Niederrheinisch-Westfälisches Reichsgrafenkollegium

Niederrheinisch-Westfälisches Reichsgrafenkollegium

Das niederrheinisch-westfälische Reichsgrafenkollegium auch westfälische Grafenbank genannt war der korporative Zusammenschluss der niederrheinisch-westfälischen Reichsgrafen und Herren zur Wahrung ihrer Interessen auf den Reichstagen und insbesondere im Reichsfürstenrat. Es bestand von 1653 bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806.

Inhaltsverzeichnis

Entstehung und Struktur

Erste Ansätze um die Bewerbung um eine Kuriatstimme der westfälisch-niederrheinischen Grafen und Herren stammten aus dem zweiten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts. Ein entsprechender Antrag folgte 1653/54. Dem stimmten Kaiser und Reichsfürstenrat zu. Ein Teil der Mitglieder hatte zuvor zum Wetterauischen Reichsgrafenkollegium gehört. In der ersten Zeit bis 1692 kam die Stimmführung einem abwechselnd dafür bestimmten Gesandten übertragen. Diese übte das Stimmrecht für einen Monat aus, bis der nächste Vertreter dran war. Bis 1706 entstand eine stärker innere Struktur. Ein Direktorium verwaltete nun die Stimmabgabe. Seit 1698 gab es jeweils einen Direktor für den linksrheinischen und einen für den rechtsrheinischen Bereich. Die Direktoren mussten eine altgräfliche Abstammung aufweisen und über eine genügende Kanzlei verfügen, um die zusätzlichen Aufgaben zu bewältigen. Aufgabe war unter anderem die Vorbereitung der Grafentage. Daneben gab es den gemeinsamen Reichstagsgesandten, einen Syndikus, einen Kassierer und einen Kanzlisten. Sitz des Syndikus war Köln. Jedes Jahr fand ein Grafentag in Köln meist im Zusammenhang mit dem Kreistag des niederrheinisch-westfälischen Reichskreises statt.

Entwicklung

Anfangs stand das gemeinsame Interesse gegenüber der vordringenden Macht der Fürsten im Vordergrund. Um innere Konflikte zu vermeiden, achtete das Kollegium auf konfessionelle Parität. Ein Problem war von Anfang an, dass große Territorialstaaten wie Preußen, Hannover, Dänemark-Oldenburg und andere dadurch, dass sie auch den Besitz und Titel von niederrheinisch-westfälischen Grafen innehatten, die Institution immer stärker beeinflussten. Der Versuch der Grafen die Fürsten von der Stimmabgabe im Kollegium auszuschließen scheiterten mehrfach.

Trotz der angestrebten konfessionellen Parität lag die Mehrheit im protestantischen Lager. Spätestens mit dem österreichischen Erbfolgekrieg geriet die Politik des konfessionellen Ausgleichs an ihre Grenzen. Die katholischen Grafen standen tendenziell auf Seiten Habsburgs, während auf protestantischer Seite die Interessen der großen Fürsten dominierten. Dies führte dazu, dass 1747 einer Direktoren des Kollegiums dieses stilllegte. Um weiter gemeinsam Politik machen zu können, gründete die protestantische Seite einen „engeren Korrespondenzverein.“ Diesem wurde von katholischer Seite die Anerkennung verweigert. Diese Auseinandersetzungen bedeuteten das faktische Ende des politischen Einflusses. Die Reichstagsstimme wurde von der protestantischen Seite weitergeführt. Es entstanden zwei konfessionell getrennte Unterkollegien, denen aber die beiden Direktoren vorstanden. Der Versuch der katholischen Seite eine Reichstagsstimme zu erhalten, führte 1805 also kurz vor dem Ende des Reiches zur Entstehung eines schwäbisch-westfälischen Grafenkollegs.

Mitglieder am Ende des 18. Jhd.

Literatur

  • Nikolaus Schönburg: Die verfassungsrechtliche Stellung des Reichsgrafenstandes vom Ausgang des Mittelalters bis zum Ende des alten Reiches. Diplomarbeit, Wien 2008, Digitalisat.
  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart. 7. vollständig überarbeitete Auflage. Beck, München 2007, ISBN 978-3-406-54986-1, S. 781, Teildigitalisat.

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