Nichtbürger (Lettland)

Nichtbürger (Lettland)

Nichtbürger (lettisch nepilsoņi, russisch неграждане) sind etwa 320.000 (Mitte 2011 – 14,4 % aller Einwohner)[1] „Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Lettland, die weder die lettische noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Dies betrifft fast ausschließlich russischsprachige frühere Sowjetbürger”.[2] Im lettischen Recht gelten Nichtbürger nicht als Staatenlose (lettisch bezvalstnieki).

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Kategorie Nichtbürger wurde mit der Resolution „Zur Wiederherstellung der staatsbürgerlichen Rechte lettischer Bürger und die Grundprinzipien der Naturalisierung”[3] des Obersten Sowjets Lettlands vom 15. Oktober 1991 eingeführt. Die Staatsbürgerschaft Lettlands wurde durch diese Resolution nur den Bürgern der Republik Lettland nach dem Stand vom Juni 1940 und deren Nachkommen zuerkannt. Mehr als 700.000 Einwohner Lettlands[4] erhielten zu diesem Zeitpunkt keine Staatsbürgerschaft.

Das Staatsbürgerschaftsgesetz[5] von 1994 legte die Grundlagen für ein Einbürgerungsverfahren, welches im Jahre 1995 begonnen wurde. Zu diesem Zeitpunkt war das Verfahren aber nur einer Minderheit der Nichtbürger zugänglich. In einem Referendum aus dem Jahr 1998 wurde das Staatsbürgerschaftsgesetz allerdings dahingehend geändert, dass einer Mehrheit der Nichtbürger die Einbürgerung ermöglicht wird.

Die Lage der Nichtbürger wurde durch ein Gesetz[6] im Jahre 1995 definiert.

Rechte

Die lettischen Nichtbürger sind zahlreichen Einschränkungen bezüglich ihrer bürgerlichen Rechte und teils auch persönlichen Rechte unterworfen. So haben sie kein aktives oder passives Wahlrecht weder bei nationalen noch bei kommunalen Wahlen. Sie sind von der Wahl bestimmter Berufe ausgeschlossen, zum Beispiel ist es ihnen nicht möglich, als Beamte, Polizisten oder Notare zu arbeiten. Für Arbeitszeiten im Ausland erhalten die Nichtbürger keine Rente in Lettland, falls dies nicht durch spezielle Verträge anders geregelt ist. Im Gegensatz zu lettischen Bürgern sind den Nichtbürgern visafreie Reisen in eine Reihe von Ländern nicht möglich. Insgesamt zählte das Lettische Menschenrechtekomitee im Jahr 2008 75 Unterschiede zwischen den Rechten der Nichtbürger und Bürger auf.[7]

Allerdings waren Nichtbürger zu keinem Zeitpunkt verpflichtet, in der Armee Lettlands zu dienen, während es für Bürger männlichen Geschlechts bis 2005 obligatorisch war. Für die Einreise nach Russland wurden ihnen günstigere Visa als den Bürgern Lettlands ausgestellt, seit Juni 2008 sind für die meisten Nichtbürger kurze visafreie Reisen nach Russland möglich.[8][9]

Demographie

Lettische Einwohner, die Nichtbürger sind, nach Ethnie
(1. Juli 2011)
[10]
Ethnie Anzahl  % der ethnischen Gruppe  % der Nichtbürger
Russen 209.934 34,6 65,8
Weißrussen 43.172 55,3 13,5
Ukrainer 30.625 56,3 9,6
Polen 10.845 21,3 3,4
Letten 1.198 0,1 0,4
Sonstige 23.493 . .
Insgesamt 319.267 14,4 der Bevölkerung .

Internationaler Standpunkt

Es existieren eine Reihe von Empfehlungen internationaler Organisationen, welche sich mit der Nichtbürgerfrage beschäftigen. Diese Empfehlungen beinhalten:

  • Gewährung des Wahlrechts für Nichtbürger bei Kommunalwahlen[11]
  • Erleichterung der Naturalisierung hinsichtlich der Anforderungen, Behandlung von Neugeborenen, sowie die Verringerung der zu entrichtenden Gebühren[12]
  • Verringerung der Unterschiede zwischen lettischen Bürgern und Nichtbürgern[13]
  • Verzicht auf die Forderung von Aussagen, welche im Gegensatz zum Geschichtsbild der Naturalisierungswilligen stehen[14]

Literatur

  • David Rupp: Die Rußländische Föderation und die russischsprachige Minderheit in Lettland – Stuttgart, ibidem-Verlag, 2007. ISBN 3-89821-778-7
  • Staatliche Einheit und nationale Vielfalt im Baltikum – München: Oldenbourg, 2005. ISBN 978-3-486-57819-5

Einzelnachweise

  1. Einwohner Lettlands nach Staatsangehörigkeit, 1. Juli 2011. (lettisch)
  2. D. Rupp: Die Rußländische Föderation und die russischsprachige Minderheit in Lettland – Stuttgart, ibidem-Verlag, 2007. ISBN 3-89821-778-7 – S. 38
  3. Resolution of the Supreme Council of the Republic of Latvia "On the renewal of Republic of Latvia citizens' rights and fundamental principles of naturalization", 15. Oktober 1991.// B. Bowring Report of a second mission to the Republic of Latvia on behalf of FIDH and Bar of England and Wales. HRC, 1994 — see Appendix 3, p. 76-78 (p. 37-39 of the .pdf file)
  4. B. Bowring Report of a second mission to the Republic of Latvia on behalf of FIDH and Bar of England and Wales. HRC, 1994 — p. 16
  5. Citizenship Law (englisch, .pdf)
  6. On the Status of those Former U.S.S.R. Citizens who do not have the Citizenship of Latvia or that of any Other State (englisch)
  7. Die Bürger eines nichtexistierenden Staates (englisch, .pdf), Lettisches Menschenrechtekomitee, 2008 − S. 24−28
  8. Nichtbürger Lettlands dürfen nach Russland ohne Visa fahren (russisch)
  9. Für wen ist der Weg offen. Nicht alle Nichtbürger Lettlands und Estlands haben das Recht ohne Visa nach Russland zu fahren Rossijskaja gaseta(russisch)
  10. Latvijas iedzīvotāju sadalījums pēc nacionālā sastāva un valstiskās piederības (lettisch)
  11. Europarat für Wahlrecht der Nichtbürger in Lettland RIA Novosti
  12. Report by CoE Commissioner for Human Rights on his Visit to Latvia (2004) — Section 132.4. (englisch)
  13. PACE resolution No. 1527 (2006) — Section 17.11.2.(englisch)
  14. PACE resolution No. 1527 (2006) — Section 17.9. (englisch)

Weblinks


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