Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer
Nebelscheinwerfer

Nebelscheinwerfer sind breitstrahlende (daher in Österreich oft auch Breitstrahler genannt), tief angebrachte Scheinwerfer an Kraftfahrzeugen, die vorrangig zur Verwendung bei schlechter Sicht durch Nebel oder Niederschlag bestimmt sind.

Inhaltsverzeichnis

Funktion und Verwendung

Nebel besteht aus kleinen Wassertröpfchen, die das Licht bevorzugt in Richtung der Lichtquelle zurückstrahlen. Je größer der Winkel zwischen der Strahlrichtung der Nebelscheinwerfer und der Blickrichtung des Fahrers ist, desto weniger Licht wird unmittelbar vom Nebel zurückgeworfen und desto besser ist die Sicht des Fahrers.

Werden Nebelscheinwerfer zusammen mit dem Abblendlicht verwendet, ergibt sich lediglich eine breitere Ausleuchtung im Nahfeld. Die Eigenblendung bei starkem Nebel wird nicht reduziert. Verschiedene Fahrzeugmodelle verwenden bei Kurvenfahrten den innenliegenden Nebelscheinwerfer zur besseren Ausleuchtung (einfaches Kurvenlicht).

Nebelscheinwerfer alleine (oder zusammen mit dem Standlicht, aber ohne gleichzeitige Verwendung des Abblendlichts) reduzieren die Eigenblendung des Fahrers und verbessern somit die Sicht. Allerdings ist ihre Reichweite kleiner als die des Abblendlichts, daher ist diese Beleuchtung technisch nur bei starkem Nebel angebracht. Bei Fahrten bei Dunkelheit und starkem Nebel ist es zweckmäßig, dass der Fahrer die Fahrzeugbeleuchtung ständig den aktuellen Verhältnissen anpasst und gegebenenfalls zwischen Abblendlicht und Nebelscheinwerfer wechselt.

Rechtsvorschriften

Deutschland

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten.[1] Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist verboten.[1] Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland als einzige Scheinwerfer nicht nur weißes, sondern auch hellgelbes Licht ausstrahlen.[2]

Österreich

In Österreich dürfen Nebelscheinwerfer, sofern sie fest in die Fahrzeugfront eingebaut sind, auch als Tagfahrlicht verwendet werden.

Schweden

In Schweden dürfen Nebelscheinwerfer tagsüber anstelle des obligatorischen Tagfahrlichts verwendet werden. Bei Dunkelheit dürfen sie nur bei Nebel oder kräftigem Niederschlag verwendet werden. Die gleichzeitige Verwendung von Abblendlicht und Nebelscheinwerfer ist ausdrücklich verboten.[3]

Literatur

  • ECE-Regelung R48– Beleuchtung / Lichtsignaleinrichtungen Kfz
  • Rudolf Hüppen, Dieter Korp: Autoelektrik alle Typen. 5. Auflage, Motorbuchverlag, Stuttgart, 1971, ISBN 3-87943-059-4
  • Karl-Heinz Dietsche, Thomas Jäger, Robert Bosch GmbH: Kraftfahrtechnisches Taschenbuch. 26. Auflage, Friedr. Vieweg & Sohn Verlag, Wiesbaden, 2007, ISBN 3-834-80138-0

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. a b § 17 Straßenverkehrsordnung (StVO) Absatz 3 Satz 2
  2. § 52 Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) Absatz 1
  3. § 71 Trafikförordning (1998:1276)

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