Nutztierhaltung

Nutztierhaltung
Tierhaltung, altes Ägypten
Tierhaltung, Alpenraum um 1860

Tierhaltung ist der allgemein gebräuchliche Oberbegriff für die Versorgung und Pflege eines oder mehrerer Tiere in menschlicher Obhut.

Inhaltsverzeichnis

Kategorien

Nutztierhaltung von Schafen zur Wollproduktion
Hund und Katze sind die verbreitetsten Heimtiere
Wildtierhaltung: Aquarium im Zoo von Bristol

Primär wird zwischen drei Kategorien, der Nutz-, der Heim- und der Wildtierhaltung unterschieden. Anders als die Wildtierhaltung beinhaltet die Nutztierhaltung die Domestizierung. Heimtiere können domestiziert sein.

Nutztierhaltung

Die Nutztierhaltung ist die Haltung von domestizierten Tieren (Nutztiere) aus ökonomischen Gründen (Nahrungsversorgung, Rohstoffquelle, Transport- und Fortbewegungsmittel).Diese Einteilung erfolgt nach den Motiven, Zielen sowie der Form der entsprechenden Tierhaltung.

Ein besonders Kennzeichen ist die Züchtung von regional angepassten oder der Nachfrageentwicklung angepasster Rassen und deren Weiterentwicklung über die Zeit:

  • die Haltung von Arbeits und Tragtieren (Pferd, Esel, Kamel, Lama, Elefant, usw.)
    • im weiteren Sinne auch von Wachtieren (Hund) und Tieren der Schädlings- und Ungezieferbekämpfung (Katze, Mungo, usw.) sowie der Jagdgefährten (Jagdhund, Falknerei, ua.)
  • Die Viehhaltung, die Haltung von Vieh umfasst:
    • die Rindviehhaltung zur Erzeugung von Milch, Fleisch und in begrenztem Umfang auch Zugleistung. Die verbreiteten Rinderrassen unterscheiden sich erheblich in den Leistungsmerkmalen.
    • die Pferdehaltung, in Asien immer zur Milch- und Fleischgewinnung, in Europa vornehmlich vom Zugtier der Landwirtschaft zum Freizeitbegleiter verändert. Die verschiedenen Pferderassen werden den unterschiedlichsten Anforderungen gerecht.
    • die Schweinehaltung ist das wichtigste Segment der Fleischversorgung der nicht-islamischen Nationen. Die verschiedenen Schweinerassen und Haltungsformen folgen den Nachfrageentwicklungen auf dem Fleischsektor.
    • die Schafhaltung zur Erzeugung von Fleisch und Wolle hat rassenspezifische Unterschiede vorzuweisen.
    • die Geflügelhaltung dient zur Erzeugung von Eiern und Geflügelfleisch, konventionell als Bodenhaltung. Die vielfältigen Hühnerrassen werden von Geflügelzucht-Vereinen erhalten und weiterentwickelt.
    • sowie die Haltung zahlreicher anderer Nutztiere, wie Ziegen, Hausesel, Kamele und Neuweltkamele (Lama ua.), Ren, uva.
  • die Imkerei (Bienenzucht und -haltung)
  • die Haltung von Nutztieren für die Gewinnung Tierprodukte
    • die Pelztierzucht
    • die Seidenraupenzucht
    • und anderer Produkte wie Leder, Federn, usw.
    • für die Gewinnung medizinischer und pharmazeutischer Präparate (etwa von Nutztieren für Impfpräparate oder von Medikamenten aus Blut und Milch)
  • die Haltung für die medizinische Forschung mittels Tierversuchen (Labortiere wie die domestizierte Labormaus)

Man unterscheidet

  • Die historisch gewachsene, in Europa traditionell entwickelte, heute als konventionelle Nutztierhaltung bezeichnete Haltungsformen
  • Die zahlreichen traditionellen Haltungsformen, wie sie in den Nicht-Industrienationen und -regionen üblich sind (Formen der Transhumanz, Nomadentum, usw.)
  • Die ökologische Nutztierhaltung versucht die genannten Nutztierarten möglichst naturnah und tiergerecht zu halten
  • Die Intensivhaltung (Massentierhaltung, Käfighaltung) wird mit Legehennen und Masthähnchen, aber auch Ferkeln und anderen Nutztieren, betrieben. Diese Tierhaltungsform wurde bereits in den 1950er Jahren von den USA kommend eingeführt und verfolgt ökonomische Prinzipien die zu vielen Auseinandersetzungen mit Tierschutzverbänden geführt haben. Die EU-Gesetzgebung hat inzwischen Richtlinien zur Begrenzung dieser Tierhaltungsform beschlossen.

