Oldenburgischer Landtag

Oldenburgischer Landtag

Der Oldenburgische Landtag ist ein historisches Parlament und war von 1848 bis 1933 die Legislative des Landes Oldenburg.

Inhaltsverzeichnis

Großherzogtum Oldenburg

Vorgeschichte

Im Großherzogtum Oldenburg bestanden keine Landstände. Auch wenn die Deutsche Bundesakte in Artikel 13 den Großherzog verpflichtete, eine landständische Verfassung zu erlassen, war man in Oldenburg dieser Verpflichtung nicht nachgekommen.

Die Versammlung der 34

Die Märzrevolution erschütterte auch die Landesteile des Großherzogtums Oldenburg. Wie in den anderen deutschen Staaten reagierte die Großherzogliche Regierung auf die Bürgerproteste mit dem Versprechen liberaler Reformen, einer Verfassung sowie der Einführung eines Parlaments. Mit Großherzoglichem Patent vom 10. März 1848 wurde die Einberufung einer Verfassungsgebenden Versammlung verfügt. Dieses Vorparlament (der Anzahl der Mitglieder nach "Versammlung der 34" genannt) stand von Anfang an in heftiger Kritik.

Zunächst einmal forderten die Exklaven Fürstentum Birkenfeld und Fürstentum Lübeck die Einrichtung eigener Verfassungen und eigener Landtage. Insbesondere in Birkenfeld eskalierten die Proteste so dass die Wahlen der Abgeordneten hier nur verspätet erfolgen konnten.

Daneben fiel des Großherzogliche Patent hinter die Maßstäbe der Zeit zurück: Der Landtag wurde nicht gewählt, sondern von den Städten und Gemeinden beschickt.

Das Herzogtum Oldenburg benannte 28 Abgeordnete. Ein Konfliktpunkt hier war, dass nur die Städte Oldenburg, Jever und Delmenhorst eigene Kandidaten benennen durften. Die kleineren Städte benannten auf Ebene der Ämter gemeinsam mit den Gemeinden die Kandidaten. Abgeordnete waren nur im eigenen Wahlkreis wählbar. Die Wahlen fanden zwischen dem 22. und 31. März statt. In den Landtag wurden 14 Juristen, 10 Gutsbesitzer, 2 kath. Geistliche, 1 Angestellter und 1 Auktionator gewählt.

Aus dem Fürstentum Lübeck stammten 3 Abgeordnete, genauso wie aus Birkenfeld. Die Wahlen in Birkenfeld konnten erst am 18. und 20. April stattfinden.[1]

Die großherzogliche Regierung legte am 6. April einen Verfassungsentwurf zur Beratung in der Kammer vor. Der Entwurf wurde heftig kritisiert. Kritikpunkte waren vor allem der Artikel 15, der dem künftigen Landtag kein Budgetrecht, sondern nur ein Recht auf Genehmigung neuer Steuern zubiligte. Genauso wurde der Artikel 18 heftig kritisiert. Danach sollte das Parlament kein Initiativrecht für Gesetze erhalten.

Am 27. April konstituierte sich das Vorparlament im Oldenburger Rathaus und wählte Hofrat Ludwig Völckers zum Präsidenten. Die Verfassungsberatungen dauerten bis zum 13. Mai 1848. Die Verfassung wurde nicht angenommen und das Mandat der 34 endete.[2]

Konstituierender Landtag

Am 17. Mai nahm erneut eine Regierungsmommission ihre Arbeit auf und legte am 5. Juni 1848 erneut einen Verfassungsentwurf vor. Dieser orientierte sich an der Kurhessischen Verfassung von 1831.

Vom 1. September 1848 bis 1849 bestand der konstituierende Landtag (auch Vereinbarender Landtag genannt). Am 18. Februar 1849 stimmt der Landtag nach 106 Sitzungen der Verfassung, dem "konstitutionellen Staatsgrundgesetz vom 18. Februar“ zu.

