Ortsrecht

Ortsrecht

Das Ortsrecht (auch: Gemeinderecht, Kommunalrecht, Stadtrecht) ist das Recht einer Kommunalverwaltung, bestimmte gemeindespezifische Satzungen und Verordnungen zu erlassen. Ortsrecht ist Ausfluss der kommunalen Selbstverwaltung. Auch die Sammlung der jeweiligen Satzungen und Verordnungen einer Kommune wird das Ortsrecht genannt.

Die Möglichkeiten richten sich in Deutschland nach der Gemeindeordnung und speziellen Vorschriften wie z. B. das Straßen- und Wegerecht oder das Landesstraf- und Verordnungsgesetz.

Manche Rechtssatzungen enthalten auch Bußgeldbewehrungen.

Inhaltsverzeichnis

Beschlussfassung

Die Satzungen werden im Gemeindeparlament (Gemeinderat, Stadtrat, Kreistag) beraten und beschlossen.

Ausgestaltungen

Beispiele für die Inanspruchnahme des gemeindlichen Rechts sind:

Allgemeine Verwaltung

Hauptsatzung, Verwaltungsgebührensatzung, Satzung über Bürgerbegehren

Finanzwesen

Rechnungsprüfungssatzung, Hundesteuersatzung, Kurtaxensatzung, Jagdsteuersatzung

Vergaberecht

Das Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge wird in Vergabevorschriften geregelt.

Marktrecht

Marktgebührenordnung, Lebensmittelmarktsatzung

Hilfsdienste

Gebührenordnung Rettungsdienst, Satzung zur Erhebung von Gebühren bei Leistungen der Feuerwehr, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau

Bildung, Kunst

Theatersatzung, Schulordnung, Mietordnung für Schulräume und schulische Einrichtungen, Volkshochschulsatzung

Personenbeförderung

Taxi(tarif)ordnung, Krankenwagensatzung

Straßenverkehrsrecht

Parkgebührenordnung, Stellplatzablösesatzung

Entsorgung/Versorgung

Entwässerungs- und Entsorgungssatzung, Gebührenordnung Straßenreinigung

Umweltschutz

Satzung zum Schutz des Baumbestandes

Sozialwesen

Obdachlosengebührensatzung, Jugendamtssatzung, Viehseuchensatzung

Baurecht

Satzung zum Schutz des Straßensbildes, Vorgartensatzung, Satzung über das Friedhofs- und Begräbniswesen

Eigenbetriebe

Satzung betreffend der Stadtsparkasse, Bäderordnung, Stiftungssatzungen (KdÖR)

Wegerecht

Die Gebietskörperschaft kann die Gemeinnutzung von öffentlichem Grund definieren und sanktionieren.

Beispiele: Die Landeshauptstadt München verbietet das unerlaubte Musizieren im Bereich des Altstadtfußgängerbereiches. siehe auch: Wegerecht

Weblinks


Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Liste der Wappen im Landkreis Parchim — Diese Liste erfasst alphabetisch geordnet die Wappen der Städte und Gemeinden des Landkreises Parchim in Mecklenburg Vorpommern (Deutschland). Wappen des Landkreis Parchim[1] …   Deutsch Wikipedia

  • Schwarzenberg/Erzgebirge — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Schwarzenberg im Erzgebirge — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Flugplatz Halver — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Weichbild — Weich|bild 〈n. 12〉 1. 〈früher〉 1.1 Stadtgerichtsbezirk 1.2 Stadtrecht 2. 〈heute〉 Stadtgebiet [<mhd. wichbilde „Ortsrecht“; zu wich <ahd. wih „Wohnstätte, Siedlung“ <got. weihs „Dorf, Flecken“ <lat. vicus „Dorf, Gehöft“ + mhd. bilede… …   Universal-Lexikon

  • Amt Enger — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld — Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld Gesetz)“, das am 24. Oktober 1972 vom nordrhein westfälischen Landtag beschlossen wurde, umfasst die Gebietsreform für einen Großteil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz) — Das „Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld Gesetz)“, das am 24. Oktober 1972 vom nordrhein westfälischen Landtag beschlossen wurde, umfasst die Gebietsreform für einen Großteil des… …   Deutsch Wikipedia

  • Göttelfingen (Eutingen) — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

  • Halver — Wappen Deutschlandkarte …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”