Nominator (Logik)

Nominator (Logik)

Der Ausdruck Nominator bezeichnet einen sprachlichen Ausdruck, der einen einzigen Gegenstand bezeichnet.

Nominator ist ein fachsprachlicher Ausdruck (Terminus technicus) der modernen Logik. Der Gegenbegriff ist Prädikator. Die Ausdrücke Nominator und Prädikator sind neu geschaffene Wörter (Neologismen), die terminologisch dazu dienen, sich von den unscharfen Begriffen der Sprachwissenschaft und traditionellen Logik (Eigen-Name und Prädikat) abzusetzen.

In einem Elementarsatz ist ein Nominator der Ausdruck, der besagt, welchem Gegenstand eine Eigenschaft zu- oder abgesprochen wird.

Beispielsweise ist in dem Satz „Peter ist glücklich“ der Nominator „Peter“, denn ihm wird (vermittels des Prädikators „ist glücklich“) die Eigenschaft zugesprochen, glücklich zu sein.

Ein Nominator kann in dreierlei Gestalt auftreten: Als Eigenname („Peter“), als Indikator („dieser Stuhl hier“) oder als Kennzeichnung („der gegenwärtig amtierende Bundeskanzler“).

Der Ausdruck Nominator ist terminologische Konsequenz des von Gottlob Frege inspirierten modernen Namens- und Prädikatsbegriffes, wonach ein Name (im engeren Sinn) ein Ausdruck ist, der für einen individuellen Gegenstand steht, und allgemeine Namen keine Namen, sondern Prädikatsbezeichnungen sind. Da es für diesen Namensbegriff auf die Eindeutigkeit der Beziehung zu einem bestimmten Denotat ankommt, erfasst der moderne logische Namensbegriff nicht nur Eigennamen, sondern auch Kennzeichnungen (die man allerdings nach Russell auf Eigennamen zurückführen kann) und Indikatoren. Da der traditionelle sprachwissenschaftliche Begriff des Eigennamens nicht immer nur einen Gegenstand bezeichnet (Bsp.: Müller, Meier usw.) ist er sowohl zu weit (nicht immer ein Nominator) als auch zu eng (nicht alle Nominatoren wie z.B. die Kennzeichnungen). Um dies zu vermeiden, wurde daher terminologisch das Kunstwort Nominator eingeführt.

Der Terminus hat sich jedoch nicht überall durchgesetzt. Synonym wird daher auch gesprochen von:

  • Name (im Sinne von nur einen Gegenstand bezeichnenden Namen);
  • (konkreter) Eigenname (dto., die Besonderheit der Kennzeichnung vereinfachend ausblendend);
  • singulärer Term;
  • individueller Name; Individuenname; Individuenkonstante; Gegenstandskonstante.

Soweit für Nominatoren eine Intension angenommen wird, ist der Nominator als bloßer Ausdruck von dieser zu unterscheiden. Die Intension eines Nominators wird u.a. Individuenkonzept[1], Individuenbegriff[2] oder Individualbegriff [3] genannt.


  1. Bußmann, Lexikon der Sprachwissenschaft, 3. Aufl. (2002), ISBN 3-520-45203-0/Intension
  2. Carnap, Rudolf: Einführung in die symbolische Logik. Springer, Wien, New York, 3. Aufl. 1968, S. 40: Der Sinn einer Individuenkonstante kann "Individuenbegriff" genannt werden.
  3. Waibl/Rainer, Basiswissen Philosophie, Wien, Facultas, 2007, Nr. 130

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