Otto Meißner

Otto Meißner

Otto Meissner (* 13. März 1880 in Bischweiler, heute Bischwiller im Elsass; † 27. Mai 1953 in München) war ein deutscher Staatsbeamter. Meissner wurde vor allem bekannt als engster Mitarbeiter der deutschen Reichspräsidenten Friedrich Ebert und Paul von Hindenburg in der Zeit der Weimarer Republik (1919-1933/1934) beziehungsweise als Leiter der „Präsidialkanzlei des Führers“ in den Jahren 1934 bis 1945.

Otto Meißner (1930)

Inhaltsverzeichnis

Leben und Wirken

Meissner mit Friedrich Ebert während einer gemeinsamen Kur in Bad Mergentheim, 1922

Frühe Jahre (1880-1919)

Meissner wurde 1880 als Sohn eines Postbeamten im Elsass geboren, das zu dieser Zeit ein Teil des Deutschen Reiches war. Ein entfernter Verwandter Meissners war der populäre französische General der Napoleonischen Kriege Jean-Baptiste Kléber.[1] Aufgrund seiner elsässischen Herkunft beherrschte Meissner neben dem Deutschen auch das Französische und das sogenannte Elsässerditsch, sprach und schrieb zudem fließend Russisch und Lateinisch.[2] Während seiner Kindheit in Straßburg besuchte er das dortige Lyzeum.

Von 1898 bis 1903 studierte Meissner Rechtswissenschaft in Straßburg. Während seines Studiums, das er mit der Promotion zum Dr. jur. und dem Prädikat summa cum laude abschloss, gehörte Meissner der Straßburger Burschenschaft Germania an. Außerdem lernte er den Juristen Heinrich Doehle kennen, der von 1920 bis 1945 sein engster Mitarbeiter im Büro des Reichspräsidenten wurde. Nach dem Studium gehörte Meissner von 1903/1904 dem deutschen Heer an.

1906 trat Meissner als Gerichtsassessor in den elsass-lothringischen Justizdienst ein. Aus der 1908 geschlossenen Ehe mit Hildegard Roos gingen ein Sohn, Hans-Otto Meissner (1909-1992) und eine Tochter, Hildegard Meissner (*1917) hervor. 1908 wechselte Meissner in den Verwaltungsdienst als Regierungsassessor bei der Kaiserlichen Generaldirektion der Eisenbahnen in Elsass-Lothringen und Luxemburg über.

In den Jahren 1915 bis 1917 nahm Meissner am Ersten Weltkrieg teil, zuletzt als Hauptmann der Reserve. Während dieser Zeit traf er 1915 erstmals auf Paul von Hindenburg der ihn für seine Verdienste beim raschen Bau einer Eisenbahnbrücke mit dem Eisernen Kreuz auszeichnete und positiv in Erinnerung behielt.

Seit 1916 war Meissner als Verkehrsreferent bei den Militäreisenbahndirektionen in Brest-Litowsk tätig, dann in Warschau, seit April 1917 in Bukarest, zuletzt bei der Eisenbahnzentralstelle in Kiew beschäftigt, um dann als Diplomat zu arbeiten. Ab 1918 fungierte er in Kiew deutscher Geschäftsträger bei der ukrainischen Regierung. Im Februar und März 1919 gelang es Meissner, nach dem völligen Zusammenbruch aller Organisationsstrukturen in den deutsch besetzten Gebieten Osteuropas infolge der deutschen Kriegsniederlage Ende 1918, einen Zug mit mehreren hundert in der Ukraine „gestrandeten“ ehemaligen Besatzungssoldaten über eine Strecke von mehreren tausend Kilometer, und durch mehrere Bürgerkriegsgebiete, ins Deutsche Reich zu manövrieren. Überdies konnte er die ihm anvertraute Kasse der deutschen Gesandtschaft in Kiew mit 3,4 Mio Reichsmark retten und der Reichsregierung in Berlin übergeben. In Anerkennung dieser Leistungen - die Meissner vor allem aufgrund seiner Russischkenntnisse, seines Organisationsgeschicks und seiner intimen Kenntnisse des zugtechnischen Betriebes gelang - ernannte der kurz zuvor neugewählte erste Staatschef der deutschen Republik Friedrich Ebert Meissner zum Vortragenden Rat und zum stellvertretenden Leiter seines Büros.

