Obmann

Obmann

Obmann oder Obfrau (veraltet für Obfrau auch: Obmännin[1], geschlechtsneutrale Pluralform: Obleute) ist sowohl eine andere Bezeichnung für Vorsitzender, Präsident oder Anführer einer Fraktion, Sektion als auch die Bezeichnung für einen von zwei Parteien ernannten Schiedsrichter.

Inhaltsverzeichnis

Arten

In Betrieben ist der Betriebsobmann der Vertrauensmann der Belegschaft. In Schulen werden oft verschiedene Obmannfunktionen verteilt. So sind zum Beispiel der Verkehrsobmann oder der Büchereiobmann jeweils für ihre unterrichtlichen Bereiche verantwortlich und Ansprechpartner der Kollegen zu diesem Thema, aber auch diesbezügliche Vertreter nach außen.

In Teilen Bayerns und in Österreich (auch Südtirol) wird die Bezeichnung gleichbedeutend mit dem Vorstand eines Vereines verwendet (z. B. Obmann einer Musikkapelle). Bei strukturierten Organisationen gibt es dabei oft einen Bezirksobmann, Landesobmann und Bundesobmann. Bei den Parteien ÖVP und FPÖ heißen die jeweiligen Parteichefs Bezirksparteiobmann, Landesparteiobmann und Bundesparteiobmann, im konkreten Kontext auch ohne „-partei-“ geschrieben. Im Nationalrat (nicht im Bundesrat) und im Landtag sind die Klubobleute die Vorsitzenden der Parlamentsklubs und ist das Äquivalent zu den Fraktionsvorsitzenden sowohl im Bundesrat, als auch im deutschen und Schweizer Parlament. Obleute sind auch Abgeordnete, die in den Ausschüssen die Hauptansprechpartner jeder Fraktion im Parlament darstellen.

Herkunft

Der Begriff stammt von den frühneuzeitlichen „Obermännern“, die mit zusätzlichen Aufsichts- und Leitungsfunktionen betraut waren. Mitunter kommen festgefahrene politische Prozesse dann wieder voran, wenn sich die Obleute der verschiedenen Fraktionen in einem Ausschuss zusammensetzen und gemeinsam nach Auswegen suchen.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Duden Band 1, 22. Auflage, Seite 703, Bibliografischews Institut Mannheim, ISBN 3411040122

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  • Obmann — Ọb·mann der; (e)s, Ob·män·ner / Ob·leu·te; jemand, der eine Gruppe von Personen vertritt, z.B. die Angestellten gegenüber der Leitung einer Firma: der Obmann der Gewerkschaft || K: Betriebsobmann || hierzu Ọb·frau die; Ọb·män·nin die; , nen …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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