, S. 1315).
  3. nzz.ch: (sda): Referendum gegen Partnerschaftsgesetz steht, 2. November 2004
  4. Befürwortung seitens des SEK
  5. gruene-bundestag.de: Pressemitteilung NR. 478 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Nach Referendum in der Schweiz: Union muss Blockade im Bundesrat gegen Gleichstellung der Lebenspartnerschaft im Steuerrecht aufgeben!, 6. Juni 2005
  6. 20 Minuten: «Schon 1'000 Homo-Ehen in der Schweiz»
  7. queer: Genf stimmt für Homo-Gesetz

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