Die ihm zeitgleich - als geborenem Elsässer - angetragene französische Staatsbürgerschaft sowie eine hohe Stellung als Regierungsrat der neu gegründeten französischen Verwaltung in Straßburg lehnte Meissner dagegen ab.

Leiter des Präsidentenbüros (1919-1945)

Meissner mit Paul von Hindenburg (um 1930).

Nachdem Meissners Vorgesetzter Rudolf Nadolny 1920 als deutscher Gesandter nach Schweden ging, rückte Meissner Anfang 1920 in Nadolnys Position als Leiter des Büros des Reichspräsidenten nach. Diese Position behielt er unter wechselnden Dienstherren, wechselnden Namen seiner Dienststelle und wechselnden persönlichen Rangbezeichnungen bis Ende Mai 1945 bei.

Als Leiter des Büros des Reichspräsidenten diente Meissner nacheinander den Reichspräsidenten Ebert (1919-1925) und Hindenburg (1925-1934) sowie von 1934 bis 1945 Adolf Hitler, der nach der Vereinigung der Ämter des Reichskanzlers und des Reichspräsidenten in seiner Person im August 1934 Meissners Dienststelle in Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers umbenannte. Dazwischen war er außerdem 1925 für den Präsidenten des Reichsgerichts, Walter Simons, tätig, der zwischen dem Tod Eberts und der Wahl Hindenburgs die Amtsgeschäfte des Staatsoberhauptes geschäftsführend erledigte. Im Mai 1945 war Meissner - nachdem Hitler die Ämter des Kanzlers und des Präsidenten in seinem politischen Testament erneut voneinander getrennt und auf verschiedene Personen verteilt hatte - noch einmal kurzzeitig unter seiner alten Amtsbezeichnung für den neuen deutschen Staatschef, Großadmiral Karl Dönitz tätig. Hitler traf Meissner zum letzten Mal am 13. März 1945 als dieser ihm zu seinem 65. Geburtstag gratulierte und ihm einen Barscheck mit einer Dotation über 100.000 Reichsmark übergab.

Meissners Dienststelle befand sich in allen diesen Jahren im sogenannten Palais des Reichspräsidenten in der Wilhelmstraße 73 im Berliner Regierungsbezirk. In demselben Gebäude befand sich auch in allen Jahren von 1919 bis in den Zweiten Weltkrieg hinein seine Privatwohnung.

Während Meissner seinen Posten im Reichspräsidentenpalais 1919 als Geheimrat antrat verließ er ihn 1945 im Range eines Reichsministers. Zwischenzeitlich wurde er von Ebert erst zum Ministerialdirektor befördert (1920) und dann mit dem Titel eines Staatssekretärs bedacht (1923), während Hindenburg ihm die Planstelle (d.h. auch die Bezüge) eines Staatssekretärs gewährte (1927). Hitler ernannte Meissner schließlich am 1. Dezember 1937 zum Staatsminister im Rang eines Reichsministers. Seine Funktion als Leiter des Büros des Staatsoberhauptes blieb dabei trotz der variierenden Titel de facto immer dieselbe. Lediglich 1934 kam es zu einer gewissen Kompetenzverschiebung als Meissner, im Zuge der erwähnten Zusammenlegung der Ämter des Staats- und Regierungschefs in der Person Hitlers, einige seiner alten Aufgaben abgeben musste und dafür neue, vor allem repräsentative Zuständigkeiten erhielt: Meissners politische Machtfunktionen gingen auf Hitlers Veranlassung größtenteils auf Hans Heinrich Lammers den Leiter der Reichskanzlei über, während Meissner zusätzliche protokollarische Aufgaben erhielt.

1919 verfasste Meissner den offiziellen Kommentar zur Weimarer Verfassung, der bis in die 1930er Jahre in allen Behörden und Ämtern des Reiches verwendet wurde.

