Ocupa

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Besetztes Haus in Stuttgart (2005)

Eine Hausbesetzung ist die Inbesitznahme leerstehenden Wohnraums gegen oder jedenfalls ohne Berücksichtigung des Willens des Eigentümers. Besetzte Häuser werden in einigen Ländern, z. B. Frankreich, England, Polen und Ungarn, als Squats bezeichnet. Als Beweggründe geben die Hausbesetzer häufig an, dass Wohnraum oder Räume für soziale und kulturelle Veranstaltungen fehlen würden oder nicht bezahlbar seien.

Inhaltsverzeichnis

Ursachen und Unterscheidungen

Symbol der Hausbesetzer.

Hausbesetzungen werden aus verschiedenen, sich oftmals überlappenden Motiven durchgeführt: Diese sind der Wunsch nach kostenlosem Wohnraum, eigener Wohnungsmangel oder sogar Obdachlosigkeit und Protest gegen spekulativen Leerstand und hohe Mieten. Hausbesetzer grenzen sich meist bewusst von gesellschaftlichen Normen ab und versuchen, alternative Formen des Zusammenlebens zu entwickeln.

Das selbsterklärte Ziel von Instandbesetzungen ist es, verfallene Häuser vor dem Abriss zu retten und wieder bewohnbar zu machen.

Bei den Hausbesetzungen gibt es grundsätzlich zwei Klassen:

  • „offene besetzte Häuser“, bei denen die Öffentlichkeit wissen darf – und soll – dass das Haus besetzt ist. Häufig hängen Transparente an der Fassade, es werden Flugblätter verteilt, etc.
  • so genannte „stille Besetzungen“, hierbei ziehen die Menschen einfach ein und versuchen, die Besetzung nicht öffentlich zu machen.

Das Symbol der Hausbesetzerbewegung ist ein Kreis, durch den ein N-förmiger Blitz von links unten nach rechts oben verläuft. Das Symbol soll in der niederländischen Hausbesetzerszene der 1970er-Jahre entstanden und einem Zinken nachempfunden worden sein, der ebenfalls aus einem Kreis mit einem Blitz bestand und so viel wie „hier kann man gut eine Nacht bleiben“ bedeutet haben soll. Der Buchstabe N, als der sich der Blitz lesen lässt, wird als Abkürzung für „neemt“ interpretiert, dem niederländischen Wort für „genommen“ oder im übertragenen Sinn „besetzt“.

Geschichtliche Entwicklung

Viele der in den 1970er, 1980er und 1990er Jahren in Deutschland und den Niederlanden besetzten Häuser sind heute legalisiert. Dies bedeutet, dass die Bewohner mit den Eigentümern Duldungs-, Miet- oder Nutzungsverträge abgeschlossen haben. Es gibt aber auch Häuser, die formell nicht legalisiert sind und einen inoffiziellen Status haben, nachdem sie als geduldet gelten. In der Schweiz haben besetzte Häuser häufig einen „Gebrauchsleihevertrag“, der sichert, dass die Hausbesetzer auch Strom und Wasser bezahlen.

Deutschland

„Im Herbst 1970 hatten Studenten, Familien aus Obdachlosensiedlungen und ausländische Arbeiter in der Eppsteiner Straße 47 im Frankfurter Stadtteil Westend vermutlich zum ersten Mal im Nachkriegsdeutschland ein leer stehendes Haus besetzt, die Häuser in der Liebigstraße 20 und Corneliusstraße 24 folgen einen Monat später.“ [1] (siehe hierzu auch: Frankfurter Häuserkampf)

Hausbesetzer in Berlin-Kreuzberg (1981)

Die Hausbesetzerszene Westdeutschlands war insbesondere Ende der 1970er und in den 1980ern aktiv. Anfang der 1980er fand in Münster der erste bundesweite Kongress der Hausbesetzer statt. In der Wendezeit wurden viele Häuser in der ehemaligen DDR besetzt (weil dort ein Machtvakuum herrschte, die Ostberliner Polizei war nicht mehr und die Westberliner Polizei noch nicht befugt einzugreifen). Die Besetzung von Häusern war oft ein „politischer Protestakt gegen das politische System“ des jeweiligen Staates. Es kam nicht selten zu gewalttätigen Auseinandersetzungen mit der Polizei. Dies geschah v. a. bei Demonstrationen und Räumungen.