Ähnlich wie im Paulskirchenparlament organisierten sich die Abgeordneten in Fraktionen oder Clubs, die nach dem Versammlungslokal benannt waren. Die Linke, als die liberalen Demokraten trafen sich im Butjadinger Hof, die Konservativen, Konstitutionellen oder Anhänger des Ministeriums waren als Casino-Partei bekannt.[3]

Oldenburgischer Landtag

Der Landtag hatte Budgetrecht und das Recht zur Gesetzgebung. Auch waren völkerrechtliche Verträge zu genehmigen. Er wird alle 3 Jahre durch den Großherzog berufen. Dieser kann ihn frei vertagen oder auflösen. Löst der Großherzog den Landtag auf, so muss der neue Landtag spätestens binnen 5 Monaten einberufen werden.

Der Landtag bildet eine Kammer und bestand aus 34 durch indirekte Wahlen berufenen Abgeordneten:

Der neu gewählte Landtag wurde jedoch bereits am 2. September 1849 aufgelöst, nachdem er dem Beitritt Oldenburgs zum Dreikönigsbündnis mit knapper Mehrheit nicht zugestimmt hatte. Auch der zweite gewählte Landtag (sowie die Märzregierung unter Johann Heinrich Jakob Schloifer) hatte aus dem gleichen Grund eine kurze Lebensdauer. Er hatte am 3. Dezember 1849 mit 22 zu 19 die Regierungsvorlage abgelehnt. Im dritten Landtag 1850 war es die Ablehnung der Haushaltsvorlage, die die Auflösung des Landtags mit sich zog. Am 4. April 1851 wurden vom 4. Landtag die Nachtragsmittel für die Reiterei abgelehnt. Auch hier war die Folge eine Auflösung des Landtags.[4]

Mit der Verfassungsänderung zum „Revidierten Staatsgrundgesetz für das Großherzogtum Oldenburg“ vom 22. November 1852 wird die Rolle des Landtags geschwächt. Auch die Änderung des Wahlrechtes spiegelt den Geist der Reaktionsära wider. Nach dem neuen Landtagswahlgesetz wird das Dreiklassenwahlrecht eingeführt.

Die Wahl erfolgte in indirekter Wahl in 9 Wahlkreisen, davon 7 Wahlkreisen in Oldenburg, 1 in Birkenfeld und 1 für Lübeck. Für je 300 Einwohner wurde ein Wahlmann, für je 6000 Einwohner ein Abgeordneter gewählt. Das neue Wahlrecht zeigte Wirkung. Während die Demokraten in den ersten vier Landtagen jeweils eine Mehrheit erhalten hatten, stellten sie im fünften Landtag nur noch ein Drittel der Abgeordneten. Die Regierung verfügte nun meist über stabile Mehrheiten.[5]

Der oldenburgische Landtag spielte in der Folgezeit keine wesentliche Rolle in der Landespolitik mehr. Auch lagen die Wahlbeteiligungen von Anfang an sehr niedrig (<20 %), was Ausdruck der niedrigen Bedeutung war. Auch wenn die Abgeordneten zunehmend Parteien zugeordnet werden konnten, war die Bildung von Fraktionen nicht üblich. Auch sah die Geschäftsordnung des Landtags keine Fraktionen vor. Eine Zusammenarbeit der katholischen Abgeordneten erfolgte auf informeller Ebene. Erst mit dem Erstarken der Sozialdemokraten bildete sich die erste formelle Fraktion, die zunächst nach ihrem Vorsitzenden Paul Hug Fraktion Hug genannt wurde, im 20. Jahrhundert dann aber allgemein als SPD-Fraktion wahrgenommen wurde.[6]

Am 1. Januar 1868 tritt ein neues Landtagswahlgesetz in Kraft, mit dem das Dreiklassenwahlrecht wieder abgeschafft wird. Diese Wahlrechtsänderung sah weiterhin 9 Wahlkreise vor. Je 500 Einwohner wurde nun ein Wahlmann, je 10.000 Einwohner ein Abgeordneter gewählt. Diese Bestimmungen reflektierten das Wachstum der Bevölkerung und sollten die Zahl der Abgeordneten wieder reduzieren. Ansteller des Dreiklassenwahlrechtes traten die gleichen Wahlrechtsbeschränkungen wie 1848.

