Nassau-Saarbrücken

Nassau-Saarbrücken

Die Grafschaft Saarbrücken ist ein ehemalig selbständiges, reichsunmittelbares Fürstentum des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation im deutschen Südwesten mit der Residenzstadt Saarbrücken. Ab 1381 wird die Grafschaft nach der neuen Herrscherfamilie aus dem Haus Nassau auch als Grafschaft Nassau-Saarbrücken bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Geographie

Das Gebiet der Grafschaft Saarbrücken umfasste 1789 im Wesentlichen den heutigen Landkreis Neunkirchen (d.i. die ehemalige Grafschaft Ottweiler), den Regionalverband Saarbrücken (die eigentliche Grafschaft Saarbrücken), die Grafschaft Saarwerden (am Oberlauf der Saar im heutigen Grenzgebiet zwischen Elsass und Lothringen in der Umgebung der Stadt Sarre-Union) und die Herrschaft Lahr in Baden.

Geschichte

Grafen von Saarbrücken

Um das Jahr 1080 wurde der Graf des Saargaus, Graf Sigibert, mit den gesamten Besitzungen des Bistums Metz an der Saar, am Rhein und im Elsaß belehnt. Im Laufe der Jahrhunderte wurde die Metzer Lehnshoheit nur noch Formsache, spielte aber im 17. Jahrhundert während der Reunionskriege Ludwigs XIV. wieder eine Rolle. Die Grafen führten ab 1728 den Fürstentitel.

Siegberts Sohn führte ab 1123 als erster Saargaugraf den Titel „Graf von Saarbrücken“. 1120 wurden die Güter im Elsaß abgetrennt, 1180 fand eine Erbteilung statt, bei der die Güter an der Saar und am Rhein geteilt wurden. Aus den letzten entstand die Grafschaft Zweibrücken.

Grafen von Saarbrücken-Commercy

1274 starb der letzte Graf aus dem älteren Haus Saarbrücken; seine Tochter Mathilde war mit Graf Simon von Commercy verheiratet, der sich fortan „Graf von Saarbrücken-Commercy“ nannte. 1381 starb auch dieses Grafenhaus in männlicher Linie aus, die Erbtochter hatte 1353 einen Grafen von Nassau aus dem Haus Nassau-Weilburg (Walramische Linie) geheiratet. Zunächst wurden die Güter an der Saar mit denen an Lahn und Main vereint, 1442 aber in eine linksrheinische Linie „Nassau-Saarbrücken“ und eine rechtsrheinische „Nassau-Weilburg“ (jüngere Linie Nassau-Weilburg) geteilt.

Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken

Wappen der Fürsten von Nassau-Saarbrücken-Usingen (18. Jh.)

1507 heiratete Graf Johann Ludwig I. Katharina von Moers-Saarwerden, die einzige Erbtochter der Grafen von Moers-Saarwerden, wodurch 1527 die gesamte Grafschaft Saarwerden und die Herrschaft Lahr in den Besitz der Grafen von Nassau-Saarbrücken kamen.

1574 starb das ältere Haus Nassau-Saarbrücken mit dem letzten katholischen Grafen, Graf Johann III. (der manchmal fälschlicherweise auch als Johann IV. gezählt wird) aus und die gesamte Grafschaft fiel wieder an das Haus Nassau-Weilburg. Dort hatte Graf Philipps Vater (in Nassau-Weilburg zählt er als Philipp IV., in Nassau-Saarbrücken aber als Philipp III.!) bereits 1526 die Reformation nach lutherischem Bekenntnis eingeführt, die nun auch für Saarbrücken galt. Diese Einführung der Reformation führte dazu, dass das Herzogtum Lothringen die Grafschaft Saarwerden als erledigtes Lehen einzog, wogegen die Grafen vor dem Reichskammergericht klagten. Der Prozess zog sich viele Jahrzehnte hin und endete 1629 mit einem Vergleich, wonach die Dörfer Bockenheim und Saarwerden an Lothringen fielen. Gleichzeitig gerieten die evangelischen Gemeinden in Saarwerden in harte Bedrängnis durch die von Lothringen unterstützte Gegenreformation.