Als Ebert 1919 vom Reichstag beauftragt wurde, eine Nationalhymne für die neu gegründete Weimarer Republik vorzuschlagen, die die alte kaiserliche Nationalhymne Heil dir im Siegerkranz ersetzen sollte, bat der Reichspräsident Meissner, den er als guten Kenner des deutschen Liedgutes kannte, um seinen Rat. Meissners schlug vor, das Deutschlandlied des Hoffmann von Fallersleben zur neuen Hymne zu machen. Diese Idee griff Ebert dem Reichstag gegenüber auf, der sie annahm. Danach blieb das Deutschlandlied in der Weimarer Zeit und auch unter der Herrschaft Hitlers bis 1945 Nationalhymne und wurde dies auch erneut nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland 1949.

Spätes Leben (1945-1953)

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde Meissner am 23. Mai 1945 von den Alliierten verhaftet und als Zeuge in den Nürnberger Prozessen vernommen. Im Juli 1947 trat er als Entlastungszeuge für den angeklagten früheren Staatssekretär Franz Schlegelberger auf.

Der Prozess gegen Meissner selbst, der im Zuge des so genannten „Wilhelmstraßen-Prozesses“ stattfand, endete am 14. April 1949 mit einem Freispruch. Unmittelbar nach seinem Freispruch wurde Meissner im Mai 1949 erneut, diesmal durch das Land Bayern im Rahmen eines Münchner Spruchkammerverfahrens angeklagt und als „Belasteter“ eingestuft. Die Berufung wurde verworfen, das Verfahren im Januar 1952 eingestellt.

1950 veröffentlichte er seine Erinnerungen an seine ungewöhnliche Beamtenlaufbahn unter dem Titel Staatssekretär unter Ebert, Hindenburg und Hitler.

Beurteilung durch Zeitgenossen und Nachwelt

Andre Francois-Poncet, der langjährige französische Botschafter in Berlin, beschrieb Otto Meissner im Rückblick wie folgt: „Ein apoplektischer Typ, rundlich und sehr korpulent - alle seine Anzüge waren ihm zu eng -, mit scheuem Blick hinter dicken Brillengläsern, eine undurchsichtige Persönlichkeit, mit allen Regierungen auf gutem Fuße und mit allen Heimlichkeiten betraut.“[3] Unbestritten ist, dass Meissner, der in den Jahren 1919 bis 1939 mit seiner Familie im Palais des Reichspräsidenten wohnte, großen Einfluss auf das deutsche Staatsoberhaupt besaß.

Meissners Einfluss auf den zweiten Reichspräsidenten Paul von Hindenburg wurde schon von den Zeitgenossen als beträchtlich veranschlagt. Das Zwölf Uhr Blatt erwog 1932 sogar die Ernennung Meissners zum Reichskanzler, ergänzte jedoch, dass er diese im Grunde gar nicht nötig habe, da er „auf dem Posten des Staatssekretärs einen kaum geringeren Einfluss auf die politischen Geschäfte hat.“[4]

Seine Rolle bei der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler im Dezember 1932/Januar 1933 wird von Historikern in der Literatur kontrovers diskutiert. Als Mitglied der Kamarilla ist sein Einfluss als Staatssekretär durch die große Nähe zum Reichspräsidenten Paul von Hindenburg sicher nicht gering gewesen: Gemeinsam mit Oskar von Hindenburg und Franz von Papen organisierte er die Verhandlungen mit Hitler zur Absetzung Kurt von Schleichers und zur Ernennung Hitlers zum Reichskanzler. Auf der Seite der NSDAP wurden die Gespräche in die Wege geleitet durch den Bankier Kurt Freiherr von Schröder (ein ehemaliger Offizier, Leiter des Herrenklubs in dem auch Papen verkehrte), Wilhelm Keppler und Joachim von Ribbentrop. Weder Hitler noch Paul von Hindenburg wären Ende 1932 direkt aufeinander zugegangen - zu groß waren die persönlichen Abneigungen.

