Otto Ernst Remer

Otto Ernst Remer
Remer 1945

Otto Ernst Remer (* 18. August 1912 in Neubrandenburg; † 4. Oktober 1997 in der Nähe von Marbella, Spanien) war einer der jüngeren Generäle der Wehrmacht. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er als Rechtsextremist, Holocaustleugner und Volksverhetzer bekannt.

Inhaltsverzeichnis

Familie

Remer wuchs in Neubrandenburg in einer protestantischen Familie auf. Sein familiäres Umfeld weckte in ihm bereits frühzeitig den Wunsch, Offizier zu werden. Im Alter von dreizehn Jahren wurde Remer Mitglied im Jungsturm, einer der Bündischen Jugend zugehörigen Jugendbewegung. Dabei soll er sich durch seine Einsatzbereitschaft so hervor getan haben, dass sich der ehemalige Generalfeldmarschall August von Mackensen für Remers Offiziersbewerbung bei der Reichswehr einsetzte. Remer war zweimal verheiratet und hatte aus erster Ehe zwei Söhne und eine Tochter.

Militärische Laufbahn

Im April 1933 trat Remer als Fahnenjunker in das Kolberger Infanterie-Regiment Nr. 4 ein. Bis zum Beginn des Polenfeldzugs am 1. September 1939 hatte er den Rang eines Oberleutnants erreicht und war Kompaniechef einer Infanteriegeschützkompanie. Vor Beginn des Westfeldzuges übernahm er eine motorisierte Infanteriegeschützkompanie der 9. Panzerdivision. Mit dieser Einheit nahm Remer auch am Balkanfeldzug und dem Deutsch-Sowjetischen Krieg teil.

Im April 1942 wurde Remer unter der Beförderung zum Hauptmann zur Division Großdeutschland versetzt, wo er ein Schützenpanzerwagenbataillon kommandierte. Nachdem er zwischenzeitlich zum Major ernannt wurde, erhielt Remer im Mai 1943 für seine militärischen Leistungen in der Schlacht um Charkow das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen. Im November des gleichen Jahres wurde ihm als 325. Soldat der Wehrmacht das Eichenlaub zum Ritterkreuz verliehen.

Nach der Rekonvaleszenz von einer schweren Verwundung wurde Remer Anfang 1944 als Kommandeur zum Wachbataillon „Großdeutschland“ nach Berlin versetzt.

Remers Rolle am 20. Juli 1944

Das Wachbataillon war vom Berliner Stadtkommandanten, Generalleutnant Paul von Hase, einem der Beteiligten am Umsturzversuch des 20. Juli 1944, dafür vorgesehen, während der Operation Walküre das Regierungsviertel abzusperren und u. a. Joseph Goebbels zu verhaften.[1] Remer, obwohl überzeugter Nationalsozialist, führte diesen Besetzungsbefehl zunächst aus. Will Berthold schreibt über die Gründe für dieses Verhalten:

„Remer folgte Hitler als treuer Gefolgsmann, aber das militante Dogma ,Befehl ist Befehl' war ihm so in Fleisch und Blut übergegangen, dass er sich – guten Glaubens – auf Order […] von Hases auch gegen den ,Führer' hätte stellen können, wenn nicht abermals von einem […] Zufall in den Verlauf dieses Tages eingegriffen worden wäre.“

Will Berthold: Die 42 Attentate auf Adolf Hitler, S. 232

Einer der Offiziere des Wachbataillons, Leutnant Hans Wilhelm Hagen, im Zivilleben Mitarbeiter des Propagandaministeriums, bekam Zweifel, ob Hitler tatsächlich tot sei. Er schlug vor, sich vor dessen Verhaftung bei Joseph Goebbels darüber zu erkundigen. Der Propagandaminister verband den Offizier telefonisch mit dem Führerhauptquartier und konnte ihn somit überzeugen, dass der Diktator das Attentat überlebt hatte. Adolf Hitler erteilte Remer telefonisch den Befehl, den Putsch niederzuschlagen. Remer verhaftete daraufhin seinen Vorgesetzten Paul von Hase und trug damit zum Scheitern der Operation Walküre bei.[2] Nach der Niederschlagung beförderte ihn Hitler unter Überspringen des Dienstgrades Oberstleutnant zum Oberst.