1642, nach dem Tode Graf Wilhelm Ludwigs im Metzer Exil 1640 und dem frühen Tode seines ältesten Sohnes Kraft, teilten die jüngeren Söhne Johann Ludwig, Gustav Adolf und Walrad die Besitzungen des Familienzweiges unter sich auf: Johann Ludwig erhielt Ottweiler, Gustav Adolf Saarbrücken und Walrad die linksrheinischen Besitzungen Nassau-Usingen. Da die beiden ersten Linien in der nächsten Generation schon wieder ausstarben, fiel die ganze Grafschaft letztlich an die Linie Nassau-Usingen, die 1735 Saarbrücken wieder abteilte.

Im Dreißigjährigen Krieg wurde das gesamte Gebiet fürchterlich verheert und ganze Landstriche entvölkert. Der Bevölkerungsverlust, der im ganzen Reich bei ca. 30 % lag, betrug in der Grafschaft gut und gerne 60–75 %. Da Lothringen vom Westfälischen Frieden ausdrücklich ausgenommen war, Frankreich ab 1679 im Zusammenhang seiner Reunionspolitik auch Ansprüche auf die Grafschaften Saarbrücken und Saarwerden erhob und schließlich ab 1688 der Pfälzische Erbfolgekrieg neue, schwerste Verwüstungen über ganz Südwestdeutschland brachte, war das Land bis zum Ende des 17. Jahrhunderts weiteren ungeheuren Belastungen ausgesetzt.

Der Wiederaufbau des Landes ging nur zögernd voran, gelang aber ab dem Beginn des 18. Jahrhunderts, nicht zuletzt befördert durch eine geschickte Ansiedlungspolitik der Grafen (wiederholt wurden französische Hugenotten und evangelische Österreicher ins Land geholt, aber auch katholische Immigranten z.B. aus den Niederlanden angeworben). Dem kam die Entdeckung der ertragreichen Steinkohlegruben und ihre Verstaatlichung zuhilfe, was zu einer wirtschaftlichen Blüte führte. Die Residenzen des Landes (vor allem die Städte Saarbrücken und Ottweiler) wurden durch den fürstlichen Baumeister Friedrich Joachim Stengel unter den Fürsten Wilhelm Heinrich und Ludwig glanzvoll ausgebaut.

Das Fürstentum wurde 1793 von französischen Revolutionstruppen besetzt. Die fürstliche Familie konnte in den unbesetzten Teil des deutschen Reiches flüchten. Nassau-Saarbrücken wurde, wie später das gesamte linke Rheinufer, Frankreich einverleibt. Nach den Beschlüssen des Wiener Kongresses 1815 kam es zur preußischen Rheinprovinz.

Wappen

Die letzten Fürsten von Saarbrücken aus dem Haus Nassau-Usingen führten folgendes Wappen:[1] Im Mittelschild den goldenen Nassauer Löwen und weiter (umlaufend im Uhrzeigersinn, beginnend rechts oben): Den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken-Commercy, den schwarzen Doppeladler der Grafen von Saarwerden, den schwarzen Balken in goldenem Feld der Grafen von Moers-Saarwerden, das goldenes Andreaskreuz in grünem Feld mit goldenen Kreuzen der Grafen von Merenberg, den schwarzen Löwen auf goldenem Feld der Herren von Homburg, den roten Balken in Gold der Herrschaft Lahr und die zwei roten Löwen der ersten Grafen von Saarbrücken.

Listen der Grafen und Fürsten von Saarbrücken

Sonstiges

Wappen des Stadtverbandes Saarbrücken mit den beiden Wappentieren der Grafschaft Saarbrücken

Das Gebiet des ehemaligen Fürstentums deckt sich mehr oder weniger mit den späteren Landkreisen Saarbrücken und Neunkirchen. Der ehemalige Stadtverband Saarbrücken führte in seinem Wappen den silbernen Löwen der Grafen von Saarbrücken, belegt mit den Kreuzen der Grafen von Commercy, und den goldenen Löwen der Grafen von Nassau. Der Stadtverband Saarbrücken hat seinen Sitz im ehemaligen Residenzschloss in Saarbrücken.