Die Wahlrechtsreform von 1909

SPD-Fraktion im oldenburgischen Landtag 1916

Die indirekte Wahl der Landtagsabgeordneten wird erst 1909 durch neues Wahlgesetz abgeschafft. 1911 wird der Landtag erstmals direkt gewählt.

Am 20. Januar 1903 legte der freisinnige Abgeordnete Ahlhorn-Ostenburg einen Antrag auf direkte Wahl vor. Nachdem sich am 7. Oktober 1904 der Landtag mit 32 zu 7 für diese Vorlage entscheidet, wurde eine Regierungskommission eingesetzt. Nach langwierigen Verhandlungen wird am 17. April 1909 das „Gesetz für das Großherzogtum, betreffend die Wahl der Abgeordneten zum Landtage“ veröffentlicht. Die Wahl erfolgte nach diesem Gesetz nun unmittelbar und geheim. Wahlrecht hatten Männer ab 25 Jahren. Eine Besonderheit war die Regelung, dass Wähler ab 40 Jahre über eine Zweitstimme verfügten. Das Wahlrecht wurde mit 35 zu 9 Stimmen im Landtag gegen die Stimmen der SPD und der Linksliberalen angenommen.[7]

Genau die Parteien, die die Wahlrechtsreform abgelehnt hatten, wurden jedoch die großen Gewinner der Neuregelung. Der Landtag von 1908 bestand aus 14 Liberalen, 18 Agrariern, 8 Vertretern des Zentrums und 4 Abgeordneten der SPD. [8] 1911 fielen 26 von 45 Sitzen an SPD und FVP: Die NLP und Landwirte konnten 10 Stimmen auf sich vereinigen, das Zentrum 9, die FVP 14 und die SPD 12.[9]

Freistaat Oldenburg

Oldenburgischer Landtag
Landesflagge Landeswappen
Flagge
Basisdaten
Sitz: Oldenburg
Wahlsystem: Verhältniswahl mit geschlossenen Listen
Anzahl der Stimmen: 1
Rechenverfahren: Hare-Niemeyer-Verfahren
Anzahl der Wahlkreise: 3 (Oldenburg, Lübeck und Birkenfeld)
Wahlberechtigte: zirka 293.000 (1919) bis 368.000 (1933)
Legislaturperiode: 3 Jahre
Erste Sitzung: 20. Februar 1919

Während der Zeit der Weimarer Republik wurde der Landtag des Freistaates Oldenburg nach demokratischem Prinzip auf drei Jahre gewählt. Die jeweiligen Landtagswahlen fanden in den Jahren 1919, 1920, 1923, 1925, 1928, 1931, 1932 und 1933 statt. Im Jahre 1933 wurde die letzte Sitzung des Landtages abgehalten, ehe er durch die Nationalsozialisten aufgelöst wurde.

Rechtsgrundlage und Aufbau

Gemäß Abschnitt 6 der Verfassung[10] des Freistaates Oldenburg vom 17. Juni 1919 bestand der Landtag aus maximal 48 Abgeordneten (39 aus Oldenburg, 4 aus Lübeck, 5 aus Birkenfeld), die nach dem Grundsatz der Verhältniswahl für eine Dauer der Wahlperiode von drei Jahren gewählt wurden. Mindestalter für das aktive Wahlrecht waren 21 Jahre und für das passive Wahlrecht 25 Jahre.

Seine Aufgaben waren die Gesetzgebung, die Überwachung der Staatsführung und Verwaltung, die Wahrnehmung des Budgetrechtes, die Wahl des Staatsministerium sowie gegebenenfalls der Ministeranklage.

