Obsolescence

Obsolescence

Der Begriff Obsoleszenz (Veralterung) bezeichnet die künstliche oder natürliche Veralterung eines Produktes. Das zugehörige Adjektiv obsolet (nicht mehr gebräuchlich sein, an Geltung verlieren, hinfällig) bezeichnet generell Veraltetes, meist Normen oder Therapien.

Inhaltsverzeichnis

Formen der Obsoleszenz

Geplante Obsoleszenz

Die geplante Obsoleszenz ist Teil einer Produktstrategie. Beim Herstellprozess werden in das Produkt bewusst Schwachstellen eingebaut oder Rohstoffe von schlechter Qualität eingesetzt. Das Produkt wird schnell schad- oder fehlerhaft, kann nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden und muss ersetzt werden (built-in-obsolescence).

Funktionelle Obsoleszenz

Durch neue Anforderungen (z. B. durch Komplementärprodukte) kann das Produkt nicht mehr in vollem Umfang genutzt werden. Diese Form tritt vor allem in der Computerbranche auf (z. B. Anforderungen verschiedener Computerspiele an bestimmte Versionen des Betriebssystems). Als Konsequenz reagieren die Konsumenten meist verunsichert und überspringen eine oder mehrere Versionen (Leap Frogging).

Weitere Ursache ist Abkündigung von (meist elektronischen) Bauteilen oder Aufkündigung von Software-Upgrades.

Insbesondere langfristige Projekte und langlebige Wirtschaftsgüter sind zunehmend durch solche nur bedingt vorhersehbare Nichtverfügbarkeit gefährdet.

Im Obsoleszenz-Management werden Lösungsansätze für diese Problematik entwickelt, unter anderem:

  • rechtzeitige Information der Kunden
  • gemeinsame Erarbeitung von Substituten
  • Lageraufbau für den geschätzten gesamten künftig erwarteten Bedarf.

Psychische Obsoleszenz

Ein Produkt wird nicht mehr gewünscht, weil es an Popularität verloren hat und „out“ (ugs.: nicht modern sein, nicht auf der Höhe der Zeit sein) geworden ist. Dies geschieht oft durch Modetrends, aber auch durch technische Entwicklungen (z. B. die derzeit stattfindende Abkehr von der Analog- zur Digitalfotografie). Das Produkt an sich ist aber noch uneingeschränkt nutzbar. Die Popularität wird wesentlich beeinflusst durch das Image, was eine Frage des Designs und der Vermarktung ist. Also ist das Design im Sinne von (modischem) Styling ein probates Mittel, künstliche Obsoleszenz herbeizuführen.

Geplanter Mehrverbrauch

Durch entsprechende Gestaltung der Produktverpackung ist es möglich, bei jenen Produkten, die keinem Verschleiß unterliegen (nämlich allen Verbrauchsgütern) eine Erhöhung des Verbrauches zu erzielen. Dies ist z. B. durch eine zu große Flaschenöffnung von Badezusätzen (zu hoher Verbrauch) oder durch Verpackungen, die sich nicht vollständig entleeren lassen (Ketchupflasche) möglich. Auch durch das frühzeitige Austauschen von Fahrzeugteilen während einer Inspektion entsteht ein erhöhter Verbrauch, da die Teile nicht bis zum endgültigen Verschleiß genutzt werden.

Indirekter Verschleiß

Durch Änderungen eines Bauteiles veraltet ein drittes Bauteil schneller, z. B. durch Verschlechterung eines Reglers kann die PKW-Batterie schneller unbrauchbar werden.

Geplante Systemvariationen

Produktneuheiten werden mit eigenständigen Zubehörvarianten ausgestattet. Dies hat zur Folge, dass Verbraucher, die die Neuheiten haben möchten, sich auch das Zubehör neu kaufen müssen. Beispiele sind Spiegelreflexkameras, bei denen ein neues Objektiv oder Blitzlicht gekauft werden muss, da bisherige Komponenten nicht kompatibel mit den neuen Geräten sind.

Ursachen

  • Marktsättigungserscheinung (in der Regel mit Absatzstockungen verbunden)
  • Absprache der Konkurrenten (besonders bei oligopolisierten Märkten)
  • Prestigekonsum (führt in der Regel zu vorzeitigem Produktneukauf z. B. als Zeichen beruflicher Leistungsfähigkeit)
  • Aufwandskonkurrenz und Konsumpassivismus
  • Hohes (freies) verfügbares Einkommen
  • Beschränkte Markttransparenz (verhindert, dass der Verbraucher Produkte findet, die weniger der geplanten Obsoleszenz unterliegen)
  • Wachstumsorientierung der Gesellschaft

Rechtswissenschaftlicher Begriff

Ein häufiger Grund für Obsoleszenz in rechtlicher Hinsicht ist die grundlegende Änderung der staatsrechtlichen Verhältnisse. So sind verschiedene Normen aus der Zeit des Dritten Reichs nicht außer Kraft getreten, werden aber nicht mehr angewendet und so als obsolet betrachtet. Ein Beispiel hierfür ist, dass der Stiftungserlass für das Eiserne Kreuz noch rechtsgültig ist, der Bundespräsident als zuständiges Staatsorgan diesen Orden aber nicht mehr verleiht. Das Kennzeichen der Obsoleszenz ist hier die Staatspraxis.

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