Ortstafel

Ortstafel

Ein Ortsschild (in Österreich und der Schweiz Ortstafel) bezeichnet den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Die Ortsschilder informieren einerseits über den Ortsnamen und sind andererseits in manchen Ländern auch ein wesentlicher Bestandteil des Verkehrsrechts für beispielsweise Tempolimits innerhalb dieses Gebietes. Dementsprechend gibt es ein Ortsendeschild, das das Ende der Ortschaft anzeigt und Beschränkungen wieder aufhebt.

Inhaltsverzeichnis

Deutschland

Ortsschild

Genormtes Ortsschild, das als Beispiel in der StVO dient. Zeichen 310 der StVO „Ortseingang“ Wilster
Genormtes Ortsschild, das als Beispiel in der StVO dient. Zeichen 311 der StVO „Ortsausgang“ Wilster Richtung Schotten (Entfernung: 6 km)

Ortsschilder in Deutschland geben neben dem Namen der Ortschaft selbst auch Verwaltungszugehörigkeiten wie den Gemeindenamen sowie den Landkreis an. Sie markieren den Beginn der geschlossenen Ortschaft. Oft werden Stadtnamen in Ortsschildern mit einer Zusatzbezeichnung für die Stadt wie Kreisstadt, Große Kreisstadt, Universitätsstadt, Landeshauptstadt oder im Falle von Bonn Bundesstadt versehen.

Die Ortsendschilder sind mit einer roten, diagonal verlaufenden Linie über dem Ortsnamen, der Angabe der nächsten Ortschaft und deren Entfernung versehen. Gehört der angegebene Ort zur selben Gemeinde oder Stadt, so ist der Ortsname auf weißem Grund dargestellt.

Die Schrift ist in der sogenannten DIN-Schrift gesetzt. Die Maße eines Ortsschilds sind in Deutschland genormt. grundsätzlich sind zwei Größen zugelassen: 900 × 600 mm und 1200 × 850 mm. In der Regel werden aus Kostengründen und der geringeren Windanfälligkeit die kleineren Varianten verwendet, die größeren findet man zum Beispiel an Autobahnauffahrten. Im ehemaligen Niederschlesischen Oberlausitzkreis sind nach Angaben des zuständigen Straßenbauamtes Bautzen etwa 10 % der Ortstafeln im großen Format, aufgrund der zweisprachigen Ortsbezeichnungen und des langen Kreisnamens.

In einigen Landstrichen sind die Ortsschilder zweisprachig, und zwar in der Lausitz (Sorbisch), in Nordfriesland und dem Saterland (Friesisch), seit 2008 in Flensburg (Dänisch) sowie in einigen anderen Gebieten Norddeutschlands (Plattdeutsch). Begünstigt wurde diese Entwicklung durch die Ratifizierung der europäischen Sprachen-Charta. Anders als in Österreich oder Rumänien sind die Ortsnamen in den Minderheitensprachen jedoch meist wesentlich kleiner geschrieben als die deutschen Bezeichnungen.

Ortshinweisschild

Ortshinweisschild nach StVO Zeichen 385 (Deutschland)

Ortshinweisschilder (Zeichen 385 der StVO) sind grüne Ortsschilder mit gelbem Rand. Sie dienen der Unterrichtung über Namen von Ortschaften, wenn keine Ortsschilder aufgestellt sind. Soweit Ansiedlungen keine geschlossenen Ortschaften im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) darstellen, können solche Orte nicht mit einem Ortsschild bezeichnet werden. Um dennoch den Ortsnamen anzugeben, kann ein Ortshinweisschild verwendet werden. Dies tritt zumeist nur bei Orten auf, die kleiner als ein Dorf sind. Analog der im süddeutschen Raum genutzten Bezeichnung Weiler, wird dieses Verkehrszeichen dort häufig als „Weilerschild“ bezeichnet.