Rechtsgrundlage für die Wahl des Landtags war das Landeswahlgesetz vom 30. Januar 1919.

Mit dem Gesetz über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 wurde das Landesparlament aufgelöst. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde anstelle des Landes Oldenburg das Land Niedersachsen errichtet. Dessen Landtag übernahm die Funktionen der Landtage der Vorgängerländer.

Landtagswahlen

Landtagswahl 1919

Wahl zur verfassungsgebenden Landesversammlung
Wahlbeteiligung: 66,55 %
 %
40
30
20
10
0
33,44%
31,08%
21,97%
11,38%
2,13%
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang

Am 23. Februar 1919 (bzw. 9. März 1919 für den Landesteil Birkenfeld) erfolgte die Wahl zur verfassunggebenden Landesversammlung.

Landtagswahl 1919
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 33,44 % 16 Sitze  
DDP 31,08 % 15 Sitze  
Zentrum 21,97 % 11 Sitze  
Deutsche Volkspartei 11,38 % 5 Sitze  
DNVP 2,13 % 1 Sitze  

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[11]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (Verfassunggebende Landesversammlung)

Landtagswahl 1920

Zentrumsfraktion oldenburgischer Landtag 1923

Am 6. Juni 1920 erfolgte die Wahl zum 2. Landtag.

Landtagswahl 1920
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 25,87 % 13 Sitze - 3 Sitze
Zentrum 20,23 % 10 Sitze - 1 Sitz
DVP 15,12 % 8 Sitze + 3 Sitze
DDP 14,56 % 6 Sitze - 9 Sitze
USPD 11,03 % 5 Sitze + 5 Sitze
Deutsche demokratische Partei, Deutsche Volkspartei und Bauernbund im Landesteil Birkenfeld 4,13 % 3 Sitze + 3 Sitze
Deutschnationale Volkspartei und Deutsche Volkspartei im Landesteil Lübeck 3,25 % 2 Sitze + 2 Sitze
Landbund 3,20 % 1 Sitz + 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[12]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (1. Wahlperiode)

Landtagswahl 1923

Am 10. Juni 1923 erfolgte die Wahl zum 3. Landtag. Im Landesteil Birkenfeld verblieben die fünf 1920 gewählten Abgeordneten zunächst im Amt, bis am 20. Mai 1924 dort eine Nachwahl erfolgte. Mit der Nachwahl verliert die DNVP ein Mandat, welches die KPD gewinnt.

Landtagswahl 1923 (ohne Birkenfeld)
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
VSPD 23,76 % 12 Sitze - 1 Sitz
DVP 22,63 % 12 Sitze + 4 Sitze
Zentrum 20,66 % 10 Sitze ± 0 Sitze
DDP 18,63 % 9 Sitze + 3 Sitze
DNVP 6,94  % 3 Sitze nicht darstellbar
KPD 6,22 % 2 Sitze + 2 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[13]

Der Landtag sprach im März 1925 dem Staatsministerium das Misstrauen aus und wurde daraufhin entsprechend Art. 40 VVold aufgelöst.

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (2. Wahlperiode)

Landtagswahl 1925

Am 24. Mai 1925 erfolgte die Wahl zum 4. Landtag.

Landtagswahl 1925
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
Landesblock (DVP und DNVP) 34,63 % 15 Sitze ± 0 Sitze
Zentrum 24,44 % 10 Sitze ± 0 Sitze
SPD 22,46 % 9 Sitze - 1 Sitz
DDP 13,67 % 5 Sitze - 4 Sitze
Deutschvölkische Freiheitsbewegung 2,52 % 1 Sitz + 1 Sitz

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[14]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (3. Wahlperiode)

Landtagswahl 1928

Am 20. Mai 1928 erfolgte die Wahl zum 5. Landtag.

