- Norephedrin
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Strukturformel Allgemeines Freiname Phenylpropanolamin Andere Namen - Norephedrin
- L-(–)-Norephedrin
- Naldecon
- (–)-(1R,2S)-2-Amino- 1-phenyl-propan-1-ol
Summenformel C9H13NO CAS-Nummer - 492-41-1
- 14838-15-4 (Racemat)
PubChem 26934 ATC-Code R01BA01
DrugBank APRD00457 Arzneistoffangaben Wirkstoffklasse Verschreibungspflichtig: Ja (teilweise) Eigenschaften Molare Masse 151,21 g·mol−1 Sicherheitshinweise Bitte beachten Sie die eingeschränkte Gültigkeit der Gefahrstoffkennzeichnung bei Arzneimitteln GHS-Gefahrstoffkennzeichnung [1] Achtung
H- und P-Sätze H: 302-315-319-335 EUH: keine EUH-Sätze P: 261-305+351+338 [1] EU-Gefahrstoffkennzeichnung [1]
Xn
Gesundheits-
schädlichR- und S-Sätze R: 22-36/37/38 S: 26 Soweit möglich und gebräuchlich, werden SI-Einheiten verwendet. Wenn nicht anders vermerkt, gelten die angegebenen Daten bei Standardbedingungen. Norephedrin, auch Phenylpropanolamin (INN), gehört zur Gruppe der Amphetamine und ist dabei besonders dem Ephedrin chemisch als auch in seiner Wirkung sehr ähnlich. Es handelt sich dabei um ein Sympathomimetikum.
Inhaltsverzeichnis
Verwendung
Norephedrin findet heute hauptsächlich Verwendung in rezeptpflichtigen Anorektika (Appetitzügler), da es wie alle Amphetamine appetithemmend wirkt. Außerdem wird Norephedrin in Kombinationspräparaten zur Linderung der Symptome grippaler Infektionskrankheiten eingesetzt, da zum einen die gefäßverengende Wirkung ein Abschwellen der Nasenschleimhäute fördert und zum anderen das Herz-Kreislaufsystem leicht angeregt wird. Da beim Norephedrin aber die Wirkung auf den Kreislauf besonders ausgeprägt ist und daher Herzrhythmusstörungen bis hin zu Herzinfarkten auftreten können, ist der Einsatz als Medikament umstritten. Norephedrin wird ähnlich wie Ephedrin und andere Amphetaminderivate oft als Doping-oder Rauschmittel missbraucht. Ebenfalls verwendet wird Norephedrin teilweise bei der illegalen Amphetaminsynthese, da sich beide Stoffe chemisch sehr ähneln. In der chemischen Industrie wird Norephedrin in der Racematspaltung von Carbonsäuren nach der Diastereomeren-Methode eingesetzt.
Rechtliches
Aufgrund seiner Eignung als Ausgangsstoff in der Amphetaminsynthese gehört Norephedrin in Deutschland und der EU zur Kategorie I der überwachten Chemikalien nach dem Grundstoffüberwachungsgesetz. Das bedeutet, dass die Herstellung, der Handel sowie die Ein- oder Ausfuhr ohne Genehmigung strafbar ist.
Siehe auch
Handelsnamen
Boxogetten (D), Recatol mono (D)
Antiadipositum (D), Basoplex (D), Wick Daymed Erkältungs-Kapseln (D)
Einzelnachweise
- ↑ a b c Datenblatt (1R,2S)-(−)-Norephedrine bei Sigma-Aldrich, abgerufen am 16. April 2011.
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