Heimtierhaltung

Die Heimtierhaltung ist die Haltung von Tieren jeglicher Art, also Wild-, Nutz- aber auch Haustieren, in privaten Haushalten. Heimtiere können sowohl domestizierte Nutz- oder Haustiere, als auch nicht domestizierte Wildtiere sein.

Wildtierhaltung

Die Wildtierhaltung ist die Haltung wilder, nicht-domestizierter Tiere aus einer Vielzahl unterschiedlicher und in der Geschichte sich stetig wandelnder Gründe (Prestige, Unterhaltung, Sensationslust, Jagdbeute, Wissenschaft, Bildung, Natur- und Artenschutz):

Auch die Gehegehaltung von Hirschen (insb. Rot-, Damhirsch und Reh) zur Erzeugung von Wildfleisch rechnet man noch zur Wildtierhaltung – hier beginnen die Grenzen zur Nutztierhaltung zu verschmelzen, auch Hirsche werde heute züchterisch domestiziert. Dasselbe gilt analog für Pelztiere.
Die Haltung von Tieren für die Gewinnung medizinischer und pharmazeutischer Präparate ist ebenfalls am Scheideweg: Die Haltung von Schlangen für Gewinnung von Gegengiften oder Affen für medizinische Forschung ist noch der Wildtierhaltung zuzurechnen, andere Tiere sind mehr oder wenig domestiziert, oder am Weg zur Domestizierung – inwieweit bei gentechnisch veränderten Lebewesen von Domestizierung gesprochen werden kann, ist dahingestellt.

Tierhaltung in der Kritik

Die verschiedenen Formen der Tierhaltung standen und stehen ständig in der Kritik. So gibt es heute ein breites Spektrum von konstruktiven bis hin zu militanten Gegnern bestimmter Tierhaltungsformen, Tierschützer, Tierrechtler aber auch Menschen, die selbst Tiere halten und deren Bedingungen verbessern wollen. Sowohl die Verantwortlichen für Massentierhaltung als für die Zoologischen Gärten haben sich mit der Kritik auseinanderzusetzen. In Großbritannien hat die Kritik von Tierschützern so zur Schließung aller Delphinarien geführt. Im Jahr 2004 verbat die belgische Regierung sogar die Haltung von Wildtieren im Zirkus. Weitgehend unumstritten dagegen ist im öffentlichen Diskurs die Heimtierhaltung, obwohl auch hier bestimmte Haltungsbedingungen Anlass zur Kritik sein können.

Show mit Schwertwalen in Marineland (Frankreich)

Im Zusammenhang mit der Kritik an der Tierhaltung werden oft die Begriffe „artgemäß“ oder „artgerecht“ verwendet, die sinngemäß identisch sind. Der Begriff „artgerechte Haltung“ ist relativ, da er für jede Tierart neu definiert werden muss und somit als Kategorisierung einer bestimmten Haltungsform nicht ausreicht. Zudem wird durch neue Erkenntnisse der Verhaltensbiologie und durch Einsichten von Tierhaltern der Begriff trotz feststehender Kriterien in Bezug auf eine bestimmte Tierart ständig neu festgelegt. Artgerechte Haltung ist daher stark zeitabhängig. In der Nutztierhaltung eignet er sich als Gegenbegriff zur Massentierhaltung nur bedingt. Besser ist es, die Tierhaltung der ökologischen Landwirtschaft als Gegenbewegung zur Massentierhaltung aufzufassen.

Rechtliche Bestimmungen

Gesetzliche Regelungen zur Heimtierhaltung

In der Heimtierhaltung besteht die so genannte Tierhalterhaftung, nach der im Schuldrecht der Tierhalter grundsätzlich für die Schäden haftbar gemacht werden kann, die sein Tier anrichtet. Die Haftung nach § 833 Satz 1 BGB greift ausdrücklich auch ohne Verschulden des Halters.

Welche Arten als Heimtiere gehalten werden dürfen, entscheiden die Länder. Als erstes Bundesland führte Hessen im Zuge der Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Oktober 2007 ein Verbot der Wildtierhaltung ein. Unter dieses Gesetz fallen neben mehreren Skorpion- und Giftspinnenarten vor allem Reptilien wie Krokodile sowie einige Würge- und zahlreiche Giftschlangenarten. Die Verordnung gilt ausschließlich für die Haltung aus privaten und nichtgewerblichen Zwecken. Somit fallen Zoos nicht unter diese Regelung. Bereits erworbene Tiere dürfen unter Anzeige weiterhin auch privat gehalten werden.[1]

