Natürliche Person

Natürliche Person

Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen römischen Recht – gab es auch Menschen, die keine Rechtssubjekte und damit auch keine Personen in unserem Sinne waren, so etwa Sklaven und solche Familienangehörige, die der Herrschaftsgewalt des Familienoberhaupts (pater familias) unterworfen waren. Rechtlich hatten diese Menschen im Wesentlichen den Status von Sachen. Vergleichbare Wirkungen hatten noch in der Neuzeit der Klostertod und der Bürgerliche Tod.

Gesetzliche Regelung in Deutschland

Mit der Vollendung seiner Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit zu einer natürlichen Person (§ 1 BGB). Unter gewissen Umständen wird die Rechtsfähigkeit auch fingiert. So kann bereits ein ungeborener Mensch (nasciturus) zum Erben werden (§ 1923 Abs. 2 BGB). Stark umstritten ist die Frage, ob dem Nasciturus bereits vor der Geburt und möglicherweise schon ab dem Beginn der Schwangerschaft Rechte zufallen können, insbesondere ein Recht auf Leben. Dies spielt vor allem im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch und die Stammzellenforschung sowie verwandte Forschungsbereiche eine Rolle.

Der Mensch verliert seine Rechtsfähigkeit mit dem Tod. Nach einer Lehrmeinung sollen jedoch auch Tote unter bestimmten Voraussetzungen rechtsfähig bleiben. Diskutiert wird dies vor allem im Zusammenhang mit dem sogenannten postmortalen Persönlichkeitsrecht. Wann der Tod im rechtlichen Sinne eintritt, wird uneinheitlich beantwortet. Seit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes hat sich allgemein als Kriterium der Hirntod durchgesetzt, nach einer Mindermeinung soll jedoch der Herztod als ausschlaggebendes Kriterium gelten.

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Нужно решить контрольную?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Natürliche Person — Natürliche Person, nach allgemeiner Rechtsanschauung jeder lebende Mensch. Nicht im Gegensatze hierzu, sondern neben ihr steht die juristische Person (s. d.), d.h. ein vom Recht geschaffenes Gebilde. Ihre Bedeutung für das Rechtsleben, ihre… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • natürliche Person — natürliche Person,   im Recht der Mensch als Träger von Rechten; Gegensatz: juristische Person. (Rechtsfähigkeit) …   Universal-Lexikon

  • Person — Der Begriff Person hat mehrere Bedeutungen: Person im soziologischen und rechtlichen Sinn bezeichnet ein Individuum, einen Menschen, das soziologisch verschiedene Rollen einnimmt, so z. B. als Eltern und Geschwisterteil, ein Amt (z. B.… …   Deutsch Wikipedia

  • Natürliche Personen — Eine natürliche Person ist der Mensch in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d. h. als Träger von Rechten und Pflichten. Rechtssubjekte, die keine Menschen sind, nennt man juristische Personen. In früheren Rechtsordnungen – wie z. B. dem klassischen… …   Deutsch Wikipedia

  • Person — Person, Subject von Rechten und Pflichten; zunächst der Mensch als natürliche P.; sodann auch sog. juristische oder moralische P. wie Corporationen, Fiscus u.s.w. – P.recht ist die Lehre von den Rechtsregeln für diese verschiedenen Arten von P.;… …   Herders Conversations-Lexikon

  • Person — Rolle; Part; Charakter; Individuum; Mensch; Subjekt; Typ (umgangssprachlich); Persönlichkeit; Einzelwesen * * * Per|son [pɛr zo:n], die; , en: Mensch …   Universal-Lexikon

  • Natürliche Arbeitslosenquote — Die natürliche Arbeitslosenquote (auch normale Arbeitslosenquote oder strukturelle Arbeitslosenquote) ist eine ökonomische Hypothese, die besagt, dass zu dem im gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht gegebenen Reallohn stets ein gewisses… …   Deutsch Wikipedia

  • Natürliche Arbeitslosenrate — Die natürliche Arbeitslosenquote (auch normale Arbeitslosenquote oder strukturelle Arbeitslosenquote) ist eine ökonomische Hypothese, die besagt, dass zu dem im gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht gegebenen Reallohn stets ein gewisses… …   Deutsch Wikipedia

  • Natürliche Arbeitslosigkeit — Die natürliche Arbeitslosenquote (auch normale Arbeitslosenquote oder strukturelle Arbeitslosenquote) ist eine ökonomische Hypothese, die besagt, dass zu dem im gesamtwirtschaftlichen Gleichgewicht gegebenen Reallohn stets ein gewisses… …   Deutsch Wikipedia

  • Natürliche Wirtschaftsordnung — Die Artikel Freiwirtschaft und Umlaufgesichertes Geld überschneiden sich thematisch. Hilf mit, die Artikel besser voneinander abzugrenzen oder zu vereinigen. Beteilige dich dazu an der Diskussion über diese Überschneidungen. Bitte entferne diesen …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”