Remers und Goebbels’ Rollen bei der Niederschlagung des Putsches werden oft überschätzt. Die Erfolgsaussichten des Putsches waren gering, da Hitler überlebt hatte. Zudem gelang es den Verschwörern nicht, den Rundfunk und die Telekommunikation völlig in die Hand zu bekommen. So konnte das OKW unter Generalfeldmarschall Wilhelm Keitel bereits ab 16:00 Uhr Gegenmaßnahmen einleiten. Ab 17:42 Uhr wurde wiederholt im Rundfunk die Nachricht vom Überleben Hitlers gebracht. Das Telefonat Remers mit Hitler fand erst zwischen 18:35 und 19:00 Uhr statt.[3]

Militärische Verwendung bis Kriegsende

Im November 1944 übernahm Remer als Kommandeur die nach dem Aufstand vom 20. Juli 1944 neu aufgestellte Führerbegleitbrigade (später zur Division erweitert), die er in die Ardennenoffensive führte. Im Januar 1945 erhielt er im Alter von 32 Jahren seine Beförderung zum Generalmajor. Remer war damit einer der jüngsten Wehrmachtsgenerale. Anfang März war die Führerbegleitdivision an der Rückeroberung Laubans beteiligt, einem der letzten Gegenstöße, die das Deutsche Reich im Zweiten Weltkrieg zu führen im Stande war. Als im Frühjahr 1945 die von ihm befehligte Division in Spremberg, östlich der Elbe eingeschlossen wurde, gab Remer am 22. April 1945 den Befehl, nach Süden in Richtung Dresden auszubrechen. Er selbst dagegen ging in Zivilkleidung über die westlich gelegene Elbe, wo bereits – wie ihm bekannt – amerikanische Truppen standen. Der Ausbruch seiner Führerbegleitdivision aus dem Kessel von Kausche/Spremberg führte – wie zu erwarten – allerdings zu deren fast vollständigen Vernichtung, da fast keine schweren Waffen mehr zur Verfügung standen und die Rote Armee von den Orten Neupetershain im Westen und Kausche im Osten konzentrisch das Feuer auf die über flaches und deckungsloses Wiesengelände („Todeswiese von Neupetershain“) flüchtenden Soldaten und Zivilisten eröffnete. Das heimliche Verlassen seiner Truppe in Zivilkleidung in freiwillige amerikanische Gefangenschaft stand in starkem Kontrast zu seinen Beschimpfungen der Offiziere der Widerstandsbewegung als „Flecken auf dem Ehrenschild des deutschen Offizierkorps“ und seinen späteren Aussagen über „feige Offiziere“, die der Heimatfront in den Rücken gefallen seien.

Nachkriegsaktivitäten

Nach seiner Gefangennahme wurde Remer von den Amerikanern an die Briten übergeben, die ihn bis 1947 internierten. Anschließend nahm er seinen Wohnsitz in Varel und erlernte das Maurerhandwerk.

Otto Ernst Remer gehörte nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches bis zu seinem Lebensende zu der Gruppe der Geschichtsrevisionisten, die den Holocaust leugnen.

Er war Mitbegründer und später 2. Vorsitzender der 1952 verbotenen Sozialistischen Reichspartei (SRP), nachdem er aus der Deutschen Rechtspartei ausgeschlossen worden war. Weil er die Beteiligten des Attentats auf Hitler vom 20. Juli 1944 als „Landesverräter“ bezeichnet hatte, wurde er 1952 zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe verurteilt. Remer entzog sich der Strafe und flüchtete ins Ausland.

Anschließend war er mehrere Jahre lang als Militärberater des ägyptischen Präsidenten Gamal Abdel Nasser sowie in Syrien tätig.

Auf zahlreichen Veranstaltungen des Rechtsextremisten Thies Christophersen trat Remer als Hauptredner auf und verbreitete seine Thesen. Nachdem er sich 1983 mit dem neofaschistischen Freundeskreis Ulrich von Hutten zerstritt, den er ein Jahr zuvor mitbegründet hatte[4], gründete er 1983 Die Deutsche Freiheitsbewegung e. V. (DDF),[5] eine neonazistische Gruppierung, deren Vorsitzender er bis 1989 blieb und die er 1991 wieder verließ. Er veröffentlichte zahlreiche Artikel in dessen Organ „Huttenbriefe“. 1991 brachte er seine Remer-Depesche, ein geschichtsrevisionistisches Blatt, heraus. Das Landgericht Schweinfurt verurteilte ihn aufgrund von Beiträgen in dieser Remer-Depesche wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Er entzog sich dieser Strafe 1994 durch Flucht nach Spanien und stellte das Erscheinen dieser Publikation ein.[6] Da die spanischen Gesetze damals keine entsprechenden Strafbestimmungen wegen Holocaustleugnung kannten, wurde ein von den deutschen Behörden gestellter Auslieferungsantrag 1996 abschlägig beschieden.

