Pappenheim (Adelsgeschlecht)

Pappenheim (Adelsgeschlecht)
Stammwappen der von Pappenheim

Pappenheim ist der Name eines alten fränkischschwäbischen Adelsgeschlechts des Hochadels und hat seinen Stammsitz im gleichnamigen Ort Pappenheim bzw. auf der Burg Pappenheim an der Altmühl. Das Geschlecht ist nicht zu verwechseln mit den westfälischen Rabe von Pappenheim.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Ursprung

Als Stammvater gilt der Ministeriale Heinrich Haupt (Henricus Caput), ein Gefolgsmann des Kaisers Heinrich V., der im Jahre 1111 erstmals urkundlich erscheint. Henricus de Pappenheim wird 1138 bis 1147 in Urkunden genannt, 1141 als Marschall. [1] Ein weiterer Heinrich von Pappenheim nennt sich im Jahre 1263 Marschall von Gottes Gnaden des kaiserlichen Hofes und des Herzogtums Schwaben. Das Reichsmarschallamt besaß die Familie vermutlich ab 1100, urkundlich seit 1141. Im Kloster Pappenheim befindet sich eine umfangreiche Grablege der Familie.

Nach dem Aussterben der Hohenstaufen werden die Pappenheim zu Reichsbeamten. Ihre Tätigkeiten traten nur auf den Wahl- und Krönungstagen, sowie den Reichstagen hervor. Unterstützt wurden sie dabei von dem Reichsquartiermeister. Außerdem wurde ihnen das Amt eines Reichsforst- und Jägermeisters im Nordgau übertragen.

Entwicklung der verschiedenen Linien

Die Familie teilt sich 1279 in die Linien Pappenheim und Biberbach, 1444 in die Linien Alesheim, Rothenstein, Gräfenthal und Treuchtlingen.

Aus der Linie der Pappenheimer in Treuchtlingen entstammt der bedeutendste Pappenheimer Gottfried Heinrich zu Pappenheim. Auf ihn geht die bekannte - ursprünglich positiv gemeinte - Redewendung: „Daran erkenn’ ich meine Pappenheimer“ zurück. Er und sein Vetter Philipp erhielten von Kaiser Ferdinand II. am 19. Mai 1628 zu Prag die Reichsgrafenwürde, die von Kaiser Karl VI. im Jahre 1740 und Kaiser Karl VII. 1742 dem Marschall Friedrich Ferdinand von Pappenheim bestätigt wurde.

1524 erfolgte eine Aufnahme in die Tiroler Adelsmatrikel. Im Königreich Bayern wurde durch ein Reskript im Jahre 1825 anerkannt, dass die Grafen von Pappenheim zum hohen Adel gehörten. Das PrädikatErlaucht“ wurde 1831 durch besondere Verleihung in der Primogenitur für Carl Graf und Herr zu Pappenheim, königlich-bayerischer Generalleutnant und Generaladjutant des Königs, eingeräumt. Eine österreichische Anerkennung erfolgte am 22. Februar 1847 zu Wien und eine bayerische Ausdehnung auf alle Mitglieder der Familie am 7. März 1911.

Im Laufe der Zeit starben die meisten Linien der Pappenheimer aus. Die Linie des Gottfried Heinrich zu Pappenheim starb 1647 mit seinem Sohn aus 1. Ehe, Wolf Adam, aus. Heute existiert noch die Alesheimer Linie mit der Gräflich Pappenheim’schen Güterverwaltung.

Burg Pappenheim, der Stammsitz der Familie

Besitzungen

Nach dem Erwerb der reichsunmittelbaren Herrschaft Pappenheim Anfang des 12. Jahrhunderts, erhielten Angehörige der Familie weitere Besitzungen und Güter. So unter anderem Stühlingen und Biberbach bei Augsburg während des 16. Jahrhunderts ebenso Hohenreichen und Wertingen. Wegen des Besitzes bzw. Teilbesitzes dieser Güter waren die Herren von Pappenheim im 17. Jahrhundert Mitglieder der Reichsritterschaft in den Ritterkantonen Altmühl und Steigerwald des Fränkischen Ritterkreises.

1628 erhielten sie die Reichsstandschaft als Reichsgrafen in der schwäbischen Grafenbank. Wegen des Besitzes und Teilbesitzes vom Ramsberg und Wildenstein waren sie auch ab Mitte des 16. Jahrhunderts bis 1805 im Ritterkanton Kocher des Schwäbischen Ritterkreises immatrikuliert.

Die reichsunmittelbare Grafschaft Pappenheim an der Altmühl fiel 1806 an das Königreich Bayern. 1815 erhielt das Geschlecht, als Entschädigung für den Verlust des Reichserbmarschallsamt, Anspruch auf Einräumung eines Herrschaftsbezirks im Saardepartment (an der Nahe), worauf die Familie jedoch kurz darauf gegen eine Geldentschädigung seitens des preußischen Staates verzichtete.

Nachkommen

Albert Speer erwähnte in seinen Memoiren, dass er väterlicherseits ein Nachfahre des Marschalls von Pappenheim, sei es unehelich, war[2].

Wappen

Das Stammwappen zeigt drei Reihen blau-silberner Eisenhüte (Pelzwerk oder Eisenhutfeh). Auf dem Helm ist der Rumpf einer goldbekrönten und goldbekleideten Mohrin mit zwei goldenen Zöpfen. Die Helmdecken sind blau-silbern.

Im Laufe der Zeit gelangten Wappenbesserungen an die Familie. Bei Siebmacher ist das Wappen geviert. 1 und 4 von Schwarz und Silber geteilt, mit gekreuzten roten Schwertern (Wappen des Erbmarschalls). 2 und 3 das Stammwappen. Auf dem rechten Helm mit schwarz-silbernen Helmdecken, zwei wie in Feld 1 und 4 beschriebene gekreuzte Fahnen, links der Stammhelm.

Historische Wappenbilder

Ortswappen mit Pappenheimer Elementen

Der Eisenhutfeh ist noch heute in zahlreichen bayerischen Wappen zu sehen. Die Pappenheimer Mohrin aus dem Stadtwappen von Pappenheim übernahm die Familie als Helmzier.

Persönlichkeiten

Der Pappenheimer-Altar (um 1495) im Dom zu Eichstätt, er ist eine Stiftung des Kanonikers Kaspar Marschalk von Pappenheim

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Haupt Graf zu Pappenheim, Die frühen Pappenheimer Marschälle vom 12. bis z. 16. Jahrhundert, Bd 1
  2. Albert Speer: Erinnerungen. Berlin, Ullstein 1969, ISBN 3-549-07184-1

Literatur

Weblinks


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