Paraphierung

Paraphierung

Paraphierung bezeichnet die Zustimmung zu einem Vertragstext durch Anbringen der Initialen (= Paraphen). Damit legen die Verhandlungsführer bei völkerrechtlichen Verträgen den ausgehandelten Vertragstext vorläufig fest. Dieser paraphierte Text ist in der Regel vorerst vertraulich.

Bei völkerrechtlichen Verträgen legen die Verhandlungsführer (z. B. Außenminister zweier Staaten, die gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung treffen) den Vertragstext durch Paraphieren vorläufig fest. Wichtig ist, dass eine völkerrechtliche Vereinbarung erst gültig ist, wenn sie ratifiziert wurde. Das Paraphieren ist somit nur der erste Schritt zu einem gültigen völkerrechtlichen Vertrag.

In der Privatwirtschaft werden mehrseitige Dokumente und Verträge durch die Paraphierung jeder einzelnen Seite (meist rechts unten) durch alle Vertragspartner gegen Veränderung oder Austausch der Blätter geschützt. Die Paraphierung hat zudem insbesondere bei umfangreichen Vertragswerken, von denen sich zur Begleitung des Vollzugs in der Regel eine größere Anzahl von Kopien im Umlauf befindet, den praktischen Vorteil, dass sich der definitive Text einfach von den oft zahlreichen, sich ebenfalls noch im Umlauf befindlichen Entwurfsversionen unterscheiden lässt.

Beispiel: Ablauf einer Paraphierung in der Schweiz

Die Abkommen werden in der Schweiz erst nach der Unterzeichnung veröffentlicht. Die Ermächtigung zur Unterzeichnung erteilt der Bundesrat. Anschließend sind die Völkerrechtlichen Verträge durch den National- und den Ständerat zu genehmigen. Hat auch der Partnerstaat das Abkommen genehmigt, so kann es ratifiziert werden. Dies ist die Voraussetzung des Inkrafttretens, wobei der Zeitpunkt des Inkrafttretens von der getroffenen Vereinbarung abhängt.[1]

Einzelnachweise

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft (2009): Beispiel: Pressemitteilung zum DBA mit Kasachstan auf efd.admin.ch.

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