Besetzte Häuser in der Mainzer Straße in Berlin-Friedrichshain (1990)

In West-Berlin kam es insbesondere in Kreuzberg infolge der Flächensanierungspolitik des Senates seit 1964/1965, welche den flächendeckenden Abriss von Altbauquartieren und gleichzeitigem Neubau von modernen Großsiedlungen vorsah (wie z.B. Gropiusstadt oder das Märkische Viertel), zu einer Wohnungsknappheit. Die Nachfrage nach Wohnungen war größer als das Angebot, weil sich Abriss und Neubau von Wohnungen nicht in gleicher Geschwindigkeit entwickelten. Das Flächensanierungskonzept sah aus Kostengründen vor, Straßenzüge nur als Ganzes abzureißen. Hierfür mussten jedoch erst einmal alle Wohnungen des jeweiligen Straßenzuges „entmietet“ werden, was zu einem langwierigen, jahrelangen Prozess ausartete. Die bereits „entmieteten“ Wohnungen wurden nicht wieder neu vermietet und standen somit teilweise seit mehr als einem Jahrzehnt leer, obwohl zwischenzeitlich insbesondere viele jüngere zugezogene Menschen, die bspw. in West-Berlin der Pflicht zum Wehrdienst entgehen wollten, dringend nach Wohnraum suchten. Leerstehende Häuser wurden dann von der aufkommenden Hausbesetzerszene in Beschlag genommen, um ihren weiteren Verfall und den darauf folgenden Abriss zu verhindern. Ihre Forderungen waren: preiswerten Wohnraum erhalten und nur jene Baumaßnahmen (möglichst in Eigenarbeit) durchführen, die von den Bewohnern als notwendig erachtet wurden. 1980/81 waren ca. 160 Häuser besetzt und bei den Versuchen, diese zu räumen, lieferten sich Hausbesetzer und Polizei zum Teil dramatische Straßenschlachten. Berlins erste Bewegung endete im Jahre 1981, als der Senat die „Berliner Linie“ verkündete, welche keine Neubesetzungen mehr möglich machte. Zuvor hatten sich die Besetzer über die Legalisierung der Häuser in zwei Lager gespalten: Die einen wollten ihr neues Wohn- und Lebensverhältnis sichern, während die anderen den Besetzerstatus und ihre damit verbundenen politischen Ziele nicht aufgeben wollten. Ab 1983 ging der West-Berliner Senat zu einer Politik der sogenannten Behutsamen Stadterneuerung über, die die Entwicklung von Sanierungskonzepten in Absprache und mit der Beteiligung der betroffenen Bewohner vorsah.[2]

Bekannte Hausbesetzungen sind die 1989 besetzte Rote Flora in Hamburg, das 1990 besetzte Kunsthaus Tacheles, das im selben Jahr besetzte und 1991 legalisierte Wohnprojekt Köpi, die Hafenstraße in Hamburg und die Häuser in der Mainzer Straße (Berlin-Friedrichshain). Nicht zuletzt durch den Rauch-Haus-Song von Rio Reiser ist das Georg-von-Rauch-Haus in Berlin-Kreuzberg bekannt, eine seit 1971 bestehende Besetzung.

Auch in kleineren Städten gab es spektakuläre und erfolgreiche Hausbesetzungen. In Tübingen sind dies etwa das Richard-Epple-Haus und das ehemalige Polizeihauptquartier im Stadtzentrum, die Münzgasse 13, das zum selbstverwalteten Wohnprojekt wurde, in Leipzig die Häuser in der Stockartstraße in der Nähe des Conne Islands, in Potsdam das Boumans. Im Zusammenhang mit der (wenig erfolgreichen) Hausbesetzerbewegung in München stand die Gruppe Freizeit 81.