Landtagswahl 1928
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
SPD 28,86 % 15 Sitze + 6 Sitze
Landesblock (DVP und DNVP) 17,71 % 9 Sitze - 6 Sitze
Zentrum 17,06 % 9 Sitze - 1 Sitz
DDP 10,67 % 5 Sitze ± 0 Sitze
NSDAP 7,52 % 3 Sitze + 3 Sitze
CNBL 6,22 % 3 Sitze + 3 Sitze
Listenverbindung: Wirtschaftliche Vereinigung (Oldenburg) und Reichspartei des deutschen Mittelstandes – Wirtschaftspartei (Birkenfeld) 5,07 % 2 Sitze + 2 Sitze
KPD 3,66 % 2 Sitze + 2 Sitze
Landvolk- und Mittelstandsliste (Völkischnationaler Block) 2,11 % 1 Sitze ± 0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[15]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (4. Wahlperiode)

Landtagswahl 1931

Am 17. Mai 1931 erfolgte die Wahl zum 6. Landtag.

Landtagswahl 1931
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
NSDAP 37,23 % 19 Sitze + 16 Sitze
SPD 20,90 % 11 Sitze - 4 Sitze
Zentrum 17,61 % 9 Sitze ± 0 Sitze
KPD 7,21 % 3 Sitze + 1 Sitz
DNVP 4,82 % 2 Sitze nicht darstellbar
DVP 4,10 % 2 Sitze nicht darstellbar
Deutsche Staatspartei 3,24 % 1 Sitze - 4 Sitze
Oldenburgisches Landvolk (Christlich-Nationale Bauern- und Landvolkpartei) 2,06 % 1 Sitz nicht darstellbar

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[16]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (5. Wahlperiode)

Landtagswahl 1932

Am 29. Mai 1932 erfolgte die Wahl zum 7. Landtag.

Landtagswahl 1932
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
NSDAP 48,38 % 24 Sitze + 5 Sitze
SPD 18,75 % 9 Sitze - 2 Sitze
Zentrum 15,50 % 7 Sitze - 2 Sitze
DNVP 5,76 % 2 Sitze ± 0 Sitze
KPD 5,74 % 2 Sitze - 1 Sitz
Deutsche Staatspartei 2,29 % 1 Sitze ± 0 Sitze
Oldenburgisches Landvolk 2,20 % 1 Sitz ± 0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[17]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (6. Wahlperiode)

Reichstagswahl 1933

Am 5. März 1933 erfolgte die Wahl des Reichstags. Der 8. Landtag wurde aufgrund des Vorläufigen Gesetzes zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich analog dieses Wahlergebnisses neu gebildet.

Landtagswahl 1933
Partei Stimmanteil in % Sitze Veränderung (Sitze)
NSDAP 46,50 % 18 Sitze - 6 Sitze
SPD 18,17 % 7 Sitze - 2 Sitze
Zentrum 14,76 % 5 Sitze - 2 Sitze
Kampffront Schwarz-Weiß-Rot 11,39 % 4 Sitze + 2 Sitze
KPD 6,40 % 2 Sitze ± 0 Sitze

An 100 % fehlende Stimmen = Nicht im Landtag vertretene Wahlvorschläge[18]

Liste der Mitglieder des Landtages (Freistaat Oldenburg) (7. Wahlperiode)

Nach dem Zweiten Weltkrieg

Nach dem Zweiten Weltkrieg stellten die Alliierten die Länder wieder her. Für das Land Oldenburg wurde durch die Britischen Militärregierung ein Ernannter Oldenburgischer Landtag zur Kontrolle der Landesregierung eingesetzt. Dieser ernannte Landtag bestand vom 30. Januar 1946 (erste Sitzung) bis zum 6. November 1946 (letzte Sitzung).

Am 1. November 1946 gründete die britische Militärregierung mit der Verordnung Nr. 55 aus den ehemals selbstständigen Ländern Braunschweig, Hannover, Oldenburg und Schaumburg-Lippe das heutige Bundesland Niedersachsen. Damit endete die Geschichte des Oldenburger Landtags. Seine Aufgaben wurden vom niedersächsischen Landtag übernommen.