Prozesse

Wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Aufstachelung zum Rassenhass wurde Remer in mehreren Gerichtsverfahren verurteilt. So z. B.:[7]

  • 1951 wegen übler Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens (Bundeskanzler und -minister) durch das Landgericht Verden/Aller zu einer viermonatigen Haftstrafe, die er verbüßte.
  • 1952 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch das Landgericht Braunschweig (Remer-Prozess) zu drei Monaten Freiheitsentzug, dem er sich durch Flucht ins Ausland entzog.
  • 1985 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch das Amtsgericht Kaufbeuren zu 50 Tagessätzen. Er hatte ein Flugblatt mit Schmähungen gegen Widerstandskämpfer des 20 Juli verteilt.
  • 1986 wegen übler Nachrede und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch das Landgericht Kempten zu drei Monaten zur Bewährung. Er hatte Videokassetten des französischen Holocaustleugners Robert Faurisson vertrieben.
  • 1992 wegen Volksverhetzung und Aufstachelung zum Rassenhass durch das Landgericht Schweinfurt, in der Folge
    • 1993 wird die Revision dagegen vom Bundesgerichtshof abgewiesen
    • 1994 Flucht vor der 22-monatigen Haftstrafe nach Spanien

Am 28. April 1952 beantragte die Bundesregierung beim Bundesverfassungsgericht, Remer gemäß Art. 18 GG die Grundrechte der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit, sowie das aktive und passive Wahlrecht zu entziehen, da er sie fortwährend missbrauche. Der Antrag wurde vom Bundesverfassungsgericht am 25. Juli 1960 abgewiesen (BVerfGE 11, S. 282 f.), da schon länger keine Erkenntnisse über weitere staatsfeindliche Bestrebungen Remers vorgelegen haben, und weil die Bundesregierung auf dessen jüngste Verteidigungsschriften nicht mehr reagierte.

Veröffentlichungen

Anneliese Remer-Heipke, Remers Ehefrau, führte zunächst von Bad Kissingen und später von Spanien aus den Verlag Remer-Heipke, der neben Remers Schriften u.a. auch Florentine Rost van Tonningen und J. G. Burg verlegte.[8]

  • 20. Juli 1944. Verlag Hans Siep, Hamburg-Neuhaus/Oste 1951.
  • 20. Juli 1944. 5. Auflage. Verlag Deutsche Opposition, Hamburg-Neuhausen 1951.
  • Verschwörung und Verrat um Hitler. Urteil des Frontsoldaten, 5. Auflage, Remer-Heipke, Bad Kissingen 1993, ISBN 3-87725-102-1.
  • Kriegshetze gegen Deutschland: Lüge und Wahrheit über die Ursachen beider Kriege. Remer-Heipke, Bad Kissingen 1989.

Literatur

  • Herbert Kraus: Die im Braunschweiger Remerprozess erstatteten moraltheologischen und historischen Gutachten nebst Urteil. Girardet, Hamburg 1953.
  • Willi Lasek: „Revisionistische“ Autoren und ihre Publikationen. In: Brigitte Bailer-Galanda, Wolfgang Benz, Wolfgang Neugebauer (Hrsg.): Die Auschwitzleugner. Elefanten-Press, Berlin 1996, ISBN 3-88520-600-5.
  • Robert Wistrich: Wer war wer im Dritten Reich?. S. 279, Fischer Verlag, Frankfurt am Main 1987, ISBN 3-596-24373-4.
  • Lexikon des Zweiten Weltkriegs. S. 166, Hrsg. Christian Zentner, Lizenzausgabe für Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft, Herrsching 1977, ISBN 3-88199-361-4.
  • Jan Molitor: Die SRP verurteilt. In: Die Zeit, Nr. 12/1952
  • Peter Hoffmann: Widerstand, Staatsstreich, Attentat. Der Kampf der Opposition gegen Hitler. Serie Piper 418, 4. Aufl. München / Zürich 1985, ISBN 3-492-00718-X, S. 527–539, 593-603 u.ö.
  • Eckhard Jesse: Biographisches Porträt: Otto Ernst Remer; In Jahrbuch Extremismus und Demokratie, Band 6 (1994), ISBN 3-416-02532-6, S. 207-221

Weblinks

 Commons: Otto Ernst Remer – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Wer war wer im Dritten Reich, S. 279
  2. Lexikon des Zweiten Weltkriegs, S. 166
  3. Peter Hoffmann: Widerstand, Staatsstreich, Attentat: der Kampf der Opposition gegen Hitler. Piper, München, 3. Aufl. 1979, ISBN 3-492-02459-9; S. 528–529, 539-540.
  4. Profil: Freundeskreis Ulrich von Hutten bei apabiz
  5. Verfassungsschutzbericht 1983 (Bund), S. 144
  6. NDB 21 (2003), S. 416-417
  7. Jesse 1994, S. 210-214
  8. Vgl. Thomas Grumke, Bernd Wagner: Handbuch Rechtsradikalismus. Personen, Organisationen, Netzwerke : vom Neonazismus bis in die Mitte der Gesellschaft, Leske + Budrich, 2002, ISBN 9783810033994, S. 299

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