Österreich

Transparent bei einer „EKH Bleibt“-Aktion (2005)

In Österreich gab es mit der Besetzung des heutigen legalen Veranstaltungszentrums Arena in Wien durch Jugendliche in den 70er-Jahren die erste große Besetzung. Bis zum Ankauf durch die Stadt Wien illegal war das seit 1990 besetzte Ernst-Kirchweger-Haus (EKH), das als Zentrum linker, antifaschistischer und sozialer Gruppierungen sowie als Veranstaltungszentrum bekannt ist.

Außerhalb Wiens gab es bekannte Besetzungen mit der Stadtwerkstatt in Linz, einer 1980 besetzten Fabrikshalle, die 1990 geräumt und abgerissen wurde und seither in einem kleinen angrenzenden Gebäude untergebracht und legalisiert ist, der ARGE in Salzburg und der Villa Kuntabunt in Innsbruck, die von 2003 bis 2005 besetzt war.[3]

Schweiz

Das „Sidi“ in Winterthur (2006)

In der Geschichte der Schweiz gab und gibt es eine lebendige Hausbesetzerszene. Die bekannteste Hausbesetzung war jene der Roten Fabrik in Zürich Mitte der 1970er-Jahre, als Jugendliche und Studenten nach einem Jugend- und Kulturzentrum verlangten. In diesem Zusammenhang kam es auch zum sogenannten Opernhauskrawall, der ausbrach, als die Stadt mit einem Volksfest für den Bau eines 61 Millionen Franken teuren Opernhauses warb, während der Entscheid einer Volksinitiative zur Schaffung eines Kulturzentrums in der Roten Fabrik seit 1977 nicht umgesetzt wurde. Ab Ende der 80er-Jahre wurde die Rote Fabrik legalisiert und wird seither subventioniert. Heute ist die Rote Fabrik das größte alternative Kulturzentrum der Schweiz. Weitere bekannte Besetzungen sind das Sidi in Winterthur und war das Rhino in Genf.

Eine der größten Hausbesetzungen war jene der Wohlgroth von 1991 bis 1993. In mehreren Gebäuden waren rund 100 Bewohner sowie zahlreiche kulturelle und soziale Einrichtungen untergebracht.

Immer wieder für Aufsehen sorgen kurze, vorübergehende Besetzungsaktionen öffentlicher Plätze, großer Gebäude und Areale. So wurde 2003 für mehrere Tage das Sulzer-Hochhaus in Winterthur, damals noch das höchste Hochhaus der Schweiz, aus Protest gegen die Luxussanierung von Wohnraum besetzt und 2008 wurde für ein „Volksfest“ als „Gegenveranstaltung zur Euro 2008“[4] unter dem Titel „Brotäktschn“ ein Wochenende lang das ungenützte Hardturm-Stadion in Zürich besetzt. Die aufwändige Besetzung des Stadions wurde als Baustelle getarnt lange vorbereitet.[5] Die Polizei war völlig überrascht und sah nach Rücksprache mit dem Eigentümer des Stadions, der Credit Suisse, von einer Räumung ab.[4]

Spanien

Die besetzte Festung Kasa de la Muntanya in Barcelona-Vallcarca (2006)
C.S.A. Can Vies in Barcelona. Seit 1997 besetztes Gebäude auf einem Grundstück der Bahn (2007)