Österreich

StVZVO Hinweiszeichen 17a: Beginn (hier: Bregenz)
StVZVO Hinweiszeichen 17b: Ende (hier: Bregenz)
Graz in der Steiermark. Die Zusatztafel schreibt 30 km/h vor (ausgenommen Vorrangstraßen, hier gilt max. 50 km/h)

In Österreich dürfen innerhalb des Ortsgebietes keine Baulücken, das heißt unverbautes Gebiet, länger als 200 Meter sein. Die Ortstafeln sind dem Aussehen nach genormt, die Größe richtet sich jedoch nach dem Aufstellungsort, Sichtbarkeit und der Bedeutung der Straße etc. Die Schilder sind weiß mit blauem Rand und die Schrift ist schwarz. Die Ortsendetafeln sind ähnlich der Ortstafel mit einer diagonal verlaufenden roten Linie. Da sie auf der Rückseite der Ortstafel angebracht ist, ist sie die einzige Verkehrstafel, die nur auf der linken Straßenseite aufgestellt wird.

Im Ortsgebiet gilt, so keine andere Geschwindigkeit vorgeschrieben ist, eine Maximalgeschwindigkeit von 50 km/h. Eine Ortsanfangs- oder Ortsendetafel hebt jedoch, anders als zum Beispiel in Deutschland, eine bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung nicht auf.[1]

In manchen Ortsteilen, die abseits vom eigentlichen Ort liegen, gibt es Hinweistafeln mit dem Ortsteilnamen. Diese haben aber keine blaue Umrandung und sind daher in Bezug auf die StVO nicht relevant. In diesem Fall müsste, falls eine Geschwindigkeitsbegrenzung gewünscht ist, diese explizit über eine zusätzliche Tafel geregelt werden.

Dass Ortstafeln auch ein Teil der Identifikation der in dem Ort lebenden Bevölkerung sein kann, zeigt, dass zusätzlich zum Ortsnamen, je nach dem sich der Ort zu einer Gemeinde gehörig fühlt beziehungsweise wie viel Eigenständigkeit der Ort innerhalb einer Gemeinde bekommt, noch der Gemeindename stehen kann. Dies gab immer wieder Streitpunkte bei den verschiedenen Gemeindezusammenlegungen. Besonders können diese Differenzen in mehrsprachigen Gebieten auftreten, wie es beispielsweise der Ortstafelstreit in Kärnten zeigt. Österreich ist staatsvertraglich verpflichtet, in zweisprachigen Gebieten (v. a. im Burgenland oder in Kärnten) zweisprachige Ortstafeln aufzustellen. Die Ortstafeln von Oberwart und Oberpullendorf sind die einzigen beiden österreichischen Bezirkshauptstädte mit zweisprachiger Ortstafel und zudem zwei von insgesamt vier Orten, die Ortstafeln mit ungarischer Aufschrift haben.

Zusatztafeln

Straßenverkehrszeichen, die sich auf der gleichen Anbringevorrichtung wie die Ortstafel befinden, haben für das gesamte Ortsgebiet Gültigkeit; Beispiele dafür sind das Hupverbot in Wien oder allgemeine Tempo-30-Zonen in manchen Ortschaften. Die Anbringung sonstiger Hinweisschilder, mit Ausnahme einer grün-weißen Zusatztafel mit der Aufschrift „Erholungsdorf“, war unzulässig und stellte einen sogenannten „Kundmachungsmangel“ dar. 2002 entschied der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) des Landes Oberösterreich, dass ein Autofahrer, der mit 68 statt 50 km/h im Ortsgebiet unterwegs war, die verhängte Verkehrsstrafe nicht zahlen müsse, da am Ortsschild eine Zusatztafel „Klimaschutzgemeinde“ angebracht war.[2] In seiner Erkenntnis bezeichnete der UVS diesen Umstand jedoch als „unbefriedigend“. Viele dieser Zusatztafeln wurden danach entfernt und stattdessen vor oder nach dem Ortsschild aufgestellt.

Die rechtliche Situation änderte sich 2003, als neben der „Erholungsdorf“-Tafel auch „ähnliche, die Gemeinde näher beschreibende“ Tafeln zugelassen wurden.[3] Des weiteren kann seit 2005 ganz allgemein die Anbringung zusätzlicher Tafeln am Ortsschild keinen Kundmachungsmangel mehr begründen.[4]

Schweiz

Kirchleerau im Kanton Aargau
Passhöhe Oberalppass

Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich haben Ortstafeln in der Schweiz keinen Einfluss auf die Geschwindigkeit, haben daher einen rein informellen Charakter. Hinweisgebend sind Ortstafeln insofern, ob man sich auf einer Hauptstraße (blaue Ortstafeln) oder Nebenstraße (weiße Ortstafeln) befindet. Dazu ist in der Regel oberhalb der Ortstafel ein Schild mit dem Hinweis "50 km/h generell" angebracht.