Drei Vertreter des Grafen- bzw. Fürstenhauses waren aus verschiedenen Gründen ursprünglich nicht in der Schlosskirche Saarbrücken, der Grablege der Saarbrücker Grafen seit dem 17. Jahrhundert, beerdigt worden:

  • Graf Gustav Adolf († 1677)
  • Fürst Ludwig († 1794)
  • Erbprinz Heinrich († 1797)

Graf Gustav Adolf konnte nach seinem Tod in der Schlacht am Kochersberg bei Straßburg wegen der anhaltenden Kriegszustände nicht nach Saarbrücken überführt werden, er wurde deshalb zunächst einbalsamiert und schließlich 1690 in der Kirche St. Thomas in Straßburg beerdigt. Trotzdem wurde ihm und seiner Frau in der Schlosskirche ein prachtvolles Grabmal errichte. In Straßburg fand man bei Bauarbeiten 1802 seinen Sarg mit dem komplett mumifizierten und praktisch unversehrten Leichnam. Der Graf wurde daraufhin unter einem Glasdeckel in einer Seitenkapelle der Kirche „ausgestellt“. 1998 wurde diesem unwürdigen Zustand ein Ende gesetzt und der Leichnam nach Saarbrücken überführt und in der Gruft der Schlosskirche in einem offiziellen Staatsakt beigesetzt.

Fürst Ludwig war 1794, ein Jahr nach der Flucht vor den französischen Revolutionstruppen, im Exil in Aschaffenburg gestorben. Da eine Überführung nach Saarbrücken damals nicht möglich war, wurde er in aller Stille in der Familiengruft der Fürsten von Nassau-Usingen in der Laurentiuskirche in Usingen, bestattet. 1995 wurde der Verstorbene auf Initiative des „Freundeskreises Fürst Ludwig“ von dort nach Saarbrücken verbracht, um in der Schlosskirche Saarbrücken neben seinem Vater Wilhelm-Heinrich in dessen Gruft beigesetzt zu werden.

Schloss Monplaisir auf dem Saarbrücker Halberg (Rekonstruktion)

Erbprinz Heinrich war 1797, erst 29-jährig, bei einem Reitunfall in seinem Exil in Cadolzburg (bei Ansbach) gestorben, wo er auch zunächst bestattet worden war. In seinem Testament hatte er aber festgelegt, dass er in Saarbrücken, und zwar im Park des Schlösschens Montplaisir auf dem Halberg beerdigt sein wolle – diese Bitte wurde 1976 endlich erfüllt. Allerdings hatten da die Zeiten auch Monplaisir längst weggefegt, seit den 1870er-Jahren steht hier das Schloß des „Stahlbarons“ Carl Ferdinand von Stumm-Halberg, und auch der Stumm´sche Glanz ist vergangen, seit 1959 ist der Halberg, um zahlreiche Gebäude erweitert, Sitz der ARD-Anstalt Saarländischer Rundfunk. Das Grab des Erbprinzen Heinrich befindet sich heute in einem parkähnlichen Teil des Rundfunkgeländes, etwa 100 m neben der Nordost-Ecke des Stumm´schen Schlosses, ... voilà, genau an der Stelle des ehemaligen Montplaisir.

Persönlichkeiten

Die bedeutendsten Persönlichkeiten, die in der Grafschaft Saarbrücken wirkten, waren:

Weblinks

Literatur

  • Müller-Blattau, Wendelin: Zarte Liebe fesselt mich. Das Liederbuch der Fürstin Sophie Erdmuthe von Nassau Saarbrücken. Veröffentlichungen des Instituts für Landeskunde im Saarland, Bd. 39. Teiledition mit Nachdichtungen von Ludwig Harig. 111 Seiten mit separatem Faksimilebändchen. Saarbrücken, 2001. ISBN 978-3-923877-39-3

Einzelnachweise

  1. Lehne / Kohler: Wappen des Saarlandes, Saarbrücken 1981, S.28

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