Eine der aktivsten Hausbesetzerszenen Europas befindet sich in Spanien und dort wiederum in Barcelona. Eine wesentliche Ursache ist hierfür in der Tatsache zu sehen, dass über 80 % der Wohneinheiten Barcelonas Eigentumswohnungen – und somit für allein lebende Jugendliche nicht bezahlbar – sind.[6] Im Jahr 2000 waren rund 70 Häuser im Raum Barcelona besetzt, vor allem in den an die Altstadt angrenzenden Stadtteilen Sants und Gràcia. Tatsächlich dürften es heute viele mehr sein. Unter den Besetzern befinden sich neben solchen, die das besetzte Haus als Sozial- und Kulturzentrum betreiben wollen, auch solche, die lediglich eigenen Wohnraum benötigen und nicht allzu viel Aufsehen erregen wollen.[6]

Das wahrscheinlich älteste noch besetzte „Haus“ ist das Kasa de la Muntanya, eine 1809 errichtete und 1989 besetzte Kaserne, die lange leer stand, aber nun als Immobilienobjekt in der gewachsenen Stadt wieder sehr begehrt ist. Einzig ein Streit um den Besitz – zwischen Staat, der von der besitzenden Adelsfamilie nur ein Nutzungsrecht für eine Kaserne hatte – hat bislang eine Räumung des großräumigen Gebäudes verhindert.[6]

Seit dem neuen Strafgesetz (Nuevo Código Penal; CP), das Ende 1995 in Kraft trat, waren vermehrt Polizeiaktionen gegen besetzte Häuser wahrzunehmen, die einigen kulturell sehr aktiven und etablierten autonomen Zentren das Ende bereiteten – darunter das Cine Princesa und das Hamsa. Dennoch ist die Hausbesetzerszene von Barcelona nach wie vor sehr aktiv und gut organisiert, wie an vielen Merkmalen erkennbar wird. So existiert ein gemeinsamer, nach Stadtteilen geordneter, wöchentlich aktualisierter, an einigen besetzten oder mit der autonomen Szene verbundenen Gebäuden ausgehängter Veranstaltungskalender („Info Usurpa“) für – schwankend – 40 bis 60 offene Zentren[7] und eine gemeinsame Wandzeitung („Contra-Infos“) der autonomen Szene, die in gleicher Weise ausgehängt werden. Darüber hinaus liegt an vielen Orten eine zwei Doppelseiten im A3-Format umfassende Hausbesetzerzeitung auf, die monatlich erscheint. Diese listet auch 39 centres socials okupats auf, also besetzte Häuser, die als offene Häuser geführt werden sowie eine Übersicht über Webseiten und Internetadressen an denen weiterführende Informationen bezogen werden können.[8] Darüber hinaus machen vor allem in Stadtvierteln mit einer erhöhten Anzahl von besetzten Häusern zahlreiche Graffiti, Stencils, Plakate und Sticker die Öffentlichkeit auf die Anliegen der autonomen sowie Hausbesetzerszene von Barcelona aufmerksam.

USA

In den USA unterscheiden sich die für Hausbesetzungen entscheidenden Gesetze von Staat zu Staat. Geschichtliche Bedeutung hatte das Besetzen von Land im Zuge der Besiedelung des Westens der USA, was als Squatting bezeichnet wird und wofür es eigene Gesetze gab. Besondere Bedeutung kommt der Hausbesetzung in der Hinsicht zu, als dass der soziale Wohnbau nur geringe Bedeutung am Wohnmarkt hat und die Immobilienspekulation, die lang Wohnungsleerstände in Erwartung steigender Wohnpreise in Kauf nimmt, große Bedeutung hat, während vor allem in den Städten Obdachlosigkeit ein großes Problem darstellt.