Die Kritik, dass er sich dem NS-Regime nicht hätte zur Verfügung stellen dürfen beantwortete Meissner in seinen Lebenserinnerungen mit der Erklärung, dass er sich „den neuen Pflichten nicht enziehen [...] konnte und wollte“.[5] Sein Sohn berichtete später, der Vater sei in diesem Gedanken durch seine konservativen und liberalen Freunde bestärkt worden. Zudem hätten kirchliche Kreise ihn gebeten zu bleiben, da man annahm, dass er aufgrund seiner Stellung viele schlimme Dinge verhindern und politisch Verfolgten Hilfe leisten können würde. Ferner habe er die Verpflichtung auf seinem Posten zu bleiben, da es im Falle seines Rücktritts zu befürchten stünde, dass ein überzeugter Nationalsozialist zu seinem Nachfolger als Chef der Präsidialkanzlei ernannt würde.

In den folgenden Jahren der NS-Herrschaft übernahm Meissner vor allem repräsentative Aufgaben, sein Einfluss auf die große Politik war unbedeutend. Die Richter im Wilhelms-Straßen-Prozess von 1949 teilten diese Auffassung und fällten ein den Angeklagten Meissner vollständig entlastendes Urteil: Zunächst attestierten sie ihm dass er „bis zum letzten Augenblick gegen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler Stellung“ bezogen habe. Des Weiteren habe er „der politischen Staatsführung [im Dritten Reich] nicht angehört“ und „wenig oder keine Exekutivgewalt“ besessen. Außerdem sei er nie Mitglied der NSDAP gewesen und habe sich „nie der Gunst der Partei erfreut.“ Viel mehr hätten die höchsten Parteistellen ihn mit „tiefem Verdacht und Widerwillen angesehen.“ Hitler habe Meissner im Amt belassen „wegen seiner nützlichen Kenntnisse des Protokolls und Zeremoniells“ und wegen Meissners „langen Bekanntschaften mit führenden Persönlichkeiten des In- und Auslandes.“ Es stehe außerdem „einwandfrei“ fest, dass Meissner seine Stellung dazu verwendet habe, die „harten Maßnahmen des Mannes dem er diente, zu verhindern, oder zu mildern, manchmal nicht ohne erhebliche persönliche Gefahr. Wir haben keinerlei Beweise dafür, dass er Verbrechen gegen die Menschlichkeit veranlasst oder ausgeführt hat.

Ehrungen und Auszeichnungen

Im Ersten Weltkrieg erwarb Meissner das Eiserne Kreuz. Der abessinische Kronprinz Ras Tafari - später Haile Selassie - verlieh Meissner 1921 den Titel eines Ras von Abessinien, nachdem Friedrich Ebert diese feudale Auszeichnung mit Verweis auf seine Funktion als Vorsitzender einer Arbeiterpartei abgelehnt hatte.[6]

Einzelnachweise

  1. Hans-Otto Meissner: Junge Jahre im Reichspräsidentenpalais, 1988, S. 7.
  2. Diener Dreier Herren, in: Die Zeit, 38/2000.
  3. Diener Dreier Herren, in: Die Zeit 2000.
  4. Das Zwölf Uhr Blatt vom 22. November 1932.
  5. Hans-Otto Meissner: Junge Jahre im Reichspräsidentenpalais, 1987, S. 417.
  6. Hans Otto Meissner: Junge Jahre, 1988.

Schriften

  • Die Reichsverfassung. Das neue Reichstaatsrecht für den Praktischen Gebrauch Berlin 1919
  • Das neue Staatsrecht des Reichs und seiner Länder Berlin 1921
  • Grundriß der Verfassung und Verwaltung des Reichs und Preußens nebst Verzeichnis der Behörden und ihres Aufgabenkreises Berlin 1922
  • Staatsrecht des Reichs und seiner Länder Berlin 1923
  • Staats- und Verwaltungsrecht im Dritten Reich Berlin 1935
  • Deutsches Elsaß, deutsches Lothringen. Ein Querschnitt aus Geschichte, Volkstum und Kultur Berlin 1941
  • Elsaß und Lothringen deutsches Land Berlin 1943
  • Staatssekretär unter Ebert, Hindenburg, Hitler. Der Schicksalsweg des deutschen Volkes von 1918 – 1945. Wie ich ihn erlebte Hamburg 1951 (auch udT Ebert, Hindenburg, Hitler. Erinnerungen eines Staatssekretärs 1918 - 1945 München 1991

Weblinks


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