Neben dem Namen der entsprechenden Ortschaft ist manchmal eine Zusatzinformation angegeben. So ist etwa bei mehreren gleichnamigen Ortschaften oder an Kantonsgrenzen auch das offizielle Kürzel des entsprechenden Kantons vermerkt. Ist die angegebene Ortschaft nicht gleichzeitig Sitz einer politischen Gemeinde, wird in einigen Kantonen beziehungsweise Regionen auch der Name der Gemeinde, zu der die Ortschaft oder der Weiler gehört, angegeben (Beispiel „Niederwil (Gemeinde Oberbüren)“). In anderen Kantonen wird umgekehrt verfahren und unter dem Gemeindenamen in Klammern der eigentliche Ortsname aufgeführt (Beispiel: „Jona (Kempraten)“).

Die Ortsendtafeln zeigen im oberen Rand die nächstfolgende Ortschaft und unten jenen meist größeren Ort und dessen Entfernung an, zu welchem die aktuelle Straße führt. Entspricht der nächstfolgende Ort diesem Zielort, wird das obere Feld leergelassen. Existiert kein eindeutiger Zielort, ist nur die nächstfolgende Ortschaft im oberen Feld angegeben.

Im Jahre 2003 wurde von der schweizer Regierung an den renommierten Schriftendesigner Adrian Frutiger der Auftrag erteilt, eine neue Schrift für schweizer Ortsschilder zu entwerfen. Der neue Schriftschnitt sollte sachlich und klar sein und aus der bekannten Schrift Frutiger hervorgehen. Ergebnis dieses Auftrages war die Astra-Frutiger für Orts- und Autobahnschilder. Die Version für Autobahnschilder berücksichtigt das Überstrahlen der Schrift durch aufgeblendete Autoscheinwerfer und ist daher etwas magerer geschnitten.

Das Blau der Ortsschilder entspricht in etwa der RAL-Farbe Verkehrsblau. Die entsprechende Folie wird vom Hersteller 3M geliefert.

Belgien

In Belgien stehen am Ortseingang weiße Ortstafeln mit schwarzer Umrandung. Darauf befindet sich in schwarz entweder nur der Ortsname oder zusätzlich eine Silhouette eines Ortes. Die Größe und Ausrichtung des Schildes kann variieren. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Siedlungen oder dünn besiedelte Orte werden durch eine gelbe Ortstafel mit rotem Rand gekennzeichnet, auf denen in schwarzer Schrift der Ortsname steht. Diese Schilder haben rein informativen Charakter und keinerlei Einfluss auf die Verkehrsregeln. Es gibt auch Fälle, in denen bereits innerhalb eines Ortes eine weiße Ortstafeln mit schwarzer Umrandung steht, die ohne Ortsnamen lediglich eine Ortssilhouette zeigt. Hier gilt ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Bei beiden Ortsschildern steht unter dem Ortsnamen in kleinerer Schrift der Name der Gemeinde, zu der der Ort gehört, falls er nicht eigenständig ist. Das Ortsende wird durch ein entsprechendes Schild angezeigt, über das diagonal von links unten nach rechts oben ein roter Balken verläuft.

Italien

Die Ortsschilder in Italien sind weiß mit schwarzem Rand, ab dieser Tafel gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Größe der Tafel variiert je nach Länge des Ortsnamens, bei langen Namen werden Zusätze in die zweiten Zeile geschrieben, der Ortsname wird immer in Großbuchstaben angeschrieben. Die Schilder, die das Ortsende anzeigen, sind diagonal von links unten nach rechts oben durch einen roten Balken durchgestrichen und stehen ebenfalls am rechten Straßenrand. In Italien gibt es zahlreiche Regionen mit zweisprachigen und sogar dreisprachigen Ortstafeln: Trentino-Südtirol (deutsch-italienisch, deutsch-italienisch-ladinisch), Friaul (italienisch-friaulisch, italienisch-friaulisch-ladinisch), Aostatal (französisch-italienisch), Sardinien (italienisch-sardisch)

San Giovanni, Ortsbeginn
San Giovanni, Ortsende
Manzano (italienisch-friaulisch)