Vor diesem Hintergrund entstanden in der jüngeren Geschichte in den Ballungsräumen Bürgerinitiativen, die sich für das Recht von Obdachlosen auf Wohnraum einsetzen. Eine der bekannteren dieser Gruppen ist Homes Not Jails in San Francisco, die im Zuge der Rezession Ende der 80er-Jahre entstand und seit 1992 Hausbesetzungen organisiert und durchführt. Im Zuge der jüngsten Wirtschaftskrise entstand in Miami, eine der am meisten von der Immobilienkrise und in der Folge enormen Haus- und Wohnungsleerstand betroffenen Städte der USA, eine neue Organisation namens Take Back The Land. In Miami ging der Bauboom, der Auslöser der Immobilienblase und der folgenden Wirtschaftskrise, Mitte 2006 zu Ende. Die Stadt entwickelte sich in der Folge zum Ground Zero der Immobilienkrise. Ende 2008 befanden sich 5.500 Häuser vor der Zwangsversteigerung, ganze Neubauviertel stehen leer. Die Organisation möchte daher die 1.683 im Großraum Miami auf der Straße lebenden Personen in solchen Häusern unterbringen und als Gegenleistung für die Instandhaltung der Häuser sowie die Betriebskosten aufkommen.[9]

Juristische Bewertung

Deutschland

Der Eigentumserwerb durch eine Hausbesetzung ist in Deutschland nicht möglich. Zur Ersitzung des Eigentums an einem Grundstück (§ 900 BGB) ist nach deutschem Recht die 30-jährige unberechtigte Eintragung als Eigentümer im Grundbuch und ebenso langer Eigenbesitz erforderlich (Buch- oder Tabularersitzung).

Hausbesetzungen gegen den Willen des Eigentümers sind in Deutschland strafrechtlich gesehen Hausfriedensbruch nach § 123 des Strafgesetzbuchs (StGB). Wird die Einrichtung oder die Bausubstanz verschlechtert, können Sachbeschädigungen nach § 303 StGB vorliegen. Dem Eigentümer können überdies Ansprüche auf Schadensersatz oder auf Herausgabe der Nutzungen gegen die Besetzer zustehen. Weiterhin kann der Straftatbestand Entziehung elektrischer Energie nach § 248c StGB erfüllt sein.

Österreich

Für Gebäude in Privatbesitz gelten in Österreich sehr ähnliche Bestimmung wie in Deutschland.

Niederlande

Nach dem niederländischen Gesetz ist es unter bestimmten Voraussetzungen nicht verboten, ein Haus zu besetzen. Dazu gehört der Leerstand des Hauses über mindestens ein Jahr und der Besitzer kann nicht beweisen, dass er das Haus in Kürze wieder in Gebrauch nimmt oder vermietet. Illegal ist die Besetzung, wenn das Haus aufgebrochen ist. Anzeige erstatten hat allerdings nur dann Sinn, wenn der oder die Täter auf frischer Tat erwischt wurden. Hausbesetzer in den Niederlanden schalten schon mal die Polizei ein bevor sie ein Haus besetzen. Die Polizei kann dann offiziell den Leerstand befestigen und die Hausbesetzer zeigen „guten Willen“ um häuslich darin zu wohnen. Der Beweis hierfür kann bereits ein Stuhl, Tisch und ein Schlafplatz sein. Hausbesetzung ist kein Hausfriedensbruch solange nicht eingebrochen wurde und das Haus nicht durch jemand anders in Gebrauch ist [10]. Die Besetzung eines Hauses das weniger als ein Jahr leer steht, ist strafbar.

Maßnahmen bei drohender Räumung und Strafprozessen

In der Hausbesetzerszene werden Strafmaßnahmen wegen Hausfriedensbruch als ungerechtfertigt[11] und Einschüchterung[12] empfunden. Durch Öffentlichkeitsarbeit[13] und Demonstrationen wird vor allem in der linksalternativen Szene die Hausbesetzung unterstützt und sich gegen Repression und für den Erhalt der Häuser eingesetzt. Für die Kosten der Prozesse gegen Hausbesetzer und von Strafverfolgung Betroffenen wird Geld gesammelt und für anwaltliche Betreuung gesorgt. In den Gerichtsverhandlungen ist man bemüht, das politische Anliegen der Besetzung deutlich zu machen.[14]