Gesetzliche Regelungen zur Wildtierhaltung

Seit einigen Jahren gibt es in der Europäischen Union und Deutschland rechtliche Bestimmungen, die eine Vielzahl (aber nicht alle) Formen von Wildtierhaltungen regelt. So besteht seit 1999 in der EU die Richtlinie über die Haltung von Wildtieren in Zoos. In Deutschland regelt seit März 2002 der §51 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege und zur Anpassung anderer Rechtsvorschriften (BNatSchGNeuregG) bzw. die einzelnen Naturschutzgesetze der Bundesländer alle Angelegenheiten, die die Tierhaltung in zoologischen Gärten betreffen. Waren Zoos vorher praktisch Einrichtungen ohne gesetzliche Kontrollinstanz, müssen sie seither bei Verstößen einzelne Tierarten abgeben oder können sogar geschlossen werden.

Geschichte der Tierhaltung

Die Domestizierung wildlebender Tierarten begann als reine Nutztierhaltung nach Ende der letzten Eiszeit und dem Beginn des Holozän vor etwa 10.000 Jahren. Die ersten Vertreter dieser Nutztierhaltung waren unter anderem der Auerochse, das Wildschwein und der Wolf. Seitdem hat sich die Zucht und Haltung von Tieren zu landwirtschaftlichen und anderen ökonomischen (Nutztierhaltungs-)Zwecken stetig fortentwickelt.

Auch die Heimtierhaltung reicht in der Menschheitsgeschichte weit zurück. Aus unterschiedlichen persönlichen, bisweilen auch religiösen Gründen wurden Tiere domestiziert, um in der Gesellschaft des Menschen zu leben. Die Heimtierhaltung unterscheidet sich also von der Nutztierhaltung dadurch, dass das gehaltene Tier keinem speziellen ökonomischen Zweck wie Nahrungsquelle, Rohstofflieferant oder Schutz vor anderen Tieren dient. Das früheste bekannte Heimtier ist nach historischen Quellen die Katze, die im alten Ägypten domestiziert und schließlich als Gottheit verehrt wurde.

Wie auch die Nutztierhaltung durchzog die Heimtierhaltung die gesamte Geschichte und war auf allen Kontinenten und in den meisten Kulturen verbreitet. Heute ist sie ein bedeutendes gesellschaftliches Phänomen, vor allem in westlichen Gesellschaften. Meist werden Hunde und Katzen, aber auch Vögel und Nager gehalten, zu denen die Besitzer in der Regel eine persönliche Bindung aufbauen. Die Heimtierhaltung ist daher auch zu einem bedeutenden Wirtschaftsfaktor durch den Verkauf zahlreicher Produkte geworden.

Pandagehege im Chiang Mai Zoo

Im Gegensatz zur Heim- und Nutztierhaltung war die Wildtierhaltung in der Geschichte weniger verbreitet. Vor allem Hochkulturen leisteten sich den Luxus, wilde Tiere ohne ökonomischen Nutzen in ihrer Obhut zu halten. Nur entwickelte Kulturen, die Arbeitsteilung entwickelt hatten und eine komplexe Herrschaftshierarchie besaßen, konnten die materiellen und personellen Ressourcen zu einer solchen Tierhaltung aufbringen. Denn bei der Wildtierhaltung erfolgt keine Domestizierung der betreffenden Tierart. Die Tiere verbleiben demnach nur unter bestimmten Sicherheitsbedingungen in menschlicher Obhut. Dies aber war gewollt, denn das natürliche Erbgut als Träger des „wilden“ und in der Geschichte oft als gefährlich und unbändig interpretierten Erscheinungsbildes sollte bewahrt werden. Die Wildtierhaltung diente in den meisten Fällen der Darstellung von Macht und Reichtum. Bei einigen Tierarten wie dem heute von der Ausrottung bedrohten Geparden hat dies zu einer massiven Verringerung des Gesamtbestands der Tiere geführt.

Erst mit der Etablierung naturwissenschaftlicher Disziplinen im 18. und vor allem 19. Jahrhundert, änderten sich die Gründe und Ziele der Wildtierhaltung. Die Gründer der ersten Zoologischen Gärten traten mit dem Anspruch auf, wissenschaftliche Einrichtungen zu gründen. So verweist der Name „Zoologischer Garten“, der erstmals 1828 in London Verwendung fand, auf diesen wissenschaftlichen Anspruch. Die Aufgaben der Zoos haben sich im Laufe der Geschichte stetig weiterentwickelt. Heutige (wissenschaftlich geleitete) Zoos definieren ihre Aufgaben als Naturschutz (Artenschutz), Bildung, Forschung und Erholung.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Hessen verbietet Haltung gefährlicher Wildtiere – Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 19.10.2007

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