Slowenien

Die Ortsschilder in der Republik Slowenien sind gelb mit schwarzem Rand. Die Größe variiert je nach Länge des Ortsnamens. Besteht der Ortsname aus mehreren Wörtern, so werden die Zusätze auch meist in einer zweiten Zeile angeschrieben. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Ortsschilder, die das Ortsende anzeigen, haben dasselbe Aussehen, wobei der Ortsname durch einen sechsfach geteilten roten Balken durchgestrichen ist. Ortanfangs- und Ortsendeschilder stehen jeweils am rechten Straßenrand. Zweisprachige Ortsstafeln stehen in der Region Prekmurje an der ungarischen Grenze (slowenisch-ungarisch) sowie im Küstengebiet (slowenisch-italienisch).

Tschechien

In der Tschechischen Republik sind die Ortsschilder weiß und schwarz umrandet. Die Größe kann je nach Länge des Ortsnamens variieren, der Ortsname wird immer in Großbuchstaben geschrieben. Besteht ein Ortsname aus mehreren Wörtern (Ústí nad Labem, České Budějovice), so wird der Name fast immer in zwei Zeilen angeschrieben. Ab diesem Verkehrszeichen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Ortsschilder, die das Ortsende anzeigen, haben dasselbe Aussehen, der Ortsname ist mit einem von links unten nach rechts oben verlaufenden roten Schrägbalken durchgestrichen. Diese Schilder stehen ebenfalls immer ausschließlich auf der rechten Seite (im Gegensatz zu z. B. Österreich). Zweisprachige Orttafeln gibt es in Tschechien nicht.

Prostředkovice, Ortsbeginn
Prostředkovice, Ortsende

Ortstafeln einiger europäischer Hauptstädte

  • Die Ortstafeln von Hauptstädten folgen in sehr vielen Fällen denselben Regeln wie jene der übrigen Städte und Ortschaften in ihren Ländern und haben auch dasselbe Aussehen und Format (z. B. Wien, Berlin, Bern, Paris, Stockholm).
  • Einige Hauptstädte bilden davon jedoch eine Ausnahme. Dies sind meist Länder, in denen es eine "Hauptstadtregion" bestehend aus mehreren politischen Gemeinden gibt, und jene Gemeinde, die den eigentlichen Namen der Hauptstadt trägt, nur den innersten Teil der Stadt bildet (City of London, Gemeinde Brüssel). In diesen Fällen
    • gibt es entweder gar kein Ortsschild (z. B. London, Dublin)
    • oder eine „Ortstafel“ für die Hauptstadtregion (z. B. Brüssel, Madrid), die dann auch meist ein anderes Aussehen hat als die übrigen Ortstafeln, da diese nur informativen Charakter haben und keine verkehrsrechtlichen Folgen mit sich ziehen. In diesen Fällen fehlt die Ortstafel jedoch meist nur in der das Zentrum bildenden Gemeinde, denn die anderen Gemeinden haben Ortsschilder (so haben Ixelles oder Watermael-Boitsfort zwar Ortsschilder, die Gemeinde Brüssel jedoch nicht).

Eine Ausnahme, wo dies nicht der Fall ist, ist die französische Hauptstadt: die Hauptstadtregion Paris (Île de France) besteht zwar aus mehreren politischen Gemeinden und sogar Départements, der innerste Kern von Paris, die Gemeinde "Ville de Paris" hat jedoch Ortsschilder, die dasselbe Aussehen haben wie alle anderen Ortstafeln in Frankreich und genau an den Gemeindegrenzen (also mitten im verbauten Stadtgebiet) aufgestellt sind. Andere Hauptstädte wiederum bestehen zwar nur aus einer politischen Gemeinde und man kann da von keiner Hauptstadtregion sprechen, deren Ortstafeln sind jedoch trotzdem verschieden von jenen der übrigen landesüblichen Ortsschildern beziehungsweise beinhalten Zusatzinformation um sich abzuheben (z. B. Tallin durch die übermäßige Größe der Tafel; Nikosia oder Oslo mit dem Zusatz "Willkommen in …" oder Prag mit dem Zusatz "Hauptstadt").

Weblinks

Einzelnachweise

  1. OGH-Urteil 11Os118/89 vom 14. November 1989
  2. Erkenntnis VwSen-108335/2/BR/Rd des UVS OÖ vom 19. Juni 2002
  3. BGBl. 59/2003
  4. BGBl. 52/2005

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