Filme

Musik

Literatur

  • Susan Arndt (Hrsg.): Berlin, Mainzer Strasse: „wohnen ist wichtiger als das Gesetz“. Basis-Druck, Berlin ISBN 3-86163-020-6
  • Autonome Lupus-Gruppe: Die Hunde bellen … Von A bis RZ. Eine Zeitreise durch die 68er Revolte und die militanten Kämpfe der 70er bis 90er Jahre. Unrast, Münster 2001, ISBN 3-89771-408-6
  • Bernd Drücke: Zwischen Schreibtisch und Straßenschlacht? Anarchismus und libertäre Presse in Ost- und Westdeutschland, Verlag Klemm & Oelschläger, Ulm 1998, ISBN 3-932577-05-1 (insb. Die HausbesetzerInnenbewegung und ihre Presse, S. 129 ff.)
  • Geronimo: Feuer und Flamme. 6. Auflage. ID-Verlag, Berlin 2002, ISBN 3-89408-004-3
  • Ingrid Müller-Münch (Hrsg.): Besetzung: weil das Wünschen nicht geholfen hat. Rowohlt Verlag, Reinbek bei Hamburg 1981, ISBN 3-499-14739-4
  • Thomas Stahel: Wo-Wo-Wonige!: Stadt- und wohnpolitische Bewegungen in Zürich nach 1968, 2006 (Dissertation). PDF
  • Martin Veith: "Selbstbestimmtes Leben im besetzten Haus - Die Schwabstrasse 16b", in: Eine Revolution für die Anarchie. Zur Geschichte der Anarcho-Syndikalistischen Jugend (ASJ) im Großraum Stuttgart 1990-1993, Verlag Edition AV, Lich 2009, ISBN 978-3-86841-005-1 (S. 184-197)

Siehe auch

Weblinks

Zu den Niederlanden:

Einzelnachweise

  1. Serhat Karakayali Lotta Continua
  2. Häußermann&Kapphan: Berlin: von der geteilten zur gespaltenen Stadt? Sozialräumlicher Wandel seit 1990, Leske+Budrich Verlag, Opladen 2002
  3. Villa Kuntabunt: Chronologie eines Häuserkampfes. Indymedia (abgerufen am 15. Oktober 2008)
  4. a b Neue Zürcher Zeitung: Linksautonome besetzen Hardturm-Stadion. 4. Juli 2008 (abgerufen am 15. Oktober 2008)
  5. Eine Besetzung für ganz Zürich. Fabrikzeitung, August 2008
  6. a b c Leben in der Lücke, Online-Wochenzeitung Jungleworld, 25. Oktober 2000
  7. Info Usurpa – Butlleti setmanal de contr@informació des del 1996. Nr. 486, 11. bis 17. Juli 2007 (seit 1996 öffentlich aushängender, wöchentlich aktualisierter Veranstaltungskalender für besetzte Häuser und autonome Zentren in Barcelona)
  8. okupar bon. offen und gratis aufliegende Zeitung der Hausbesetzerszene von Barcelona, Mai 2007, kein Impressum, keine Seitenzahlen
  9. Rita Neubauer: Obdachlose in ‚befreiten‘ Häusern. Der Standard, 20./21. Dezember 2008, S. 21
  10. Paragraph 138 des niederländischen Strafgesetzbuches ("Nederlands Wetboek van Strafrecht; März 2008")
  11. Videodokumentation: Irgendwie, Irgendwo, Irgendwann, hrsg. von Medienpädagogisches Zentrum HafenstraßenbewohnerInnen 1989 (DVD 2007)
  12. Zur Hafenstraße vom 19.7.87
  13. Dokumentation eines Flugblattes zu den Kämpfen um die Hafenstraße 1987
  14. So fanden aus Solidarität und zur politischen Stärkung der Hausbesetzerbewegung für ein neues Ungdomshuset in Dänemark verschieden Aktionen statt Eckernförde, Karlsruhe, Flensburg und Jena 1 sowie Jena 2.
  15. Eintrag in der IMDB-Filmdatenbank
  16. Download über indypeer.org
  17. Züri brännt (Schnitt Online, DVD)
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