Novation

Novation

Novation (von lat. novatio, Genitiv –onis) bedeutet (Er-)Neuerung→Neuerungsvertrag

Im österreichischen und deutschen Schuldrecht versteht man darunter eine Schuldersetzung in inhaltlicher Hinsicht, durch die die Parteien entweder eine Änderung des Rechtsgrundes (zum Beispiel anderer Vertragstypus) oder des Hauptgegenstandes/Vertragsgegenstand (zum Beispiel andere Kaufsache) vereinbaren. Die vielfach verbreitete Ansicht, bei der Novation komme kein neuer Vertrag zustande, sondern der alte Vertrag werde mit verändertem Inhalt fortgesetzt, geht juristisch fehl; die Novation ist ein übergesetzlicher Erlöschensgrund zum Erlöschen von Schuldverhältnissen (deutsches Recht: § 241 Abs. 1 BGB). Das alte Schuldverhältnis erlischt vollständig, ein neues soll dieses ersetzen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (deutsches Recht) zum Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Novation ist bei gleichbetitelten Verträgen sogar von einer Vermutung auszugehen, dass der Wille der Parteien (Vertragsfreiheit!) dahin auszulegen ist, dass der alte Vertrag erlöschen soll. Vereinbaren die Parteien dagegen zum Beispiel eine "Vertragsergänzung" oder einen "Nachtrag" so ist regelmäßig von einer Schuldänderung im vorgemeinten Sinne auszugehen, mit dem Inhalt, dass der bisherige Vertrag fortgesetzt wird. Findet aber keine Bezugnahme auf das "alte" Schuldverhältnis statt, so liegt nach widerleglicher Vermutung eine Novation vor, mit der Folge, dass das alte Schuldverhältnis erlischt.

Die Novation findet vor allem dann Anwendung, wenn sich die Grundlage des Vertrags in wesentlicher Hinsicht geändert hat und unklar ist, ob der bestehende Vertrag vor den geänderten Umständen trotz vereinbarter Ergänzung oder Nachtrags weiterhin Bestand hat oder haben kann. Vor allem bei Sicherungsrechten (Faustpfandrechte, Grundpfandrechte, Bürgschaften, Patronate etc.) kann eine Änderung oder Verschiebung des zu sichernden Gegenstandes eine Novation erforderlich machen. Die (vollständige) Novation ist den Vertragsparteien ggf. deshalb zu empfehlen, da sie weniger anfällig für Formfehler ist als zum Beispiel der Nachtragsvertrag.

Abgrenzungen

  • Schuldänderung: Die Änderung betrifft nur Nebenpunkte.
  • Vergleich: Ein Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis wird durch gegenseitiges Nachgeben beseitigt.
  • Anerkenntnis: Ein Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis wird durch einseitiges Nachgeben beseitigt.

Einordnung

Änderung eines Schuldverhältnisses

Änderungen des Schuldverhältnisses

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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  • novation — no·va·tion /nō vā shən/ n [Late Latin novatio renewal, legal novation, from Latin novare to make new, from novus new]: the substitution by mutual agreement of one obligation for another with or without a change of parties and with the intent to… …   Law dictionary

  • novation — [ nɔvasjɔ̃ ] n. f. • 1307; bas lat. novatio, de novare « renouveler », rad. novus 1 ♦ Substitution d une obligation ancienne, soit par changement de créancier, de débiteur, soit par changement d objet ou de cause. 2 ♦ (1548, repris XXe) Rare… …   Encyclopédie Universelle

  • Novation — No*va tion, n. [L. novatio; novus new: cf. F. novation.] 1. Innovation. [Obs.] [1913 Webster] I shall easily grant that novations in religion are a main cause of distempers in commonwealths. Laud. [1913 Webster] 2. (Law) A substitution of a new… …   The Collaborative International Dictionary of English

  • Novation — (v. lat.), jedes Rechtsgeschäft, wodurch eine bisherige Verpflichtung aufgehoben u. an deren Stelle eine neue gesetzt wird. Dies geschieht entweder so, daß der bisherige Schuldner u. Gläubiger unverändert bleiben (Novatio simplex); od. so, daß an …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Novation — (lat., Neuerung, Umwandlung), im juristischen Sinne die Aufhebung einer bestehenden Verbindlichkeit durch Begründung einer neuen, die an die Stelle der bisherigen tritt. Es kommen z. B. Gläubiger und Schuldner dahin überein, aus einer… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Novation — Novatiōn (lat.), Neuerung, Tilgung einer Rechtsverbindlichkeit dadurch, daß eine neue an ihre Stelle tritt …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Novation — Novation, lat. deutsch, Abänderung eines alten Rechtsgeschäftes durch ein neues, das an dessen Stelle tritt u. jenes aufhebt. Also wenn für den bisherigen Schuldner ein anderer eintritt u. der Gläubiger den letztern mit Entlassung des erstern… …   Herders Conversations-Lexikon

  • novation — (n.) replacement of an old obligation by a new one, 1530s, from L. novationem (nom. novatio) a making new, renewal, noun of action from pp. stem of novare make new, from novus new (see NEW (Cf. new)) …   Etymology dictionary

  • novation — [nō vā′shən] n. [LL novatio < L novare, to make new < novus, NEW] Law the substitution of a new obligation or contract for an old one by the mutual agreement of all parties concerned …   English World dictionary

  • Novation — This article is about the legal term. For the keyboard manufacturer, see Novation Digital Music Systems. For the former modem manufacturer, see Novation CAT. For the Fringe television episode, see Novation (Fringe) …   Wikipedia

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