Gebäude

Landtagsgebäude
Landtag und Staatsministerium

Das 1914 bis 1917 errichtete Gebäude des Landtages befindet sich am Theodor-Tantzen-Platz 8 in Oldenburg und war seit 1978 Sitz der Bezirksregierung Weser-Ems. Seit Auflösung des Regierungsbezirks zum 1. Januar 2005 dient es kulturellen und Schulungszwecken.

Zwischen 1848 - 1916 nutzte der Landtag die 1837-1838 errichtete Militärakademie in Oldenburg als Landtagsgebäude. Heute wird dieses Gebäude als Standesamt genutzt.

Parlamentspräsidenten

Paul Hug, Landtagspräsident 1925

Weblinks

 Commons: Oldenburgischer Landtag – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Monika Wegmann-Fetsch: Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Oldenburg. 1974, ISBN 3-87358-067-5, S. 95 ff.
  2. Monika Wegmann-Fetsch: Die Revolution von 1848 im Großherzogtum Oldenburg. 1974, ISBN 3-87358-067-5, S. 124 ff.
  3. Albrecht Eckhardt: Abstimmungsverhalten, politische Gruppierungen und Fraktionen im Landtag des Großherzogtums Oldenburg 1848-1919. In: Ernst Hinrich u. a.: Zwischen ständischer Gesellschaft und "Volksgemeinschaft". 1993, ISBN 3-8142-0450-6, S. 82.
  4. Albrecht Eckhardt: Abstimmungsverhalten, politische Gruppierungen und Fraktionen im Landtag des Großherzogtums Oldenburg 1848-1919. In: Ernst Hinrich u. a.: Zwischen ständischer Gesellschaft und "Volksgemeinschaft". 1993, ISBN 3-8142-0450-6, S. 85-86.
  5. Albrecht Eckhardt: Abstimmungsverhalten, politische Gruppierungen und Fraktionen im Landtag des Großherzogtums Oldenburg 1848-1919. In: Ernst Hinrich u. a.: Zwischen ständischer Gesellschaft und "Volksgemeinschaft". 1993, ISBN 3-8142-0450-6, S. 87.
  6. Albrecht Eckhardt: Abstimmungsverhalten, politische Gruppierungen und Fraktionen im Landtag des Großherzogtums Oldenburg 1848-1919. In: Ernst Hinrich u. a.: Zwischen ständischer Gesellschaft und "Volksgemeinschaft". 1993, ISBN 3-8142-0450-6, S. 91 ff.
  7. Wolfgang Günther (Hrsg.): Parteien und Wahlen in Oldenburg. 1983, ISBN 3-87358-182-5, S. 125 ff.
  8. Wolfgang Günther (Hrsg.): Parteien und Wahlen in Oldenburg. 1983, ISBN 3-87358-182-5, S. 134.
  9. Wolfgang Günther (Hrsg.): Parteien und Wahlen in Oldenburg. 1983, ISBN 3-87358-182-5, S. 174.
  10. Verfassung für den Freistaat Oldenburg.
  11. Falter u.a. 1986, S. 100
  12. StHbOl 1920, S. 68f.
  13. StHbOl 1923, S. 97f.
  14. StatJBDR 1926, S. 454f.; StHbOl 1925, S. 114f.
  15. StHbOl 1928/30, S. 129ff.
  16. StatJBDR 1931, S. 548f.
  17. StatJBDR 1932, S. 544f.
  18. StatJBDR 1933, S. 540f.
  19. Albrecht Eckhardt: Von der bürgerlichen Revolution bis zur nationalsozialistischen Machtübernahme - Der oldenburgische Landtag und seine Abgeordneten 1848-1933. 1996, ISBN 3-89598-327-6, S. 87 ff.

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